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Volume No. 44 (948-975), 25. Oktober 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

dem Grundstück Mittcnwalderstraße 34/37 ist der Magistrat 
um eine Bauskizze für Aorkstraße 10 zu ersuchen. 
Sowohl seitens des Herrn Magistrats-Vertreters, als auch von 
Mitgliedern des Ausschusses wurde die Vorlegung einer solchen Bau 
skizze nicht für erforderlich gehalten. Dadurch erleide, so führte mau 
aus, der Neubau nur eine weitere Verzögerung, und es 
würde sich doch nur herausstellen, wie auch bereits von 
Sachverständigen festgestellt sei, daß die auf dem Grundstücke 
stehenden Gebäude theils abgerissen, theils umgebaut werden müßten. 
Bei einem Umbau der Gebäude sei aber nach bekannten Vorgängen 
bei ähnlichen Umbauten (Sparkassengebändc in der Linkstraße) als 
sicher anzunehmen, daß solche erheblich mehr Kosten verursachen würden, 
als sich jetzt übersehen lasse. Rechne man dann die Kosten des Umbaues, 
soioie auch den Werth der abzubrechenden Gebändetheile zu den 
Erwerbskosten des ganzen Grundstücks hinzu, dann würde sich jeden 
falls wohl verhältnißmäßig ein ebenso hoher, wenn nicht noch höherer 
Preis herausstellen als derjenige sei, welcher für Miltenwalder- 
straße 34/37 verlangt werde. Auch könnten die vorhandenen Wohn- 
räume durch Umbau nicht derartig den Zwecken angepaßt werden, wie 
solches sich in einem Neubau erreichen lasse. 
Nachdem nochmals von einem Redner für die Verwendung des 
städtischen Grundstücks am Urban zu dem gedachten Zwecke eingetreten 
und von anderer Seite gegen dieses Grundstück auf die im 1 Protokolle 
angeführten Gründe hingewiesen ivorden war, erfolgte der Schluß der 
Berathung. 
Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung wurde 
der Antrag wegen Anfertigung einer Bauskizze für das 
Grundstück Jorkstraße 10 mit allen gegen 1 Stimme ab 
gelehnt, 
und demnächst 
der Magistratsanlrag mit 8 gegen 2 Stimmen angenommen. 
Drei Ausschußmitglieder halten sich der Äbstimniuug enthalten. 
Der Ausschuß empfiehlt daher der Versammlung folgende Be 
schlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit dem Ankauf des den 
Hoffmann'schen Erben gehörigen, in der Mittenwalder- 
straße 34/37 und Schleiermacherstraße belegenen, ungefähr 
4 462 gm großen, im Grundbuch von der Hasenhaide und 
den Weinbergen Baud 5, Blatt 186, verzeichneten Grundstücks 
zum Preise von 120 M pro Quadratmeter behufs Errichtung 
eines neuen Schulgebäudes für das Friedrichs-Realgymnasium 
einverstanden, bewilligt denKaufpreis von ungefähr 535 440^ 
und genehmigt, daß die Beträge für Grunderwerb, Stempel- 
und Gerichtskosten, sowie die Umsatzsteuer in das Extra- 
ordinarinm des spezial-Etats 35 für 1903 eingestellt werden. 
Die Anftassnng soll gegen Zahlung des Kaufgeldes am 
1. April 1903 erfolgen. 
Die zu dieser Angelegenheit eingegangenen Petitionen 
sind durch vorstehende Beschlußsaffung als erledigt zu er 
achten. 
Der Druck der beiden Protokolle soll erfolgen und die Bericht- 
erstattuug ist dem nitterzeichneten Vorsitzenden übertragen ivorden. 
V. w. o. 
Kreitling. 
854. Vorlage (J.-Nr. 7 531 B. II. 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Regulirung des Markgrafendammes, 
Abtheilung XIV des Bebauungsplanes. 
