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Volume No. 43 (927-940), 11. Oktober 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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Hand zu lassen und nicht zu enge Grenzen zu ziehen. Es dürfte in 
dem Beschlusse der Hinweis genügen, daß die Versammlung das 
Wohnen der Aerzte in den Anstalten nicht für nothwendig halte. 
Um nun noch dem Magistrate die etwa entstehenden Mehrkosten 
für die Annahme von Aerzten zur Verfügung zu stellen, sei zu 
empfehlen, dem Beschlusse einen dementsprechenden Zusatz zu geben. 
- Aus eine bezügliche Anfrage aus der Mitte des Ausschusses 
theilte der betreffende Herr Magistrats-Vertreter noch mit, daß von 
den nach außerhalb in Pflege gegebenen Waisenkindern nicht alle 
Kranken, wie irrthümlich angenommen worden sei, in die hiesige 
Krankenstation übernommen würden, sondern nur diejenigen, aus den 
Umgebungen von Berlin und solche, für welche in dem betreffenden 
Orte eine entsprechende ärztliche Behandlung nicht zu beschaffen sei. 
Zu der hierauf vorgenommenen Abstimmung lagen vor: 
1. Der eventl. Zusatzantrag: 
Die Versammlung ist mit der Zahlung der für die 
Zeit vom 1. Oktober 1902 bis 31. März 1903 
entstehenden Mehr-Ausgaben bei den Spezial-Verwaltungen 
22 und 23 ungeachtet der eintretenden Eiatsüber- 
schreitungen einverstanden, 
2. die folgenden Anträge und zwar: 
a) Unter Ablehnung der Magistratsvorlage beschließt die 
Versammlung 
für das Waisenhaus in Rummelsburg und für das 
Arbeitshaus 
die Anstellung je eines Oberarztes und je eines Assistenz 
arztes. 
Die Versammlung erklärt zugleich ihr Einverständniß 
damit, daß den Oberärzten statt der Dienstwohnung 
ein Wohnungsgeldzuschuß gewährt wird, jedoch mit der 
Verpflichtung, daß dieselben in möglichster Nähe der 
Anstalt ihre Wohnungen nehmen. Die Gehälter 3C. der 
Ober- und Assistenzärzte regeln sich wie an den städtischen 
Krankenhäusern. 
d) Unter Ablehnung der Magistratsvorlage ersucht die Ver 
sammlung den Magistrat im Anschlüsse an die Beschlüffe 
der Waisen- und Arbeitshaus-Verwaltung, je einen Ober 
arzt und einen Assistenten in den beiden Anstalten an 
zustellen. 
Die Versammlung erachtet es nicht für nöthig, daß 
die Oberärzte in der Anstalt wohnen. 
Die Abstimmung ergab: 
die Annahme des unter 1 bezeichneten Zusatzantrages 
mit 5 gegen 3 Stimmen, 
die Ablehnung des Antrages unter 2a 
mit 4 gegen 4 Stimmen 
und die Annahme des Antrages 2b 
mit allen Stimmen. 
Der Ausschuß empfiehlt daher der Versammlung folgende Be 
schlußfassung: 
Unter Ablehnung der Magistratsvorlage ersucht die 
Versammlung den Magistrat, im Anschlüsse an die Beschlüsse 
der Waisen- und Arbeitshaus-Verwaltung je einen Oberarzt 
und einen Assistenzarzt in den beiden Anstalten — dem 
Waisenhause und dem Arbeitshause in Rummelsburg — 
anzustellen. 
Die Versammlung erachtet es nicht für nöthig, daß die 
Oberärzte in der Anstalt wohnen. 
Ferner ist die Versammlung mit der Zahlung der für 
die Zeit vom 1. Oktober 1902 bis 31. März 1903 ent- 
stehenden Mehr-Ausgaben bei den Spezial-Verwaltungen 22 
und 23 ungeachtet der eintretenden Etatsüberschreitungen 
einverstanden. 
Der Druck des Protokolls soll erfolgen und zum Berichterstatter 
ist der Stadtverordnete Br. Rüge gewählt. 
V. w. o. 
Michelet. Rüge. 
«30. Vorlage (J.-Nr. 3 693 B. 1.02) - zur Beschlussfassung 
betreffend de» speziellen Entwurf für den Umbau der 
Feuerwache Memelerstraße 3«. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in Verfolg 
des Stadtverordneten-Beschlusses vom 6. März 1902 — Protokoll 
Nr. 18 —, durch welchen die Stadtverordneten-Versammlung sich mit 
dem Vorentwurf zu den baulichen Veränderungen auf dem Grund- 
stücke der Feuerwache Memelerstraße 39 einverstanden erklärt hat, 
beifolgend den speziellen Entwurf für diesen Umbau, bestehend aus: 
3 Blatt Zeichnungen, 
1 nüt 25 200 M abschließenden Kostenanschläge nebst Taxe 
der abzubrechenden Baulichkeiten und 
1 Erläuterungsbericht 
zur Prüfung und Genehnügung mit dem Bemerken, daß sich die 
Bau-Deputation mit dem Entwürfe einverstanden erklärt hat. In 
dem Spezial-Etat 35 pro 1902 sind für diese Bauausführung nur 
21000 JC vorgesehen. Die erforderlichen Mehrkosten von 4 200 Jt 
werden in den nächsten Etatsentwurf eingestellt werden. 
