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Volume No. 4 (32-59), 11. Januar 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

Von de» verlangte» Räumen mürben die beide» Zahlstellen mit 
Tresor und die Räume für das Publiknni im Vordergebäudc unter 
gebracht, mährend im Seitenflügel die Räume für die Expedition, 
die Registratur :c. und die Kommanditen angeordnet iverden konnten. 
Das Publikuni betritt die Zahlstelle unmittelbar über die Frei 
treppe im Flur von der Linkstraße. 
Ein Abort für das die Zahlstelle besuchende Publikum wurde aus 
dein Hofe vorgesehen. 
Leim Umbau des vorhandenen Gebäudes mußte zur größeren 
Sicherheit gegen Feuersgeiahr und Einbruch die Entfernung der alten 
hölzernen Decken über dem Keller vorgesehen werden, ivelchc Bau- 
theile durch Horizonlalmassivdecken ersetzt werden sollen. Die über 
Erdgeschoß befindlichen hölzernen Decke» in den Zahlstellen sollen 
ans Ersparnißrücksichten belassen und nur durcki eine »ntcrgespanule 
feuersichere Monierdecke geschützt werden. 
Uni Raum für den Verkehr des Publikums in den Zahlstellen 
zu schaffen, wird ferner die Entfernung fast sämmtlicher Scheidewände 
im Erdgeschoß erforderlich; die Last der darüberstehenden Koustruktions 
theile muß durch eiserne Uuterzüge und eiserne Säulen abgefangen 
werden, deren Last sich wieder auf das darunter befindliche Keller- 
niauerwerk überträgt, welches durch Einbau von tragfähigcm Klinker 
maueriverk zu ersetzen ist. Die Tresorwände, ivelcke durch einge 
mauerte Einlagen von Stahlschienen zu sichern sind, iverden voni 
Keller aus ne» auszuführen sein, wobei die vorhandenen Wandtheilc 
zu diesem Zweck entfernt werden sollen. 
Sämmtliche Fenster des Kellers und Erdgeschosses find durch 
Einbau eiserner Gitter zu versichern und die hölzernen, in die Treppen 
häuser führenden Thüren, durch eiserne zu ersetzen. — 
Im Keller werden sämmtliche Latten, Bretter, Riegel wände, 
Ocsen und Kochmaschinen entfernt, da diese Theile größtentheils bau 
fällig sind. 
Ueberdies entsprechen die vorhandenen Kellerwohnungen den 
neuen baupolizeilichen Vorschriften bei Weitem nicht. Es ist daher 
mit Sicherheit zu erwarten, daß die Baupolizeibehörde bei Prüfung 
der Umbauvorlagen die Benutzung der gu. Kellerräumlichkeiten für 
Wohnzwecke untersagt. Nur das Zimmer am Eingang zur Freitreppe 
soll erhalten und als Pförtnerzimmer ausgebaut werden. 
Der theils »»gepflasterte, theils mit Mauersteinen gepflasterte 
Kellnffußboden wird einheitlich mit einem Zementbetousußboden zu 
versehen sein. 
Der Neubau des an der Nachbargreuze zu errichtenden Abort- 
gebäudes soll niit Rücksicht auf baupolizeiliche Bestimmungen voll- 
ständig massiv aufgeführt werden. 
Die Kosten des Unibaues sind mit 43 790 Jt veranschlagt 
worden, wobei auf Inventar und innere Einrichtung allein zirka 
7 000 M entfallen. 
Die Höhe der Unibaukosten ivird bedingt durch die vorstehend 
ausgeführten, sehr wesentlichen Aenderungen am Gebäude, ohne welche 
sedöch die Herrichtung einer den Anforderungen des Betriebes ent- 
spreckenden und feuer- und diebessicheren Spärkassen-Zweigstellc nicht 
zu ermöglichen sein dürfte. 
II. Reparaturarbeiien. 
Für diese Arbeiten sind 2 Kostenanschläge aufgestellt worden, und 
zwar Anschlag II» für die Ausführung von durchgreifenden, An 
schlag II b für die Ausführung der dringend nothwendigen Reparaturen. 
Beide Kostenüberschläge betreffen nur die Herstellungen im Vorder- 
hause Linkstraße 7/8 und im anstoßenden Seitenflügel mit Ausschluß 
der zum Umbau bestimmten Räume. Das Hofgebäude mit Schuppen- 
anbau re. ist nicht berücksichtigt, da sich das Gebäude in einem bau 
lichen Zltstande befindet, welcher eine Reparatur als überhaupt nicht 
mehr lohnend erscheinen läßt. 
Anschlag Ha. 
Wenn die Absicht vorliegt, die Lokalitäten des Vorderhauses als 
herrschaftliche Wohnungen zu angemessene» Miethspreise» zu ver- 
miethen, müssen dieselben durchweg renovirt werden. 
Die befferen Vorderzimmer würden hierzu Parkett bezw. Stab- 
boden erhalten müssen; auch sind neue Badeeinrichtungen herzustellen. 
Die Treppenhäuser werden im Anstrich und die Hoffassaden im 
Putz und Anstrich zu erneuern sein. 
Die Kosten dieser durchgreifenden Renovation sind mit 20 800 Jt 
veranschlagt worden. 
Anschlag IIb. 