Der zunehmende Verkehr nach Rnnimelsburg und Stralau, solvie 
die fortschreitende Bebauung der Grundstücke in der Abtheilung XIV 
des Bebauungsplanes erheischen dringend eine baldige Regulirung 
des von der Stralauer Allee nach Rummelsburg führenden Mark- 
grafendammes. Besonders wünschenswerth ist die Regulirung ge 
worden, nachdem die Straßen 40 A und 40 B hergestellt worden sind, 
die von Westen auf den Markgrafendanim führend etwa 1,5 m über 
dieser Straße liegen. Der Markgrafendamm, zu dessen Unterhaltung 
Berlin verpflichtet ist, liegt innerhalb der für denselben festgestellten 
Fluchtlinien, nur zu einem Theil seiner Breite, mit etwa dem zu 
künftigen Bürgersteig, im Berliner Weichbilde. Bei einer vor 
zunehmenden Regulirung kann daher das Ortsstatut II vom 7./19. März 
1877 nur ans diesen Theil Anwendung finden. Aus diesem Grunde 
sind wegen der Aufbringung der Regulirungskosteu mit den Gemeinden 
Stralau und Rummelsburg, sowie niit den Anliegern auf der West- 
<Berliucr-)seite Verhandlungen gepflogen worden, welche bisher zu 
folgendem Ergebniß geführt haben: 
1. Die Gemeinde Stralau leistet zu den Kosten für die zwischen 
der Stralauer Allee und der Straße 39, XIV, liegende Strecke 
einen Beitrag von 24 000 M und übernimmt den Straßen- 
theil nach Fertigstellung der Regulirung in die eigene Unter 
haltung. 
Den Vertrag, den ivir hierüber mit Stralau abzuschließen 
beabsichtigen, fügen ivir im Entwurf bei. 
2. a) Die Anlieger auf der West(Bcrliner-)seite haben sich ver 
pflichtet. zu den Kosten neben 5,0 M für die Kanalisation 
pro laufenden Meter noch bis zu 14 M Pflasterkosten 
pro Quadratmeter und halbe Dammbreite je für ihre 
Grnndstücksfront unter der Bedingung zu zahlen, daß 
der Markgrafendamm noch im laufenden Jahre gepflastert 
oder die ausnahmsweise Baucrlaubniß für die cinzeliieu 
Parzellen gegen Zahlung der auf sic entfallenden An 
lieger-Beiträge ertheilt wird. 
b) Die Anlieger — ausschließlich der Sonntag'scheu Erben 
— haben sich ferner verpflichtet, die hiernach ans sie ent 
fallenden und zunächst durch die Stadtgemeinde zu veraus 
gabenden Gelder bis zur Erstattung mit 4"/« pro Jahr 
vom 1. Oktober 1902 ab in halbjährlichen Raten zu 
verzinsen. 
Die wegen Regulirung des zwischen der Straße 39, XIV, und 
der Ringbahn belegenen Theiles des Markgrafendammes mit der 
Gemeinde Rnnimelsburg geführten Verhandlungen haben noch kein 
Resullat gezeitigt. Es ist daher zunächst nur die Regulirung des 
südlich der Straße 39, XIV, liegenden Theiles ins Angc gefaßt worden. 
Nach dem durch die 8. Bau-Inspektion aufgestellten und abschrift 
lich beigefügten Anschlage betragen die Pflasterkosten für diese Straßen- 
strecke rnnd 94 000 M. Hierzu treten 1200 M Kosten für die durch 
die Slratzenaufhöhung erforderlich werdende Herstellung eines Sicker 
brunnens. Zur Zeit befindet sich längs des Markgrafendammes ein 
Graben, der das von dem Verbindungsioeg zwischen dem Markgrafcn- 
damm und der ehemaligen Kuhbrücke kommende Wasser aufnimmt. 