Unter Wiederanschlutz des genehmigten Vorentwurfs (2 Blatt 
Zeichnungen, 1 Kostenüberschlag, 1 Erläuterungsbericht) ersuchen wir 
um folgende Beschlußfasiung: 
Die Versammlung genehmigt den ihr vorgelegten speziellen 
Entwurf zum Umbau der Feuerwache Memelerstraße 39. 
sowie den mit 25 200 JC abschließenden Kostenanschlag und 
stellt den im Spezial-Etat 35 pro 1902 für diese Bau 
ausführung vorgesehenen Betrag von 21000 JC zur Ver 
fügung. 
Berlin, den 2. Oktober 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu Nr. «3«. 
Erläuterungsbericht 
zum Umbau der Feuerwache in der Memelerstraße Nr. 39. 
Die Bearbeitung des Projektes erfolgte auf Verfügung der 
städtischen Bau-Deputation, Abtheilung I (J.-Nr. 3 693 B. 1/02), 
vom 21. März 1902, und zwar lag derselben das Vorprojekt, das 
die Stadtverordneten-Versammlung — laut Protokoll Nr. 18 —vom 
6. März 1902 genehmigt hatte, zu Grunde, welches nur insofern eine 
Aenderung erfahren hat, als laut Verfügung der Bau-Deputation, Ab- 
theilung 1 (J.-Nr. 4121 B. I. 02), auf Antrag der Feuerwehr, 
auf dem Steigehaus noch ein zweistöckiger Thurm angeordnet ist. 
Im Hauptgebäude ist im Erdgeschoß an Stelle des Straßenreini- 
gungs-Dcpots eine Wagenremise vorgesehen. Zur Vermehrung resp. 
Vergrößerung und Verbesserung der Wachräume sind jetzt Aufenthalts 
räume für die Mannschaft, sowie für die Oberfeuerwehrmänner in 
dem I. Obergeschoß angeordnet, wo auch Koch-, Wasch- und Geräthe- 
räume untergebracht sind. Ebenso ist daselbst die Wohnung für einen 
Oberfeuermann vorgesehen. 
Im II. Obergeschoß befinden sich die Wohnungen für den Wach 
vorsteher (Brandmeister) und einen Oberfeuermann. 
Da in Folge der Verlegung des Straßenreinigungs-Depots, so 
wie der Schutzmannswache das links auf dem Hofe liegende Abort- 
gebäude nicht mehr benutzt wird, ist die Beseitigung desselben, ein 
schließlich der Müllgruben und der Bretterzäune, vorgesehen. 
Das Steigehaus ist fünfstöckig mit einem zweistöckigen Thurm 
projektirt. Das Erdgeschoß, in welchem eine Schmiede untergebracht 
ist, soll massiv in Verblendung, der übrige Aufbau in Holzfachwerk 
mit Brettern verschalt ausgeführt werden. Die Dachflächen erhalten 
Pappdeckung. Die Treppe ist bis durch das zweite Stockwerk durch 
geführt, während von da ab die Besteigung durch Leitern vorge 
sehen ist. 
In Folge des Aufbaues des Steigehauses an der Stelle der jetzt 
vorhandenen Düngergrube, fällt diese fort und ist daher eine neue 
Düngergrube an einer anderen Stelle auf dem Hofe projektirt. 
Die zu den vorstehend ausgeführten Arbeiten erforderlichen Geld 
mittel sind in dem anliegenden Kostenanschläge berechnet und betragen 
nunmehr einschließlich des im Voranschläge nicht vorgesehenen zwei 
stöckigen Thurmes des Steigehauses 25 000 JC. 
Berlin, den 15. Juli 1902. 
lila. Stadt-Bauinspektion. 
I. V.: 
gez. Wollenhaupt. 
«31. Vorlage (J.-Nr. 12 189 B. 1.02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung von Mehrkosten für Er 
richtung eines Schutzdaches für Ackerwagen auf dem 
Gutshofe der Irren-Anstalt Herzberge. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch Beschluß vom 
23. Januar 1902 — Protokoll Nr. 14 — die Entwürfe zu ver- 
schiedenen Ergänzungsbauten auf dem Gutshofe der Jrren-Anstalt 
Herzberge genehmigt. 
In diesen Entwürfen war auch die Herstellung eines Schutzdaches 
für Ackerwagen mit einem Kostenaufwande von 1400 JC vorgesehen 
worden. 
Wie sich jetzt herausgestellt hat, genügt dieses Schutzdach, wie es 
seiner Zeit geplant war, den Bedürfnissen der Anstalt nicht. Seitens
	        
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