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öeütau des Fabrikationsfleisches konnte auch in 1W1 noch nicht
beginnen, weil die Ausführungsbestimmuiigen zum Reichs-Fleisch-
beschaugeictz noch fehlten und deshalb die feiner Zeit von der Stadl
und de», König!. Polizei- Präsidium geplante Polizeiverordnung,
betreffend die Bedingungen für die Einfuhr von Fleisch und Ein
geweiden, sowie das von der Stadtverordneten-Verjammlung genehmigte
neue Regulativ für die Untersuchung des von außerhalb nach Berlin
eingeführten frischen Fleisches noch nichl in Kraft gesetzt werden konnten.
Bon dem Gesammtüberschuß des Kontos iin Betrage von
53 143,69 JC wurden 10 952,u JC auf neue Rechnung vorgetragen
und der Rest von 42 191,45 JC an die Stadthanptkasse abgeführt.
2. Die noch zu genehmigenden Etatsüberschreitungen betragen
3 450,4, JC\ sie sind auf die größere Zufuhr von Rindervierteln,
Kälbern und Hammeln zurückzuführen und stehen der Genehmigung
Bedenken nicht entgegen.
Es ivird folgende Beschlußfassung beantragt:
Die Versammlung nimmt Kenntniß von der Vorlage
(Drucksache 912), betreffend den Jahres-Abschluß der Haupt
kasse der städtischen Werke über die Verwaltung:
1. des VichmarkteS,
2. - Schlachthofes,
3. der Fleischschau auf dem Schlachlhofe,
4. - Fleischschau für das von außerhalb eingeführte
Fleisch,
für das Etatsjahr 1901, sie genehmigt die bei diesen Ver
waltungen vorgekommenen Etatsüberschreitungen vorbehaltlich
der sich bei der Rechnungslegung etwa ergebenden Er
innerungen und übersendet deni Magistrat Abschrift des
Protokolls des Rechnungsausschusies vom 4. November 1902
zur Kcuntnißnahme und Rückäußerung auf die zu B Nr. 2
gestellte Anfrage.
Der Ausschuß für Rechnungssachen.
Friederici. Drenske. Glatzcl.
Zu Nr. 1042.
IV.
Verhandelt Berlin, den 4. November 1902.
Bei Prüfung der Vorlage (Drucksache 913), betreffend den
Jahres-Abschluß des Verwaltungs-Fonds der Sparkasse
nebst Anhängen für das Etaisjahr 1901, fand sich Folgendes
zu bemerken:
1. Die Ausgabe des Verwaltung« Fonds betrugen 463 626,si JC>
zu deren Deckung nur 84 841,82 M an eigenen Einnahmen zur Ver-
fügung standen, es mußten daher ein Zuschuß von 378 784,9» JC aus
dem Geschäftsgewinn der Sparkasse geleistet werden.
2. Das Konto, betreffend das Grundstück Klosterstraße 68, schließt
ab in Einnahme mit 73 442,ti JC, in Ausgabe mit 19 633,7t JC, also
init einem Reingewinn von 53 809 JC.
3. Auch beim Grundstücks-Konto Zimmerstraße 90/91 wurde ein
Reingewinn von 27 929,77 JC erzielt, da die Einnahme 30 171,74^,
die Ausgaben aber nur 2 241,»? JC betrugen.
4. Beim Erneuerungs-Fonds des Grundstücks Klosterstraße 68
ffndet sich der Bestand ans dem Vorjahre richtig vorgetragen. Ausgaben
waren im Rechnungsjahre 1901 nicht zu leisten, der Ende März 1902
verbliebene Bestand des Fonds ini Betrage von 74 013,79 JC ist im
nächsten Jahres-Abschlusse zu verfolgen.
5. Die noch zu genehmigenden Etatsüberschrcitungen belaufen sich
auf überhaupt 10 715,4» Jt. Dieselben sind in den Erläuterungen
zum Jahres-Abschlusse kurz begründet und stehen ihrer Genehmigung
unter dem üblichen Vorbehalt Bedenken nicht entgegen. Bei vielen
Ausgabetiteln liegen auch recht erhebliche Minder-Ansgaben vor, die
bei dem Verwaltungs-Fonds allein schon die Summe von 52 959,44 JC
erreichen.
6. Es wird folgende Beschlußfassung beantragt:
Die Versammlung hat Kenntniß genommen von der
Vorlage (Drucksache 918), betreffend den Jahres-Abschluß
des Verwaltungs-Fonds ’c. der Sparkasse für das Etats-
jahr 1901 und genehmigt die vorgekommenen Etats
überschreitungen im Betrage von 10 715,4» JC, vorbehaltlich
der sich bei der Rechnungsrevision etwa ergebenden Er
innerungen.
Der Ausschuß für Rechnungssachen.
Friederici. Friedländcr. Glatze!.
1043. Vorlage (J.-Nr. 4 668 A. 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Ablehnung eines Vermächtniffes zur
Unterhaltung eines Erbbegräbnisses aus dein städtischen
Friedhof in der Gerichtstraße.
