bei der Diskontobank — in Höhe von 30 JC und 40 JC monatlich zu
den Kosten des Haushalts beitragen. Auch ein dritter Sohn, der
Uhrmacher ist, zahlt, wenn er arbeiten kann, der Mutter etwas für
Logis und Kost. Er ist aber verwachsen und in Folge seiner
Kränklichkeit zur Zeit gar nicht und sonst auch nur in beschränktem
Maße erwerbsfähig. Ein vierter Sohn lebt als Handlungsgehilfe in
Südamerika.
Andererseits hat sich die Lage der Frau Redmann ungünstiger gestaltet
durch den Tod ihres Bruders, des Ende vorigen Jahres verstorbenen
ehemaligen Feuerwehr-Sekretärs und Büreauvorstehers Bier, welcher
die Bittstellerin viel unterstützt und die ganze Wohnnngsmiethe gezahlt
hat. Letztere ist seit dem 1. Oktober v. Js. in Folge Steigerung von
770 JC auf 1000 JC jährlich erhöht worden, wovon ein Theil durch
Bermiethen eines möblirten Zimmers für monatlich 35 JC aufgebracht
wird. Aus Kapitalvermögen hat Frau Rebmann einen Zinsgenuß
von 175 ^ jährlich. Sie ist durch die lange Pflege ihres verstorbenen
Bruders körperlich sehr geschwächt, befindet sich ständig in ärztlicher
Behandlung und ist der Unterstützung bedürftig und auch würdig.
Wir sind geneigt, die laufende Unterstützung auf drei Jahre weiter
zu gewähren und ersuchen um folgenden Beschluß:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Wittwe des Büreaubeamten der Feuerwehr Albert
Redmann, Auguste', geborene Bier, die bisherige laufende
Unterstützung von jährlich 800 JC vom 1. September 1902
ab auf drei Jahre zu Lasten der Spezial-Verwaltung 41,
Abtheilung 2, Titel IIA, weiter gezahlt werde.
Berlin, den 6. Juni 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
684. Borlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Be
willigung einer laufenden Unterstützung.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Stadtverordneten. Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß der Tochter des verstorbenen Magistrats-
Sekretärs Axhausen, Margarete Axhausen, vom
1. April 1902 ab eine laufende Unterstützung von 300 JC
jährlich auf die Tauer von 3 Jahren gezahll werde.
Begründung.
Der Magistrats-Sekretär Robert Axh ausen ist am 19. Juli 1893
mit Hinterlassung einer Wittwe und 6 Kindern gestorben. Die Wittwe
ist inzwischen am 3. Oktober 1893 gleichfalls gestorben. Bon den
Geschwistern Axhausen führen Elise, Margarete, Frieda und
Otto einen gemeinschaftlichen Hausstand; für ihre im Hause Fransecki-
straße 46, 4 Treppen hoch belegene Wohnung müssen sie 550 JC
Miethe zahlen.
Fräulein Margarethe Axhausen, geboren am 6. April 1871,
hat nun um Gewährung einer laufenden Unterstützung gebeten, da
sie sich in einer Nothlage befinde.
Bittstellerin war Buchhalterin in verschiedenen Geschäften; sie
hat jedoch diese Thätigkeit wegen eines schweren Nerven- und Unterleibs
leidens seit Jahren aufgeben müssen und ist jetzt völlig erwerbsunfähig.
Die zur Hebung ihres Leidens seiner Zeit unternommenen Kuren.
Badereisen und Operationen haben die vorhanden gewesenen Er
sparnisse aufgezehrt, sodaß sie zur Zeit ohne jegliches Einkommen und
daher auf die Unterstützung ihrer Geschwister, insbesondere ihrer
ältesten Schwester Elise, geb. 19. März 1868, angewiesen war. Die
letztere hat als Telegraphen- Gehilfin bei Ausübung des Dienstes
einen Unfall erlitten, durch den sie völlig erwerbsunfähig geworden
ist. Sie bezieht seit Januar d. Js. eine Unfallrente von monatlich
75 JC.
Die dritte Schwester Frieda, geb. am 11. November 1882,
führt die Wirthschaft und beschäftigt sich zeitweise mit Blnsennähen,
wodurch sie ab und zu einige Mark verdient. Sie leidet an Flechten.
Der 16 Jahre alte Bruder Otto bezieht aus der Stadt-Haupt-
kaffe das statutarische Waisengeld von 390,«7 M jährlich. Er befindet
sich zur Zeit in der Lehre für den Kaufmannsberuf und erhält hier
eine Vergütung von 20 JC monatlich.
