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Volume No. 40 (769-802), 13. September 1902 Anlage: ad No. 40 (803-874), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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ad JMI 40. 
1803—874.) 
Aorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find. 
803. Vorlage (J.-Nr. 1128 Llarlrbd. 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung der der 
Wittwe eines Markthallenpförtners bis zu ihrem Ab 
leben gewährten Pension» als Waisengeld an deren 
minderjährigen zwei Kinder. 
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordueteu-Vcrsammlung 
vom 17. Mai 1900 — Protokoll Nr. 28 — ist der Wittwe des 
Markthallenpförtuers Bastian, Anna geb. Hcnnig, Müncheberger- 
straße 27, eine Wittwenpension von jährlich 250 M gewährt worden. 
Die Wittwe Bastian ist am 1. Juni d. Js. verstorben, die 
beiden minderjährigen Kinder: 
Anna Bastian, geboren am 10. Oktober 1884, und 
Frieda Bastian, geboren am 5. September 1886, 
wohnhaft Münchebergerstraße 27, haben nunmehr den Antrag gestellt, 
ihnen die Pension ihrer verstorbenen Mutter bis September 1904, 
wo das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet, zu belassen. 
In unserer bezüglichen Vorlage vom 18. April 1900 ist aus 
geführt, das; wir den Pensionsanspruch der Wittive Bastian, welcher 
sich auf die in der gleiche» Sache der Wittwe Tschepc wider die 
Stadlgemcinde Berlin ergangenen Erkenntnisse des Königlichen Kammer 
gerichts und Reichsgerichts stützte, zwar nicht anzuerkennen vermögen, 
daß aber die erwähnten Erkenntnisse, in Verbindung mit dem Orts 
statut vom 1900, betreffend die Fürsorge für die Wittwen 
und Waisen der besoldeten Gcmeiudebeamteu und Lehrer, den Anspruch 
rechtfertigen. 
Nach den Bestimmungen des Ortsstatuts § 2b und b soll das 
für mehrere oder auch nur ein Kind bis zur Vollendung des 
18. Lebensjahres zu gewährende Waisengeld mindestens 250 M jähr 
lich betragen. 
Dem Antrage entsprechend wollen wir den zur Verfügung stehen- 
den Betrag von jährlich 250 M, den genannten Geschwistern Anna 
und Frieda Bastian, zu Händen ihres Vormundes, Kaufmann 
Louis Hennig, gewähren. Die Stadtverordneten-Versammlung er 
uchen wir daher um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
den ininderjährigen Kindern des verstorbenen Marklyallen- 
Pförtners Bastian, 
Anna, geboren am 10. Oktober 1884 und 
Frieda, geboren am 5. September 1886 
die Pension, welche ihre Mutter- bis zu ihrem Ableben, das 
ist bis Ende Mai 1902, bezogen hat, als Waisengeld bis 
Ende September 1904 aus den Elatsmitteln der Markt- 
hallen-Verwaltuug — zu Händen des Vormundes — weiter 
gezahlt werde. 
Berlin, den 25. Juli 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: gez. Hübner. 
804. Vorlage (J.-Nr. 7 347 V. B. I. 02) — zur Beschluß 
fassung —» betreffend den Ablauf der Wahlzeit des 
Bürger-Deputirten Ewald bei der Schul-Deputation. 
Städtische Schul-Deputation. « frKn . . ( . a f , 1909 
J.-Nr. 4 681 Sch. 1. 02. -öcrmi, Den iy. Augufl uu-. 
Die Wahl des Bürger-Deputirten Lehrers Ewald, Schwedter 
straßc 268 als Mitglied der Schul-Deputation läuft mit dem 
17. Februar 1903 ab. 
Den Magistrat ersuchen wir eine Neu- bezw. Wiederwahl ver- 
anlassen zu wollen. 
gez. Hirsekorn. 
Abschrift des vorstehenden Schreibens übersenden >vir mit dem 
Ersuchen ergebenst, die erforderliche Wahl herbeiführen zu wollen. 
Berlin, den 2. September 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
803. Vorlage (J.-Nr. 387 T. u. B. II. 02) - zur Beschluß 
fassung —» betreffend die Bewilligung einer lausenden 
Unterstützung. 
Der bei dem städtischen Volksbad an der Schillingsbrücke seit 
dem 1. Juni 1893 beschäftigte Maschinenmeister Eduard Völcker, 
geb. 11. Januar 1836, muß aus dieser Stellung zum 1. Oktober 
d. Js. wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden. 
In Folge einer beim Anlassen eines Elektromotors am 12. April 
d. Js. eingetretenen Bewußtlosigkeit des Völcker ist seitens der zu 
ständigen Berufsgeuossenschaft unter Hinweis auf die betreffenden Un- 
sallverhütungsvorschriften für Arbeitgeber das Verlangen gestellt worden, 
den Genannten nicht mehr mit Arbeiten an Maschinen zu betrauen. 
Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes leidet Völcker an 
Lungenblähung, Resten einer Brustfellentzündung, sowie an Verände 
rungeu der Herzklappen und Schlagaderwandungen in Folge von 
Altersentartungen. Hiernach sind die Vorbedingungen zu Bewußt 
seinsstörungen, die, abgesehen von oben erwähntem Falle, auch sonst 
schon mehrfach eingetreten sind, bei ibm gegeben. Nach deni Befunde 
der ärztlichen Untersuchung erscheint das Verlangen der BerufSgenosseu- 
schaft also gerechtfertigt. 
Bei der Natur des Leidens und dem Lebensalter von 66 Jahren 
ist eine anderweite Verwendung des Völcker im städtischen Dienst, 
sowie das Ergreifen einer anderen Erwerbsthätigkeit seitens desselben 
ausgeschlossen. 
Der Gemeindebeschluß vom 9. Mai 1901, betreffend die Be 
willigung von Ruhegeld au die nicht pensionsberechtigten Bediensteten 
kann auf Völcker keine Anwendung finden, da er bei seinem Eintritt 
in die städtische Verwaltung bereits das 50. Lebensjahr überschritten 
hatte, auch noch nicht zehn Jahre beschäftigt wird. 
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