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Volume No. 40 (769-802), 13. September 1902 Anlage: ad No. 40 (803-874), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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863. Vorlage (J.-Nr. 3 279 Erl. 1.02) — zur Beschlußfassung 
betreffend die Besetzung einer etatsmäßigen Stelle als 
Rohrlegermeister bei den städtischen Gaswerken. 
Wir beabsichtigen, dem Rohrlegerpolier Richard Schewe, am 
29. Juli 1898 in Göllnitz, Kreis Neustettin, geboren, Dunckerstraße 13. 
Hof II, wohnhaft, eine ctatsmäßige Stelle als Rohrlegermeister zu 
übertragen und ihm gleichzeitig als Betriebsbeamten gegen drei 
monatliche Kündigung anzustellen. 
Der Rohrlegcrpolier Schewe steht seit dem 23. September 1890 
im Dienste der städtischen Gaswerke. Er hat seit dieser Zeit mit 
guten, Erfolge gearbeitet und namentlich in letzter Zeit bewiesen, daß 
er sich in hohem Maste für die Stelle eines Rohrlegermeisters eignet. 
Nach dem bei den Akten befindlichen Gutachten des städtischen Ver- 
trauensarztes ist er auch körperlich für diese geeignet. 
Wir stellen daher den Antrag: 
Die Versammlung wolle sich gemäß § 56 Absatz 6 der 
Städteordnung über Schewe äußern. 
Berlin, den 15. Juni 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt und Residenzstadt. 
Kirschner. 
864. Vorlage (J.-Nr. 2613 Kau. II. 02) — zur Beschlußfassung—, 
betreffend die Anstellung eines Betriebsaufsehers von 
den städtischen Kanalisationswerken. 
Der am 26. Januar 1858 zu Eisenhammer geborene, Schönlein- 
straste 22, Hof I Tr., wohnhafte Betriebsaufseher Julius Berndt ist 
bei unseren Kanalisationswerken als solcher seit dem 25. Mai 1897 
beschäftigt, nachdem er vorher seit deni 23. April 1883 als Hilfs 
arbeiter, Kanalarbeiter und Hausanschlußaufseher bei derselben Ver 
waltung thätig gewesen war. 
Nach dem Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 
22. März 1901 (Seite 133 Gemeindeblatt von 1901) sollen die 
Bctriebsaufsehcr der Kanalisationswerke nach 5 Jahren als Betriebs 
beamte gemäß § 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juli 1899 angestellt 
werden. 
Nach den beigefügten Dienstakten hat sich Berndt während seiner 
gesammten Beschäftigungszeit gut geführt, seine Verhältnisse sind 
geordnet; nach dem in den Akten befindlichen Gutachten unseres Ver 
trauensarztes ist er als körperlich geeignet für den Kammunaldienst 
zu erachten. 
Wir beabsichtigen hiernach, Berndt in oben dargestellter Weise 
anzustellen und ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung, 
sich über diese beabsichtigte Anstellung zu äußern. 
Berlin, den 14. August 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
865. Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die An 
stellung zweier Magistrats Assessoren. 
Der Gerichts-Assessor Er. jur. Willst Schocken ist ani 1. Sep 
tember 1901 und der Gerichts-Assessor Friedrich Le Viseur am 
1. August 1901 bei uns als juristischer Hilfsarbeiter eingetreten. 
Beide sind bisher bei der Armen-Direktion beschäftigt worden; sie 
haben sich dort gut bewährt und ein reges Interesse an der Ver- 
waltung gezeigt. Wir beabsichtigen deshalb, sie in Gemäßheit des 
Ortsstatuts vom 10./15. März 1892 auf den Zeitraum von 6 Jahren 
als Magistrats-Assessoren anzustellen, und ersuchen demgemäß 
" um Aeußerung auf Grund des § 56, 6 der Städteordnung 
vom 30. Mai 1853. 
Nach den mit der Bitte um Rückgabe beigefügten Gutachten 
unseres Vertrauensarztes sind die Genannten für den Gemeindedienst 
körperlich geeignet. 
Herr Dr. Schocken ist am 20. Februar 1874 geboren und wohnt 
Lietzenburgcrstraße Nr. 39, Herr Le Viseur ist am 20. April 1872 
geboren und wohnt Pankow, Florastraße 51 II. 
Berlin, den 23. Juli 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V. Hübner. 
86«. Vorlage (J.-Nr. 221 G. B. Ia 02) - zur Beschluß- 
faffung —, betreffend die Anstellung eines Stadt- 
Baumeisters. 
Die durch die Ernennung des früheren Stadt-Baumeisters 
Matzdorff zun: Bau-Inspektor frei gewordene Stadt-Baumeisterstelle 
— Spezial-Etat 38 Lit. 7, 6 — wollen wir dem Königlichen Regierungs 
Banmeister Waller Straßmann übertragen. 
