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Hand zu lassen und nicht zu enge Grenzen zu ziehen. Es dürfte in
dem Beschlusse der Hinweis genügen, daß die Versammlung das
Wohnen der Aerzte in den Anstalten nicht für nothwendig halte.
Um nun noch dem Magistrate die etwa entstehenden Mehrkosten
für die Annahme von Aerzten zur Verfügung zu stellen, sei zu
empfehlen, dem Beschlusse einen dementsprechenden Zusatz zu geben.
- Aus eine bezügliche Anfrage aus der Mitte des Ausschusses
theilte der betreffende Herr Magistrats-Vertreter noch mit, daß von
den nach außerhalb in Pflege gegebenen Waisenkindern nicht alle
Kranken, wie irrthümlich angenommen worden sei, in die hiesige
Krankenstation übernommen würden, sondern nur diejenigen, aus den
Umgebungen von Berlin und solche, für welche in dem betreffenden
Orte eine entsprechende ärztliche Behandlung nicht zu beschaffen sei.
Zu der hierauf vorgenommenen Abstimmung lagen vor:
1. Der eventl. Zusatzantrag:
Die Versammlung ist mit der Zahlung der für die
Zeit vom 1. Oktober 1902 bis 31. März 1903
entstehenden Mehr-Ausgaben bei den Spezial-Verwaltungen
22 und 23 ungeachtet der eintretenden Eiatsüber-
schreitungen einverstanden,
2. die folgenden Anträge und zwar:
a) Unter Ablehnung der Magistratsvorlage beschließt die
Versammlung
für das Waisenhaus in Rummelsburg und für das
Arbeitshaus
die Anstellung je eines Oberarztes und je eines Assistenz
arztes.
Die Versammlung erklärt zugleich ihr Einverständniß
damit, daß den Oberärzten statt der Dienstwohnung
ein Wohnungsgeldzuschuß gewährt wird, jedoch mit der
Verpflichtung, daß dieselben in möglichster Nähe der
Anstalt ihre Wohnungen nehmen. Die Gehälter 3C. der
Ober- und Assistenzärzte regeln sich wie an den städtischen
Krankenhäusern.
d) Unter Ablehnung der Magistratsvorlage ersucht die Ver
sammlung den Magistrat im Anschlüsse an die Beschlüffe
der Waisen- und Arbeitshaus-Verwaltung, je einen Ober
arzt und einen Assistenten in den beiden Anstalten an
zustellen.
Die Versammlung erachtet es nicht für nöthig, daß
die Oberärzte in der Anstalt wohnen.
Die Abstimmung ergab:
die Annahme des unter 1 bezeichneten Zusatzantrages
mit 5 gegen 3 Stimmen,
die Ablehnung des Antrages unter 2a
mit 4 gegen 4 Stimmen
und die Annahme des Antrages 2b
mit allen Stimmen.
Der Ausschuß empfiehlt daher der Versammlung folgende Be
schlußfassung:
Unter Ablehnung der Magistratsvorlage ersucht die
Versammlung den Magistrat, im Anschlüsse an die Beschlüsse
der Waisen- und Arbeitshaus-Verwaltung je einen Oberarzt
und einen Assistenzarzt in den beiden Anstalten — dem
Waisenhause und dem Arbeitshause in Rummelsburg —
anzustellen.
Die Versammlung erachtet es nicht für nöthig, daß die
Oberärzte in der Anstalt wohnen.
Ferner ist die Versammlung mit der Zahlung der für
die Zeit vom 1. Oktober 1902 bis 31. März 1903 ent-
stehenden Mehr-Ausgaben bei den Spezial-Verwaltungen 22
und 23 ungeachtet der eintretenden Etatsüberschreitungen
einverstanden.
Der Druck des Protokolls soll erfolgen und zum Berichterstatter
ist der Stadtverordnete Br. Rüge gewählt.
V. w. o.
Michelet. Rüge.
«30. Vorlage (J.-Nr. 3 693 B. 1.02) - zur Beschlussfassung
betreffend de» speziellen Entwurf für den Umbau der
Feuerwache Memelerstraße 3«.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in Verfolg
des Stadtverordneten-Beschlusses vom 6. März 1902 — Protokoll
Nr. 18 —, durch welchen die Stadtverordneten-Versammlung sich mit
dem Vorentwurf zu den baulichen Veränderungen auf dem Grund-
stücke der Feuerwache Memelerstraße 39 einverstanden erklärt hat,
beifolgend den speziellen Entwurf für diesen Umbau, bestehend aus:
3 Blatt Zeichnungen,
1 nüt 25 200 M abschließenden Kostenanschläge nebst Taxe
der abzubrechenden Baulichkeiten und
1 Erläuterungsbericht
zur Prüfung und Genehnügung mit dem Bemerken, daß sich die
Bau-Deputation mit dem Entwürfe einverstanden erklärt hat. In
dem Spezial-Etat 35 pro 1902 sind für diese Bauausführung nur
21000 JC vorgesehen. Die erforderlichen Mehrkosten von 4 200 Jt
werden in den nächsten Etatsentwurf eingestellt werden.
