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Vom 1. April 1871 bis 31. März 1875 war er als Lehrer an
der Elementarschule in Zehden thätig, unterrichtete vom 5. April 1875
bis 31. März 1876 an der hiesigen Heu er'scheu Mittelmädchenschule
und wurde, nachdeni er vom 1. April bis 80. September 1876 im
hiesigen Gemeindcschuldienst als Anwärter beschäftigt worden war,
am 1. Oktober 1876 als Gemeindeschullehrer hier angestellt.
Z. Zt. bezieht er das Höchstdiensteinkommen für Lehrer mit
4 248 .jK jährlich.
Am 24. August 1900 erlitt Lindner in Folge eines Zusammen
stoßes der Straßenbahn einen Unfall, wobei er sich das Kinn verletzte
und sich einen Bruch des rechten Unterschenkels zuzog. Seitdem war
es ihm nicht mehr möglich, feine unterrichtliche Thätigkeit wieder auf
zunehmen, weil er an Störungen der Beweglichkeit des rechten Knie
gelenks und an starken Schmerzen in demselben litt.
Die von uns veranlaßte Untersuchung durch unseren Vertrauens-
arzt, Herrn Geheimen Medizinalrath vr. Schulz, ergab, daß
Lindner wegen körperlichen Gebrechens für dauernd unfähig zur
Erfüllung seiner Amtspflichten erachtet wurde. Das kreisärztliche
Attest vom 2. Juni cr. fügen wir in beglaubigter Abschrift bei.
Wir nahmen daher die Pensionirung des Lehrers Lindner zum
1. Oktober 1902 in Aussicht.
Die Pension, deren Berechnung er als richtig anerkannt hat,
beträgt nach der anliegenden Aufstellung 2 478 Jt jährlich.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfaffung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer Albert Lindner vom 1. Oktober
1902 ab. dem Tage seiner Pensionirung, eine jährliche
Pension von 2 478 Jt, wovon nach dem Gesetze vom
6. Juli 1885 600 M auf die Staatskasse entfallen, gezahlt
werde.
Berlin, den 2. Juli 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschncr.
83«. Borlage (J.-Nr. 3 696 Soll. I. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde
schullehrers August Bund.
D?r Gemeindeschullehrer August Bund — 39. Schule —
Charlottcnburg, Römerstratze 6 1 wohnhaft, hat unterm 18. Juni
d. Js. seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Oktober d. Js.
beantragt.
Am 3. Juni 1832 geboren, ist der Lehrer seit dem 1. April 1854
ohne Unterbrechung im öffentlichen Schuldienst thätig. Seine
vokationsmäßige Anstellung im hiesigen Gcmeindeschuldienst erfolgte
am 1. April 1867.
Da der Lehrer Bund über 65 Jahre alt ist, müssen wir mit
Rücksicht auf § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 6. Juli 1885 seinem
Gesuche um Versetzung in den Ruhestand Folge geben.
Nach der anliegenden Pensionsberechnung beträgt das ihm vom
1. Oktober 1902 ab zustehende Ruhegehalt jährlich 3 186 Jt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer August Bund vom Tage der
Versetzung in den Ruhestand ab, dem 1. Oktober 1902, eine
Pension von jährlich 3 186 Jt gezahlt werde, wovon nach
dem Gesetz vom 6. Juli 1885 auf die Staatskaffe 600 Jt
entfallen.
Berlin, den 10. Juli 1902
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
831. Borlage (J.-Nr. 3 595 8ob. 1/02) - zur Beschlußfaffung —,
betreffend die Pensionirung des Gemeindeschullehrers
Theodor Thannhäuser.
Der Gemeindeschullehrer Theodor Thannhäuser, 39. Gemeinde
schule, Reinickendorf, Berlinerstraße 120, hat um seine Versetzung in
den Ruhestand zum 1. Oktober d. I. gebeten.
Der Lehrer Thannhäuser ist geboren am 3. September 1837,
bestand am Seminar zu Breslau am 1. April 1857 die I. Prüfung
für Volksschullehrer und am 28. Juli 1859 die Wiederholungsprüfung
und unterrichtete vom 9. April 1857 bis 9. Mai 1863 nach einander
an den öffentlichen Volksschulen zu Kalkau und Ottmachau im Re
gierungsbezirk Oppeln. Seit 16. Mai 1863 ist er im Volksschuldienste
Berlins thätig und seit 1. Januar 1866 als Gemeindeschullehrer
vokatiousmäßig angestellt. Er bezieht gegenwärtig ein Diensteinkommen
von 4 248 Jt.