Der älteste Bruder, Magistrats-Sekretär Karl Axhausen, ist
zur Unterstützung seiner Schwestern außer Stande, da er eine stets
kranke Frau und 2 Kinder zu ernähren hat. Eine außerhalb Berlins
verheirathete Schwester lebt nur in dürftigen Verhältnissen.
Berlin, den 10. Juni 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
683. Borlage (J.-Nr. 309 Wasser 11k.) — zur Kcnntnihnahme
und Beschlußfassung —, betreffend die Erhöhung der
Unterstützung für den ehemaligen Arbeiter Johann
Bartsch.
Entsprechend dcni Beschlusse der Stadtverordneten - Versammlung
vom 20. März d. Js. — Protokoll Nr. 10 — beabsichtigen wir die
durch den Etat der städtischen Wasserwerke für 1902 für den ehemaligen
Arbeiter Johann Bartsch beantragte lausende Unterstützung von 360
auf 460 JC jährlich zu erhöhen.
Die Stadtverordneten-Versammlnng ersuchen wir,
sich mit dieser Erhöhung der Unterstützung einverstanden zu
erklären. .
Berlin, den 15. Juni 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
686. Borlage (J.-Nr. 443 6t. L. I». 02) — zur Beschluß
fassung - , betreffend die Weiterbcwilligung von Er
ziehungsgeld.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der verwittweten Magistrats-Sekretär Beutner vom 1. Juli
d. Js. ab für ihren jüngsten Sohn Karl ein monatliches
Erziehungsgeld von 15 JC auf weitere 3 Jahre gezahlt
werde.
Begründung.
In Gemäßheit des Beschlusses der Stadtverordncten-Versammlung
vom 15. Juni 1899 (Protokoll Nr. 30, 4) ist der verwittweten
Magistrats-Sekretär Beutner für ihren jüngsten Sohn Karl, ge
boren am 30. August 1890, ein Erziehungsgeld von 15> JC monatlich
bis Ende Juni d. Js. bewilligt worden. Die Verhältnisse der Wittwe,
welche um Weitergewährung dieser Erziehungsbeihilfe bittet, haben
sich inzwischen nicht günstiger gestaltet. Sie bezieht eine Wittwen-
pension von 900 JC, sowie einen Pensionszuschuß von 120 JC jährlich
aus der Pensionszuschuß-Kasse der Berliner Gemeindebcamten. Der
älteste Sohn ist als Büreaugehilfe gegen 3,so JC Diäten pro Tag in
der diesseitigen Verwaltung vorübergehend beschäftigt. Der Verdienst
der beiden Töchter ist kaum nennenswcrth, so daß derselbe nur zur
Bestreitung ihrer nothwendigsten Lebensbedürfnisse ausreicht. Frau
Beutner selbst ist nach wie vor schwer leidend und bedarf guter
Pflege. Ihre Krankheit verursacht nicht unerhebliche Kosten, die nur
durch äußerste Einschränkung bestritten werden können.
Berlin, den 13. Juni 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
687. Borlage (J.-Nr. 2 980 Erl. 1.02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter
stützung.
Der ehemalige städtische Laternenwärter Wilhelm Holland,
Thurmstraße 18 wohnhaft, ist um Gewährung einer laufenden Unter
stützung aus Mitteln der städtischen Gaswerke vorstellig geworden.
Er ist seit dem 4. Februar 1882 ununterbrochen im Dienste der
städtischen Gaswerke beschäftigt gewesen und mußte anfangs dieses
Jahres wegen Altersschwäche die Arbeit einstellen. Lohn hat Hol
land, welcher am 30. Juni 1831 geboren, mithin über 70 Jahre
alt ist, bis zum 19. Februar cr. und Krankengeld bis zum 24. April cr.
erhalten.
Nach § 2 Absatz 7 des Gemeindebeschlusses vom 9. Mai 1901 kann
ihm ein Ruhegeld nicht bewilligt werden, da er beim Eintritt in den
städtischen Dienst das 50. Lebensjahr bereits überschritten hatte.
Läge dieser Hinderungsgrund nicht vor, so ivürdc dem Pctcnien
nach Maßgabe seiner Dienstzeit von zwanzig vollen Jahren und des
durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten fünf Jahre ein Rahe-
geld von 320,08 JC bewilligt werden können.
Die Deputation der städtischen Gaswerke hat deshalb beschlossen,
dem Antragsteller vom 1. Mai 1902 ab, vorläufig bis Ende März
1903, eine laufende Unterstützung von monatlich 25 JC zu gewähren.
Indem wir diesem Beschlusse beitreken, ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem ehemaligen Laternenwärter Wilhelm Holland vom
1. Mai 1902 ab, vorläufig bis Ende März 1903, eine