Bemerkungen.
Bisherige Bekleidn ngS Ordnung.
1 llmschlagetuch,
1 Hauskleid,
1 Hausjacke.
1 Paar Hausschuhe.
2 Küchenschürzen.
2 Taschentücher,
1 Zahnbürste,
1 Bibel.
1 Reisekorb mit Schloß.
Neue Beklridungsordnung.
In 1 llmschlagetuch,
i) 1 Hauskleid,
k) 2 Blousen,
l) 1 Paar Hausschuhe,
m) 2 Küchenschürzen,
n) 4 Taschentücher.
o) 1 Paar Handschuhe,
p) 1 Mantel mit Pelerine, > im Bedarfs
q) 1 Kopfbedeckung für de» Winter, / falle.
Ferner gehört' zur Eiusegnnngsansstattuug jedes
Mädchens:
r) 1 Zahnbürste,
s) 2 Kämme,
t) 1 Kleiderbürste,
u) 1 Bibel,
v) 1 Reisekorb mit Schloß.
Diese Bekleidungsordnung stellt lediglich eine Voll
macht für die Verwaltnugsbeamten dar, innerhalb der
darin enthaltenen Vorschriften zu verfahren. Die Zöglinge
oder deren Angehörige erlangen durch diese Ordnung
keine Rechte.
Diese Bekleidungsordnung stellt lediglich eine Voll
macht für die Verwaltungsbeamtcn dar. innerhalb der
darin enthaltenen Vorschriften zu verfahren. Die Zöglinge
oder deren Angehörige erlangen durch diese Ordnung
keine Rechte.
82. Vorlage (I. Nr. l 10« B. II. 01) — zur Kenntnißnahme —,
betreffend die Preisherabsetzung der auf den Stein-
depots lagernden und für städtische Pflasterungen nicht
mehr vertvendbaren alten Steine, die einen Fehlbetrag
gegen den Bnchwerth der Depotverwaltung von litt»!
verursacht.
8 Wie in den Vorjahren, so ist auch für das Rechnungsjahr 1002
die Depot-Verwalmng angewiesen worden, der Bau Verwaltung. Ab
theilung II, Vorschläge zu machen über die Preisbeniessung der auf
den städtischen Depotplätzen lagernden neuen und alten Steine, sowie
der sonstige» Materialien. In Erledigung dieses Auftrages hat die
Dcpokverwaltung u. A. auch in Vorschlag gebracht, eine Herabsetzung
in den Preisen für alte Steine eintreten zu lassen, um die großen
Mengen vorhandener und überflüssiger alter Steine geringer Güte
verkäuflicher zu machen. Da diese für städtische Pflasterungen nicht
mehr verwendbaren alten Steine in der lästigsten Weise den Raum
aus den Depotplätzen beenge» und wiederholte Versuche, diese L-leine
zu veräußern, in Folge der hohen Taxpreise ergebnißlos gewesen sind,
so halten auch wir ihren Verkauf nur dann für möglich, wenn eine
Preisherabsetzung stattfindet. In Berücksichtigung dieses Umstandes
haben wir in Uebereinstimmung mit der Bau Deputation, Abthei
lung H, nach der in der Anlage beigefügten Preisliste neue Preise
für die aus den Depotplätzen lagernden allen Steine festgesetzt.
s Diese von uns beschlossene Preisherabsetzung des Bestandes der
alten Steine setzt aber eine Herabsetzung des Werthes des alten Stein-
Materials voraus, mit welchem s. Zt. von der Depot-Verwaltung das
alte Material übemommen und auf Grund der bisher giltigen Preis
listen in ihren Büchern bewerthet worden ist. Der Fehlbetrag, der
hierdurch gegen den Buchwerth der Depot-Verwaltung von 1001
entsteht, tritt auch im Abschnitt II der Special-Verwaltung 36 in die
Erscheinung. Zur Deckung des Fehlbetrages und zur Balancirung
des Etats der Spezial - Verwaltung 30, Abschnitt II tStein-Depot)
ivürde in Folge deffen ein gleich hoher Betrag in der Einnahme erscheinen
müssen, der vom Abschnitt I, Ausgabe, Ordinarium Titel II 8
L conto: „Zur Deckung eines elwaigcn Fehlbetrages beim Abschnitt II"
zu erstatten wäre. Denn der Depot Verwaltung muß ein gleich hoher
Betrag als Ausgleich für den aus dem Jahre 1901 zu übertragenden
Bnchwerth der alten Steine gegen den jetzt neu eingeschätzten Werth
gezahlt werden.
Da die Preisherabsetzung für alte Steine nicht vom.1. April 1902,
sondern sofort in Kraft treten soll, so werde» wir die Zustimmung
der Stadtverordneten-Versammlung für die bei der Spezial Ver-
ivaltung 36, Abschnitt I, Ausgabe, Ordinarium Titel II 8 zu er
wartende Etats Ueberschreitung, die zur Deckung des Fehlbettages in
den Preisen der alten Steine erforderlich werden wird, bei Vorlage
des Jahres-Abschlusies der Stadt Hauptkasse erbitten. Erst nach der
Aufnahme der Wcrthsbestände am L-chlusse des Rechnungs-Jahres 1901
läßt sich die endgiltige Höhe des Fehlbetrages übersehen.
Die Versammlung ersuchen mir, von der Festsetzung der in der
anliegenden Liste aufgeführten Preise für die auf den Depot
Plätzen lagernden alten Steine und dem hierdurch zu er-
wartenden Fehlbeträge vorläuflg Kenntniß zu nehmen.
Berlin, den 5. Januar 1902.
Magistrat hiesiger Künigl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirsch« er.