Mil Rücksicht darauf, daß Völcker während des Sommers 1892
als Kassirer des Flußbades Lessingbrücke und demnächst länger als
9 Jahre hindurch in der besonders verantwortlichen Stellung als
Maschinenmeister des Volksbades Schillingsbrücke der Stadtgemeinde
treue Dienste geleistet Hai, daß er ferner mittellos ist, außer einer
Invalidenrente von anderer Seite eine nennenswerlhe Beihilfe nicht
zu erwarten und noch für eine erwerbsunfähige, dauernd kranke Ehe
frau zu sorgen hat, wollen wir ihm vom 1. Oktober 1902 ab auf
drei Jahre eine laufende Unterstützung von jährlich 600 Ji bewilligen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Maschinenmeister Eduard Völcker vom 1. Oktober
1902 ab auf drei Jahre eine laufende Unterstützung von
600 M jährlich gezahlt werde.
Berlin, den 3. September 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
806. Borlage (J.-Nr. 20 G. B. I a 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer Pension in Höhe
des vollen Tiensteinkommens.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem Büreau-Vorsteher Fiedler aus Anlaß
seines 50jährigen Dienstjubiläums die Zusicherung ertheilt
werde, daß er bei seiner etwaigen Pensionirung das volle
Diensteinkommen als Ruhegehalt erhalten solle.
Begründung:
Der Ober-Stadtsekretär und Büreau-Vorsteher Karl August Her
mann Fiedler trat am 20. Oktober 1852 als Supernumcrar in
unseren Büreaudienst ein. Er ist seit dieser Zeit ununterbrochen in
unserer Verwaltung beschäftigt gewesen und begeht daher am 20. Oktober
d. Js. sein 50jähriges Dienstjubiläum.
Herr Fiedler, dem seit dem Jahre 1881 die Vertrauensstellung
eines Büreau-Vorstehers übertragen ist, hat sich während seiner langen
Dienstzeit durch treue Hingabe an sein Amt, Umsicht und strengste
Pflichterfüllung ausgezeichnet, so daß wir es für angezeigt halten, ihm
bei seinem bevorstehenden 50jährigen Dienstjubiläum unsere Anerkennung
dadurch auszudrücken, daß wir ihn,, wie in ähnlichen Fällen wieder
holt geschehen, für den Fall seiner Versetzung in den Ruhestand das
volle Diensteinkommen als Pension zusichern. Wir bemerken, daß
Herr Fiedler das 65. Lebensjahr bereits überschritten hat.
Die Beschlußfaffung bitten wir so vorzubereiten, daß über die
Angelegenheit vorzeitig nichts bekannt wird.
Berlin, den 12. September 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Haack.
807. Borlage (J.-Nr. 3592 8ed. 1.02) — zur Beschlußfaffung —,
betreffend die anderweite Festsetzung des Zeitpunktes
der Pensionirung des Gemeindeschnllehrers Hermann
Müller IV.
In unserer Vorlage vom 25. März 1902 (J.-Nr. 957 8ob. 1.02)
haben wir unter Annahme des 1. Juli 1902 als Zeitpunkt der
Pensionirung des Gemeindeschullehrers Hermann Müller die
Stadtverordneten-Versammlung ersucht, sich mit der Bewilligung einer
Pension von jährlich 3 116 M an den genannten Lehrer einverstandeu
zu erklären
Die Stadtverordneten-Versammlung hat auch dementsprechend
unterm 5. Juli er. — Protokoll Nr. 23 F a — beschlossen. Das
Königliche Provinzial-Schulkollegium hat aber nach der in beglaubigter
Abschrift beiliegenden Verfügung vom 14. April er. — II 2 633 —
den Zeitpunkt der Pensionirung des Gemeindeschnllehrers Hermann
Müller auf den 1. August 1902 festgesetzt. Auf die Höhe der Pension
ist dies ohne Einfluß.