Unter Wiederanschlutz des genehmigten Vorentwurfs (2 Blatt
Zeichnungen, 1 Kostenüberschlag, 1 Erläuterungsbericht) ersuchen wir
um folgende Beschlußfasiung:
Die Versammlung genehmigt den ihr vorgelegten speziellen
Entwurf zum Umbau der Feuerwache Memelerstraße 39.
sowie den mit 25 200 JC abschließenden Kostenanschlag und
stellt den im Spezial-Etat 35 pro 1902 für diese Bau
ausführung vorgesehenen Betrag von 21000 JC zur Ver
fügung.
Berlin, den 2. Oktober 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu Nr. «3«.
Erläuterungsbericht
zum Umbau der Feuerwache in der Memelerstraße Nr. 39.
Die Bearbeitung des Projektes erfolgte auf Verfügung der
städtischen Bau-Deputation, Abtheilung I (J.-Nr. 3 693 B. 1/02),
vom 21. März 1902, und zwar lag derselben das Vorprojekt, das
die Stadtverordneten-Versammlung — laut Protokoll Nr. 18 —vom
6. März 1902 genehmigt hatte, zu Grunde, welches nur insofern eine
Aenderung erfahren hat, als laut Verfügung der Bau-Deputation, Ab-
theilung 1 (J.-Nr. 4121 B. I. 02), auf Antrag der Feuerwehr,
auf dem Steigehaus noch ein zweistöckiger Thurm angeordnet ist.
Im Hauptgebäude ist im Erdgeschoß an Stelle des Straßenreini-
gungs-Dcpots eine Wagenremise vorgesehen. Zur Vermehrung resp.
Vergrößerung und Verbesserung der Wachräume sind jetzt Aufenthalts
räume für die Mannschaft, sowie für die Oberfeuerwehrmänner in
dem I. Obergeschoß angeordnet, wo auch Koch-, Wasch- und Geräthe-
räume untergebracht sind. Ebenso ist daselbst die Wohnung für einen
Oberfeuermann vorgesehen.
Im II. Obergeschoß befinden sich die Wohnungen für den Wach
vorsteher (Brandmeister) und einen Oberfeuermann.
Da in Folge der Verlegung des Straßenreinigungs-Depots, so
wie der Schutzmannswache das links auf dem Hofe liegende Abort-
gebäude nicht mehr benutzt wird, ist die Beseitigung desselben, ein
schließlich der Müllgruben und der Bretterzäune, vorgesehen.
Das Steigehaus ist fünfstöckig mit einem zweistöckigen Thurm
projektirt. Das Erdgeschoß, in welchem eine Schmiede untergebracht
ist, soll massiv in Verblendung, der übrige Aufbau in Holzfachwerk
mit Brettern verschalt ausgeführt werden. Die Dachflächen erhalten
Pappdeckung. Die Treppe ist bis durch das zweite Stockwerk durch
geführt, während von da ab die Besteigung durch Leitern vorge
sehen ist.
In Folge des Aufbaues des Steigehauses an der Stelle der jetzt
vorhandenen Düngergrube, fällt diese fort und ist daher eine neue
Düngergrube an einer anderen Stelle auf dem Hofe projektirt.
Die zu den vorstehend ausgeführten Arbeiten erforderlichen Geld
mittel sind in dem anliegenden Kostenanschläge berechnet und betragen
nunmehr einschließlich des im Voranschläge nicht vorgesehenen zwei
stöckigen Thurmes des Steigehauses 25 000 JC.
Berlin, den 15. Juli 1902.
lila. Stadt-Bauinspektion.
I. V.:
gez. Wollenhaupt.
«31. Vorlage (J.-Nr. 12 189 B. 1.02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung von Mehrkosten für Er
richtung eines Schutzdaches für Ackerwagen auf dem
Gutshofe der Irren-Anstalt Herzberge.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch Beschluß vom
23. Januar 1902 — Protokoll Nr. 14 — die Entwürfe zu ver-
schiedenen Ergänzungsbauten auf dem Gutshofe der Jrren-Anstalt
Herzberge genehmigt.
In diesen Entwürfen war auch die Herstellung eines Schutzdaches
für Ackerwagen mit einem Kostenaufwande von 1400 JC vorgesehen
worden.
Wie sich jetzt herausgestellt hat, genügt dieses Schutzdach, wie es
seiner Zeit geplant war, den Bedürfnissen der Anstalt nicht. Seitens