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M 40.
(769—802.)
Aorlagen
für die
Stadtverordueteu-Versammlung zu Berlin.
769. Vorlage <J.-Nr. 2 377 Kroh. 02) — zur Beschlußfassung —»
betreffend Abänderung der Statuten der städtischen
Stipendien - Stiftungen vom 12. Oktober 1860
(und vom 8. April 185» (»00 jg),
Viint» 900 JC) ’
Zulaffung der Studirenden zu den Unterstützungen und
Stipendien auf die staatlich festgesetzte Studienzeit und
Berechtigung der Studirenden der Medizin zur Be
werbung um die Preise bis zur Beendigung des
10. Semesters.
I. Durch das Statut für die beiden von dem Magistrat und den
Stadtverordneten von Berlin zur Feier des 50jährigen Bestehens der
Friedrich Wilhclms-Univcrsität zu Berlin errichteten Stiftungen vom
12. Oktober 1860, bestätigt unterm 29. April 1861 und abgeändert
unterm 10. November 1886 sind folgende Stipendien eingerichtet:
1. 3 600 JC jährlich, wovon Stipendien von je 180 JC jährlich
zur Unterstützung an Studirende der hiesigen Universität bis
zur Vollendung des 6. Semesters, an Studirende der Medizin
aber bis zur Vollendung des 9. Semesters verliehen werden
können (okr. Abschnitt I, § 4 des Statuts);
2. 900 M jährlich zur Lösung von Preisaufgaben, zu welchen
Bewerbungen nur von immatrikulirtcn Studenten zugelassen
werden können, welche das 8. Semester bezw., wenn sie Medizin
studiren, das 9. Semester noch nicht überschritten haben und
zwar für jede der 4 Fakultäten jährlich 225 M (ofr. Abschnitt II,
§ 1 und 4).
II. Ferner ist durch das Statut vom 8. April 1853, bestätigt
unterm 17. Mai 1853 und abgeändert unterm 22. Oktober 1886,
seitens der städtischen Behörden eine Stipendien-Stiftung für Söhne
hiesiger Einwohner, welche auf der hiesigen Universität studiren,
errichtet und jährlich mit 900 JC dotirt, woraus unbemittelten, an der
diesigen Universitäl Studirenden, deren Eltern hier ihren festen
Wohnsitz haben, bis zur Vollendung von 6 Semestern, bei Medizinern
aber bis zur Vollendung von 9 Semestern jährlich Stipendien von
je 150 JC bewilligt werden können (okr. §§ 2 und 3 des Statuts).
Rektor und Senat der hiesigen Universität haben uns mit Rücksicht
ans die durch die Prüfungsordnung für Aerzte vom 28. Mai 1901
erfolgte Verlängerung der Studienzeit der Mediziner auf 10 Semester
ersucht, auch dir Bezngszeit der Unterstützungen und Stipendien für
Mediziner auf 10 Semester zu verlängern.
In Folge dieses Ersuchens haben wir, um nicht jedes Mal, so
oft die Studienzeit bei einer Fakultät staatlichcrseits verlängert wird,
eine Abänderung der Statuten nachsuchen zu müssen, in entsprechender
Verallgemeinerung beschlossen, die Unterstützungen der 3 600 JC und
die Stipendien der 900 JC den Studirenden bis zur Vollendung der
staatlich festgesetzten Studienzeit zu gewähren.
Bezüglich der Berechtigung zur Bewerbung um die Preise —
cfr. I. 2 der Vorlage — ist eine Abänderung des § 4, Abschnitt II
des Statuts vom 12. Oktober 1860, dahin beschlossen worden, daß
die Mediziner nicht das 10. Semester ihres akademischen Studiums
überschritten haben dürfen.
Wir bemerken auch, daß sich mit der Aenderung der Statuten
ad I. 1. in Betreff der Unterstützungen der 3 600 JC die Kom
mission zur Vertheilung der Unterstützungen;
all II. in Betreff der Stipendien aus der Stipendien-Stiftung
der 900 JC das Kuratorium der Stiftung
ebenfalls einverstanden erklärt haben.
Da für die Aenderung der Statuten auch die Zustimmung der
Stadtverordneten-Versammlung vorbehalten ist, so beantragen wir, zu
beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
die Unterstützungen nach Abschnitt I des Statuts vom
12. Oktober 1860 von jährlich zusammen 3 600 JC und
die Stipendien nach dem Statut vom 8. April 1863 von
jährlich zusammen 900 JC bis zur Vollendung der staatlich
festgesetzten Studienzeit an die Studirenden verliehen werden
können, daß zur Bewerbung um die Preise nach § 4,
Abschnitt II des Statuts vom 12. Oktober 1860, von zu
sammen 900 JC die Studirenden der Medizin bis zur Be
endigung des 10. Semesters ihrer Studienzeit zugelassen
werden, und daß eine dementsprechende Aenderung der be
treffenden Statuten erfolgt.
Berlin, den 14. August 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
776. Vorlage (I. Nr. 1 379 B. II. 02) — zur Kenntnitznahme —,
betreffend die aus Spezial-Berwaltung 36 für Er
werbungen und Beschränkungen von Strastenland auf
Grund von Entschädiguugsbeschlüsien oder richterlichen
Entscheidungen in der Zeit vom 1. Januar bis
36. Juni 1962 gezahlten Beträge.
In Verfolg des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung
vom 1. Juni 1886 — Prot.-Nr. 13 B — übersenden wir in der
Anlage eine Nachweisung, der in der Zeit vom 1. Januar bis
30. Juni 1902, auf Grund von Entschädigungsbeschlüffcn oder
richterlichen Entscheidungen gezahlten Beträge von zusanimen
108 087,36 JC zur Kenntnißnahme.
Berlin, den 13. August 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
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