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Volume No. 40 (769-802), 13. September 1902 Anlage: ad No. 40 (803-874), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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Vom 1. April 1871 bis 31. März 1875 war er als Lehrer an 
der Elementarschule in Zehden thätig, unterrichtete vom 5. April 1875 
bis 31. März 1876 an der hiesigen Heu er'scheu Mittelmädchenschule 
und wurde, nachdeni er vom 1. April bis 80. September 1876 im 
hiesigen Gemeindcschuldienst als Anwärter beschäftigt worden war, 
am 1. Oktober 1876 als Gemeindeschullehrer hier angestellt. 
Z. Zt. bezieht er das Höchstdiensteinkommen für Lehrer mit 
4 248 .jK jährlich. 
Am 24. August 1900 erlitt Lindner in Folge eines Zusammen 
stoßes der Straßenbahn einen Unfall, wobei er sich das Kinn verletzte 
und sich einen Bruch des rechten Unterschenkels zuzog. Seitdem war 
es ihm nicht mehr möglich, feine unterrichtliche Thätigkeit wieder auf 
zunehmen, weil er an Störungen der Beweglichkeit des rechten Knie 
gelenks und an starken Schmerzen in demselben litt. 
Die von uns veranlaßte Untersuchung durch unseren Vertrauens- 
arzt, Herrn Geheimen Medizinalrath vr. Schulz, ergab, daß 
Lindner wegen körperlichen Gebrechens für dauernd unfähig zur 
Erfüllung seiner Amtspflichten erachtet wurde. Das kreisärztliche 
Attest vom 2. Juni cr. fügen wir in beglaubigter Abschrift bei. 
Wir nahmen daher die Pensionirung des Lehrers Lindner zum 
1. Oktober 1902 in Aussicht. 
Die Pension, deren Berechnung er als richtig anerkannt hat, 
beträgt nach der anliegenden Aufstellung 2 478 Jt jährlich. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfaffung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer Albert Lindner vom 1. Oktober 
1902 ab. dem Tage seiner Pensionirung, eine jährliche 
Pension von 2 478 Jt, wovon nach dem Gesetze vom 
6. Juli 1885 600 M auf die Staatskasse entfallen, gezahlt 
werde. 
Berlin, den 2. Juli 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschncr. 
83«. Borlage (J.-Nr. 3 696 Soll. I. 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde 
schullehrers August Bund. 
D?r Gemeindeschullehrer August Bund — 39. Schule — 
Charlottcnburg, Römerstratze 6 1 wohnhaft, hat unterm 18. Juni 
d. Js. seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Oktober d. Js. 
beantragt. 
Am 3. Juni 1832 geboren, ist der Lehrer seit dem 1. April 1854 
ohne Unterbrechung im öffentlichen Schuldienst thätig. Seine 
vokationsmäßige Anstellung im hiesigen Gcmeindeschuldienst erfolgte 
am 1. April 1867. 
Da der Lehrer Bund über 65 Jahre alt ist, müssen wir mit 
Rücksicht auf § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 6. Juli 1885 seinem 
Gesuche um Versetzung in den Ruhestand Folge geben. 
Nach der anliegenden Pensionsberechnung beträgt das ihm vom 
1. Oktober 1902 ab zustehende Ruhegehalt jährlich 3 186 Jt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer August Bund vom Tage der 
Versetzung in den Ruhestand ab, dem 1. Oktober 1902, eine 
Pension von jährlich 3 186 Jt gezahlt werde, wovon nach 
dem Gesetz vom 6. Juli 1885 auf die Staatskaffe 600 Jt 
entfallen. 
Berlin, den 10. Juli 1902 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
831. Borlage (J.-Nr. 3 595 8ob. 1/02) - zur Beschlußfaffung —, 
betreffend die Pensionirung des Gemeindeschullehrers 
Theodor Thannhäuser. 
Der Gemeindeschullehrer Theodor Thannhäuser, 39. Gemeinde 
schule, Reinickendorf, Berlinerstraße 120, hat um seine Versetzung in 
den Ruhestand zum 1. Oktober d. I. gebeten. 
Der Lehrer Thannhäuser ist geboren am 3. September 1837, 
bestand am Seminar zu Breslau am 1. April 1857 die I. Prüfung 
für Volksschullehrer und am 28. Juli 1859 die Wiederholungsprüfung 
und unterrichtete vom 9. April 1857 bis 9. Mai 1863 nach einander 
an den öffentlichen Volksschulen zu Kalkau und Ottmachau im Re 
gierungsbezirk Oppeln. Seit 16. Mai 1863 ist er im Volksschuldienste 
Berlins thätig und seit 1. Januar 1866 als Gemeindeschullehrer 
vokatiousmäßig angestellt. Er bezieht gegenwärtig ein Diensteinkommen 
von 4 248 Jt. 
