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Volume No. 50 (1090-1112), 29. November 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

der Ueberschreitung doch auch dadurch entstanden sei, dah Abänderungen 
an den Projekten stattgefunden haben, werde es für erforderlich er- 
achtet, schon jetzt zu erklären, daß andere als unwesentliche Abänderungen 
an den genehmigten Projekten nicht zulässig seien und stets von der 
Versammlung genehmigt werden müßten. 
Zu II. Die gemachten Vorschläge seien den in der Staats- 
Bauverwaltung bestehenden Vorschriften nachgebildet und dürften ge 
eignet sein, eine Wiederkehr so bedeutender Ueberschreitungen der 
anschlagsmäßigen Kosten zu verhüten. 
Zu III—V. Bei der Bau Verwaltung bestehe schon seit Jahren die Ein 
richtung, daß der Spezial-Depntirte die vorkommenden Ueberschreitungen 
des Kostenanschlages mit genehmigt. Durch die beiden ersten Anträge 
tili nnd IV) solle nun festgelegt werden, daß bei Ueberschreitungen des 
Voranschlages um mehr als 5 pCt. die Bau-Deputation die Genehmi- 
gung und den Auftrag zum Abschluß der betreffenden Verträge zu 
ertheilen habe, während sie verpflichtet sein soll, bei mehr als 10 pCt. 
Ueberschreitung die Genehmigung des Magistrats und der Stadtver» 
ordneten-Versammlung herbeizuführen. Letztere Prozedur sei zwar 
etwas umständlich und zeitraubend und es sei möglich, daß durch 
dieselbe ab und zu eine Verzögerung des Weiterbaues eintreten 
werde, sie lasse sich aber im Interesse des Geldbewillignngsrechtes der 
Versammlung nicht vermeiden. 
Durch den Antrag zu V solle dem Herrn Stadt-Baurath durchaus 
nicht etwa ein Vorwurf gemacht werden, die Verhältnisse verlangten 
indeffen, daß der Mann, der an die Spitze des gewaltigen Hochbau- 
wesens der Stadt gestellt worden sei, durch die Erledigung der 
finanziellen Angelegenheiten von seiner eigentlichen Aufgabe nicht ab 
geleitet werde sondern sich derselben voll hingeben könne. Der Etat 
der Hochbau-Verwaltung betrage alljährlich rund 9 OM 000 M, über 
dessen Verwendung genau gewacht und Buch geführt werden müsse. 
Wie dem Herrn Stadt-Baurath ein Heizingenieur und ein Elektro 
techniker zur Seite gestellt worden sei, so müsse ihm auch ein gewiegter 
Techniker und Finanzmaiin beigeordnet werden, welcher kontrollirt, 
daß die bewilligten Mittel in der vorschriftsmäßigen Weise Ver 
wendung finden. 
Im Ausschüsse sprachen sich sämmtliche Redner sowie die Herren 
Magistrats-Vertreter gegen die Annahme des Antrages zu V aus. Man 
hob hervor, daß dasjenige, was gewünscht werde, in gewissem Sinne 
gegenwärtig bereits bestehe, indem der Stadt-Bauinspektor Matzdorjff 
dem Herrn Stadt-Baurath zur Unterstützung in seinen Amtsgeschäften 
zur Seite gestellt sei. Die finanziellen Angelegenheiten von der 
Thätigkeit des Herrn Stadt-Bauraths loszulösen und in dieser Be 
ziehung eine Arbeitstheilung eintreten zu lassen, sei weder wünschens- 
werth noch praktisch durchführbar. Abgesehen davon, daß dadurch der 
Herr Stadt-Baurath gewissermaßen unter finanzielle Kuratel gestellt 
werde, würde durch eine derartige Einrichtung auch nur die Verant 
wortlichkeit der den städtischen Behörden nach den bestehenden Vor 
schriften verantwortlichen Personen abgeschwächt bezw. beseitigt werden. 
Außerdem sei vorauszusehen, daß durch eine Zweiköpfigkeit der Ver 
waltung nur Reibereien und unliebsame Konflikte unter den städtischen 
Baubeamten hervorgerufen werden würden. 
In Beziehung auf die Anträge zu III und IV wurde von den 
Herren Magistrats-Vertretern ausgeführt, daß es der Bau-Verwaltung 
nur angenehm sein könne, wenn ein Betrag oder Prozentsatz firirt 
werde, bis zu dem sie die Anschlagskosten überschreiten dürfe, ohne 
dieserhalb an die Versanimlung herantreten zu müssen. Bei der Be 
stimmung hierüber möge man den Magistrat und die Bau-Verwaltung 
nicht allzusehr einschränken und in dieser Beziehung nicht zu gering 
fügige Summen als Norm festsetzen. Bisher sei die Bau-Verwaltung 
vielfach in Zweifel gewesen, ob sie bei geringeren Ueberschreitungen 
der Baukonten an die Versammlung gehen solle oder nicht, sie habe 
manches auf ihre Kappe genommen und erst bei Vorlegung des 
Jahresabschlusses bezw. bei der Rechnungslegung die Ueberschreitung 
gerechtfertigt und Jdemnität nachgesucht, die auch fast nie verweigert 
worden sei. Für die Bau-Verwaltung würde es eine große Er 
leichterung bedeuten, wenn die Versammlung nach dem Antrage zu III 
bestimmte, daß bei Ueberschreitungen des Voranschlages um mehr als 
5 pCt. die Beschlußfassung der Bau-Deputation genüge und sie mit 
Anträgen auf Genehmigung nicht behelligt sein wolle. 
