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Volume No. 16 (289), 15. März 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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Auf den unter A verbliebenen Betrag von 
sind der Stadlhauptkasse zu erstatten: 
a) zu I von den Gaswerken 
b) - III - - Kanalisationswerken - 
c) . IV - dem Viehniarkt rc 
d) -VIII - der Hauptkaffe der städt. Werke. • 
e) von der Sparkasse für 1 Rendanten, 1 Magistrats-Sekretär und I Magistrats-Büreau-Assistenten . . 
t) - - Feuer-Sozietätskaffe für einen Ober-Stadtsekretär 
sind: 
so daß bei A. nur eine Mehr-Ausgabe verbleibt von 
Durch Annahme der folgenden Gehaltsordnung bei den Straßenreinigungs-Aufsehern 
Aniangsgehalt 1500 JC nach 3 Jahren 1 650 JC, 
. 6 - 1800 - 
- 9 1 960 - 
.12 - 2100 - 
- 15 - 2 200 - 
würden Mehrkosten zu zahlen sein 
Ges am mtm ehrkosten. 
Zu A. Spezial Verwaltung Nr. 38 
nach Abzug der nicht zur Verausgabung gelangenden 300 JC 
und der von den Werken rc. zu erstattenden 1 850 - 
588 
18 600 
Zu B. I. 
II. 
III. 
. IV. 
V. 
° VI. 
. VII. 
VIII. 
Gaswerke 
Wasserwerke 
Kanalijations. rc. Werke ... 
Viehmarkt 
Schlachthof 
Fleischschau 
— vakat — Markthallen-Verwaltung 
Hauptkasse der städtischen Werke 
Event, bei den Straffenreinigungs-Auffehern. 
sind 
bleiben 
Summe 
1 650 
16 950 
700 
800 
150 
100 
200 
325 
325 
19 550 
588 
1014. Vorlage (J.-Nr. 3 963 A, 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Theilung der 60. und anderweite Ab 
grenzung der 7«. Armen-Kommission. 
Der Bezirk der 69. Armen-Kommission besteht aus den Stadt 
bezirken Nr. 123, 124 und 125 und derjenige der benachbarten 
70. Armen-Kommission ebenfalls ans 3 Stadtbezirken Nr. 126, 131 
und 132. Die monatlichen Ausgaben betragen bei der 69. Armen- 
Kommission 2471 JC und bei der 70. Armen-Kommission 2 633 JC, 
sic haben also eine Höhe erreicht, welche die bei Neubildung der 
Armen-Kommissionen seiner Zeit im Prinzip angenommene monatliche 
Durchschnitls-Ansgabe von 1000—1 500 JC ganz erheblich übersteigt. 
Die Armen-Direktion hat dem zu Folge den Antrag gestellt, unter 
Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die jetzigen Bezirke der 
69. und 70. Armen-Kommission in der unten angegebenen Weise zu 
theilen bezw. abzugrenzen. 
Indem wir uns diesem Antrage anschließen, ersuchen wir die 
Stadtvcrordneten-Versammlung um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Bezirk der 69. Armen-Kommission getheilt und 
1. aus den Stadtbezirken Nr. 124 und 125 die Armen- 
Kommission Nr. 69a, 
2. aus den Stadtbezirken Nr. 123 und 126 die Armen- 
Kommission Nr. 69d gebildet und 
3. bei der Armen-Kommission Nr. 70 die Stadtbezirke Nr. 131 
und 132 belassen werden. 
Berlin, den 21. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
101.°;. Vorlage (I. - Nr. 1 276 6. B. I. 02), betreffend Bei 
legung der Amtsbezeichnung Magistratsrath an die 
nach einjähriger Probezeit und sechsjähriger Dienst 
zeit als Magistrats-Afleffor auf Lebenszeit angestellten 
Magistrats-Affefforen und der Amtsbezeichnung Ma 
gistrats Baurath an die sechs Jahre als solche im 
städtischen Dienste stehenden Stadt-Bauinspektoren. 
Auf den Antrag einer Anzahl unserer älteren Magistrats-Assessoren 
hatten wir am 17. Mai 1901 beschlossen, den gegenwärtig im Dienste 
befindlichen, lebenslänglich angestellten, Magistrats-Affefforen, sowie 
den künftig, nach einjähriger Probezeit als juristischer Hilfsarbeiter 
und nach sechsjähriger Dienstzeit als Magistrats-Assessor auf Lebens 
zeit anzustellenden Magistrats-Assessoren die Amtsbezeichnung „Ma 
gistratsrath" beizulegen. 
Wir beabsichtigten mit diesem Beschlusse nicht, einigen besonders 
bewährten älteren Magistrats-Affefforen eine persönliche Auszeichnnng 
zu gewähren, sondern wir wünschten, der ganzen Klasse der lebens 
länglich bei uns angestellten, nicht dem Magistratskollegio augehörigen 
Juristen eine angemessenere Amtsbezeichnung beizulegen, als sie bisher 
besessen hatte. Die Amtsbezeichnung „Assessor" führt, wie der Beamten- 
orgauismus in Preußen seit Menschenaltern sich entwickelt hat, den 
Nebensinn eines nur vorübergehend beschäftigten, noch nicht zu einem 
festen Amtsverhältniß gelangten Amtsaspiranten mit sich und wird 
daher der Stellung von Männern, die nach mindestens siebenjähriger 
meistens noch längerer Assefforcnzeit in ein lebenslänglich ihnen ver 
liehenes Amt eingetreten sind, nicht gcrea l. Die mißverständliche 
Auffassung, über den Charakter ihrer Stellung denen unsere älteren 
Assessoren vielfach begegnen, kann ihnen nicht völlig gleichgiltig sein, 
sie mindert naturgemäß die Neigung tüchtiger Kräfte, unserem Dienste 
sich zu widmen, oder in denselben mit Anhänglichkeit an das Amt zu 
verharren, und schädigt auch die Autorität, mit der dieselben bei amt
	        
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