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Volume No. 50 (1090-1112), 29. November 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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dargestellt worden. Das Grundstück liegt mit einer Frontlänge von 
47,eg m am Koppenplatz. 
Das Schulgebäude besteht aus einem Vorderhaus an der Straße 
und aus 2 Seitenflügeln, deren nördlicher im Erdgeschoß die Turn 
halle aufnimmt. Eine Schuldienerwohnung liegt im Erdgeschoß des 
Vorderhauses unter vollkommenem Abschluß vom Schnlhausinnern. 
Das Gebäude enthält: 
Im Erdgeschoß: 
1 Klassen, 
1 Amtszimmer, 
t Konferenzzimmer, 
1 Klosetraum mit Vorraum, 
1 Schnldienerwohnung, bestehend aus 2 Stube», 1 Kammer, 
Küche und Kloset, 
1 Turnhalle mit Vorraum. Garderobe, Kloset und Geräthe- 
raum. 
Fm I. Stockwerk: 
8 Klassen, 
1 Lehrerinnenzimmcr, 
1 Lehrmittelzimmer, 
1 Kartenzimmer und 
2 Kloselräume init Vorräumen. 
Im II. Stockwerk: 
5 Klaffen, 
1 Physikklaffe mit Apparatenraum, 
1 Aula, und 
2 Kloseträume mit Vorräumen, 
an Unlerrichtsräunien also zusamnien 17 Klassen und 1 Physikklasse. 
Im Keller werden die Luflkainmern, die Ventilationsanlage, der 
Keffel- und Kohlenraum, das Brausebad mit dem Ankleideraum und 
der Waschraum untergebracht. 
Zwei niassive Treppen verbinden den Keller mit dem Dachgeschoß. 
Die Fassaden sollen geputzt werden: nur der Sockel und die 
einfacheren, der Witterung ausgesetzten Architekturtheile werden in 
Werkstein ausgeführt. 
Das Gebäude erhält eine Zentral-Warmwasserheiznng. 
Die Höfe erhalten Baumpflanzungen, Fahrwege, Mosaikpflastc 
rungen und Kiesschüttungen in der bisher üblichen Art. 
Der Baugrund ist gut. Die Gesammtkosten der ganzen Anlage 
sind nach dem beigefügten Kostenüberschlag mit 105 000 M berechnet 
worden. 
Berlin, den 14. Oktober 1902. 
Der Stadl-Baurath. 
Ludwig Hoffmann. 
1103. Vorlage (J.-Nr. 5 208 B. 1. 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den speziellen Entwurf zum 
. Neubau der Gemeinde-Doppelschule in der Hausburg- 
straße (früher Straße 48 B). 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat sich durch Beschluß vom 
1. Mai 1902 — Protokoll Nr. 14 III — mit dem Vorentwurf zum 
Neubau einer Gemeinde Doppelschulc in der Straße 48 B, Ab 
theilung XIII2 des Bebauungsplanes, jetzt Hausburgstraße, einver 
standen erklärt. 
Wir übersenden nunmehr den speziellen Entwurf für diesen Bau, 
bestehend ans: 
9 Blatt Zeichnungen, 
3 Volumen Kostenanschlägen, abschließend niit 738 000^, und 
1 Erlänterungsberichi, 
zur Prüfung und Genehmigung, indem ivir den genehmigten Vor 
entwurf (5 Blatt Zeichnungen, 1 Kostenüberschlag niit gleichem Be 
trage und 1 Erläuterungsbericht» wieder beifügen. 
Der spezielle Entwurf hat die Zustimmung der Bau-Deputation 
und der Schul-Dcputation, sowie auch unsere Genehmigung gefunden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung genehmigt den ihr vorgelegten speziellen 
Entwurf, sowie den mit 738 000 Jt abschließenden Kosten- 
anschlag zum Neubau der Gemeinde-Doppelschule in der 
Hausburgstraße. 
Berlin, den 28. November 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu Nr. 110». 
Erläutern li gsbericht 
zum speziellen Entwurf für den Neubau einer Gemciude-Doppelschulc 
in der Straße 48 b (Hausburgstraße). 
Durck den Beschluß der Stadtverordneten Versammlung vom 
1. Mai d. Js. — Protokoll Nr. 14 III — wurde der Borentwurf zuni 
Neubau der Gemeinde-Doppelschule in der Straße 48 b (Hausburg- 
straße) genehmigt. 
