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Volume No. 40 (769-802), 13. September 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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599 
M 40. 
(769—802.) 
Aorlagen 
für die 
Stadtverordueteu-Versammlung zu Berlin. 
769. Vorlage <J.-Nr. 2 377 Kroh. 02) — zur Beschlußfassung —» 
betreffend Abänderung der Statuten der städtischen 
Stipendien - Stiftungen vom 12. Oktober 1860 
(und vom 8. April 185» (»00 jg), 
Viint» 900 JC) ’ 
Zulaffung der Studirenden zu den Unterstützungen und 
Stipendien auf die staatlich festgesetzte Studienzeit und 
Berechtigung der Studirenden der Medizin zur Be 
werbung um die Preise bis zur Beendigung des 
10. Semesters. 
I. Durch das Statut für die beiden von dem Magistrat und den 
Stadtverordneten von Berlin zur Feier des 50jährigen Bestehens der 
Friedrich Wilhclms-Univcrsität zu Berlin errichteten Stiftungen vom 
12. Oktober 1860, bestätigt unterm 29. April 1861 und abgeändert 
unterm 10. November 1886 sind folgende Stipendien eingerichtet: 
1. 3 600 JC jährlich, wovon Stipendien von je 180 JC jährlich 
zur Unterstützung an Studirende der hiesigen Universität bis 
zur Vollendung des 6. Semesters, an Studirende der Medizin 
aber bis zur Vollendung des 9. Semesters verliehen werden 
können (okr. Abschnitt I, § 4 des Statuts); 
2. 900 M jährlich zur Lösung von Preisaufgaben, zu welchen 
Bewerbungen nur von immatrikulirtcn Studenten zugelassen 
werden können, welche das 8. Semester bezw., wenn sie Medizin 
studiren, das 9. Semester noch nicht überschritten haben und 
zwar für jede der 4 Fakultäten jährlich 225 M (ofr. Abschnitt II, 
§ 1 und 4). 
II. Ferner ist durch das Statut vom 8. April 1853, bestätigt 
unterm 17. Mai 1853 und abgeändert unterm 22. Oktober 1886, 
seitens der städtischen Behörden eine Stipendien-Stiftung für Söhne 
hiesiger Einwohner, welche auf der hiesigen Universität studiren, 
errichtet und jährlich mit 900 JC dotirt, woraus unbemittelten, an der 
diesigen Universitäl Studirenden, deren Eltern hier ihren festen 
Wohnsitz haben, bis zur Vollendung von 6 Semestern, bei Medizinern 
aber bis zur Vollendung von 9 Semestern jährlich Stipendien von 
je 150 JC bewilligt werden können (okr. §§ 2 und 3 des Statuts). 
Rektor und Senat der hiesigen Universität haben uns mit Rücksicht 
ans die durch die Prüfungsordnung für Aerzte vom 28. Mai 1901 
erfolgte Verlängerung der Studienzeit der Mediziner auf 10 Semester 
ersucht, auch dir Bezngszeit der Unterstützungen und Stipendien für 
Mediziner auf 10 Semester zu verlängern. 
In Folge dieses Ersuchens haben wir, um nicht jedes Mal, so 
oft die Studienzeit bei einer Fakultät staatlichcrseits verlängert wird, 
eine Abänderung der Statuten nachsuchen zu müssen, in entsprechender 
Verallgemeinerung beschlossen, die Unterstützungen der 3 600 JC und 
die Stipendien der 900 JC den Studirenden bis zur Vollendung der 
staatlich festgesetzten Studienzeit zu gewähren. 
Bezüglich der Berechtigung zur Bewerbung um die Preise — 
cfr. I. 2 der Vorlage — ist eine Abänderung des § 4, Abschnitt II 
des Statuts vom 12. Oktober 1860, dahin beschlossen worden, daß 
die Mediziner nicht das 10. Semester ihres akademischen Studiums 
überschritten haben dürfen. 
Wir bemerken auch, daß sich mit der Aenderung der Statuten 
ad I. 1. in Betreff der Unterstützungen der 3 600 JC die Kom 
mission zur Vertheilung der Unterstützungen; 
all II. in Betreff der Stipendien aus der Stipendien-Stiftung 
der 900 JC das Kuratorium der Stiftung 
ebenfalls einverstanden erklärt haben. 
Da für die Aenderung der Statuten auch die Zustimmung der 
Stadtverordneten-Versammlung vorbehalten ist, so beantragen wir, zu 
beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
die Unterstützungen nach Abschnitt I des Statuts vom 
12. Oktober 1860 von jährlich zusammen 3 600 JC und 
die Stipendien nach dem Statut vom 8. April 1863 von 
jährlich zusammen 900 JC bis zur Vollendung der staatlich 
festgesetzten Studienzeit an die Studirenden verliehen werden 
können, daß zur Bewerbung um die Preise nach § 4, 
Abschnitt II des Statuts vom 12. Oktober 1860, von zu 
sammen 900 JC die Studirenden der Medizin bis zur Be 
endigung des 10. Semesters ihrer Studienzeit zugelassen 
werden, und daß eine dementsprechende Aenderung der be 
treffenden Statuten erfolgt. 
Berlin, den 14. August 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
776. Vorlage (I. Nr. 1 379 B. II. 02) — zur Kenntnitznahme —, 
betreffend die aus Spezial-Berwaltung 36 für Er 
werbungen und Beschränkungen von Strastenland auf 
Grund von Entschädiguugsbeschlüsien oder richterlichen 
Entscheidungen in der Zeit vom 1. Januar bis 
36. Juni 1962 gezahlten Beträge. 
In Verfolg des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung 
vom 1. Juni 1886 — Prot.-Nr. 13 B — übersenden wir in der 
Anlage eine Nachweisung, der in der Zeit vom 1. Januar bis 
30. Juni 1902, auf Grund von Entschädigungsbeschlüffcn oder 
richterlichen Entscheidungen gezahlten Beträge von zusanimen 
108 087,36 JC zur Kenntnißnahme. 
Berlin, den 13. August 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
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