Derselbe ist am 1. Januar 1870 geboren, hat ani 3. April 1895 
die erste, am 27. Oktober 1900 die zweite Hauptprüfung für das 
Hochbaufach bestanden und ist am 4. November 1900 znm Regierungs 
Baumeister ernannt worden. 
Am 11. Dezember 1900 trat er in die städtischen Dienste. Er 
hat die ihm übertragenen Arbeiten — von denen wir aus letzter Zeit 
nur die Bauleitung am Neubau der II. Handiverkerschnle hervorheben — 
mit Fleiß, Sorgfalt und Sachkeuntniß erledigt und sich so bewährt, 
daß es sich empfiehlt, von einer weiteren Probedienstzeit abzusehen, 
zumal er bereits früher vom 14. Januar 1897 bis 18. Juni 1898 
bei der städtischen Verwaltung mit Erfolg beschäftigt worden ist. 
Herr Straßmann ist nach deni in den Akten befindlichen Gut 
achten unseres Vertrauensarztes körperlich für den Kommunaldienst 
geeignet. Er wohnt zur Zeit Wilmersdorf, Fasanenstraße 47. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung 
um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städleordnung vom 
30. Mai 1853. 
Berlin, den 7. Juli 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
867. Vorlage (J.-Nr. 2 609 Kreh. 02) — zur Beschlußfassung — r 
betreffend die Anstellung des 35 Jahre alten Schul 
amtskandidaten Otto Wimmer als Oberlehrer an 
einer städtischen höheren Lehranstalt. 
Wir beabsichtigen, die an der Luiscnstädtischen Ober-Realschule 
durch den Abgang des Oberlehrers Professor Er. Wolfs zum 
1. Oktober er. frei werdende Oberlehrerstelle von diesem Tage ab dem 
Schulamtskandidaten Otto Wimmer zu übertragen. 
Derselbe ist nach seinen Fakultäten sehr wohl für diese Stelle 
geeignet, hal aber, da er am 3. Mai 1865 geboren ist, die durch die 
Bestimmung des Normal-Besoldungs-Etats für die Anstellung gezogene 
Altersgrenze von 86 Jahren überschritten. Er ist indeß bereits 
während einer Reihe von Jahren an einer städtischen höheren Lehr 
anstalt als Hilfslehrer beschäftigt gewesen, und zwar am Friedrichs- 
werderschen Gymnasium vom 1. Oktober 1897 ab bis dahin 1900. 
Voni 1. April cr. ab ist er am Falk-Realgymnasium und an der 
III. Realschule thätig. Aus diesem Grunde beabsichtigen tvir, ihn 
trotz der Ueberschreitung der Altersgrenze, die übrigens nur zirka 
2 Jahre beträgt, lebenslänglich anzustellen. 
Herr Wimmer ist nach dem s. x. r. im Original hier bei 
gefügten Physikatsgutachtcn vom 4. Juli cr. für den Schuldienst 
körperlich geeignet und es liegt danach keinerlei Befürchtung vor, daß 
er vorzeitig dienstunfähig werden wird. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
hinsichtlich des an einer höheren Schule unseres Patronats 
bereiches anzustellenden Schulamtskandidaten Otto Wimmer, 
welcher über 35 Jahre alt ist, von der Bestimmung der 
Grundsätze für die Ausführung des Normal-Besoldungs- 
Etats über die bei Anstellung von Oberlehrern an den 
höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze ab 
gesehen wird. 
Berlin, den 19. August 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
868. Vorlage (J.-Nr. 1283 8ed. V. 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung von 5 Lehrern 
als Turnlehrer an den Realschulen. 
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse auf 
geführten 5 Lehrer, welche die Befähigung für den Turnunterricht an 
öffentlichen Lehranstalten nachgewiesen haben und sich nach den 
Physikatsgutachten bei normalem Gesundheitszustände befinden, mit 
der Verpflichtung zur Ectheilung von wöchentlich 26 Lehrstunden als 
Turnlehrer anzustellen. 
Ueber den Umstand, daß die Lehrer die Altersgrenze über 
schritten haben, bitten wir hinwegzusehen, da diese Lehrer bei dem 
Fehlen von Turnlehrerstellen an den Realschulen, welche erst für das 
laufende Etatsjahr genehmigt sind, bisher nicht angestellt werden 
konnten und die bisher vorhandenen Stellen für Turnwarte und 
Turnlehrer an den übrigen höheren Lehranstalten für die große Zahl 
der Bewerber bei Weitem nicht ausreichten. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung mit Bezug auf 
§ 35 der Grundsätze zur Ausführung des Normalbesoldungs-Etats 
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern. 
Berlin, den 21. Juni 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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