Im Ausschüsse wurde dagegen von mehreren Seiten betont, daß 
auch die Anträge zu III und IV nicht annehmbar seien, weil die 
Versammlung ihr Geldbewilligungsrecht unter allen Umständen wahren 
müsse. Bestimmungen, die dahin abzielten, dem Magistrat und der 
Bau-Verwaltung freie Hand zu lasten und Ueberschreitungen in be 
stimmter Höhe generell und im Voraus zu genehmigen, verstießen 
gegen die Vorschriften der Städteordnung und seien unzulässig. 
Bezüglich des Antrages zu II wurde im Ausschüsse bemängelt, 
daß auch hier bei Bauten mit einem Kostenbeträge von nicht mehr 
als 100 000^ der Bau-Verwaltung eine Ueberschreitung von ö pCt. der 
Anschlagssumme freigegeben werden solle. Ferner frage es sich, ob 
es richtig sei, die Summe von IM OM M als Norm für die Ein 
reichung der Uebersichten festzulegen, bezw. ob es sich überhaupt 
empfiehlt, diese Einrichtung in die städtische Verwaltung einzuführen. 
Die Verhältnisse lögen hier insofern anders wie beim Staat, als 
Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung in der Bau-Deputation 
säßen und bei der Beschlußfassung über die Bauten mitzuwirken hätten. 
Was den Antrag zu I anlangt, so wurden von einer Seite Be 
denken gegen die Bestimmung geäußert, wonach es dem Magistrat 
überlassen bleiben solle, Maßregeln zu treffen, welche für die Zukunft 
Ueberschreitungen von Baukosten in der hier vorliegenden Hphe ver 
hindern. Dies erscheine nicht richtig. Wen» auch die Lösung der 
Frage an sich schwierig sei, so müsse dennoch eine Regelung derselben 
diesseits versucht werden. 
Sodann wurde beantragt, den Antrag zu I in folgender Fassung 
anzunehmen: 
Die Versammlung hält ihr Geldbcwillignngsr''cht gefährdet, 
wenn Bauüberschreitungen in so beträchtlichen Höhen, wie 
diejenigen der Vorlage vom 7. Januar 1902 erfolgen, und 
ersucht den Magistrat, jede Aenderung an den seitens der 
Stadtverordneten-Versammlung genehmigten Projekten — 
soweit es sich nicht um ganz unwesentliche Dinge handelt — 
durch besondere Vorlage von der Versammlung bewilligen 
zu lasten. 
Im Ausschuß wurde von mehreren Seiten der Meinung Ausdruck 
gegeben, daß, wenn ein solcher Beschluß gefaßt werden sollte, derselbe 
unbedingt erweitert werden müsse, da Umstände eintreten könnten, 
welche eine wesentliche Abänderung des Bauplanes oder einzelner 
Theile desselben in so zwingender Weise erheischten, daß dieselben 
sofort ausgeführt werden müßte, wenn anderenfalls die Stadtgemeinde 
nicht großen Schaden erleiden wolle. In solchen Fällen müsse der 
Verwaltung das Recht eingeräumt werden, auf eigene Verantwortlichkeit 
hin die Aenderungen auszuführen und erst nachträglich die Genehmigung 
der Versammlung zu denselben nachzusuchen. 
Von einer Seite wurde sodann noch folgende Resolution zur 
Annahme empfohlen: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, darauf hin 
zuwirken, daß 
1. die Schlußabrechnungen bei Bauten schneller als bisher 
erledigt werden und die Lieferanten nicht so lange auf 
Zahlung warten dürfen, 
2. bei Submissionen genauere Beschreibungen der aus 
zuführenden Arbeiten als bisher gegeben werden und die 
Termine für einzureichende Offerten auf mindestens 
14 Tage festzusetzen, 
3. eine schärfere Beaufsichtigung seitens der Bau-Inspektionen 
durch fachmännische Vertrauensleute über die angelieferten 
und auf der Baustelle auszuführenden Arbeiten stattfindet. 
Die einzelnen Punkte der Resolution sind zwar bei der General- 
debatte bereits erörtert worden, dieselben wurden aber von dem Antrag 
steller heute nochmals eingehend begründet. 
Von einer Seite wurde bemerkt, daß der Antrag mit den Auf 
gaben des Ausschusses nicht unbedingt zusammenhänge, zu einer 
Debatte über den Antrag kam es indessen nicht, da der vorgerückten 
Zeit wegen die Berathung abgebrochen werden mußte und die Sitzung 
geschlossen wurde. 
Für die nächste Sitzung hatte der Ausschuß den 17. Juni cr. in 
Aussicht genommen: nachdem sich indessen ergab, daß 4 Ausschuß 
mitglieder an dem Tage behindert seien und 2 Ausschußmitglieder sich 
auf Urlaub befinden, wurde dieser Tag aufgegeben und die Anberaumung 
der nächsten Sitzung dem Vorsitzenden überlassen. 
V. w. o. 
Cassel. 
Zu Nr. 1090. 
IV. 
Verhandelt Berlin, den 18. Nooeinber 1902. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Cassel, Vorsitzender, 
- Borgmann, 
Dinse, 
- Haberland, 
- Heimann, 
- Körte. 
- Liebenow, 
- Stapf, 
Wallach, 
- Weiß, 
Zylicz. 
Nicht anwesend: 
Stadtverordneter Esmann, entschuldigt, ' 
. Dabei, 
Glocke. 
- Ladewig.
	        
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