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1. die 113a. Armen-Kommisfion den Stadtbezirk 179»
und vom Stadtbezirk 179 b den Straßentheil
Weidenweg 15—24 und 74—80 und
2. die 113 b. Armen-Kommission dagegen den Stadt
bezirk 179b mit Ausschluß von
Weidenweg 15—24 und 74—80
umfaßt.
Berlin, den 8. September 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: gez. Haack.
878. Vorlage (J.-Nr. 2 460 Va88er 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Gewährung eines Zuschusses
an die Gemeinde Ariedrichshagen zur Pflasterung
einer innerhalb des Wasserwerks am Müggelsee be
legenen Chauffeestreike.
Das Wasserwerksgrnndstück am Müggelsee wird von der von
Köpenick nach Erkner führenden Chaussee durchschnitten. Der Damm
der letzteren ist 8 m breit und bestand bisher aus 4% m Chaussirung
und BVz m nicht befestigtem Sommerweg.
Bes diesem Zustande der Straße hatten die Wasserwerke natur-
geniäß viel unter der Staubcntwickclung zu leiden und es mußten
alljährlich erhebliche Aufwendungen für Besprengung der Straße und
der angrenzenden Theile des Grundstücks gemacht werden, um die
Insassen der sämmtlich an der Straße telegenen Beamtenwvhnhüuser
und die Gartenanlagcn nur einigermaßen gegen Staub zu schützen
bezw. die schädlichen Wirkungen desselben zu beseitigen.
Unter solchen Verhältnissen war es nicht von der Hand zu
weisen, als die Gemeinde Friedrichshagen an die Wasserwerks-Ver
waltung mit dem Anerbieten herantrat, gegen Gewährung eines Zu-
schusies von Seiten der Stadt Berlin die innerhalb des Wasferwerks-
grundstücks liegende Chausseestrecke in ganzer Breite mit einem guten
Pflaster zu versehen.
Die erste Forderung der Gemeinde, wonach die Stadt Berlin die
erforderliche» Pflastersteine unentgeltlich zur Verfügung stellen sollte,
mußte zwar als zu weitgehend abgelehnt werden, doch ließ sich bei
den, Entgegenkommen der Gemeinde ein billiger Ausgleich erzielen
auf der Grundlage, daß die Stadt Berlin als Zuschuß zu den Kosten
der Pflasterung ein Kapital gewährt, welches den für die Wasserwerke
eintretenden Ersparnissen für Besprengung der Straße k. entspricht,
und gleichzeitig eine au die Gemeinde Friedrichshagen zu leistende
jährliche Abgabe ebenfalls durch Kapitalzahlung abgelöst wird.
Bei der Anlage des Wasserwerks Müggelsee mußte nämlich ein
Kanal zur Abführung der Abwässer des Werkes in einer Länge von
rund 1,7 km durch die hier in Rede stehende Chaussee, welche innerhalb
Friedrichshageus den Namen Scestraßc führt, nach einem unterhalb
des Müggelsees liegenden Punkte der Spree geführt werden. Für
die Gewährung dieses Rechtes hatte die Stadt an den damaligen
Eigenthümer der Straße, den Kreis Niederdaruim, ans E>rnnd des-
Konsenses vom 26. Juli 1894 eine jährliche Abgabe van 176.76 M
zu zahlen, welche bei Uebernahme der Straße seitens der Gemeinde
Friedrichshagen an die letzte übergegangen ist.
Es empfiehlt sich, diese lästige Verpflichtung, wie es mit anderen,
ähnlichen bereits geschehen, abzulösen und wir wollen die jetzt gebotene
Gelegenheit dazu benutzen Andererseits würde diese Ablösung der
Gemeinde, welche, notorisch arm, zur Zeit verhältnißmäßig hohe
Sumnien für Straßenpftasterungen aufwenden muß, sehr zu Statten
kommen.
Die jährliche Ersparniß, welche für die Stadt Berlin nach erfolgter
Pflasterung der Straße allem an Bcsprengungskosten erzielt wird,
beträgt mindestens 200—205 M.
Diese und hie obige Abgabe von 176,?o M — zusammen rund
380 M kapitalisirt, ergiebt eine Summe von 9500 M, welche die
Stadt Berlin ohne Schaden hergeberi kann, ganz abgesehen davon,
daß dadurch mittelbar auch eine bessere Pflasterung der den Zufuhr-
weg zum Werk bildenden Hauptstraßen des Ortes, an welcher die
Wasserwerks-Verwaltung ein großes Interesse hat, gefördert wird.
Die Gemeinde Friedrichshagen Hai, ans Grund der bisherigen
Verhandlungen niit der Deputation der städtischen Wasserwerke auf
den Zuschuß der Stadt Berlin rechnend, die Pflasterung der in Rede
stehenden Straßenstreckc bereits ausgeführt und will dieselbe in Zukunft
auch unterhalten.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung deshalb um
folgende Beschlußfaffung:
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß der Ge-
meinde Friedrichshagen ein Zuschuß zu der Pflasterung der
ifinerhalb des Wasserwerksgrundstücks am Müggelsee liegenden
Strecke der Chaussee Köpenick—Erkner in Höhe von 9 500 M
gezahlt werde unter der Bedingung, daß die Gemeinde die
dauernde Unterhaltung des Pflasters übernimmt und auf
die von der Stadtgemeinde Berlin zu entrichtende jährliche
Abgabe von 176,7» M für die Mitbenutzung der Seestraße
für den Entwässerungskanal des Wasserwerks verzichtet.
Die Zahlung erfolgt aus den im Etat der Wasserwerke
Titel VIII zur Verfügung gestellten Mitteln.
Berlin, den 12. September 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: gez. Haack.
878. Protokoll des Ausschusses zur Vorprüfung der Giltig
keit der Stadtverordnctenwahlcn, betreffend die
Vorprüfung der gegen die Richtigkeit der Gemeinde-
Wählerliste erhobenen Einwendungen. (Drucksache 719).
Berlin, den 16. September 1902.
Anwesend:
Stadtverordneten-Vorsteher-Stellvertreter Michel et, Vorsitzender,
Stadtverordneter Kreitling, Schriftführer,
De. Liebknecht,
- Hugo Sachs (II),
Stadtralh Tourbie als Magistrats-Vertreter.
Es fehlten:
Stadtverordneter Cassel,
- Dr. Hermes,
- Marggraff,
Mommsen,
- Dr. Reumann, entschuldigt,
- Stadthagen.
Nach der Vorlage des Magistrats vom 14. August 1902 (Druck
fache 719) und der derselben beigefügten Liste haben 2 Personen gegen
die Richtigkeit der während der Zeit vom 15. bis einschließlich 30. Juli
d. Js. öffentlich ausgelegten Gemeinde-Wählerliste Einspruch erhoben.
Der Magistrat hat" die bezüglichen Eingaben der Versammlung
im Original zugehen lassen, auch die zugehörigen Aktenstücke und alle
zur Beurtheilung dienenden Materialien, soweit solche vorhanden sind
oder beschafft werden konnten, mit vorgelegt.
In dem einen Falle wird nachträgliche Eintragung in die Gemeinde-
Wählerliste, in dem anderen Falle Streichung aus derselben beantragt.
Durch Beschluß der Versammlung vom 4. d. Mts. — Protokoll
Nr. 30 — ist die oben bezeichnete Vorlage zur Vorberathung an den
Ausschuß zur Vorprüfung der Giltigkeit der Sladtvcrordnetcnwahlen
überwiesen worden.
In der heutigen Sitzung ergab die Verhandlung Folgendes:
Nr. L. Der Kaufmann Heinrich Grebs sei in die Gemeinde
Wählerliste für 1902 nicht aufgenommen, weil er laut früherer polizei
licher Meldung nicht wahlfähig sei.
In seinem Protest führe der p. Grebs an, daß der die Nicht
aufnähme rechtfertigende Grund mit dem 14. d. Mts. in Wegfall
gekommen sei. Die daraufhin bei der Königlichen Staatsanwaltschaft
angestellte Recherche habe ^ die Richtigkeit dieser Behauptung ergeben.
Der Ausschuß beschloß daher, deni Protest stattzugeben.
Nr. 2. Der Mnsiklehrer Schulvater erhob Protest gegen die
Eintragung des Geheimen Sanitätsraths Dr. Michael Wollner,
früher Lützowstraßc 60 ivohnhaft, da derselbe seit dem 1. April cr. nach
Charlottenburg verzogen sei.
Die Recherche habe ergeben, daß die polizeiliche Abmeldung über
den Verzug nach außerhalb erst am 22. Mai cr. dein Wahl-Büreau
zugegangen, während seine Aufnahme bestimmungsgemäß bereits Ende
April erfolgt sei. »
Da nach der polizeilichen Ahnieldung der Verzug nach Charlotten
burg am 9. April 1902 stattgefunden habe, so erachtete der Ausschuß
auch diesen Protest für begründet.
Nach dem Resultat der Verhandlung empfiehlt der Ausschuß
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung beschließt, beiden Protesten stattzugeben,
dahin, daß
a) der Name, des Kaufmanns Heinrich Grebs,
Schleiermacherstraße 15, nachträglich in die Gemeinde-
Wählerliste aufgenommen und
d) der Name des Geheimen Sanitätsraths Dr. Michael
W o l l n e r, früher Lützowstraßc 60, jetzt zu Charlotten
burg wohnhaft, ans der Gemeinde-Wählerliste ge
strichen werde.
Der Druck des Protokolls ist beschlossen und zum Berichterstatter
der Vorsitzende gewählt worden.
G. w. o.
Michelet.