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Volume No. 5 (64-74), 18. Januar 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

Bei dieser Sachlage und unter diesen Bedingungen halten wir 
im Eiuverständniß mit unserer Deputalion für die städtischen 
Kanalisationswerke und Rieselfelder den Ankauf für durchaus 
hmpfehlenswerth und ersuchen daher um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
die auf der der Magistratsvorlage vom 14, Januar 1902 
beigelegten Handzeichnung mit rother Farbe gekenn 
zeichneten, in der Gemarkung Hönow belegenen Ländereien 
von etwa 72Vz d» Größe zum Einheitspreise von 3 600 Jt 
je Hektar angekauft, die Renten, soweit sie auf die zu er- 
werbenden Ländereien entfallen, ohne Anrechnung auf das 
Kaufgeld übernommen, die Kaufgelder aber sowie alle 
weiteren Nebenkosten einschließlich der Rentenablösungs- 
kaptitalien aus Anleihemitteln entnommen und bei deni 
Extraordinarium der Kanalisations-Verwaltung, Abschnitt I, 
Konto: „Zur Erweiterung und Abrundung der Rieselfelder" 
verausgabt werden, 
s Berlin, den 14. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt und Residenzstadt. 
Kirschner. 
6». Vorlage (J.-Nr. 2042 Str. E. I. 01) — zur «eschluh- 
fafsung —, betreffend die Ertheilung des Zuschlages 
auf Uebernahme der Besprengung, Bedienung, Unter 
haltung und Aufbewahrung der ffädtischen Sprengwagen 
für die Zeit vom 1. April 1802 bis 81. März 1003. 
Durch Vertrag vom 10. Januar 1899 war die Bespannung, 
Bedienung, Unterhaltung und Aufbewahrung der städtischen Spreng 
wagen den Unternehmern A. Brehmc, C. Nauck, R Krause, in 
Firnia Gebrüder Krause und I. Fedkenhauer gemeinschaftlich 
aus die Dauer von 3 Jahren und zwar von, 1. April 1899 bis Ende 
März 1902, übertragen worden. 
Da dieser Vertrag Ende März d. Js. abläuft, ist eine neue 
öffentliche Submission auf Uebernahme der genannten Verpflichtungen 
für fernere drei Jahre, also bis zum 31. März 1905, ausgeschrieben 
worden. Dieselbe ergab, daß die bisherigen Unternehmer von den 
zum Submissionstermin eingegangenen 8 Offerten das Mindestgebot 
mit 8,40 Jt pro Tag und Wagen, welches einem Betrag von 
806 923,2« Jt pro Jahr entspricht, abgegeben hatten, während nach 
dem laufenden Vertrage 7,752 Jt pro Wagen und Tag gezahlt werden. 
Die Deputation für das Slraßenreinigungswesen hat darnach 
vorgeschlagen, den bisherigen Unternehmern Breh me und Genossen 
wiederum den Zuschlag zu ertheilen und ihnen damit die Bespannung, 
Bedienung, Unterhaltung und Aufbewahrung der städtischen Spreng 
wagen gegen eine Entschädigung von 8,40 Jt pro Tag und Wagen 
auf die Zeit voni 1. April 1902 bis 31. März 1905 weiter zu 
übertragen. 
Wir sind dieseni Vorschlage beigetreten und ersuche» die Stadt- 
verordneten-Versammlung dentgemäß um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
die Bespannung, Bedienung, Unterhaltung und Aufbewahrung 
der städtischen Sprengwagen an die Unternehmer A. Breh me, 
B. Nauck, R. Krause, in Firma Gebrüder Krause, und 
I. Fedkenhauer Hierselbst vom 1. April 1902 bis 31. März 
1905 gegen eine Entschädigung von 8,<o Jt pro Tag und 
Wagen vergeben werde. 
^ Berlin, den 13. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger Köuigl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
70. Vorlage (J.-Nr. 5529 8. II. 01) — zur Beschluhfaffung —, 
betreffend den Austausch städtischer Wegelandflächen 
an der Hofjäger-Allee, am Grohen Weg und am 
Garten-Ufer gegen fiskalisches Bürgersteigland in der 
Lichtenstein-Allee. 
Bei der Feststellung der Eigenthuinsgrenzen an der Hosjägcr- 
> Allee ist die Königliche Thiergarten-Verwaltung mit dem Vorschlage 
au uns herangclreten, die östlich der Hofjäger-Allee zwischen dem 
Großen Wege und der Thiergartenstroße und westlich der ersteren zu 
Mbeiden Seiten des Großen Weges belegenen, auf dem beifolgenden 
Plane roth angelegten Wegelandflächen zur Herbeiführung besserer 
Mlbgrenzungen dem Fiskus tauschweise zu überlassen. AIS Gegen 
leistung wurde der Siadlgemeinde die Abtretung der zwischen dein 
MAahrdamm der Lichtenstein-Allee und den an diese grenzenden Privat- 
»grundstücken belegenen, auf dem Plan gelb angelegten Fläche, welche 
Dals Bürgersteig von den Anliegern nnlerhalten wird, aber fiskalisches 
Eigenthum ist. angeboten. Gleichzeittg wurde angeregt, bei dieser 
Gelegenheit auch die am Garten-Ufer vor der Königlichen Technischen 
Hochschule belegenen, aus dem Plan roth dargestellte städtische Gelände- 
fläche von 7 gm, deren Uebereignung an den Fiskus zun, Preise 
von 20 M für das Quadratmeter die Stadtverordneten Versammlung 
durch Beschluß vom 20. Juni 1901 — Protokoll Nr 18 — genehinigt 
hat, zuni Austausch zu bringen. 
