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Volume No. 46 (1037-1052), 8. November 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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öeütau des Fabrikationsfleisches konnte auch in 1W1 noch nicht 
beginnen, weil die Ausführungsbestimmuiigen zum Reichs-Fleisch- 
beschaugeictz noch fehlten und deshalb die feiner Zeit von der Stadl 
und de», König!. Polizei- Präsidium geplante Polizeiverordnung, 
betreffend die Bedingungen für die Einfuhr von Fleisch und Ein 
geweiden, sowie das von der Stadtverordneten-Verjammlung genehmigte 
neue Regulativ für die Untersuchung des von außerhalb nach Berlin 
eingeführten frischen Fleisches noch nichl in Kraft gesetzt werden konnten. 
Bon dem Gesammtüberschuß des Kontos iin Betrage von 
53 143,69 JC wurden 10 952,u JC auf neue Rechnung vorgetragen 
und der Rest von 42 191,45 JC an die Stadthanptkasse abgeführt. 
2. Die noch zu genehmigenden Etatsüberschreitungen betragen 
3 450,4, JC\ sie sind auf die größere Zufuhr von Rindervierteln, 
Kälbern und Hammeln zurückzuführen und stehen der Genehmigung 
Bedenken nicht entgegen. 
Es ivird folgende Beschlußfassung beantragt: 
Die Versammlung nimmt Kenntniß von der Vorlage 
(Drucksache 912), betreffend den Jahres-Abschluß der Haupt 
kasse der städtischen Werke über die Verwaltung: 
1. des VichmarkteS, 
2. - Schlachthofes, 
3. der Fleischschau auf dem Schlachlhofe, 
4. - Fleischschau für das von außerhalb eingeführte 
Fleisch, 
für das Etatsjahr 1901, sie genehmigt die bei diesen Ver 
waltungen vorgekommenen Etatsüberschreitungen vorbehaltlich 
der sich bei der Rechnungslegung etwa ergebenden Er 
innerungen und übersendet deni Magistrat Abschrift des 
Protokolls des Rechnungsausschusies vom 4. November 1902 
zur Kcuntnißnahme und Rückäußerung auf die zu B Nr. 2 
gestellte Anfrage. 
Der Ausschuß für Rechnungssachen. 
Friederici. Drenske. Glatzcl. 
Zu Nr. 1042. 
IV. 
Verhandelt Berlin, den 4. November 1902. 
Bei Prüfung der Vorlage (Drucksache 913), betreffend den 
Jahres-Abschluß des Verwaltungs-Fonds der Sparkasse 
nebst Anhängen für das Etaisjahr 1901, fand sich Folgendes 
zu bemerken: 
1. Die Ausgabe des Verwaltung« Fonds betrugen 463 626,si JC> 
zu deren Deckung nur 84 841,82 M an eigenen Einnahmen zur Ver- 
fügung standen, es mußten daher ein Zuschuß von 378 784,9» JC aus 
dem Geschäftsgewinn der Sparkasse geleistet werden. 
2. Das Konto, betreffend das Grundstück Klosterstraße 68, schließt 
ab in Einnahme mit 73 442,ti JC, in Ausgabe mit 19 633,7t JC, also 
init einem Reingewinn von 53 809 JC. 
3. Auch beim Grundstücks-Konto Zimmerstraße 90/91 wurde ein 
Reingewinn von 27 929,77 JC erzielt, da die Einnahme 30 171,74^, 
die Ausgaben aber nur 2 241,»? JC betrugen. 
4. Beim Erneuerungs-Fonds des Grundstücks Klosterstraße 68 
ffndet sich der Bestand ans dem Vorjahre richtig vorgetragen. Ausgaben 
waren im Rechnungsjahre 1901 nicht zu leisten, der Ende März 1902 
verbliebene Bestand des Fonds ini Betrage von 74 013,79 JC ist im 
nächsten Jahres-Abschlusse zu verfolgen. 
5. Die noch zu genehmigenden Etatsüberschrcitungen belaufen sich 
auf überhaupt 10 715,4» Jt. Dieselben sind in den Erläuterungen 
zum Jahres-Abschlusse kurz begründet und stehen ihrer Genehmigung 
unter dem üblichen Vorbehalt Bedenken nicht entgegen. Bei vielen 
Ausgabetiteln liegen auch recht erhebliche Minder-Ansgaben vor, die 
bei dem Verwaltungs-Fonds allein schon die Summe von 52 959,44 JC 
erreichen. 
6. Es wird folgende Beschlußfassung beantragt: 
Die Versammlung hat Kenntniß genommen von der 
Vorlage (Drucksache 918), betreffend den Jahres-Abschluß 
des Verwaltungs-Fonds ’c. der Sparkasse für das Etats- 
jahr 1901 und genehmigt die vorgekommenen Etats 
überschreitungen im Betrage von 10 715,4» JC, vorbehaltlich 
der sich bei der Rechnungsrevision etwa ergebenden Er 
innerungen. 
Der Ausschuß für Rechnungssachen. 
Friederici. Friedländcr. Glatze!. 
1043. Vorlage (J.-Nr. 4 668 A. 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Ablehnung eines Vermächtniffes zur 
Unterhaltung eines Erbbegräbnisses aus dein städtischen 
Friedhof in der Gerichtstraße. 
