der Ueberschreitung doch auch dadurch entstanden sei, dah Abänderungen
an den Projekten stattgefunden haben, werde es für erforderlich er-
achtet, schon jetzt zu erklären, daß andere als unwesentliche Abänderungen
an den genehmigten Projekten nicht zulässig seien und stets von der
Versammlung genehmigt werden müßten.
Zu II. Die gemachten Vorschläge seien den in der Staats-
Bauverwaltung bestehenden Vorschriften nachgebildet und dürften ge
eignet sein, eine Wiederkehr so bedeutender Ueberschreitungen der
anschlagsmäßigen Kosten zu verhüten.
Zu III—V. Bei der Bau Verwaltung bestehe schon seit Jahren die Ein
richtung, daß der Spezial-Depntirte die vorkommenden Ueberschreitungen
des Kostenanschlages mit genehmigt. Durch die beiden ersten Anträge
tili nnd IV) solle nun festgelegt werden, daß bei Ueberschreitungen des
Voranschlages um mehr als 5 pCt. die Bau-Deputation die Genehmi-
gung und den Auftrag zum Abschluß der betreffenden Verträge zu
ertheilen habe, während sie verpflichtet sein soll, bei mehr als 10 pCt.
Ueberschreitung die Genehmigung des Magistrats und der Stadtver»
ordneten-Versammlung herbeizuführen. Letztere Prozedur sei zwar
etwas umständlich und zeitraubend und es sei möglich, daß durch
dieselbe ab und zu eine Verzögerung des Weiterbaues eintreten
werde, sie lasse sich aber im Interesse des Geldbewillignngsrechtes der
Versammlung nicht vermeiden.
Durch den Antrag zu V solle dem Herrn Stadt-Baurath durchaus
nicht etwa ein Vorwurf gemacht werden, die Verhältnisse verlangten
indeffen, daß der Mann, der an die Spitze des gewaltigen Hochbau-
wesens der Stadt gestellt worden sei, durch die Erledigung der
finanziellen Angelegenheiten von seiner eigentlichen Aufgabe nicht ab
geleitet werde sondern sich derselben voll hingeben könne. Der Etat
der Hochbau-Verwaltung betrage alljährlich rund 9 OM 000 M, über
dessen Verwendung genau gewacht und Buch geführt werden müsse.
Wie dem Herrn Stadt-Baurath ein Heizingenieur und ein Elektro
techniker zur Seite gestellt worden sei, so müsse ihm auch ein gewiegter
Techniker und Finanzmaiin beigeordnet werden, welcher kontrollirt,
daß die bewilligten Mittel in der vorschriftsmäßigen Weise Ver
wendung finden.
Im Ausschüsse sprachen sich sämmtliche Redner sowie die Herren
Magistrats-Vertreter gegen die Annahme des Antrages zu V aus. Man
hob hervor, daß dasjenige, was gewünscht werde, in gewissem Sinne
gegenwärtig bereits bestehe, indem der Stadt-Bauinspektor Matzdorjff
dem Herrn Stadt-Baurath zur Unterstützung in seinen Amtsgeschäften
zur Seite gestellt sei. Die finanziellen Angelegenheiten von der
Thätigkeit des Herrn Stadt-Bauraths loszulösen und in dieser Be
ziehung eine Arbeitstheilung eintreten zu lassen, sei weder wünschens-
werth noch praktisch durchführbar. Abgesehen davon, daß dadurch der
Herr Stadt-Baurath gewissermaßen unter finanzielle Kuratel gestellt
werde, würde durch eine derartige Einrichtung auch nur die Verant
wortlichkeit der den städtischen Behörden nach den bestehenden Vor
schriften verantwortlichen Personen abgeschwächt bezw. beseitigt werden.
Außerdem sei vorauszusehen, daß durch eine Zweiköpfigkeit der Ver
waltung nur Reibereien und unliebsame Konflikte unter den städtischen
Baubeamten hervorgerufen werden würden.
In Beziehung auf die Anträge zu III und IV wurde von den
Herren Magistrats-Vertretern ausgeführt, daß es der Bau-Verwaltung
nur angenehm sein könne, wenn ein Betrag oder Prozentsatz firirt
werde, bis zu dem sie die Anschlagskosten überschreiten dürfe, ohne
dieserhalb an die Versanimlung herantreten zu müssen. Bei der Be
stimmung hierüber möge man den Magistrat und die Bau-Verwaltung
nicht allzusehr einschränken und in dieser Beziehung nicht zu gering
fügige Summen als Norm festsetzen. Bisher sei die Bau-Verwaltung
vielfach in Zweifel gewesen, ob sie bei geringeren Ueberschreitungen
der Baukonten an die Versammlung gehen solle oder nicht, sie habe
manches auf ihre Kappe genommen und erst bei Vorlegung des
Jahresabschlusses bezw. bei der Rechnungslegung die Ueberschreitung
gerechtfertigt und Jdemnität nachgesucht, die auch fast nie verweigert
worden sei. Für die Bau-Verwaltung würde es eine große Er
leichterung bedeuten, wenn die Versammlung nach dem Antrage zu III
bestimmte, daß bei Ueberschreitungen des Voranschlages um mehr als
5 pCt. die Beschlußfassung der Bau-Deputation genüge und sie mit
Anträgen auf Genehmigung nicht behelligt sein wolle.
