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Volume No. 4 (32-59), 11. Januar 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

Bemerkungen. 
Bisherige Bekleidn ngS Ordnung. 
1 llmschlagetuch, 
1 Hauskleid, 
1 Hausjacke. 
1 Paar Hausschuhe. 
2 Küchenschürzen. 
2 Taschentücher, 
1 Zahnbürste, 
1 Bibel. 
1 Reisekorb mit Schloß. 
Neue Beklridungsordnung. 
In 1 llmschlagetuch, 
i) 1 Hauskleid, 
k) 2 Blousen, 
l) 1 Paar Hausschuhe, 
m) 2 Küchenschürzen, 
n) 4 Taschentücher. 
o) 1 Paar Handschuhe, 
p) 1 Mantel mit Pelerine, > im Bedarfs 
q) 1 Kopfbedeckung für de» Winter, / falle. 
Ferner gehört' zur Eiusegnnngsansstattuug jedes 
Mädchens: 
r) 1 Zahnbürste, 
s) 2 Kämme, 
t) 1 Kleiderbürste, 
u) 1 Bibel, 
v) 1 Reisekorb mit Schloß. 
Diese Bekleidungsordnung stellt lediglich eine Voll 
macht für die Verwaltnugsbeamten dar, innerhalb der 
darin enthaltenen Vorschriften zu verfahren. Die Zöglinge 
oder deren Angehörige erlangen durch diese Ordnung 
keine Rechte. 
Diese Bekleidungsordnung stellt lediglich eine Voll 
macht für die Verwaltungsbeamtcn dar. innerhalb der 
darin enthaltenen Vorschriften zu verfahren. Die Zöglinge 
oder deren Angehörige erlangen durch diese Ordnung 
keine Rechte. 
82. Vorlage (I. Nr. l 10« B. II. 01) — zur Kenntnißnahme —, 
betreffend die Preisherabsetzung der auf den Stein- 
depots lagernden und für städtische Pflasterungen nicht 
mehr vertvendbaren alten Steine, die einen Fehlbetrag 
gegen den Bnchwerth der Depotverwaltung von litt»! 
verursacht. 
8 Wie in den Vorjahren, so ist auch für das Rechnungsjahr 1002 
die Depot-Verwalmng angewiesen worden, der Bau Verwaltung. Ab 
theilung II, Vorschläge zu machen über die Preisbeniessung der auf 
den städtischen Depotplätzen lagernden neuen und alten Steine, sowie 
der sonstige» Materialien. In Erledigung dieses Auftrages hat die 
Dcpokverwaltung u. A. auch in Vorschlag gebracht, eine Herabsetzung 
in den Preisen für alte Steine eintreten zu lassen, um die großen 
Mengen vorhandener und überflüssiger alter Steine geringer Güte 
verkäuflicher zu machen. Da diese für städtische Pflasterungen nicht 
mehr verwendbaren alten Steine in der lästigsten Weise den Raum 
aus den Depotplätzen beenge» und wiederholte Versuche, diese L-leine 
zu veräußern, in Folge der hohen Taxpreise ergebnißlos gewesen sind, 
so halten auch wir ihren Verkauf nur dann für möglich, wenn eine 
Preisherabsetzung stattfindet. In Berücksichtigung dieses Umstandes 
haben wir in Uebereinstimmung mit der Bau Deputation, Abthei 
lung H, nach der in der Anlage beigefügten Preisliste neue Preise 
für die aus den Depotplätzen lagernden allen Steine festgesetzt. 
s Diese von uns beschlossene Preisherabsetzung des Bestandes der 
alten Steine setzt aber eine Herabsetzung des Werthes des alten Stein- 
Materials voraus, mit welchem s. Zt. von der Depot-Verwaltung das 
alte Material übemommen und auf Grund der bisher giltigen Preis 
listen in ihren Büchern bewerthet worden ist. Der Fehlbetrag, der 
hierdurch gegen den Buchwerth der Depot-Verwaltung von 1001 
entsteht, tritt auch im Abschnitt II der Special-Verwaltung 36 in die 
Erscheinung. Zur Deckung des Fehlbetrages und zur Balancirung 
des Etats der Spezial - Verwaltung 30, Abschnitt II tStein-Depot) 
ivürde in Folge deffen ein gleich hoher Betrag in der Einnahme erscheinen 
müssen, der vom Abschnitt I, Ausgabe, Ordinarium Titel II 8 
L conto: „Zur Deckung eines elwaigcn Fehlbetrages beim Abschnitt II" 
zu erstatten wäre. Denn der Depot Verwaltung muß ein gleich hoher 
Betrag als Ausgleich für den aus dem Jahre 1901 zu übertragenden 
Bnchwerth der alten Steine gegen den jetzt neu eingeschätzten Werth 
gezahlt werden. 
Da die Preisherabsetzung für alte Steine nicht vom.1. April 1902, 
sondern sofort in Kraft treten soll, so werde» wir die Zustimmung 
der Stadtverordneten-Versammlung für die bei der Spezial Ver- 
ivaltung 36, Abschnitt I, Ausgabe, Ordinarium Titel II 8 zu er 
wartende Etats Ueberschreitung, die zur Deckung des Fehlbettages in 
den Preisen der alten Steine erforderlich werden wird, bei Vorlage 
des Jahres-Abschlusies der Stadt Hauptkasse erbitten. Erst nach der 
Aufnahme der Wcrthsbestände am L-chlusse des Rechnungs-Jahres 1901 
läßt sich die endgiltige Höhe des Fehlbetrages übersehen. 
Die Versammlung ersuchen mir, von der Festsetzung der in der 
anliegenden Liste aufgeführten Preise für die auf den Depot 
Plätzen lagernden alten Steine und dem hierdurch zu er- 
wartenden Fehlbeträge vorläuflg Kenntniß zu nehmen. 
Berlin, den 5. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger Künigl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirsch« er.
	        
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