dem Grundstück Mittcnwalderstraße 34/37 ist der Magistrat
um eine Bauskizze für Aorkstraße 10 zu ersuchen.
Sowohl seitens des Herrn Magistrats-Vertreters, als auch von
Mitgliedern des Ausschusses wurde die Vorlegung einer solchen Bau
skizze nicht für erforderlich gehalten. Dadurch erleide, so führte mau
aus, der Neubau nur eine weitere Verzögerung, und es
würde sich doch nur herausstellen, wie auch bereits von
Sachverständigen festgestellt sei, daß die auf dem Grundstücke
stehenden Gebäude theils abgerissen, theils umgebaut werden müßten.
Bei einem Umbau der Gebäude sei aber nach bekannten Vorgängen
bei ähnlichen Umbauten (Sparkassengebändc in der Linkstraße) als
sicher anzunehmen, daß solche erheblich mehr Kosten verursachen würden,
als sich jetzt übersehen lasse. Rechne man dann die Kosten des Umbaues,
soioie auch den Werth der abzubrechenden Gebändetheile zu den
Erwerbskosten des ganzen Grundstücks hinzu, dann würde sich jeden
falls wohl verhältnißmäßig ein ebenso hoher, wenn nicht noch höherer
Preis herausstellen als derjenige sei, welcher für Miltenwalder-
straße 34/37 verlangt werde. Auch könnten die vorhandenen Wohn-
räume durch Umbau nicht derartig den Zwecken angepaßt werden, wie
solches sich in einem Neubau erreichen lasse.
Nachdem nochmals von einem Redner für die Verwendung des
städtischen Grundstücks am Urban zu dem gedachten Zwecke eingetreten
und von anderer Seite gegen dieses Grundstück auf die im 1 Protokolle
angeführten Gründe hingewiesen ivorden war, erfolgte der Schluß der
Berathung.
Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung wurde
der Antrag wegen Anfertigung einer Bauskizze für das
Grundstück Jorkstraße 10 mit allen gegen 1 Stimme ab
gelehnt,
und demnächst
der Magistratsanlrag mit 8 gegen 2 Stimmen angenommen.
Drei Ausschußmitglieder halten sich der Äbstimniuug enthalten.
Der Ausschuß empfiehlt daher der Versammlung folgende Be
schlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des den
Hoffmann'schen Erben gehörigen, in der Mittenwalder-
straße 34/37 und Schleiermacherstraße belegenen, ungefähr
4 462 gm großen, im Grundbuch von der Hasenhaide und
den Weinbergen Baud 5, Blatt 186, verzeichneten Grundstücks
zum Preise von 120 M pro Quadratmeter behufs Errichtung
eines neuen Schulgebäudes für das Friedrichs-Realgymnasium
einverstanden, bewilligt denKaufpreis von ungefähr 535 440^
und genehmigt, daß die Beträge für Grunderwerb, Stempel-
und Gerichtskosten, sowie die Umsatzsteuer in das Extra-
ordinarinm des spezial-Etats 35 für 1903 eingestellt werden.
Die Anftassnng soll gegen Zahlung des Kaufgeldes am
1. April 1903 erfolgen.
Die zu dieser Angelegenheit eingegangenen Petitionen
sind durch vorstehende Beschlußsaffung als erledigt zu er
achten.
Der Druck der beiden Protokolle soll erfolgen und die Bericht-
erstattuug ist dem nitterzeichneten Vorsitzenden übertragen ivorden.
V. w. o.
Kreitling.
854. Vorlage (J.-Nr. 7 531 B. II. 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Regulirung des Markgrafendammes,
Abtheilung XIV des Bebauungsplanes.
Der zunehmende Verkehr nach Rnnimelsburg und Stralau, solvie
die fortschreitende Bebauung der Grundstücke in der Abtheilung XIV
des Bebauungsplanes erheischen dringend eine baldige Regulirung
des von der Stralauer Allee nach Rummelsburg führenden Mark-
grafendammes. Besonders wünschenswerth ist die Regulirung ge
worden, nachdem die Straßen 40 A und 40 B hergestellt worden sind,
die von Westen auf den Markgrafendanim führend etwa 1,5 m über
dieser Straße liegen. Der Markgrafendamm, zu dessen Unterhaltung
Berlin verpflichtet ist, liegt innerhalb der für denselben festgestellten
Fluchtlinien, nur zu einem Theil seiner Breite, mit etwa dem zu
künftigen Bürgersteig, im Berliner Weichbilde. Bei einer vor
zunehmenden Regulirung kann daher das Ortsstatut II vom 7./19. März
1877 nur ans diesen Theil Anwendung finden. Aus diesem Grunde
sind wegen der Aufbringung der Regulirungskosteu mit den Gemeinden
Stralau und Rummelsburg, sowie niit den Anliegern auf der West-
<Berliucr-)seite Verhandlungen gepflogen worden, welche bisher zu
folgendem Ergebniß geführt haben:
1. Die Gemeinde Stralau leistet zu den Kosten für die zwischen
der Stralauer Allee und der Straße 39, XIV, liegende Strecke
einen Beitrag von 24 000 M und übernimmt den Straßen-
theil nach Fertigstellung der Regulirung in die eigene Unter
haltung.
Den Vertrag, den ivir hierüber mit Stralau abzuschließen
beabsichtigen, fügen ivir im Entwurf bei.