Im Ausschüsse wurde dagegen von mehreren Seiten betont, daß
auch die Anträge zu III und IV nicht annehmbar seien, weil die
Versammlung ihr Geldbewilligungsrecht unter allen Umständen wahren
müsse. Bestimmungen, die dahin abzielten, dem Magistrat und der
Bau-Verwaltung freie Hand zu lasten und Ueberschreitungen in be
stimmter Höhe generell und im Voraus zu genehmigen, verstießen
gegen die Vorschriften der Städteordnung und seien unzulässig.
Bezüglich des Antrages zu II wurde im Ausschüsse bemängelt,
daß auch hier bei Bauten mit einem Kostenbeträge von nicht mehr
als 100 000^ der Bau-Verwaltung eine Ueberschreitung von ö pCt. der
Anschlagssumme freigegeben werden solle. Ferner frage es sich, ob
es richtig sei, die Summe von IM OM M als Norm für die Ein
reichung der Uebersichten festzulegen, bezw. ob es sich überhaupt
empfiehlt, diese Einrichtung in die städtische Verwaltung einzuführen.
Die Verhältnisse lögen hier insofern anders wie beim Staat, als
Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung in der Bau-Deputation
säßen und bei der Beschlußfassung über die Bauten mitzuwirken hätten.
Was den Antrag zu I anlangt, so wurden von einer Seite Be
denken gegen die Bestimmung geäußert, wonach es dem Magistrat
überlassen bleiben solle, Maßregeln zu treffen, welche für die Zukunft
Ueberschreitungen von Baukosten in der hier vorliegenden Hphe ver
hindern. Dies erscheine nicht richtig. Wen» auch die Lösung der
Frage an sich schwierig sei, so müsse dennoch eine Regelung derselben
diesseits versucht werden.
Sodann wurde beantragt, den Antrag zu I in folgender Fassung
anzunehmen:
Die Versammlung hält ihr Geldbcwillignngsr''cht gefährdet,
wenn Bauüberschreitungen in so beträchtlichen Höhen, wie
diejenigen der Vorlage vom 7. Januar 1902 erfolgen, und
ersucht den Magistrat, jede Aenderung an den seitens der
Stadtverordneten-Versammlung genehmigten Projekten —
soweit es sich nicht um ganz unwesentliche Dinge handelt —
durch besondere Vorlage von der Versammlung bewilligen
zu lasten.
Im Ausschuß wurde von mehreren Seiten der Meinung Ausdruck
gegeben, daß, wenn ein solcher Beschluß gefaßt werden sollte, derselbe
unbedingt erweitert werden müsse, da Umstände eintreten könnten,
welche eine wesentliche Abänderung des Bauplanes oder einzelner
Theile desselben in so zwingender Weise erheischten, daß dieselben
sofort ausgeführt werden müßte, wenn anderenfalls die Stadtgemeinde
nicht großen Schaden erleiden wolle. In solchen Fällen müsse der
Verwaltung das Recht eingeräumt werden, auf eigene Verantwortlichkeit
hin die Aenderungen auszuführen und erst nachträglich die Genehmigung
der Versammlung zu denselben nachzusuchen.
Von einer Seite wurde sodann noch folgende Resolution zur
Annahme empfohlen:
Die Versammlung ersucht den Magistrat, darauf hin
zuwirken, daß
1. die Schlußabrechnungen bei Bauten schneller als bisher
erledigt werden und die Lieferanten nicht so lange auf
Zahlung warten dürfen,
2. bei Submissionen genauere Beschreibungen der aus
zuführenden Arbeiten als bisher gegeben werden und die
Termine für einzureichende Offerten auf mindestens
14 Tage festzusetzen,
3. eine schärfere Beaufsichtigung seitens der Bau-Inspektionen
durch fachmännische Vertrauensleute über die angelieferten
und auf der Baustelle auszuführenden Arbeiten stattfindet.
Die einzelnen Punkte der Resolution sind zwar bei der General-
debatte bereits erörtert worden, dieselben wurden aber von dem Antrag
steller heute nochmals eingehend begründet.
Von einer Seite wurde bemerkt, daß der Antrag mit den Auf
gaben des Ausschusses nicht unbedingt zusammenhänge, zu einer
Debatte über den Antrag kam es indessen nicht, da der vorgerückten
Zeit wegen die Berathung abgebrochen werden mußte und die Sitzung
geschlossen wurde.
Für die nächste Sitzung hatte der Ausschuß den 17. Juni cr. in
Aussicht genommen: nachdem sich indessen ergab, daß 4 Ausschuß
mitglieder an dem Tage behindert seien und 2 Ausschußmitglieder sich
auf Urlaub befinden, wurde dieser Tag aufgegeben und die Anberaumung
der nächsten Sitzung dem Vorsitzenden überlassen.
V. w. o.
Cassel.
Zu Nr. 1090.
IV.
Verhandelt Berlin, den 18. Nooeinber 1902.
Anwesend:
Stadtverordneter Cassel, Vorsitzender,
- Borgmann,
Dinse,
- Haberland,
- Heimann,
- Körte.
- Liebenow,
- Stapf,
Wallach,
- Weiß,
Zylicz.
Nicht anwesend:
Stadtverordneter Esmann, entschuldigt, '
. Dabei,
Glocke.
- Ladewig.