Path:
Volume No. 40 (769-802), 13. September 1902 Anlage: ad No. 40 (803-874), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

623 
des Herrn Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Oberfeuermanne David Stakelys 
vom 1. Oktober d. Js. ab die reglemcntsmäßige Pension 
von jährlich 1 284 Jt in monatlichen Theilen im Voraus 
zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel 
II Bb, gezahlt wird. 
Berlin, den 5. August 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
844. Vorlage (J.-Nr. 1741 F. B. 02) — zur Beschluß 
fafsung —, betreffend die Bewilligung der reglements 
mäßigen Pension an den dienstunfähigen Feuermann 
Julius Spengler. 
Durch Beschluß vom 30. März 1900 — Protokoll Nr. 16 C — 
hat die Stadtverordneten-Versammlung dem dienstunfähigen Feuer 
manne Julius Spengler den seiner reglementsmäßigen Pension 
gleichkommenden Betrag von jährlich 1164 Jt vom 1. April 1900 
ab bis auf Weiteres mit der Maßgabe bewilligt, daß der Stadt 
gemeinde das Recht, den Genannten zu beschäftigen, vorbehalten bleibt. 
Spengler ist seit dem 1. April 1899 als Kassendiener am 
städtischen Krankenhause Moabit beschäftigt worden. Seit dem 
22. Februar 1902 ist er jedoch in Folge von Krankheit dienstunfähig, 
nachdem er auch vorher schon wiederholt kürzere Zeit gefehlt hatte. 
Nach den von uns angestellten Ermittelungen ist Spengler auch 
gegenwärtig noch nicht im Stande, sich ohne fremde Hilfe fort 
zubewegen, weshalb er auch unserer Aufforderung, sich dem städtischen 
Vertrauensärzte vorzustellen, nicht nachkommen konnte. Er ist jetzt 
52 Jahr alt. Daß er noch in den Gemeindedieust als Bcaniter über 
nommen werden könnte, erscheint uns unter den geschilderten Umständen 
völlig ausgeschlossen. Da er in Birkenwerder wohnt und durch seine 
kreisärztliche Untersuchung daselbst der Stadt nicht unbedeutende Kosten 
entstehen würden, glauben wir in diesem Falle von der Beifügung 
eines neuen Physikatsgutachtens absehen zu können. 
Wir ersuchen daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermanne Julius Spengler vom 
1. Oktober d. Js. ab die reglcmentsmäßige Pension von 
jährlich 1164 Jt in monatlichen Raten im Voraus zu 
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, 
gezahlt wird. 
Berlin, den 2. August 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
845. Vorlage (J.-Nr. 1769 F. B. 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen 
Pension an den dienstunfähigen Feuermann ErnstRosen. 
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem 
dienstunfähig gewordenen 40 Jahre alten Feuermanne Ernst Rosen 
bei seinem zum 1. Oktober 1902 in Aussicht genommenen Ausscheiden 
aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensiöns-Reglements für das 
Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine Pension zu 
bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1128 Jt jährlich 
festgestellt worden. 
Rosen hat bei zwei unmittelbar auf einander folgenden Bränden 
durch Raucheinathmung und Hitze innere Schädigungen erlitten, welche 
ihn nach den hier beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr 
und unseres Vertrauensarztes wegen allgemeiner Nervenschwäche zur 
Fortsetzung seines Dienstes in der Feuerwehr dauernd unfähig machen 
und auch für den Gemeindedienst wenigstens auf Jahr und Tag 
unverwendbar erscheinen lassen. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
iowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des 
Herrn Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende Beschluß- 
fassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermanne Ernst Rosen vom 1. Ok- 
tober d. Js. ab die reglementsmäßige Pension von jährlich 
1128 in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der 
Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, ge 
zahlt wird. 
Berlin, den 2. August 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
84«. Vorlage (J.-Nr. 1771 F. B. 02) — zur Beschluß, 
fassung —, betreffend die Bewilligung der reglements 
mäßigen Pension an den dienstunfähigen Feuermann 
Wilhelm Ploctz. 
Der Herr Polizei-Präsidcut hat bei uns den Anirag gestellt, den, 
dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Fenernianne Wilhelm 
Ploetz bei feinem zum 1. Oktober d. Js. in Aussicht genommenen 
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensiöns-Reglements 
für das Exekutivpcrsonal der Feuerwehr vom 1882 eine Pen 
sion zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1128 Jt 
jährlich festgestellt worden. 
Stach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und 
unseres Vertrauensarztes ist Ploey in Folge von chronischem Muskel- 
rheumatismus zur Fortsetzung des Dienstes in der Feuerwehr dauernd 
unfähig und auch für den vollen städtischen Unterbeamtendienst nicht 
mehr brauchbar. Seine Uebernahme als Beamter in den Gemeinde 
dienst an Stelle der Pensionirung erscheint uns daher nicht zweck 
mäßig. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest 
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des 
Herrn Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende Be- 
schlußfasiung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermanne Wilhelm Plötz vom 
1. Oktober d. Js. ab die reglementsmäßige Pension von 
jährlich 1 128 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu 
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb, 
gezahlt wird. 
Berlin, den 2. August 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
847. Vorlage (J.-Nr. 1 770 F.B. 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen 
Pension an den dienstunfähigen Feuermann Ernst 
Such. 
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem 
dienstunfähig gewordenen, 50 Jahre alten Feuermanne Ernst Such 
bei seinem zum 1. Oktober d. Js. in Aussicht genommene» Aus 
scheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements 
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom ^ 1882 eine 
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1164 Jt 
jährlich festgestellt worden. 
Nach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und 
unseres Vertrauensarztes ist Such in Folge einer auf Brandstelle 
erlittenen Rauchvergiftung und dadurch eingetretenen Nervenschwäche 
zur Fortsetzung seines Dienstes in der Feuerwehr wie auch zur 
Uebernahme einer Stelle im Gemeindedienstc dauernd unfähig. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Penfionsberechnung enthaltenden Antrag des 
Herrn Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende Beschluß- 
fasiung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermanne Ernst Such vom 1. Oktober 
d. Js. ab die reglementsmäßige Pension von jährlich 1 164 Jt 
in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial- 
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, gezahlt wird. 
Berlin, den 4. August 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
848. Vorlage (J.-Nr. 1768 F. B. 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung der reglements 
mäßigen Pension an den dienstunfähigen Feuermann 
Ludwig Girtzig. 
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem 
dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Feuermanne Ludwig 
Girtzig bei seinem zum 1. Oktober d. Js. in Aussicht genommenen 
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensiöns-Reglements 
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine 
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1164 Jt 
jährlich festgestellt worden. 
Nach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und 
unseres Vertrauensarztes ist Girtzig in Folge von nachweisbarer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.