Die aufgesührlen Arbeiten iverden theils durch einige baufällige 
Konstruktionstheile, wie: Schornsteine, Bedachungen, Fenster, Thüren?c. 
zur Erhaltung des Gebäudes unabweislich bedingt, anderntheils sind 
dieselben zur Instandsetzung der Wohnungen nothwendig. Doch muß 
hierbei darauf hingewiesen werden, daß eine vortheilhafle Vermiethnng 
der Räume als Wohnungen auch nach dieser beschränkten Instand 
ietzung schwer zu erzielen sein wird. 
Eher wäre es angängig die qu. Räume dann als Bureaus.'c. 
zu oermiethen. 
Die Kosten der unumgänglichen Reparatnrarbeüeu wurden mit 
9 500 Jt veranschlagt. 
Die für die baulichen Arbeite» auf dem Grundstück aufzuwendenden 
Gesammtkosten betragen 
a) bei einer durchgreifenden Reparatur des StraßengebändeS: 
l. für die Einrichtung der Zahlstellen unter Ansatz des 
Erlöses für das Abbruchsmaterial von 
200 43 790 Jt, 
II a. für die Reparaturarbeiteu 20800 
64 590 Jt; 
b) bei einer beschränkten Reparatur des Straßen 
gebäudes: 
I. wie vor 43 790 - 
II. für die Reparaturarbeiteu 9 500 
53 290 Jt. 
Da im Falle einer durchgreifende» Reparatur die reparatur 
bedürftigen Räume eine ivescntlich günstigere Ertragsfähigkeit als 
herrschaftliche Wohnungen zulassen würden, andrerseits aber durch 
Vornahme der absolut dringenden Reparaturen eine dauernde Werth 
Verbesserung des Gebäudes nicht erreicht würde, so ist nach der Sach 
lage zu empfehlen gemäß vorstehender Aufstellung a eine durchgreifende 
Reparatur im Anschluß an die bauliche» Arbeiten zur Errichtung 
einer Filiale der städtische» Sparkasse auszuführen. 
Berlin, den 22. November 1901. 
Der Stadl-Banrath. 
gez. Ludwig Hoffmann. 
4L. «Vorlage tJ- Nr. 9 738 B. I. 01) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die speziellen Entlviirfe zu dem Ber- 
waltungsgebäude, dem offenen Hause für grauen und 
zn zwei Aufnahmehäusern der Jrren-Anstalt in Buch. 
Der Stadtverordueten-Versammlung übersenden wir unter Bezug 
nahme auf den Beschluß von, 22. Februar 1900 — Protokoll Nr. 14 —, 
betreffend die Genehmigung der Vorentwürfe für die Irren Anstalt 
in Buch beifolgend die speziellen Entwürfe für das Verwaltungs 
gebäude, das offene Hans für Frauen und zwei Anfnahmehäuser 
daselbst, bestehend aus: 
3 Mappen mit 7 -ff 7 -ff 8 Zeichnungen, 
3 Vol. Kostenanschlägen abschließend mit 606 000 M bezw. 
445 000 Jt und 772000 M, 
1 Erläutcrungsbericht, 
zur Prüfung und Genehmigung. 
Die Entwürfe haben die Zustimmung der Bau-Deputation I und 
der Deputation für die Jrrenpflege gefunden und zwar seitens der 
letzteren mii der Maßgabe, daß die im Mittelbau der Anfnahmehäuser 
liegenden Tageränme und Speisezimmer mit den angrenzenden 
Räumen für 6 Kranke durch eine Thür verbunden werden. 
Diesem Wunsche soll bei der Ausführung der Bauten entsprochen 
werden. 
Indem wir die genehmigten Borentwürfe für diese Bauten, nämlich 
10 Blatt Zeichnungen, 
den Gcneralkostenüberschlag und 
Erläuterungsbericht 
wieder beifügen, ersuchen wir um folgende Beschlnßfafiung: 
Die Versammlung genehmigt die ihr vorgelegten speziellen 
Entwürfe zu dem Verwaltungsgebäude, dem offenen Hause 
für Frauen und zwei Aufnahmehäusern der Irren-Anstalt in 
Buch, sowie die mit 606000 Jt bezw. 445 000 Jt und 
772000 Jt abschließenden Kosteiiamchläge hierzu und stellt 
diese Beträge a conto der in dem Spezial-Etat 35 für die 
Jrren-Anstalt in Buch vorgesehenen Banraten zur Verfügung. 
Berlin, den 3. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu Nr. 4L. 
E r l ä u t e r u n g s b e r i ch t 
zu den speziellen Entwürfen des Verwaltungsgebäudes, zweier Aus 
nahmehäuser und des Frauenhauses der dritten Jrren-Anstalt in Buch. 
Die in beifolgenden 22 Blatt Zeichnungen dargestellten speziellen 
Entwürfe sind aus Grund des durch Beschluß der Stadtverordneten- 
Bersammlung vom 22. Februar 1900 genehmigten Vorentwnrfs zur 
Jrren-Anstalt Buch ausgearbeitet worden. Sie entsprechen in den 
Grundrisse» und der architektonischen Ausbildung den Vorentwürfen, 
so daß auf den Erläuternnysbericht zn diesen Bezug genommen 
werden kann.
	        
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