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Volume No. 40 (769-802), 13. September 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

771. Vorlage (J.-Nr. 5 415 Erl. I. 02) - zur Beschlutz, 
fassung —, betreffend den Erwerb eines städtischen 
Grundstücks an der Winsstrahe für die Zwecke der 
städtischen GaSwerke. 
In Folge der in der städtischen Gas-Anstalt an der Danzig er- 
straße durch den Neubau eines fünften Gasbchälterhauses und eines 
dritten Retortenhauses eintretenden Vergrößerung des Betriebes werden 
weitere Lagerplätze dringend erforderlich. 
Da auf dem AnstaltSierrain Raum für eine Vergrößerung der 
Lagerplätze nicht mehr vorhanden ist, ist hierzu das? zwischen der 
Winsstrahe und der Gas-Anstalt belegene und in Folge anderweiter 
Festsetzung der Baufluchtlinien für die Winsstrahe frei gewordene 
städtische Terrain in Aussicht genommen. Von diesem Gelände ist 
der auf dem anliegenden Plane gelb angelegte Theil von zirka 
2 442 qm bisher als Stätteplatz verpachtet gewesen, während den roth 
angelegte Theil von zirka 4107 qm das städtische Obdach als Spiel- 
platz und zu landwirthschaftlichen Zwecken benutzt hat. Beide Par 
zellen mit zusammen 6 549 qm sind geräumt und den Gaswerken 
bereits übergeben morden, während die braun angelegte Fläche frei 
liegendes gepflastertes Straßenland ist, dessen Ueberweisung erst er 
folgen kann, wenn die Winsstrahe längs des Platzes 6 der neuen 
Baufluchtlinie entsprechend endgiltig regulirt und befestigt sein wird. 
DerWerth des überwiesenen Terrains ist von der Grundeigenthums- 
Deputation auf Grund des § 2 der Bestimmungen für den Grundstücks- 
Erwerbungs-Fonds auf 37 Jt pro Quadratmeter festgesetzt worden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschliehen: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß die auf 
dem Lageplane mit den Buchstaben c, d, f, g, h, i und a, b, c, d 
umschriebenen Flächen von 2 442 und 4107 qm zum Preise 
von 37 Jt pro Quadratmeter den städtischen- Gaswerken 
überwiesen werden und bewilligt den an den Grundstücks- 
Erwerbungs-Fonds zu zahlenden Kaufpreis mit 242 313^ 
aus Anleihemitteln der städtischen Gaswerke. 
Berlin, den 22. August 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
772. Vorlage (I. Nr. 4 550 B. 1.02) — zur Kenntnitznahme —, 
betreffend die Abnahme des Neubaues der Gemcinde- 
Doppelschule in der Wattstratze 16. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir in der An 
lage die Verhandlung vom 28. Juni er., betreffend die Abnahme und 
Uebergabe des Neubaues der Gemeinde-Doppelschule in der Watt- 
straße 16, zur Kenntnißuahme. 
Berlin, den 29. August 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu Nr. 772. 
Verhandelt Berlin, den 28. Juni 1902. 
Anwesend waren: 
Seitens des Magistrats: 
Herr Stadtrath Scharfer. 
Seitens der Stadtverordneten-Versammlung: 
Herr Stadtverordneter Raaz. 
Seitens der Schul-Deputation: 
Herr Syndikus Dr. Hirsekorn, 
- Bürger-Deputirter Böhm. 
Seitens der Bau-Deputation: 
Herr Stadt-Vaurath Hoffmann, 
- Stadtverordneter Raaz, 
- - Alt, 
- Stadt-Bauinspektor Hesse. 
Außerdem Herr Rektor Stodt und als Bauleitender Herr Architekt 
Becker. 
Behufs Abnahme der seit dem 7. April d. Js. in Benutzung be 
findlichen Gebäude der Gemeinde-Doppelschule in der Wattstrahe 16 
war auf heute Morgen 11% Uhr Termin anberaumt, zu welchem 
sich die obenstehend verzeichneten Herren eingesunden hatten. 
Die genehmigten Baupläne und der Kostenanschlag waren aus 
gelegt. 
Nachdem dieselben eingesehen waren, fand eine Besichtigung der 
Baulichkeiten statt, wobei festgestellt wurde, daß dieselben im Wesen«- 
lichen nach den genehmigten Plänen ausgeführt sind. Im linken 
Seitenflügel hat auf Ansuchen der Baupolizei am Kopfbau ein Zurück- 
rücken der Treppenhausfront um 2 m stattgefunden, da für die 
Treppenhausfenster ein Abstand von 6 m von der Nachbargrenze auch 
bei Nichtvorhandensein von Räumen zum dauernden Aufenthalt von 
Menschen verlangt wurde. 
Weiter fand sich nichts zu erinnern. Es übernahm daher als 
Vertreter des Magistrats Herr Stadtrath Scharfer die Baulichkeiten 
und dieser übergab dieselben Herrn Bürger-Deputirten Böhm als 
Vertreter der Schul-Deputation, welcher seinerseits dieselben Herrn 
Rektor Stodt zur weiteren Benutzung überwies. 
V. g. u. 
gczz. Schaefcr. P. Raaz. G. Alt. Fr. Böhm. P. Hesse. 
Stodt. Ludwig Hoffmann. F. Becker. Hirsekorn. 
773. Vorlage (J.-Nr. 700 W. H. 02) — zur Bcschlutzfaffung -, 
betreffend die Regelung des ärztlichen Dienstes am 
Waisenhause und am Arbeitshause zu Rummelsburg. 
Der bisherige Arzt des Waisenhauses und des Arbeitshauses zu 
Rummelsbnrg Geheimer Sanitätsrath Oi-, Bollert giebt zum 
1. Oktober 1902 seines vorgerückten Alters wegen seine Stellung auf. 
Es befinden sich im Lazareth des Waisenhauses zu Rummels 
burg im Durchschnitt täglich 140 Kinder, im Lazareth des Arbeits 
hauses 80 kranke Korrigenden. Außerdem werden im Arbeitshause 
noch täglich über 300 Hospitaliten, also arbeitsunfähige, sieche, un- 
heilbare Personen verpflegt. Angesichts dieser Zahlen halten die Ab 
theilungen der Armen-Direktion für die Waisen-Verwaltung und für 
das Arbeitshaus die ärztliche Versorgung der beiden Anstalten durch 
einen Arzt nicht mehr für ausreichend, haben vielmehr für jede der 
beiden Anstalten je einen Oberarzt und je einen Assistenzarzt, also 
vier ärztliche Kräfte, beantragt. Wir haben die Angelegenheit durch 
einen Ausschuß aus unserer Mitte prüfen lassen und in Ueberein- 
stimmung mit diesem halten wir es vor der Hand für ausreichend, 
daß ein gemeinsamer dirigirender Arzt mit dem Titel Oberarzt für 
beide Anstalten und je ein Assistenzarzt für das Waisenhaus und das 
Arbeitshaus bestellt wird. Oberarzt und Assistenzarzt würden die 
haaren Bezüge der entsprechenden Funktionäre in den Krankenhäusern 
zu empfangen haben, also 4 200 Jt resp. 1020 Jt jährlich. Was 
die Unterbringung betrifft, so würde die Wohnung des Geheimrath 
I)r. Bollert im Waisenhause dem Oberarzt zu überweisen sein, 
während im Direktionsgebäudc des Arbeitshauses für die beiden 
Assistenzärzte unschwer Wohnungen hergerichtet werden können. 
Außerdeni wollen wir dem Oberarzt freies Brennmaterial für seine 
freie Wohnung — wie es Geheimrath Dr. Bollert auch empfangen 
har — und den Assistenzärzten freie Kost, also völlig freie Station 
gewähren, wie es in den Krankenhäusern üblich ist. Die Mehr-AuS- 
gaben, die durch die von uns beabsichtigte Neuregelung des ärztlichen 
Dienstes in dem Waisenhause und in dem Arbeitshause in dem 
halben Jahr vom 1. Oktober 1902 bis 1. April 1903 entstehen 
würden, berechnen sich wie folgt: 
1. vr. Bollert bezog am Waisenhause ein Gehalt von 3 000 Jt 
jährlich, am Arbeitshause ein solches von 2 400 Jt\ erspart 
wird die Hälfte von 5 400 Jt 2 700 Jt 
2. Der Oberarzt würde erhalten 4 200:2 — 2 100^ 
die beiden Assistenzärzte je 1 020:2 — 1020 - 
3120 
3. Die Mehr-Ausgabe würde also 420 ^ 
betragen und würde, da wir die Stelle des Oberarztes bei dem Etat 
der Waisen-Verwaliung führen wollen, bei dem Spezial-Etat 22 ent 
stehen. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung hiernach, folgen 
den Beschluß zu soffen: 
Die Versammlung ist mit der in der Vorlage vom 
5. September 1902 vorgeschlagenen Regelung des ärztlichen 
Dienstes am Waiscnhause und am Arbeitshause zu Ruminels- 
burg und mit der Zahlung der für 1. Oktober 1902 bis 
31. März 1903 entstehenden Mehr-Ausgabe bei Spezial- 
Verioaltung 22 ungeachtet der eintretenden Etatsübcr- 
schreitung einverstanden. 
Berlin, den 5. September 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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