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des Herrn Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Oberfeuermanne David Stakelys
vom 1. Oktober d. Js. ab die reglemcntsmäßige Pension
von jährlich 1 284 Jt in monatlichen Theilen im Voraus
zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel
II Bb, gezahlt wird.
Berlin, den 5. August 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
844. Vorlage (J.-Nr. 1741 F. B. 02) — zur Beschluß
fafsung —, betreffend die Bewilligung der reglements
mäßigen Pension an den dienstunfähigen Feuermann
Julius Spengler.
Durch Beschluß vom 30. März 1900 — Protokoll Nr. 16 C —
hat die Stadtverordneten-Versammlung dem dienstunfähigen Feuer
manne Julius Spengler den seiner reglementsmäßigen Pension
gleichkommenden Betrag von jährlich 1164 Jt vom 1. April 1900
ab bis auf Weiteres mit der Maßgabe bewilligt, daß der Stadt
gemeinde das Recht, den Genannten zu beschäftigen, vorbehalten bleibt.
Spengler ist seit dem 1. April 1899 als Kassendiener am
städtischen Krankenhause Moabit beschäftigt worden. Seit dem
22. Februar 1902 ist er jedoch in Folge von Krankheit dienstunfähig,
nachdem er auch vorher schon wiederholt kürzere Zeit gefehlt hatte.
Nach den von uns angestellten Ermittelungen ist Spengler auch
gegenwärtig noch nicht im Stande, sich ohne fremde Hilfe fort
zubewegen, weshalb er auch unserer Aufforderung, sich dem städtischen
Vertrauensärzte vorzustellen, nicht nachkommen konnte. Er ist jetzt
52 Jahr alt. Daß er noch in den Gemeindedieust als Bcaniter über
nommen werden könnte, erscheint uns unter den geschilderten Umständen
völlig ausgeschlossen. Da er in Birkenwerder wohnt und durch seine
kreisärztliche Untersuchung daselbst der Stadt nicht unbedeutende Kosten
entstehen würden, glauben wir in diesem Falle von der Beifügung
eines neuen Physikatsgutachtens absehen zu können.
Wir ersuchen daher zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermanne Julius Spengler vom
1. Oktober d. Js. ab die reglcmentsmäßige Pension von
jährlich 1164 Jt in monatlichen Raten im Voraus zu
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b,
gezahlt wird.
Berlin, den 2. August 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
845. Vorlage (J.-Nr. 1769 F. B. 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen
Pension an den dienstunfähigen Feuermann ErnstRosen.
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem
dienstunfähig gewordenen 40 Jahre alten Feuermanne Ernst Rosen
bei seinem zum 1. Oktober 1902 in Aussicht genommenen Ausscheiden
aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensiöns-Reglements für das
Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine Pension zu
bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1128 Jt jährlich
festgestellt worden.
Rosen hat bei zwei unmittelbar auf einander folgenden Bränden
durch Raucheinathmung und Hitze innere Schädigungen erlitten, welche
ihn nach den hier beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr
und unseres Vertrauensarztes wegen allgemeiner Nervenschwäche zur
Fortsetzung seines Dienstes in der Feuerwehr dauernd unfähig machen
und auch für den Gemeindedienst wenigstens auf Jahr und Tag
unverwendbar erscheinen lassen.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
iowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des
Herrn Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende Beschluß-
fassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermanne Ernst Rosen vom 1. Ok-
tober d. Js. ab die reglementsmäßige Pension von jährlich
1128 in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der
Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, ge
zahlt wird.
Berlin, den 2. August 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
84«. Vorlage (J.-Nr. 1771 F. B. 02) — zur Beschluß,
fassung —, betreffend die Bewilligung der reglements
mäßigen Pension an den dienstunfähigen Feuermann
Wilhelm Ploctz.
Der Herr Polizei-Präsidcut hat bei uns den Anirag gestellt, den,
dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Fenernianne Wilhelm
Ploetz bei feinem zum 1. Oktober d. Js. in Aussicht genommenen
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensiöns-Reglements
für das Exekutivpcrsonal der Feuerwehr vom 1882 eine Pen
sion zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1128 Jt
jährlich festgestellt worden.
Stach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und
unseres Vertrauensarztes ist Ploey in Folge von chronischem Muskel-
rheumatismus zur Fortsetzung des Dienstes in der Feuerwehr dauernd
unfähig und auch für den vollen städtischen Unterbeamtendienst nicht
mehr brauchbar. Seine Uebernahme als Beamter in den Gemeinde
dienst an Stelle der Pensionirung erscheint uns daher nicht zweck
mäßig.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des
Herrn Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende Be-
schlußfasiung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermanne Wilhelm Plötz vom
1. Oktober d. Js. ab die reglementsmäßige Pension von
jährlich 1 128 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb,
gezahlt wird.
Berlin, den 2. August 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
847. Vorlage (J.-Nr. 1 770 F.B. 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen
Pension an den dienstunfähigen Feuermann Ernst
Such.
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem
dienstunfähig gewordenen, 50 Jahre alten Feuermanne Ernst Such
bei seinem zum 1. Oktober d. Js. in Aussicht genommene» Aus
scheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom ^ 1882 eine
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1164 Jt
jährlich festgestellt worden.
Nach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und
unseres Vertrauensarztes ist Such in Folge einer auf Brandstelle
erlittenen Rauchvergiftung und dadurch eingetretenen Nervenschwäche
zur Fortsetzung seines Dienstes in der Feuerwehr wie auch zur
Uebernahme einer Stelle im Gemeindedienstc dauernd unfähig.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Penfionsberechnung enthaltenden Antrag des
Herrn Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende Beschluß-
fasiung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermanne Ernst Such vom 1. Oktober
d. Js. ab die reglementsmäßige Pension von jährlich 1 164 Jt
in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, gezahlt wird.
Berlin, den 4. August 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
848. Vorlage (J.-Nr. 1768 F. B. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung der reglements
mäßigen Pension an den dienstunfähigen Feuermann
Ludwig Girtzig.
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem
dienstunfähig gewordenen, 52 Jahre alten Feuermanne Ludwig
Girtzig bei seinem zum 1. Oktober d. Js. in Aussicht genommenen
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensiöns-Reglements
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1164 Jt
jährlich festgestellt worden.
Nach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und
unseres Vertrauensarztes ist Girtzig in Folge von nachweisbarer