Von dem Graben führt zwar eine Thonrohrleitnng in die Spree, da 
diese Leitung aber dem Gefälle des Grabens nicht entspricht, muß 
das im Graben befindliche Wasser versickern, llm nun die Vorfluth 
für den nicht nmzupflaslerndcn Theil des Markgrafendammes aufrecht 
zu erhallen, empfiehlt sich, da eine direkte Verbindung mit der Kana 
lisation in Folge der 50 bis 60 om belragenden Höhendifferenz ans- 
geschlossen ist, die Anlage eines Sickerbrunnens, von deni eine 50 bis 
60 cm höher liegende Thonrohrleitung an dein letzten Brunnen der 
Kanalisationsleitung an der Ecke der Straße 39, XIV, als Ueberlaus 
lcitung angeschlossen wird. Die Kosten hierfür sind von der 8. Bau- 
Inspektion auf rund 1 200 M berechnet worden. 
Da Stralau einen Beitrag von 24 000 M leisten will, so bleiben 
noch über 70000 M durch die Stadtgemeinde Berlin zu zahlen. 
Hiervon find 28 000 M als kapilalisirte Unterhaltungskosten zu rechnen, 
die uns Stralau durch die Uebernahme der Unterhaltung der Straße 
abnimmt. Diese Summe ergiebt sich aus der Kapitalifirung der jähr 
lichen Unterhaltungskosten, die in den Jahren 1886/87 bis Ende 1900 
durchschnittlich jährlich I 110,7v^ betragen haben. Weitere 10000^6 
sind auf die Verbreiterung der Straße von 5 auf 8 m zu rechnen, 
die bei 439 m Länge und 7 M für das Quadratmeter Kosten 9 219 M 
erfordern würde und zu der wir, als die zur Unterhaltung der Straße 
verpflichtete Gemeinde, bei dem sich steigernden Verkehr der Straße 
von der Aufsichtsbehörde voraussichtlich würden angehalten werden. 
Der Rest von 33 000 ,M wird fast vollständig durch die Anlieger 
aufgebracht, die bei einer Baufrontenlänge von 379,04 m sich zur 
Zahlung von 379,04 X 6 X 14 (da die halbe Dammbreite 6 m be 
tragen wird und 14^ für das Quadratmeter gezahlt werden), d. i. 
81 889,3« Jt verpflichtet haben, sodaß die von der Stadtgemeinde 
endgiltig zu tragenden Kosten unerheblich sind. 
Wir sind daher in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation, 
Abtheilung II, zu dem Entschlüsse gelangt, die Regulirung angesichts 
der gemachten Angebote so schnell als möglich bewirken zu lassen. 
Ein Hinausschieben der Angelegenheit würde voraussichtlich zur Folge 
haben, daß diese für Berlin sehr günstigen Angebote zurückgezogen 
werden und die Stadtgemeinde später gezwungen sein würde, die 
Regulirung unter Aufwendung von bedeutend größeren Geldopfern 
durchzuführen. 
Die Stadtverordneten-Vcrsammlung ersuchen wir daher um folgende 
Beschlußfassung ergebenst: 
Die Versamnilung ist mit der alsbaldigen Regulirung 
des Markgrafendammes zwischen der (Stralauer Allee und 
der Straße 39, XIV, nach Maßgabe der in dem vorliegenden 
Vertragsentwürfe enthaltenen Bestimmungen und der seitens 
der Anlieger auf der West(Berliner-)seite übernommenen 
Verpflichtungen sowie auch damit einverstanden, daß die der 
Stadtgemeinde zur Last fallenden Kosten der Regulirung 
beini Titel II B 1 der Spezial-Verwaltung 36 einer Etats 
überschreitung ungeachtet verausgabt werden. 
Einen Lageplan für die dortigen Akten fügen wir mit deni Be 
merken bei, daß wir für die Regulirung des nördlich der Straße 39, XIV, 
liegenden Theiles gleichfalls Vorschläge zu machen beabsichtigen, sobald 
seitens der Bau-Deputation, Abtheilung II. auch hier Angebote erzielt 
iverden, welche den oben erwähnten annähernd gleichkommen. 
Berlin, den 9. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirsch ner.
	        
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