2. a) Die Anlieger auf der West(Bcrliner-)seite haben sich ver
pflichtet. zu den Kosten neben 5,0 M für die Kanalisation
pro laufenden Meter noch bis zu 14 M Pflasterkosten
pro Quadratmeter und halbe Dammbreite je für ihre
Grnndstücksfront unter der Bedingung zu zahlen, daß
der Markgrafendamm noch im laufenden Jahre gepflastert
oder die ausnahmsweise Baucrlaubniß für die cinzeliieu
Parzellen gegen Zahlung der auf sic entfallenden An
lieger-Beiträge ertheilt wird.
b) Die Anlieger — ausschließlich der Sonntag'scheu Erben
— haben sich ferner verpflichtet, die hiernach ans sie ent
fallenden und zunächst durch die Stadtgemeinde zu veraus
gabenden Gelder bis zur Erstattung mit 4"/« pro Jahr
vom 1. Oktober 1902 ab in halbjährlichen Raten zu
verzinsen.
Die wegen Regulirung des zwischen der Straße 39, XIV, und
der Ringbahn belegenen Theiles des Markgrafendammes mit der
Gemeinde Rnnimelsburg geführten Verhandlungen haben noch kein
Resullat gezeitigt. Es ist daher zunächst nur die Regulirung des
südlich der Straße 39, XIV, liegenden Theiles ins Angc gefaßt worden.
Nach dem durch die 8. Bau-Inspektion aufgestellten und abschrift
lich beigefügten Anschlage betragen die Pflasterkosten für diese Straßen-
strecke rnnd 94 000 M. Hierzu treten 1200 M Kosten für die durch
die Slratzenaufhöhung erforderlich werdende Herstellung eines Sicker
brunnens. Zur Zeit befindet sich längs des Markgrafendammes ein
Graben, der das von dem Verbindungsioeg zwischen dem Markgrafcn-
damm und der ehemaligen Kuhbrücke kommende Wasser aufnimmt.
Von dem Graben führt zwar eine Thonrohrleitnng in die Spree, da
diese Leitung aber dem Gefälle des Grabens nicht entspricht, muß
das im Graben befindliche Wasser versickern, llm nun die Vorfluth
für den nicht nmzupflaslerndcn Theil des Markgrafendammes aufrecht
zu erhallen, empfiehlt sich, da eine direkte Verbindung mit der Kana
lisation in Folge der 50 bis 60 om belragenden Höhendifferenz ans-
geschlossen ist, die Anlage eines Sickerbrunnens, von deni eine 50 bis
60 cm höher liegende Thonrohrleitung an dein letzten Brunnen der
Kanalisationsleitung an der Ecke der Straße 39, XIV, als Ueberlaus
lcitung angeschlossen wird. Die Kosten hierfür sind von der 8. Bau-
Inspektion auf rund 1 200 M berechnet worden.
Da Stralau einen Beitrag von 24 000 M leisten will, so bleiben
noch über 70000 M durch die Stadtgemeinde Berlin zu zahlen.
Hiervon find 28 000 M als kapilalisirte Unterhaltungskosten zu rechnen,
die uns Stralau durch die Uebernahme der Unterhaltung der Straße
abnimmt. Diese Summe ergiebt sich aus der Kapitalifirung der jähr
lichen Unterhaltungskosten, die in den Jahren 1886/87 bis Ende 1900
durchschnittlich jährlich I 110,7v^ betragen haben. Weitere 10000^6
sind auf die Verbreiterung der Straße von 5 auf 8 m zu rechnen,
die bei 439 m Länge und 7 M für das Quadratmeter Kosten 9 219 M
erfordern würde und zu der wir, als die zur Unterhaltung der Straße
verpflichtete Gemeinde, bei dem sich steigernden Verkehr der Straße
von der Aufsichtsbehörde voraussichtlich würden angehalten werden.
Der Rest von 33 000 ,M wird fast vollständig durch die Anlieger
aufgebracht, die bei einer Baufrontenlänge von 379,04 m sich zur
Zahlung von 379,04 X 6 X 14 (da die halbe Dammbreite 6 m be
tragen wird und 14^ für das Quadratmeter gezahlt werden), d. i.
81 889,3« Jt verpflichtet haben, sodaß die von der Stadtgemeinde
endgiltig zu tragenden Kosten unerheblich sind.
Wir sind daher in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation,
Abtheilung II, zu dem Entschlüsse gelangt, die Regulirung angesichts
der gemachten Angebote so schnell als möglich bewirken zu lassen.
Ein Hinausschieben der Angelegenheit würde voraussichtlich zur Folge
haben, daß diese für Berlin sehr günstigen Angebote zurückgezogen
werden und die Stadtgemeinde später gezwungen sein würde, die
Regulirung unter Aufwendung von bedeutend größeren Geldopfern
durchzuführen.
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung ersuchen wir daher um folgende
Beschlußfassung ergebenst:
Die Versamnilung ist mit der alsbaldigen Regulirung
des Markgrafendammes zwischen der (Stralauer Allee und
der Straße 39, XIV, nach Maßgabe der in dem vorliegenden
Vertragsentwürfe enthaltenen Bestimmungen und der seitens
der Anlieger auf der West(Berliner-)seite übernommenen
Verpflichtungen sowie auch damit einverstanden, daß die der
Stadtgemeinde zur Last fallenden Kosten der Regulirung
beini Titel II B 1 der Spezial-Verwaltung 36 einer Etats
überschreitung ungeachtet verausgabt werden.
Einen Lageplan für die dortigen Akten fügen wir mit deni Be
merken bei, daß wir für die Regulirung des nördlich der Straße 39, XIV,
liegenden Theiles gleichfalls Vorschläge zu machen beabsichtigen, sobald
seitens der Bau-Deputation, Abtheilung II. auch hier Angebote erzielt
iverden, welche den oben erwähnten annähernd gleichkommen.
Berlin, den 9. Oktober 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirsch ner.