Der spezielle Entwurf, welcher in 9 Blatt Zeichnungen vorgelegt 
wird, schließt sich dem Vorentwurf in allen Theilen vollkomnicn an, 
so daß auf den Erläuterungsbericht zu diesem verwiesen werden darf. 
Die Kosten der sämmtlichen Baulichkeiten sind nach beigefügtem 
Kostenanschläge auf 738 000 Jt — es entspricht dies dem Vor- 
kostenanschlage — berechnet worden. 
Es entfallen beim: 
A. Schulgebäude einschließlich des Inventars und der inneren Ein 
richtung auf den Kubikmeter umbauten Raumes hiernach 
rund 15,50 Jt, 
auf den Quadratmeter überbaute Fläche . . rund 352,oo Jt. 
B. bei dem Lehrerwohngebäude 
pro Kubiknieter 20,47 Jt, 
pro Quadratmeter 341,76 Jt. 
Berlin, den 21. Oktober 1902. 
Der Stadt-Baurath. 
Ludwig Hoffmann. 
1104. Borlage (J.-Nr. 628 F. B. 02) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Festsetzung des Etats für die Ber 
waltung der städtischen Feuer-Sozietät für 1. Oktober 
1002/100». 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den Entwurf 
zum vorbezeichneten Etat in der erforderlichen Anzahl von Druck 
exemplaren mit dem Ersuchen, 
denselben festzusetzen. 
Dem von dem Stadtverordneten Herr» Wallach bei Berathung 
des Feucrsozietäts-Etats für 1. Oktober 1901/02 t» der Sitzung der 
Stadtverordneten-Versammlung voni 19. Dezember 1901 gestellten An 
trage, die sämmtlichen Gebühren der Rathsmeister in den Etat auf 
zunehmen, können wir nicht entsprechen. 
Die Gebühren für Neuaufnahnien sind nicht Zahlungen, welche 
der Sozietät zur Last fallen, wie zum Beispiel die Gebühren für 
Brandtaxen, sondern vielmehr Forderungen an die betreffenden HauS- 
eigenthümer, welche den Rathsmeistern für ihre in deren Interesse 
ausgeübte Thätigkeit zustehen und daher auch nicht mit nmgelegt 
werden. 
Zur Einziehung dieser Forderungen bedarf es ivedcr unserer Ge- 
nehmigung, noch können wir dieselben beanstanden, da sie auf Grund 
des Fenersozietäts-Rcglemcnts und des Gebühren-Tarifs gezahlt werden 
müffen. Dieselben in den Etat aufzunehmen, würde, da diese Ge 
bühren nur als durchlaufende Post in demselben Plan »»den könnten, 
letzteren auch unübersichtlich machen. 
Hierzu käme noch. daß jedes Mal die Kasse erst besondere Ein 
nahme- beziehn» gsweise Ausgabeordre für jede einzelne Gebühren 
summe erhalten müßte, hierdurch aber nur eine unnöthige Erschwerung 
des Geschäftsganges herbeigeführt werden würde. Außerdem sind 
diese Einnahmen so veränderlicher Art, daß sich eine auch nur an 
nähernd der Wirklichkeit entsprechende Summe für das einzelne Ge 
schäftsjahr nicht feststellen ließe. 
Berlin, den 28. November 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
110.-;. Vorlage (J.-Nr. 12 577 B. II. 02) — zur Beschluß 
fassung — wegen Festsetzung einer neuen Fluchtlinie 
der Straße 54, Abtheilung X 1 des Bebauungsplans. 
Laut des durch Allerhöchsten Erlaß vom 26. Juli 1862 genehmigten 
Bebauungsplans ist die auf dem beiliegenden Plan schwarz gezeichnete 
Fluchtlinie für die Straße 54, Abtheilung Xa, b, c, d, e als Ver- 
bindungsstraße zwischen dem Treffpunkt der Adolf bezw. Marstraße 
westlich und der Reinickendorferstraße unweit der Einmündung der 
Wiesenstraßc 'östlich vorgesehen. 
Der Stadlgeineiude gehört von deni gesammten Straßenlande 
bislang nur das spitzwinkelige Gelände l, m, o. 
Aus der Nachbarschaft ist wiederholt auf Durchlegung einer Ver 
bindung zivischen den gedachten Straßen gedrängt worden, und hat
	        
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