Den vorgeschlagenen Tausch halten wir im städtischen Interesse 
für empfehlenswerth aus folgendeu Gründen. 
Die vier dem Fiskus zu übereignenden städtischen Flächen um 
fassen zusammen 291 gm. Die der Stadtgcmeinde angebotene 
fiskalische Tauschfläche umfaßt dagegen 780 gm. Wird, da es sich 
auf beiden Seiten um Wegcland handelt, gleicher Werth angenominen, 
so würde der Gesammtwerth der fiskalischen Fläche den der städtischen 
erheblich übersteigen. Wird aber auch, mit Rücksicht darauf, daß 
dieffeits bei dem Erwerbe von Thiergartenland meist ein Preis von 
20 Jt für das Quadratmeter gezahlt worden ist, und daß das 
städtische Wegeland den, Thiergarten zugeschlagen wird, für dieses der 
Preis von 20 Jt für das Quadratmeter angesetzt, so daß für die 
städtische Gesammtfläche der Betrag von 5 WüdJt als Werth anzunehmen 
wäre, so würde für die einzutauschende fiskalische Fläche sich ein Ein 
heitssatz von etwa 7,5 Jt für das Quadratmeter ergeben, der als 
angemessen zu erachten wäre, selbst unter Berücksichtigung des Um 
standes, daß die Fläche schon gegenwärtig als Bürgersteig dient. 
Für die Stadtgemeinde fällt die Hergäbe der bezeichneten Flächen 
umsoweniger ins Gewicht, als sie keine Veränderung der örtlichen 
Straßen- und Wegebegrcnzung, also auch keinerlei Aufwendungen für 
Aenderung an der Straßenbefestigung u. s. w. bedingt. Es würde 
dadurch vielmehr nur eine wünschensiverthe Uebereinstimmung der 
örtlichen mit den Eigenthumsgrenzen herbeigeführt werden, die bei 
den Fahrstraßen im Thiergarten zunieisl in der Bordschwellenkante 
vereinigt sind. 
Die Erwerbung des fiskalischen Bürgcrstciglandes in der Lichtcn- 
stein-Allce muß sogar fast als nothwendig bezeichnet werden, weil in 
diesem Gelände unterirdische Leitungen liegen, welche der Stadt 
gemeinde gehören. 
In Üebereinstimninng mit unserer Bau-Deputation ersuchen >vir 
daher um folgende Beschlußfaffung: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem vorgeschlagenen 
Austausch städtischer Wcgelandflächcn an der Hofjäger-Allee 
und am Großen Weg gegen fiskalisches Bürgersteigland in 
der Lichtenstein - Allee unter Annahme eines für die aus 
znianichenden Flächen gleichen Werthes von 6 820 Jt, ein- 
verstanden. 
Die beiliegenden beiden Pläne find für die dortigen Akten 
bestimmt. 
Berlin^ den 6.' Januar 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
71. Vorlage (I. Nr. 1 665 V. 8. 01) — zur Kenntnistnahme —, 
betreffend die Unfallversicherung des Treiberpersonals 
am städtischen Vieh- und Schlachthof. 
Durch Beschluß vom 28. März v. Js. — Protokoll Nr. 12 — 
hatte die Stadtverordnetcn-Versammlung uns ersucht, dafür Sorge zu 
tragen, daß die Obertreiber und Treiber der Vichkoinmissionäre auf 
dem städtischen Viehhofe der Unfallversicherung unterstellt werden. 
Das Kuratorium des städtischen Vieh- und Schlachthofs haue 
schon früher auf eine Anfrage an die Fleischerei-Berufsgcnossenschaft 
wegen der Versicherung eine ablehnende Antwort erhallen mit der 
Begründung, daß die Obertreiber als selbstständige Gewerbetreibende 
nicht versicherungspflichtig seien. 
Um eine Entscheidung des Reichs-Versichernngsamts herbeizu 
führen. wurde dieser Bescheid im Wege der Beschwerde durch unsere 
Gewerbe-Deputation angefochten und darauf ist die Entscheidung des 
Reichs-Versicherungsamts vom 2: Juli 1901 ergangen, welche wir in 
Abschrift beifügen. 
Diese Entscheidung bestätigt die Auffassung des Kuratoriuins. 
welche auch wir theilen, daß die Obertreiber als selbstständige Gewerbe 
treibende der Versicherung nicht unterliegen. Da andererseits die 
Treiber direkt von den Obcrtreibern angenommen werden und zur 
Stadt in keinerlei Arbeitsverhältniß stehen, kann auch von uns aus 
eine Versicherung dieser Treiber nicht erfolgen. Von der Entscheidung 
des Reichs-Versicherungsamts ist dem Vorsitzenden des Vereins der 
Viehexpedienten (Obertreiber) Mittheilung gemacht worden. Wir er 
suchen von dieser Sachlage Kenntniß zu nehmen. 
Berlin, den 13. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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