628
863. Vorlage (J.-Nr. 3 279 Erl. 1.02) — zur Beschlußfassung
betreffend die Besetzung einer etatsmäßigen Stelle als
Rohrlegermeister bei den städtischen Gaswerken.
Wir beabsichtigen, dem Rohrlegerpolier Richard Schewe, am
29. Juli 1898 in Göllnitz, Kreis Neustettin, geboren, Dunckerstraße 13.
Hof II, wohnhaft, eine ctatsmäßige Stelle als Rohrlegermeister zu
übertragen und ihm gleichzeitig als Betriebsbeamten gegen drei
monatliche Kündigung anzustellen.
Der Rohrlegcrpolier Schewe steht seit dem 23. September 1890
im Dienste der städtischen Gaswerke. Er hat seit dieser Zeit mit
guten, Erfolge gearbeitet und namentlich in letzter Zeit bewiesen, daß
er sich in hohem Maste für die Stelle eines Rohrlegermeisters eignet.
Nach dem bei den Akten befindlichen Gutachten des städtischen Ver-
trauensarztes ist er auch körperlich für diese geeignet.
Wir stellen daher den Antrag:
Die Versammlung wolle sich gemäß § 56 Absatz 6 der
Städteordnung über Schewe äußern.
Berlin, den 15. Juni 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt und Residenzstadt.
Kirschner.
864. Vorlage (J.-Nr. 2613 Kau. II. 02) — zur Beschlußfassung—,
betreffend die Anstellung eines Betriebsaufsehers von
den städtischen Kanalisationswerken.
Der am 26. Januar 1858 zu Eisenhammer geborene, Schönlein-
straste 22, Hof I Tr., wohnhafte Betriebsaufseher Julius Berndt ist
bei unseren Kanalisationswerken als solcher seit dem 25. Mai 1897
beschäftigt, nachdem er vorher seit deni 23. April 1883 als Hilfs
arbeiter, Kanalarbeiter und Hausanschlußaufseher bei derselben Ver
waltung thätig gewesen war.
Nach dem Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom
22. März 1901 (Seite 133 Gemeindeblatt von 1901) sollen die
Bctriebsaufsehcr der Kanalisationswerke nach 5 Jahren als Betriebs
beamte gemäß § 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juli 1899 angestellt
werden.
Nach den beigefügten Dienstakten hat sich Berndt während seiner
gesammten Beschäftigungszeit gut geführt, seine Verhältnisse sind
geordnet; nach dem in den Akten befindlichen Gutachten unseres Ver
trauensarztes ist er als körperlich geeignet für den Kammunaldienst
zu erachten.
Wir beabsichtigen hiernach, Berndt in oben dargestellter Weise
anzustellen und ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung,
sich über diese beabsichtigte Anstellung zu äußern.
Berlin, den 14. August 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
865. Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die An
stellung zweier Magistrats Assessoren.
Der Gerichts-Assessor Er. jur. Willst Schocken ist ani 1. Sep
tember 1901 und der Gerichts-Assessor Friedrich Le Viseur am
1. August 1901 bei uns als juristischer Hilfsarbeiter eingetreten.
Beide sind bisher bei der Armen-Direktion beschäftigt worden; sie
haben sich dort gut bewährt und ein reges Interesse an der Ver-
waltung gezeigt. Wir beabsichtigen deshalb, sie in Gemäßheit des
Ortsstatuts vom 10./15. März 1892 auf den Zeitraum von 6 Jahren
als Magistrats-Assessoren anzustellen, und ersuchen demgemäß
" um Aeußerung auf Grund des § 56, 6 der Städteordnung
vom 30. Mai 1853.
Nach den mit der Bitte um Rückgabe beigefügten Gutachten
unseres Vertrauensarztes sind die Genannten für den Gemeindedienst
körperlich geeignet.
Herr Dr. Schocken ist am 20. Februar 1874 geboren und wohnt
Lietzenburgcrstraße Nr. 39, Herr Le Viseur ist am 20. April 1872
geboren und wohnt Pankow, Florastraße 51 II.
Berlin, den 23. Juli 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V. Hübner.
86«. Vorlage (J.-Nr. 221 G. B. Ia 02) - zur Beschluß-
faffung —, betreffend die Anstellung eines Stadt-
Baumeisters.
Die durch die Ernennung des früheren Stadt-Baumeisters
Matzdorff zun: Bau-Inspektor frei gewordene Stadt-Baumeisterstelle
— Spezial-Etat 38 Lit. 7, 6 — wollen wir dem Königlichen Regierungs
Banmeister Waller Straßmann übertragen.