ThannHäuser wird am 1. Oktober d. Js. das 65. Lebensjahr
bereits vollendet haben. Seinem Antrage auf Versetzung in den Ruhe-
stand muß daher entsprochen werden. Die Berechnung der Pension,
welche nach anliegender Nachweisung 3186 Jt jährlich beträgt, hat
er als richtig anerkannt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer Theodor Thannhäuser vom
Tage seiner Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Oktober
d. Js. ab, eine jährliche Pension von 3 186 Jt gezahlt werde,
wovon nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885 auf die Staats
kaffe 600 Jt entfallen.
I. V.: gez. Hübner.
832. Borlage (J.-Nr. 3 395 8od. 1.02) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde
schullehrers Gustav Schön 1.
Der Gemeindeschullehrer Gustav Schön — 117. Gemeinde
schule —, Weißenburgerstraße 26 wohnhaft, hat um seine Versetzung
in den Ruhestand zum 1. Oktober d. I. gebeten.
Schön ist geboren am 10. November 1830 und bestand im
Jahre 1852 die Prüfung für das Lehramt und im Jahre 1855 die
Nachprüfung. Er unterrichtete vom 1. November 1851 bis
30. September 1855 an der Volksschule zu Reichenau, Bezirk Liegnitz,
und vom 1. Oktober 1855 bis 31. März 1858 an der Volksschule zu
Luckenwalde und war vom 1. April 1858 bis 31. März 1861 mit
kurzer Unterbrechung Lehrer an den hiesigen Privatschulen von
vr. Hering, vr. Friedrich und Lau. Seit 1. April 1861 ist er
vokatiousmäßig im hiesigen Gemeindeschuldienst angestellt und bezieht
gegenwärtig ein Diensteinkommen von 4 248 Jt.
Da Schön das 65. Lebensjahr bereits überschritten hat, muß
seinem Antrage auf Versetzung in den Ruhestand entsprochen werden.
Die Berechnung der Pension, welche nach anliegender Nachweisung
3 186 Jt jährlich beträgt, hat er als richtig anerkannt.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfaffung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer Gustav Schön I. vom Tage
seiner Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Oktober 1902,
ab eine jährliche Pension von 3186 Jt gezahlt werde,
wovon nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885 auf die Staats
kasse 600 Jt entfallen.
Berlin, den 25. Juli 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: gez. Hübner.
833. Vorlage (J.-Nr. 3 769 8<-b. I. 02) — zur Bcschluß-
faffung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde
schullehrers Wilhelm Schultz «.
Der Gemeindeschullehrer Wilhelm Schultz 9 — 30. Gemeinde-
schule — hat um seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Oktober
d. Js. gebeten.
Schultz ist geboren am 17. Januar 1832, bestand am 28. Sep
tember 1852 zu Neuzelle die Prüfung für das Lehramt und unter-
richtete vom 1. Januar 1853 bis 31. März 1853 und 1. April 1853
bis 31. Dezember 1856 an den öffentlichen Volksschulen zu Wilhelmsaue
und Gorgast, vom 1. Januar 1857 bis 31. März 1864 am König
lichen Großen Militär-Waisenhause zu Potsdam und vom 1. April
1864 bis 30. September 1864 an der Müller'schen Privatelementar
schule zu Berlin.
Seit 1. Oktober 1864 ist er ookationsmäßig als Gemeindeschul
lehrer angestellt und bezieht gegenwärtig ein Diensteinkommen von
4 248 Jt.
Da Schultz das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat, muß seinem
Antrage auf Versetzung in den Ruhestand entsprochen werden.
Das ihm vom 1. Oktober d. Js. ab zustehende Ruhegehalt be
trägt nach beiliegender Nachweisung 3 186 Jt jährlich.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer Wilhelm Schultz 9. vom Tage
seiner Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Oktober d. Js.,
eine jährliche Pension von 3 186 Jt gezahlt werde, wovon
nach 'dem Gesetz vom 6. Juli 1885 auf die Staatskaffe
600 Jt entfallen.
Berlin, den 18. August 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschncr.