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ad JMI 40.
1803—874.)
Aorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find.
803. Vorlage (J.-Nr. 1128 Llarlrbd. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung der der
Wittwe eines Markthallenpförtners bis zu ihrem Ab
leben gewährten Pension» als Waisengeld an deren
minderjährigen zwei Kinder.
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordueteu-Vcrsammlung
vom 17. Mai 1900 — Protokoll Nr. 28 — ist der Wittwe des
Markthallenpförtuers Bastian, Anna geb. Hcnnig, Müncheberger-
straße 27, eine Wittwenpension von jährlich 250 M gewährt worden.
Die Wittwe Bastian ist am 1. Juni d. Js. verstorben, die
beiden minderjährigen Kinder:
Anna Bastian, geboren am 10. Oktober 1884, und
Frieda Bastian, geboren am 5. September 1886,
wohnhaft Münchebergerstraße 27, haben nunmehr den Antrag gestellt,
ihnen die Pension ihrer verstorbenen Mutter bis September 1904,
wo das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet, zu belassen.
In unserer bezüglichen Vorlage vom 18. April 1900 ist aus
geführt, das; wir den Pensionsanspruch der Wittive Bastian, welcher
sich auf die in der gleiche» Sache der Wittwe Tschepc wider die
Stadlgemcinde Berlin ergangenen Erkenntnisse des Königlichen Kammer
gerichts und Reichsgerichts stützte, zwar nicht anzuerkennen vermögen,
daß aber die erwähnten Erkenntnisse, in Verbindung mit dem Orts
statut vom 1900, betreffend die Fürsorge für die Wittwen
und Waisen der besoldeten Gcmeiudebeamteu und Lehrer, den Anspruch
rechtfertigen.
Nach den Bestimmungen des Ortsstatuts § 2b und b soll das
für mehrere oder auch nur ein Kind bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres zu gewährende Waisengeld mindestens 250 M jähr
lich betragen.
Dem Antrage entsprechend wollen wir den zur Verfügung stehen-
den Betrag von jährlich 250 M, den genannten Geschwistern Anna
und Frieda Bastian, zu Händen ihres Vormundes, Kaufmann
Louis Hennig, gewähren. Die Stadtverordneten-Versammlung er
uchen wir daher um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
den ininderjährigen Kindern des verstorbenen Marklyallen-
Pförtners Bastian,
Anna, geboren am 10. Oktober 1884 und
Frieda, geboren am 5. September 1886
die Pension, welche ihre Mutter- bis zu ihrem Ableben, das
ist bis Ende Mai 1902, bezogen hat, als Waisengeld bis
Ende September 1904 aus den Elatsmitteln der Markt-
hallen-Verwaltuug — zu Händen des Vormundes — weiter
gezahlt werde.
Berlin, den 25. Juli 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: gez. Hübner.
804. Vorlage (J.-Nr. 7 347 V. B. I. 02) — zur Beschluß
fassung —» betreffend den Ablauf der Wahlzeit des
Bürger-Deputirten Ewald bei der Schul-Deputation.
Städtische Schul-Deputation. « frKn . . ( . a f , 1909
J.-Nr. 4 681 Sch. 1. 02. -öcrmi, Den iy. Augufl uu-.
Die Wahl des Bürger-Deputirten Lehrers Ewald, Schwedter
straßc 268 als Mitglied der Schul-Deputation läuft mit dem
17. Februar 1903 ab.
Den Magistrat ersuchen wir eine Neu- bezw. Wiederwahl ver-
anlassen zu wollen.
gez. Hirsekorn.
Abschrift des vorstehenden Schreibens übersenden >vir mit dem
Ersuchen ergebenst, die erforderliche Wahl herbeiführen zu wollen.
Berlin, den 2. September 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
803. Vorlage (J.-Nr. 387 T. u. B. II. 02) - zur Beschluß
fassung —» betreffend die Bewilligung einer lausenden
Unterstützung.
Der bei dem städtischen Volksbad an der Schillingsbrücke seit
dem 1. Juni 1893 beschäftigte Maschinenmeister Eduard Völcker,
geb. 11. Januar 1836, muß aus dieser Stellung zum 1. Oktober
d. Js. wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden.
In Folge einer beim Anlassen eines Elektromotors am 12. April
d. Js. eingetretenen Bewußtlosigkeit des Völcker ist seitens der zu
ständigen Berufsgeuossenschaft unter Hinweis auf die betreffenden Un-
sallverhütungsvorschriften für Arbeitgeber das Verlangen gestellt worden,
den Genannten nicht mehr mit Arbeiten an Maschinen zu betrauen.
Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes leidet Völcker an
Lungenblähung, Resten einer Brustfellentzündung, sowie an Verände
rungeu der Herzklappen und Schlagaderwandungen in Folge von
Altersentartungen. Hiernach sind die Vorbedingungen zu Bewußt
seinsstörungen, die, abgesehen von oben erwähntem Falle, auch sonst
schon mehrfach eingetreten sind, bei ibm gegeben. Nach deni Befunde
der ärztlichen Untersuchung erscheint das Verlangen der BerufSgenosseu-
schaft also gerechtfertigt.
Bei der Natur des Leidens und dem Lebensalter von 66 Jahren
ist eine anderweite Verwendung des Völcker im städtischen Dienst,
sowie das Ergreifen einer anderen Erwerbsthätigkeit seitens desselben
ausgeschlossen.
Der Gemeindebeschluß vom 9. Mai 1901, betreffend die Be
willigung von Ruhegeld au die nicht pensionsberechtigten Bediensteten
kann auf Völcker keine Anwendung finden, da er bei seinem Eintritt
in die städtische Verwaltung bereits das 50. Lebensjahr überschritten
hatte, auch noch nicht zehn Jahre beschäftigt wird.
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