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Volume No. 46 (1037-1052), 8. November 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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Hannover beträgt sie 6—8 JC, in Posen 6—7 JC, in Halle 5,40 bis 
7,40 JC. 
Für Desinfektionsmittel wird außer in Berlin nur noch in 
München, Schwerin und im Regierungsbezirk Merseburg Ersatz ge 
leistet, während sie in Köln, Magdeburg und Posen den Hebeammen 
umsonst geliefert werden. 
An Wochenbesuchen werden verlangt: 
in Dresden 13, 
. Schwerin 12, 
- Frankfurt a. M, . . . * 10—11, 
- Breslau und Hamburg 10, 
Magdeburg und im Fürstenthum Reuß j. S.. . 9, 
- Halle und München 8, 
- Ältona und Posen 7 Besuche. 
Die Berathungen der ärztlichen Mitglieder unserer Armen- 
Direktion, denen eine Besprechung mit einigen Vertrauenspersonen 
der Bezirkshebeammen vorausgegangen war, haben zu folgenden 
Vorschlägen für eine Aufbesserung der Bezüge der Hebeammen geführt: 
Als Grundbetrag für die Entbindung ist der Betrag von 4,so JC 
zu zahlen: dazu kommen l,so - 
als angemessene und ausreichende Entschädigung für Des 
infektionsmittel: endlich ist der Satz von 1 JC für jeden 
Besuch als den hiesige» Verhältnissen entsprechend beizubehalten: 
doch sind 6 Besuche (je 2 am 1. und 2. Tage nach der Ent 
bindung, 1 am 3., 1 am 4. oder 5. Tage) zu verlangen: sind 6,oo - 
dies ergiebt einen Gefammtbetrag von 12,oo JC 
für jede Entbindung. 
Die Forderung der größeren Zahl von Nachbesuchen war um so 
nöthiger, als sie ohnehin den Hebeammen durch die staatlichen An 
weisungen zur Pflicht gemacht sind, und als sich nur dadurch ermöglichen 
läßt, daß die Wöchnerin von zu frühzeitigem Aufstehen aus dem 
Wochenbett und Wiederaufnahme ihrer häuslichen und sonstigen Arbeiten 
abgehalten wird. Diese längere Schonung der Wöchnerin, die der 
allgemeinen Volksgesundheit sehr wesentlich zu Gute kommen wird, 
soll auch dadurch herbeigeführt werden, daß in denjenigen Fällen, in 
denen weibliche Angehörige zur Pflege der Wöchnerin nicht vorhanden 
sind, durch Vermittelung der Hebeammen möglichst eine Pflegerin des 
von der Stadt subventionirten Vereins „Hauspflege", mit dem zu 
diesem Zwecke engere Fühlung gesucht werden wird, für die erste Zeit 
des Wochenbettes hinzugezogen werden soll. 
Für eine Zwillingsgeburt, sowie für jedes weitere Kind soll eine 
Entschädigung von je 4,.->o JC gewährt werden. Die zur Entbindung 
und im Wochenbett nöthigen Verrichtungen, z. B. Untersuchung, 
Klystiere, Katheterismus und dergl. sind durch die Entschädigung von 
12 JC mitbezahlt. Für ganz besonders schwere und zeitraubende 
Entbindungen unter Leitung eines Arztes kann auf dessen Bescheinigung 
der Hebeammc ausnahmsweise eine besondere Vergütung gewährt 
werden, über die die Armen-Direktion von Fall zu Fall zu entscheiden 
haben ivird. 
Diesen Vorschlügen des Plenums der Armen-Direktion find wir 
bcigetreten und haben die Armen-Direktion ermächtigt, einen ent 
sprechenden Mehrbetrag in den Stadlhaushalt für 1903, vorbehaltlich 
der Genehmigung dieser Vorlage durch die Stadtverordnetcu-Ver- 
sammlung einzustellen. 
Wir ersuchen daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklär» sich mit der Erhöhung der Ver 
gütung für die von der Armen-Direktion zugelassenen 
Hebeammen auf 12 JC für jede Entbindung unter den in 
der Vorlage des Magistrats mitgetheilten Voraussetzungen 
einverstanden. 
Berlin, den 28. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1045. Vorlage (J.-Nr. 4 503 11. Grd. 02) — zur Beschluh- 
fassung —, betreffend den Verkauf zweier zu beiden 
Seiten des KiefholzwegeS in Treptow belegenen 
Parzellen von 96 und 87 qm Grütze. 
Die Königliche Einbahndirektion Hierselbst als Vertreterin des 
Eisenbahnfiskus bedarf zur Erhaltung bezw. Verlängerung der Wider- 
lagspfeilcr des Ueberführuugsbauwerkes der Anschlußbahn von Rixdorf 
nach Johannisthal-Niederschöneweide sowie zum dreigeleisigen Ausbau 
dieser Bahn der zu beiden Seiten des KiefholzwegeS in Treptow be- 
legenen, auf der in 2 Exemplaren anliegenden Handzeichnung unseres 
Vermessungsamtes roth eingezeichneten und niit den Buchstaben a, b, 
c, d, a und e, f, g, h, i, k, e umschriebenen Flächen von 96 bezw. 
