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M 45.
(1013—1031.)
Aorlagen
für die
Stadtverorductell'Versammiung zu Berlin.
lOLS. Protokolle des Ausschusses zur Borberathung der
Borlage (Drucksache 597), betreffend die Aufbefferung
von Beamtengehältern.
I.
Berlin, den 7. Oktober 1902.
Anwesend:
Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Langerhans, Vorsitzender,
- - -Stellvertreter Michelet, Vorsitzeuder-Stell-
vertreter,
Stadtverordneter Cassel,
- Goldschmidt,
- Heimann,
- Iden,
- Kaempf,
- Liebenow,
- Mommsen,
Pfannkuch,
. Dr. Preuß,
■ Singer,
- Ullstein,
Wallach,
Zylicz.
Anwesend als Magistrats-Vertreter:
Oberbürgermeister Kirschner.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung mit dem Hinweis darauf,
daß die heute zur Berathung stehende Vorlage eine Ergänzung bilde
zu der im Jahre 1899 erfolgten allgemeinen Aufbefferung der Ge
hälter der städtischen Beamten; die Vorlage fülle nur eine Lücke aus,
die bereits durch den Etat hätte ausgefüllt werden sollen.
Zu dieser ergänzenden Vorlage seien eingegangen bezw. dem
Ausschüsse überwiesen folgende Petitionen:
1. des Ortsvereins der Gemeindebeamtcn zu Berlin,
betreffend Einreihung der Büreau-Hilfsarbeiter in die
Assistentenskala und übereinstimmende Festsetzung der
Gehälter der Unterbeamten in der gesammtcn städtischen
Verwaltung;
2. der Aufseher der städtischen Straßenreinigung,
betreffend Aufbesserung ihretz Gehaltes;
3. der Oberaufsehcr und Aufseher des städtischen Vieh- und
Schlachthofes,
betreffend Gleichstellung im Gehalt mit den gleichen Be
amtenkategorien der Straßenreinigung.
Der Herr Oberbürgermeister gab hierauf folgende sinnentstellende
Druckfehler bekannt:
A. Titel I 4, Magistrats-Sekretäre, müsse es heißen:
2 000 JC statt jetzt 1 900 M,
2 300 - nach 2 Jahren statt jetzt 2 200 JC,
2600 - - 4 - - 2500 -
2900 - - 6 - - 2800 -
Ferner fehle in der „Begründung" vor den Absätzen 2
bis 4 die „Nr. II".
Zur Sache selbst betonte auch der Herr Oberbürgermeister, daß
es sich nicht um eine umfassende Reform handele. Der Magistrat
habe nur geglaubt, manche Härten und Unebenheiten korrigiren zu
sollen, alle weitergehenden Anträge dagegen abgelehnt. Er bitte, die
Vorlage nur als das anzusehen, was sie sein solle: als eine Korrektur
vorgekommener Versehen.
Von Seiten einiger Ausschußmitglieder wurde entgegnet, daß man
geglaubt habe, jetzt nach Regelung der Beamlcngehälter im Jahre 1899
resp. der Werksbeamtengehälter im vorigen Jahre für absehbare Zeit
zur Ruhe gekommen zu sein. Die Nothwendigkeit einer erneuten
Regelung könne nicht eingesehen, ins Besondere könne nicht zugegeben
werden, für die Ober-Stadtsekretäre schon wieder etwas zu thun.
Die Anzahl von 40 Ober-Stadtsekretären sei viel zu hoch gegriffen,
diese Klaffe sei viel zu stark besetzt. Eine Anzahl Ober-Stadtsekretäre
wäre einfach des Alters halber in diese Stellen eingerückt ohne Rücksicht
auf Fähigkeiten. Man möge diese Stellen vermindern und sie nur
den Tüchtigsten vorbehalten, dann sei kein Preis zu hoch, dann wolle
man gern noch höhere Gehälter zahlen als jetzt. — Lehne man aber
obigen Ausführungen gemäß jede Erhöhung für die Ober-Stadtsekretäre
ab, dann falle konsequenter Weise die in Antrag gebrachte Korrektur
der Sekretär- und Assistentengehälter auch fort. Die untersten Stufen
der Sckretärgehälter könnten ganz in Wegfall kommen dadurch, daß
jeder Sekretär zuvor Assistent gewesen sein müsse, daß sich also die
qulifizirten Assistenten in die Sekrctärstellen hineinwachsen.
Hierauf entgegnete der Herr Oberbürgermeister, daß die Ein
richtung des Instituts der Ober-Stadtsekretäre sowie ihre Zahl 40 auf
Gemeindebeschlnß beruhe, also kurzer Hand nicht zu ändern sei. Es
werde ja zugegeben, daß bei der ersten Besetzung dieser Stellen
vielleicht der eine oder der andere in diese hineingekommen sei, weil
eben eine Vakanz vorhanden gewesen. Dies sei aber seit Jahren nicht
mehr der Fall. Der Magistrat hält streng daraus, daß, wie dies
auch der Etat besage, die Ernennung zum Ober Stadrsekretär erfolge
unabhängig vom Dienstalter durch freie Wahl des Magistrats. Es
würden jetzt nur außerordentliche Kräfte in diese Stellen hineingcwählt,
Kräfte, die wirklich Hervorragendes leisteten. Wenn nun, wie dies
jetzt geschehen sei, solche verdienten und ihrem Charakter nach aner
kannten Beamten glaubten, gegen die ihnen glcichwerthige staatliche
Beamtenkategorie im Gehalte zurückgesetzt zu sein, so könne man sich
der Konsequenz dieser als richtig erkannten Thatsache nicht entziehen,
umsoweniger, als gerade die Vorsteher der Büreaus der größten
Verwaltungsstellen und solche Ober Stadtsekrctäre die diesbezügliche
Vorstellung unterzeichnet hätten, von denen man ganz genau wisse,
daß sie nur nach reiflicher Ucberlegung und genauester Prüfung der
Sachlage mit vollem Ernste für sich einträten. Daß die Thätigkeit
der Büreauvorsteher und Ober-Stadtsekretäre mindestens derjenigen
der Minifterial-Sekretäre entspreche, sei außer Zweifel. Es sei daher
nicht zu vermeiden, daß diese relativ wenigen Stellen doch niindestens
so dotirt werden, daß sie wenigstens annähernd gleich stehen denen
der Zentralbehörden. Das Höchstgehalt dieser Ministerial-Sekretäre sei
aber inztvischen erhöht auf 6 900 M. Der Magistrat habe es bisher
leider unterlassen, diesen. Vorgehen des Staates zu folgen und be
antrage daher jetzt, das Höchgehalt der Ober-Stadtsekretäre von 6 300
auf 6 600 M zu erhöhen. Es bedeute dies immer noch einen Rück
stand von 300 M gegen die Staatsbeamten, wobei ferner noch zu
bemerken sei. daß letztere schon in verhältnißmäßig jüngerem Lebens
alter diese Gehälter erreichten als die Ober-Stadtsekretäre.