Nach tz 3 zu 2 des von dem Rentier Julius Ebel errichteten 
Testaments vom 11. Juli 1902 und voni Königlichen Amtsgericht 1 
am 9. September d. Js. hierher mitgetheilt, hat der Erblasser der 
Verwaltung des städtischen Bcgräbnißplatzes in der Gerichtstraße, wo 
selbst sich das Erbbegräbniß seiner Eltern und Geschwister mit fünf 
Gräbern befindet und wo auch er begraben ist, 1800 JC mit 
der Auflage ausgesetzt, die bezeichneten Gräber — 5 — in Stand zu 
halten und zu pflegen, das Gitter alle drei Jahre streichen und die 
Denksteine aufarbeiten zu lassen, sowie dem Gießer des Begräbniß 
Platzes ein Extrahonorar von jährlich l,so JC zu zahlen. 
Im Einverständniß mit dem Kuratorium für das Bestattnngs- 
wesen haben wir beschlossen, das Vermächtniß abzulehnen, weil die 
Zinsen der 1800 JC zu 3‘/ 2 pCt. die alljährlich aufzuwendenden 
Kosten iür sechs Gräber nicht'decken würden und die Schließung des 
Friedhofes nach Vergebung von noch etwa IM refervirten Stellen in 
Aussicht genommen ist. außerdem ist aber dann die Verlegung des 
Ebel'schen Erbbcgräbniffes ohnehin mit Schwierigkeiten verbunden, 
die sich nach Uebernahme der testamentarischen Verpflichtung noch er 
heblich vermehren würden. 
Die Stadtverordneten-Verfammlung ersuchen wir daher um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich einverstanden mit der Ab 
lehnung des Julius Eb.el'scheu Vermächtnisses von 1 800 M 
zur Unterhaltung eines Erbbegrübniffcs auf den, städtischen 
Friedhofe in der Gerichtstraße. 
Berlin, den 28. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1044. Vorlage (J.-Nr. 5 335 A. 02) — zur Beschluß, 
safsung —, betreffend die Erhöhung der Gebühren 
sätze für die von der Armen-Direktion zugelassenen, 
sogenannten Bezirks-Hebeammen. 
Für die Hilfeleistung bei der Entbindung armer schwangerer 
Frauen in ihren Wohnungen ist durch die Armen-Direknon in der 
Art Vorsorge getroffen, daß für jeden Medizinal Bezirk mit einer im 
Bezirk ivohuenden, geprüften Hebeanime eine Vereinbarung getroffen 
ist, wonach sie auf Verlangen der zuständigen Armen-Kommission alle 
Entbindungen armer Wöchnerinnen innerhalb ihres Bezirks ausführen 
muß. Die Auswahl der Hebeammen für jeden Bezirk erfolgt in der 
Regel auf Vorschlag des zuständigen Arnienarztes: die Auswahl wird 
dadurch erleichtert, daß meist eine Anzahl von Hebeammen sich meldet 
unter denen die geeignetste und tüchtigste Kraft ausgesucht werden kann. 
Für ihre Mühewaltung erhielten die Hcbcammen bisher: 
für eine Entbindung 3 JC, 
für zwei Wochenbesuche 2 JC, 
für Desinfektionsmittel ein Pauschgantum von. . l,w JC, 
so daß also für die Entbindung regelmäßig ein Betrag von 6,ro JC 
seitens der Armen-Direktion gezahlt wurde. 
Die Hebeammen haben wiederholt die Erhöhung dieser Sätze be 
antragt unter Hinweis ans die gesteigerten Ansprüche, die in Bezug 
auf Vorbildung, Leistungsfähigkeit und Reinlichkeit an sie gestellt 
würden, sowie auf den Umstand, daß eine Aufbeffcrung ihrer Gebühren 
auch in anderen Städten erfolgt fei. 
Um eine geeignete Grundlage für die Berechtigung dieser Anträge 
zu gewinnen, hat die Armen Direktion eine Umfrage bei 10 großen 
deutschen Städten gehalten, deren Mittheilungen allerdings erkennen 
ließen, daß die hier gezahlten Sätze den jetzigen Verhältnissen nichl 
mehr entsprechen. Die Umfrage, sowie eine Zusammenstellung des 
anderweit gesammelten Materials ergab, daß Berlin in Bezug auf 
die Höhe der Gesammtbezahlung etwa eine mittlere Stellung, in 
Bezug auf die Anzahl der geforderten Wochenbesuche indessen die 
letzte Stelle einnahm, wenngleich andererseits die Bezahlung des 
einzelnen Wochenbesuchs (1 Jt) höher war, als in den anderen Orten. 
Die mittlere Stellung in Hinsicht auf die Höhe der Gesammtbezahlung 
wurde indessen wesentlich nur dadurch erreicht, daß der Pauschbetrag 
von 1,5o JC für Desinfektionsmittel hinzukam: denn schon für die 
Entbindung allein wurden in den meisten anderen Städten wesentlich 
höhere Beträge gezahlt (z. B. in Leipzig 6, in München und Görlip 5, 
in Breslau und den Regierungsbezirken Minden und Merseburg 4 JC). 
Die Gesammtcntschädigung beträgt in Leipzig und Dresden 12 JC, 
in Frankfurt a. M., Birkenhcim, München, Kr. Lennep, Kr. Solingen 
10 JC, in Hamburg 9 JC, in Charlottenburg %,-mM, in Lübeck 8 
weniger als 6.50 JC beträgt die Entschädigung u. A. in Breslau, Kiel, 
Görlitz (6 JC), Magdeburg (5,25—6 JC), Altona, Köln (5^!); in
	        
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