Eine Beschwerde, welche unsererseits in einem gleichliegeuden
Falle bei dem Herrn Minister erhoben war, ist von diesem zurück
gewiesen, nachdem der Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung
vom 5. Juni d. Js. gefaßt war.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstandeu. daß
dem Gemeindeschullehrer Hermann Müller IV vom
1. August 1902, deni Tage seiner Pensionirung, nicht, wie
am 5. Juni er. — Protokoll Nr. 23 F a — beschloßen, vom
1. Juli 1902 ab, eine jährliche Pension von 3116 Ji,
wovon nach dem Gesetze vom 6. Juli 1885 auf die Staats
kaffe 600 Ji entfallen, gezahlt werde.
Berlin, den 30. Juli 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: gez. Hübner.
Zu Nr. 807.
Königliches
Provinzial-Schul-Kollegium
Nr. II. 2 633.
Berlin, den 14. April 1902.
W. 9, Linkstraße 42.
Nachdem durch Physikats-Attest Ihre dauernde Dienstunfähigkeit
festgestellt worden ist, versetzen wir Sie mit Ihrem Einverständnisse
zum 1. August d. Js. mit einer jährlichen Pension von 3 116 Ji, die
Sie als richtig berechnet anerkannt haben, in den Ruhestand.
Wir haben die Kasse der Königlichen Ministerial-, Militär- und
Bau-Kommission hier, Jnvalidenstraße 52, angewiesen, Ihnen den aus
der Staatskasse zu zahlenden Theil der Pension von jährlich 600 M
vom 1. August d. Js. ab monatlich im Voraus gegen bescheinigte
Quittung zu zahlen.
Wegen Zahlung der übrigen 2 516 Ji wird der hiesige Magistrat
Verfügung ergehen lassen.
Unterschrift.
An
den Gemeindcschullehrer Herrn Hermann Müller,
hier.
Abschrift auf den Bericht vom 25. v. Mts. — 957 8ob. I. 02 —
zur weiteren Veranlassung.
Die eingereichten Personalakten des p. Müller folgen anbei
zurück.
gez. Lucanus.
An
den Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
808. Vorlage (J.-Nr. 733 6. B. Ia. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung des Ober
Stadtsekretärs Adalbert Becker.
Der Ober-Stadtsekretär und Büreau-Vorsteher Adalbert Becker
ist am 22. März 1866 beim hiesigen Stadtgericht in den Justiz-
Subalterndienst eingetreten und am 2. August 1869 in den hiesigen
städtischen Büreaudienst übergetreten.
Vom 1. Januar 1870 ab wurde er als Magistrats-Sekretär an
gestellt.
Herr Becker mußte den Dienst am 9. September 1901 wegen
eines inneren Augenleidens aussetzen und er hat denselben bisher
noch nicht wieder aufnehmen können.
Da sein Leiden immer weitere Beurlaubungen nothwendig
machte, führten wir unterm 13. Mai d. Js. seine Untersuchung durch
den städtischen Vertrauensarzt herbei. In dem anliegenden Gutachten
vom 15. Mai d. Js. hat derselbe bescheinigt, daß Herr Becker wegen
körperlichen Gebrechens dauernd dienstunfähig ist.
Wir haben daher seine Versetzung in den Ruhestand und zwar
zum 1. Oktober d. Js. in Aussicht genommen.
Die anliegende Pensionsberechnung, wonach Herr Becker von
dem genannten Zeitpunkte ab jährlich 4 095 Ji Ruhegehalt erhält,
hat derselbe in dem anliegenden Schreiben vom 6. d. Mts. als richtig
anerkannt, sich darin auch mit dem 1. Oktober als Zeitpunkt seiner
Pensionirung einverstanden erklärt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfaffung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Ober-Siadtsekretär und Büreau-Vorsteher Adalbert
Becker vom 1. Oktober 1902 ab ein Ruhegehalt von jährlich
4 095 Ji gezahlt werde.
Berlin, den 22. Juni 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt
Kirschner.