Da die Lehrerinnen sich als tüchtig bewährt haben, so bitten wir
die Stadtverordneten-Versammlung, über die Ueberschreitung der Alters
grenze hinwegzusehen und ersuchen mit Bezug auf 8 35 der Grund
sätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats,
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern,
Berlin, den 5. Juli 1902,
Magistrat hiesiger König!, Haupt und Residenzstadt.
I. B.: Hübner,
Zu Nr. 872.
Nachweisung
der im Gemeindeschuldienst anzustellenden Lehrerinnen.
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Name
Wohnung
Geburtstag
Voraus
sichtlicher
Termin
der
Anstellung
Dienst
alter
bis zu
diesem
Termin
Jahre
Das diesem
Dienstalter
entsprechende
Dienst-
einkommen
JK
Bemerkungen
(Beschäftigt an der Schule)
1
Matthies, Hertha
Am Ostbahnhof 3
25.
3.
1879
1. 10. 1902
3
1 532
220. Gemeindeschule.
2
Laue, Frieda
Gubenerstraße 51/52
27.
2.
1878
1. 10. 1902
3
1 532
3.
3
Johannsen, Frieda
Morre, Emma
Heinersdorferstraße 27 II
19.
10.
1874
1. 10. 1902
3
1 532
Böhm'sche Privatschule.
4
Nieder-Schönhausen,
Viktoriastraße 2
21.
1.
1877
1. 10. 1902
2'/.
1 432
89. Gemeindeschule.
5
Herfordt, Marie
Haidestraße 53 a
17.
3.
1870
1. 10. 1902
2 3 /«
1 432
222.
6
Schiller, Elisabeth
Potsdamerstraße 39
bei Frau Bonstedt
1.
1.
1877
1. 10. 1902
3
1 532
Burtin'sche Privatschule.
7
Hetsch, Lucie
Pallisadenstraße 98
26.
10.
1873
1. 10. 1902
2
1 432
252. Gemeindeschule.
8
Kern, Hildegard
Thurmstraße 88 I
16.
3.
1870
1. 10. 1902
3V 2
1 532
Richter'sche Privatschule.
9
Stephan, Katharina
Luckenwalderstraße 10
26.
6.
1876
1. 10. 1902
1
1 432
204. Gemeindeschule.
10
Streichh an, Margarethe
Auguststraße 26 bei Thiem
9.
6.
1874
1. 10. 1902
IV,
1 432
207.
11
Brennert, Antonie
Fruchtstraße 38
8.
2.
1878
1. 10. 1902
1'/.
1 432
248.
873. Vorlage (J.-Nr. 7 453 V. 8, I. 02) - zur Beschluß
faffung —, betreffend die Wahl eines Bürger-Deputirten
für die Deputation der städtischen Jrrenpflege.
Deputation Berlin, den 29. August 1902.
für die städtische Jrrenpflege.
J.-Nr. 2521 Lrll. I. 02.
Der von der Stadtverordneten-Versammlung als Mitglied für
unsere Deputation gewählte Bürger-Deputirte Geheime Sanitätsrath
vr. Schlesinger ist verstorben.
Den Magistrat ersuchen wir unter Bezugnahme auf die Ver
fügung vom 18. Juli 1894 — 4 294 V. B. I. 94 — gefälligst die
erforderliche Neuwahl veranlassen zu wollen.
I. V.: Straßmann.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir,
die erforderliche Wahl bewirken zu wollen.
Berlin, den 5. September 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
874. Vorlage (J.-Nr. 1 025 Stftg. 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Annahme des zur Begründung einer
vr. „Wilhelm Loewe-Calbe-Stiftung" für von Krank
heit genesene oder genesende Arbeiter beiderlei Ge
schlechts — bestimmten Nachlaffes der verwittweten ftfrnit
vr Luise Loetve-Calbe, geborenen E n g e l l.
Die am 16. Juli 1902 ohne Hinterlassung von Notherben hier-
lelbst verstorbene verwittwete Frau vr. Luise Loewe-Calbe, geb.
Engels hat in ihrem am 7. Juni 1892 errichteten, nebst Nachzetteln
am 28. Juli 1902 eröffneten Testamente zur Erbin ihres Nachlasses
die Stadtgemeinde Berlin mit der Maßgabe eingesetzt, daß die Rein
erträgnisse des gesammten ererbten Vermögens nach Deckung aller
Verbindlichkeiten des Nachlasses und nach Befriedigung der Vermächtniß-
nehmer bei Sicherstellung der mit Renten bedachten Personen zur
Fürsorge für von Krankheit genesene oder genesende Arbeiter
beiderlei Geschlechts verwendet werden sollen. Die Substanz des
anfallenden Vermögens muß unangreifbar erhalten werden.
In den ßß 3 und 4 des Testaments hat die Erblasserin Folgendes
bestimmt:
8 3.
Dies der Stadtgemeinde Berlin anfallende Vermögen ist als ein
Theil des Gemeinde-Vermögens, aber abgesondert und unter der
besonderen Bezeichnung „vr. Wilhelm Löwe-Calbe-Stiftung" zu ver
walten.
Die Verwaltung soll durch den jedesmaligen Vorsitzenden der
Gewerbe-Deputation des Magistrats beziehungsweise der etwa an die
Stelle der Gewerbe-Depulation des Magistrats tretenden Verwaltungs-
Abtheilung unter Mitwirkung und Mitzeichnung des jeweiligen ersten
Bürgermeisters von Berlin geführt werden. Im Fall einer Meinungs
verschiedenheit der beiden hiernach berufenen Verwalter entscheidet das
Plenum des Magistrats. Eine Einmischung anderer Behörden in die
Verwaltung findet nicht statt.
8 4.
Ich übertrage dem Magistrat der Stadt Berlin die Befugniß und
die Pflicht, innerhalb der obigen Zweckbestimmung (§ 2) durch e \n
Statut die näheren Festsetzungen für die Verwendung der Stiftun gs-
revenuen zu treffen. Der mich leitende Gedanke ist der, Personen
beiderlei Geschlechts aus dem Kreise der arbeitenden Klassen, deren
Gesundheit gelitten hat, aber Genesung verspricht, durch Gewährung
von Ruhe, kräftiger Nahrung, gute Luft und sonstige Pflege die
Möglichkeit der Herstellung ihrer vollen Erwerbsfähigkeit nach ab
gelaufener Krankheit zu verschaffen.
Die Ausführung dieser Absicht nach Maßgabe der jeweilig vcr-
fügbaren Mittel, insbesondere die Entscheidung über Ort und Art
der Unterbringung der Genesenden überlasse ich dem pflichtmäßigen
und sachverständigen Ermessen des Magistrats und seiner technischen
Organe.
Es ist mein Wunsch, daß bei Verwendung der Stiftungsmittel
mehr das Ziel der völligen körperlichen und wirthschaftlichen Rcta-
blirung einer kleineren Anzahl von Personen als die Gewährung
einer zufolge ihrer Zersplitterung regelmäßig unwirksamer Hilfe an
Viele im Auge behalten werde.
An Vermächtnissen sind ausgesetzt:
1. An Kapitalien:
Zunächst für die Hollmann'sche Wilhelminen-Amalien-
Stiftung unter besonderen Festsetzungen zur Begründung
eines „vr. Wilhelm Löwe-Calbe-Fonds" . . 130000 M
demnächst weitere 19 500 „
an Einzelpersonen, Verwandte und Freunde.