ThannHäuser wird am 1. Oktober d. Js. das 65. Lebensjahr 
bereits vollendet haben. Seinem Antrage auf Versetzung in den Ruhe- 
stand muß daher entsprochen werden. Die Berechnung der Pension, 
welche nach anliegender Nachweisung 3186 Jt jährlich beträgt, hat 
er als richtig anerkannt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer Theodor Thannhäuser vom 
Tage seiner Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Oktober 
d. Js. ab, eine jährliche Pension von 3 186 Jt gezahlt werde, 
wovon nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885 auf die Staats 
kaffe 600 Jt entfallen. 
I. V.: gez. Hübner. 
832. Borlage (J.-Nr. 3 395 8od. 1.02) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde 
schullehrers Gustav Schön 1. 
Der Gemeindeschullehrer Gustav Schön — 117. Gemeinde 
schule —, Weißenburgerstraße 26 wohnhaft, hat um seine Versetzung 
in den Ruhestand zum 1. Oktober d. I. gebeten. 
Schön ist geboren am 10. November 1830 und bestand im 
Jahre 1852 die Prüfung für das Lehramt und im Jahre 1855 die 
Nachprüfung. Er unterrichtete vom 1. November 1851 bis 
30. September 1855 an der Volksschule zu Reichenau, Bezirk Liegnitz, 
und vom 1. Oktober 1855 bis 31. März 1858 an der Volksschule zu 
Luckenwalde und war vom 1. April 1858 bis 31. März 1861 mit 
kurzer Unterbrechung Lehrer an den hiesigen Privatschulen von 
vr. Hering, vr. Friedrich und Lau. Seit 1. April 1861 ist er 
vokatiousmäßig im hiesigen Gemeindeschuldienst angestellt und bezieht 
gegenwärtig ein Diensteinkommen von 4 248 Jt. 
Da Schön das 65. Lebensjahr bereits überschritten hat, muß 
seinem Antrage auf Versetzung in den Ruhestand entsprochen werden. 
Die Berechnung der Pension, welche nach anliegender Nachweisung 
3 186 Jt jährlich beträgt, hat er als richtig anerkannt. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfaffung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer Gustav Schön I. vom Tage 
seiner Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Oktober 1902, 
ab eine jährliche Pension von 3186 Jt gezahlt werde, 
wovon nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885 auf die Staats 
kasse 600 Jt entfallen. 
Berlin, den 25. Juli 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: gez. Hübner. 
833. Vorlage (J.-Nr. 3 769 8<-b. I. 02) — zur Bcschluß- 
faffung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde 
schullehrers Wilhelm Schultz «. 
Der Gemeindeschullehrer Wilhelm Schultz 9 — 30. Gemeinde- 
schule — hat um seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Oktober 
d. Js. gebeten. 
Schultz ist geboren am 17. Januar 1832, bestand am 28. Sep 
tember 1852 zu Neuzelle die Prüfung für das Lehramt und unter- 
richtete vom 1. Januar 1853 bis 31. März 1853 und 1. April 1853 
bis 31. Dezember 1856 an den öffentlichen Volksschulen zu Wilhelmsaue 
und Gorgast, vom 1. Januar 1857 bis 31. März 1864 am König 
lichen Großen Militär-Waisenhause zu Potsdam und vom 1. April 
1864 bis 30. September 1864 an der Müller'schen Privatelementar 
schule zu Berlin. 
Seit 1. Oktober 1864 ist er ookationsmäßig als Gemeindeschul 
lehrer angestellt und bezieht gegenwärtig ein Diensteinkommen von 
4 248 Jt. 
Da Schultz das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat, muß seinem 
Antrage auf Versetzung in den Ruhestand entsprochen werden. 
Das ihm vom 1. Oktober d. Js. ab zustehende Ruhegehalt be 
trägt nach beiliegender Nachweisung 3 186 Jt jährlich. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer Wilhelm Schultz 9. vom Tage 
seiner Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Oktober d. Js., 
eine jährliche Pension von 3 186 Jt gezahlt werde, wovon 
nach 'dem Gesetz vom 6. Juli 1885 auf die Staatskaffe 
600 Jt entfallen. 
Berlin, den 18. August 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschncr.
	        
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