Derselbe ist am 1. Januar 1870 geboren, hat ani 3. April 1895
die erste, am 27. Oktober 1900 die zweite Hauptprüfung für das
Hochbaufach bestanden und ist am 4. November 1900 znm Regierungs
Baumeister ernannt worden.
Am 11. Dezember 1900 trat er in die städtischen Dienste. Er
hat die ihm übertragenen Arbeiten — von denen wir aus letzter Zeit
nur die Bauleitung am Neubau der II. Handiverkerschnle hervorheben —
mit Fleiß, Sorgfalt und Sachkeuntniß erledigt und sich so bewährt,
daß es sich empfiehlt, von einer weiteren Probedienstzeit abzusehen,
zumal er bereits früher vom 14. Januar 1897 bis 18. Juni 1898
bei der städtischen Verwaltung mit Erfolg beschäftigt worden ist.
Herr Straßmann ist nach deni in den Akten befindlichen Gut
achten unseres Vertrauensarztes körperlich für den Kommunaldienst
geeignet. Er wohnt zur Zeit Wilmersdorf, Fasanenstraße 47.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung
um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städleordnung vom
30. Mai 1853.
Berlin, den 7. Juli 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
867. Vorlage (J.-Nr. 2 609 Kreh. 02) — zur Beschlußfassung — r
betreffend die Anstellung des 35 Jahre alten Schul
amtskandidaten Otto Wimmer als Oberlehrer an
einer städtischen höheren Lehranstalt.
Wir beabsichtigen, die an der Luiscnstädtischen Ober-Realschule
durch den Abgang des Oberlehrers Professor Er. Wolfs zum
1. Oktober er. frei werdende Oberlehrerstelle von diesem Tage ab dem
Schulamtskandidaten Otto Wimmer zu übertragen.
Derselbe ist nach seinen Fakultäten sehr wohl für diese Stelle
geeignet, hal aber, da er am 3. Mai 1865 geboren ist, die durch die
Bestimmung des Normal-Besoldungs-Etats für die Anstellung gezogene
Altersgrenze von 86 Jahren überschritten. Er ist indeß bereits
während einer Reihe von Jahren an einer städtischen höheren Lehr
anstalt als Hilfslehrer beschäftigt gewesen, und zwar am Friedrichs-
werderschen Gymnasium vom 1. Oktober 1897 ab bis dahin 1900.
Voni 1. April cr. ab ist er am Falk-Realgymnasium und an der
III. Realschule thätig. Aus diesem Grunde beabsichtigen tvir, ihn
trotz der Ueberschreitung der Altersgrenze, die übrigens nur zirka
2 Jahre beträgt, lebenslänglich anzustellen.
Herr Wimmer ist nach dem s. x. r. im Original hier bei
gefügten Physikatsgutachtcn vom 4. Juli cr. für den Schuldienst
körperlich geeignet und es liegt danach keinerlei Befürchtung vor, daß
er vorzeitig dienstunfähig werden wird.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
hinsichtlich des an einer höheren Schule unseres Patronats
bereiches anzustellenden Schulamtskandidaten Otto Wimmer,
welcher über 35 Jahre alt ist, von der Bestimmung der
Grundsätze für die Ausführung des Normal-Besoldungs-
Etats über die bei Anstellung von Oberlehrern an den
höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze ab
gesehen wird.
Berlin, den 19. August 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
868. Vorlage (J.-Nr. 1283 8ed. V. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung von 5 Lehrern
als Turnlehrer an den Realschulen.
Wir beabsichtigen, die in dem anliegenden Verzeichnisse auf
geführten 5 Lehrer, welche die Befähigung für den Turnunterricht an
öffentlichen Lehranstalten nachgewiesen haben und sich nach den
Physikatsgutachten bei normalem Gesundheitszustände befinden, mit
der Verpflichtung zur Ectheilung von wöchentlich 26 Lehrstunden als
Turnlehrer anzustellen.
Ueber den Umstand, daß die Lehrer die Altersgrenze über
schritten haben, bitten wir hinwegzusehen, da diese Lehrer bei dem
Fehlen von Turnlehrerstellen an den Realschulen, welche erst für das
laufende Etatsjahr genehmigt sind, bisher nicht angestellt werden
konnten und die bisher vorhandenen Stellen für Turnwarte und
Turnlehrer an den übrigen höheren Lehranstalten für die große Zahl
der Bewerber bei Weitem nicht ausreichten.
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung mit Bezug auf
§ 35 der Grundsätze zur Ausführung des Normalbesoldungs-Etats
sich über die beabsichtigten Anstellungen zu äußern.
Berlin, den 21. Juni 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.