708
Auf den unter A verbliebenen Betrag von
sind der Stadlhauptkasse zu erstatten:
a) zu I von den Gaswerken
b) - III - - Kanalisationswerken -
c) . IV - dem Viehniarkt rc
d) -VIII - der Hauptkaffe der städt. Werke. •
e) von der Sparkasse für 1 Rendanten, 1 Magistrats-Sekretär und I Magistrats-Büreau-Assistenten . .
t) - - Feuer-Sozietätskaffe für einen Ober-Stadtsekretär
sind:
so daß bei A. nur eine Mehr-Ausgabe verbleibt von
Durch Annahme der folgenden Gehaltsordnung bei den Straßenreinigungs-Aufsehern
Aniangsgehalt 1500 JC nach 3 Jahren 1 650 JC,
. 6 - 1800 -
- 9 1 960 -
.12 - 2100 -
- 15 - 2 200 -
würden Mehrkosten zu zahlen sein
Ges am mtm ehrkosten.
Zu A. Spezial Verwaltung Nr. 38
nach Abzug der nicht zur Verausgabung gelangenden 300 JC
und der von den Werken rc. zu erstattenden 1 850 -
588
18 600
Zu B. I.
II.
III.
. IV.
V.
° VI.
. VII.
VIII.
Gaswerke
Wasserwerke
Kanalijations. rc. Werke ...
Viehmarkt
Schlachthof
Fleischschau
— vakat — Markthallen-Verwaltung
Hauptkasse der städtischen Werke
Event, bei den Straffenreinigungs-Auffehern.
sind
bleiben
Summe
1 650
16 950
700
800
150
100
200
325
325
19 550
588
1014. Vorlage (J.-Nr. 3 963 A, 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Theilung der 60. und anderweite Ab
grenzung der 7«. Armen-Kommission.
Der Bezirk der 69. Armen-Kommission besteht aus den Stadt
bezirken Nr. 123, 124 und 125 und derjenige der benachbarten
70. Armen-Kommission ebenfalls ans 3 Stadtbezirken Nr. 126, 131
und 132. Die monatlichen Ausgaben betragen bei der 69. Armen-
Kommission 2471 JC und bei der 70. Armen-Kommission 2 633 JC,
sic haben also eine Höhe erreicht, welche die bei Neubildung der
Armen-Kommissionen seiner Zeit im Prinzip angenommene monatliche
Durchschnitls-Ansgabe von 1000—1 500 JC ganz erheblich übersteigt.
Die Armen-Direktion hat dem zu Folge den Antrag gestellt, unter
Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die jetzigen Bezirke der
69. und 70. Armen-Kommission in der unten angegebenen Weise zu
theilen bezw. abzugrenzen.
Indem wir uns diesem Antrage anschließen, ersuchen wir die
Stadtvcrordneten-Versammlung um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Bezirk der 69. Armen-Kommission getheilt und
1. aus den Stadtbezirken Nr. 124 und 125 die Armen-
Kommission Nr. 69a,
2. aus den Stadtbezirken Nr. 123 und 126 die Armen-
Kommission Nr. 69d gebildet und
3. bei der Armen-Kommission Nr. 70 die Stadtbezirke Nr. 131
und 132 belassen werden.
Berlin, den 21. Oktober 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
101.°;. Vorlage (I. - Nr. 1 276 6. B. I. 02), betreffend Bei
legung der Amtsbezeichnung Magistratsrath an die
nach einjähriger Probezeit und sechsjähriger Dienst
zeit als Magistrats-Afleffor auf Lebenszeit angestellten
Magistrats-Affefforen und der Amtsbezeichnung Ma
gistrats Baurath an die sechs Jahre als solche im
städtischen Dienste stehenden Stadt-Bauinspektoren.
Auf den Antrag einer Anzahl unserer älteren Magistrats-Assessoren
hatten wir am 17. Mai 1901 beschlossen, den gegenwärtig im Dienste
befindlichen, lebenslänglich angestellten, Magistrats-Affefforen, sowie
den künftig, nach einjähriger Probezeit als juristischer Hilfsarbeiter
und nach sechsjähriger Dienstzeit als Magistrats-Assessor auf Lebens
zeit anzustellenden Magistrats-Assessoren die Amtsbezeichnung „Ma
gistratsrath" beizulegen.
Wir beabsichtigten mit diesem Beschlusse nicht, einigen besonders
bewährten älteren Magistrats-Affefforen eine persönliche Auszeichnnng
zu gewähren, sondern wir wünschten, der ganzen Klasse der lebens
länglich bei uns angestellten, nicht dem Magistratskollegio augehörigen
Juristen eine angemessenere Amtsbezeichnung beizulegen, als sie bisher
besessen hatte. Die Amtsbezeichnung „Assessor" führt, wie der Beamten-
orgauismus in Preußen seit Menschenaltern sich entwickelt hat, den
Nebensinn eines nur vorübergehend beschäftigten, noch nicht zu einem
festen Amtsverhältniß gelangten Amtsaspiranten mit sich und wird
daher der Stellung von Männern, die nach mindestens siebenjähriger
meistens noch längerer Assefforcnzeit in ein lebenslänglich ihnen ver
liehenes Amt eingetreten sind, nicht gcrea l. Die mißverständliche
Auffassung, über den Charakter ihrer Stellung denen unsere älteren
Assessoren vielfach begegnen, kann ihnen nicht völlig gleichgiltig sein,
sie mindert naturgemäß die Neigung tüchtiger Kräfte, unserem Dienste
sich zu widmen, oder in denselben mit Anhänglichkeit an das Amt zu
verharren, und schädigt auch die Autorität, mit der dieselben bei amt