87 gm Größe des im Gruudbuche von den Umgebungen im Kreise 
Teltow, Band II Blatt Nr. 74, verzeichneten städtischen Grundstücks. 
Sie hat sich bereit erklärt, einen Preis von 2,so JC pro Quadratmeter, 
zusammen also für die 183 gm 457,50 JC, zu zahlen und außerdem 
gestattet, so weit und so lange einzelne Theile des abzutretenden Ge- 
ländes vor den Brückenflügeln frei liegen bleiben und die Interessen 
der Eisenbahn-Verwaltung es zulassen, daß diese frei liegen bleibenden 
Theile für etwa im öffentlichen Interesse nothwendig werdende unter 
irdische Leitungen unentgeltlich benutzt werden können. 
Da die abzutretenden Flächen gegenwärtig bereits als Weg frei 
liegen, auch nach dem Bebauungsplan in der Folge als öffentliches 
Straßenland in den Kiefholzweg fallen, und daher nicht als zukünftiges 
Bauland anzusprechen sind, halten wir, ebenso wie unsere Grund- 
eigenthums-Deputation, den gebotenen Preis von 2,oo JC pro Quadrat 
meter für angemessen und ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
die auf der vorliegenden Handzeichnung roth eingezeichneten, 
zu beiden Seiten des KiefholzwegeS belegenen Parzellen von 
96 und 87 qm Größe des im Grnndbuche von den Uiu- 
gebungen im Kreise Teltow, Band II Blatt Nr. 74, verzeich- 
neten städtischen Grundstücks zum Preise von 2,5» JC pro 
Quadratmeter an den Königlichen preußischen Eisenbahnfiskus 
verkauft werden. 
Eine Uebersichtskarte, auf der die beiden Parzellen ebenfalls roth 
eingezeichnet sind, fügen wir bei. 
Der Kaufpreis soll beim Grundstücks-Erwerbungs-Fonds verein 
nahmt werden. 
Berlin, den 3. November 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1646. Vorlage (J.-Nr. 3 922 V. L. I. 02) - zur Beschlutz- 
fasiung —, betreffend die Annahme eines Vermächt 
nisses des verstorbenen Geschichtsmalers Professor 
Schauer. 
Der am 8. Januar er. Hierselbst verstorbene Geschichtsmaler Pro- 
fessor Gustav Schauer, welcher der Stadlgemeinde Berlin bereits 
bei Lebzeiten folgende Gemälde geschenkt hat: das im Festsaals des 
Rathhauses aufgestellte Kolossalgemälde „Tullia" von Professor Ernst 
Hildebrandt, sowie drei im Lesezimmer des Rathhauses aufgehängte 
Bilder: 
a) „Gespräch am Parkgitter" von Professor Amberg, 
b) „Ländliche Kinder Kegelbahn in Südtyrol" von Professor 
Breilbach, und 
e) „Spreebild" von Professor Jacob, 
hat der Stadtgemeinde Berlin testamentarisch 12 Oelbilder und vier 
künstlerisch werthvolle Kopien mit dem Wunsche hinterlassen, daß die 
Bilder der Grundstock zu einer städtischen Gallerte werden und vor 
läufig möglichst nngetrcnnl in einem würdigen Raume des Rathhauses 
untergebracht werden mögen. 
Bezüglich der vier Kopien wünscht der Erblasser, daß dieselben in 
den Kapellen der städtischen Hospitäler aufgehängt werden. 
Die zwölf Oelgemälde sind: 
2 j Landschaften von Wilhelm Amberg (Thiergarten Berlin), 
3. Architekturbild von Theodor Weber, 
4. Philosophische Betrachtung von A. von Heyden, 
6. Landschaft von Josef Wenglein (aus dem Moor), 
6. Landschaft von Bennewitz von Loefen, 
7. König Lear von Gustav Schauer, 
8. Madonna von Plockhorst, 
9. Hund und Affe von Paul Meyerheim, 
10. Hirsch im Walde von Ch. Körner, 
11. Kleine Näscherin von Ernst Hildebrandt, 
12. Zigeuner von Hernian» Schlösser. 
Die vier Kopien nach 
1. Murillo: „Der heilige Antonius mit dem Christkinde", 
2. Raphael: „Madonna mit dem Schleier", 
3. van Dyk: „Grablegung", 
4. Correggio: „Schweißtuch der heiligen Veronika". 
Der Werth des Vermächtnisses is? von dem gerichtlichen Sach 
verständigen auf 4 000 JC geschätzt worden. 
Wir haben in Uebereinstimmung mit der Kunst-Deputation be- 
schloffen, das Vermächtniß anzunehmen und ersuchen die Stadtver- 
ordneten-Versammlung um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Annahme des Ver 
mächtnisses des verstorbenen Geschichtsmalers Professor 
Gustav Schauer einverstanden. 
Berlin, den 2. November 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haitpl- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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