Nach tz 3 zu 2 des von dem Rentier Julius Ebel errichteten
Testaments vom 11. Juli 1902 und voni Königlichen Amtsgericht 1
am 9. September d. Js. hierher mitgetheilt, hat der Erblasser der
Verwaltung des städtischen Bcgräbnißplatzes in der Gerichtstraße, wo
selbst sich das Erbbegräbniß seiner Eltern und Geschwister mit fünf
Gräbern befindet und wo auch er begraben ist, 1800 JC mit
der Auflage ausgesetzt, die bezeichneten Gräber — 5 — in Stand zu
halten und zu pflegen, das Gitter alle drei Jahre streichen und die
Denksteine aufarbeiten zu lassen, sowie dem Gießer des Begräbniß
Platzes ein Extrahonorar von jährlich l,so JC zu zahlen.
Im Einverständniß mit dem Kuratorium für das Bestattnngs-
wesen haben wir beschlossen, das Vermächtniß abzulehnen, weil die
Zinsen der 1800 JC zu 3‘/ 2 pCt. die alljährlich aufzuwendenden
Kosten iür sechs Gräber nicht'decken würden und die Schließung des
Friedhofes nach Vergebung von noch etwa IM refervirten Stellen in
Aussicht genommen ist. außerdem ist aber dann die Verlegung des
Ebel'schen Erbbcgräbniffes ohnehin mit Schwierigkeiten verbunden,
die sich nach Uebernahme der testamentarischen Verpflichtung noch er
heblich vermehren würden.
Die Stadtverordneten-Verfammlung ersuchen wir daher um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich einverstanden mit der Ab
lehnung des Julius Eb.el'scheu Vermächtnisses von 1 800 M
zur Unterhaltung eines Erbbegrübniffcs auf den, städtischen
Friedhofe in der Gerichtstraße.
Berlin, den 28. Oktober 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1044. Vorlage (J.-Nr. 5 335 A. 02) — zur Beschluß,
safsung —, betreffend die Erhöhung der Gebühren
sätze für die von der Armen-Direktion zugelassenen,
sogenannten Bezirks-Hebeammen.
Für die Hilfeleistung bei der Entbindung armer schwangerer
Frauen in ihren Wohnungen ist durch die Armen-Direknon in der
Art Vorsorge getroffen, daß für jeden Medizinal Bezirk mit einer im
Bezirk ivohuenden, geprüften Hebeanime eine Vereinbarung getroffen
ist, wonach sie auf Verlangen der zuständigen Armen-Kommission alle
Entbindungen armer Wöchnerinnen innerhalb ihres Bezirks ausführen
muß. Die Auswahl der Hebeammen für jeden Bezirk erfolgt in der
Regel auf Vorschlag des zuständigen Arnienarztes: die Auswahl wird
dadurch erleichtert, daß meist eine Anzahl von Hebeammen sich meldet
unter denen die geeignetste und tüchtigste Kraft ausgesucht werden kann.
Für ihre Mühewaltung erhielten die Hcbcammen bisher:
für eine Entbindung 3 JC,
für zwei Wochenbesuche 2 JC,
für Desinfektionsmittel ein Pauschgantum von. . l,w JC,
so daß also für die Entbindung regelmäßig ein Betrag von 6,ro JC
seitens der Armen-Direktion gezahlt wurde.
Die Hebeammen haben wiederholt die Erhöhung dieser Sätze be
antragt unter Hinweis ans die gesteigerten Ansprüche, die in Bezug
auf Vorbildung, Leistungsfähigkeit und Reinlichkeit an sie gestellt
würden, sowie auf den Umstand, daß eine Aufbeffcrung ihrer Gebühren
auch in anderen Städten erfolgt fei.
Um eine geeignete Grundlage für die Berechtigung dieser Anträge
zu gewinnen, hat die Armen Direktion eine Umfrage bei 10 großen
deutschen Städten gehalten, deren Mittheilungen allerdings erkennen
ließen, daß die hier gezahlten Sätze den jetzigen Verhältnissen nichl
mehr entsprechen. Die Umfrage, sowie eine Zusammenstellung des
anderweit gesammelten Materials ergab, daß Berlin in Bezug auf
die Höhe der Gesammtbezahlung etwa eine mittlere Stellung, in
Bezug auf die Anzahl der geforderten Wochenbesuche indessen die
letzte Stelle einnahm, wenngleich andererseits die Bezahlung des
einzelnen Wochenbesuchs (1 Jt) höher war, als in den anderen Orten.
Die mittlere Stellung in Hinsicht auf die Höhe der Gesammtbezahlung
wurde indessen wesentlich nur dadurch erreicht, daß der Pauschbetrag
von 1,5o JC für Desinfektionsmittel hinzukam: denn schon für die
Entbindung allein wurden in den meisten anderen Städten wesentlich
höhere Beträge gezahlt (z. B. in Leipzig 6, in München und Görlip 5,
in Breslau und den Regierungsbezirken Minden und Merseburg 4 JC).
Die Gesammtcntschädigung beträgt in Leipzig und Dresden 12 JC,
in Frankfurt a. M., Birkenhcim, München, Kr. Lennep, Kr. Solingen
10 JC, in Hamburg 9 JC, in Charlottenburg %,-mM, in Lübeck 8
weniger als 6.50 JC beträgt die Entschädigung u. A. in Breslau, Kiel,
Görlitz (6 JC), Magdeburg (5,25—6 JC), Altona, Köln (5^!); in