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läge vom 17. Dezember 1900 und demgemäß wohl auch die Ver-
sammlung bei dem Beschlusse vom 22. März 1901 von thatsächlich
unrichtigen Voraussetzungen ausgegangen, als für denselben die Stelle
eines Betriebsbenmten in Aussicht genommen wurde. Jentzsch ver
richtet, wie das Kuratorium des Schlachthofes nachträglich ausgeführt
— abweichend von dem Rohrmeister am Viehmarkte —, lediglich
mechanische Dienstleistungen, aber keinerlei obrigkeitliche Geschäfte.
Wir haben deshalb beschlossen, von seiner Anstellung als Betriebs
beamten Abstand zu nehmen und ihn weiter privatdienstlich zu be
schäftigen.
V. Am Krankenhause Moabit sind:
1. der Küchenverwalter Zessin,
2. der Materialienverwalter Schurich,
ersterer seit 14 Jahren, letzterer seit 22 Jahren thätig.
Beide Stelleninhaber sind seiner Zeit vereidigt worden und haben
Amtskautionen bestellt. Obwohl in den Stellen nur wirthschaftliche
Funktionen ausgeübt werden und daher in Zukunft auf Grund von
Privatdienstverträgen besetzt werden sollen, wollen wir doch die gegen
wärtigen Stelleninhaber ihren Anträgen gemäß als aus Lebenszeit
angestellte Gemeindebeamte anerkennen.
Wir bitten hiernach, sich damit einverstanden zu erklären,
I. daß folgende Angestellte:
Kastellan und Büreaudiener Wehlmann,
Markt- und Fourage-Jnspektor Engel,
Inspektions-Assistent Werth,
Inspektions-Assistent Schröder,
Rohrmeister Bock,
Schlachthof-Jnipektor Feierabend,
Schlachthof-Assistent Garbe,
Schlachthof-Assistent Nord mann,
Küchenverwalter Zessin.
Materialienverwalter Schurich,
jedoch lediglich für ihre Person, als lebenslänglich angestellte
Beamte anerkannt werden:
II. die Stelle des Rohrlegers auf den, Schlachthofe nicht mit
einem Betriebsbeamten, sondern privatdienstlich besetzt wird.
Berlin, den 26. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
383. Antrag.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersucht den Magistrat, Um-
schau nach einem geeigneten Platz zu halten, der dem Ausschüsse für
die Errichtung eines Hardenberg-Denkmals für diesen Zweck zu Ver
fügung gestellt werden könnte.
Berlin, den 5. Juni 1902.
Perls.
Frick. Kreitling, vr. Paul. vr Rnge. Karl Goldschmidt (T).
Max Schulz(I). Ladewig. Georg Wolff(l). Dinse. Drenske.
Ullstein. Deter. Witkowski. Fritsch. Or. Preuß. vr. Friede
mann. Riemer.
584. Petitions-Ausschuß.
Verhandelt Berlin, den 3. Juni 1902.
Anwesend:
Stadtverordneter Reichnow, Vorsitzender,
- Cassel, Vorsitzender-Stellvertreter,
Bruns,
- Eckard,
- Friedländer,
- Haner,
- Heimann,
> Mentek,
- Mommsen,
- vr. Preuß,
- Hugo Sachs (II),
. Ullstein,
Wallach.
Nicht anwesend:
Stadtverordneter Leid, entschuldigt,
- Plischke, beurlaubt.
Als Magistrats-Vertreter waren zugegen:
Stadtrath Hübner,
- Bohm,
und Syndikus vr. Hirsekorn,
Stadt-Schulrath, Professor vr. Gerstenberg.
Der Ausschuß beschloß in seiner heutigen Sitzung, der Sladt-
verordnetcn-VersammIung zu empfehlen, die nachstehend aufgeführten
Sachen, wie folgt, zu erledigen:
I.
Durch Uebergang zur Tagesordnung:
1. (J.-Nr. 41) Petition der dauernd beschäftigten Kanzlei-
gehilfen des Magistrats, Malke und Genossen, um
Gewährung fester Diäten.
Die Petenten überreichen das vorliegende Gesuch um
Aufbesserung ihrer Lage mit dem Bemerken, daß in die durch
die Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordneten-
Versammlung geschaffenen 50 etatsmäßigcn Stellen für
Kanzlisten außer den Militäranwärtern nur 14 der ältesten,
vor dem 1. Oktober 1889 eingetretenen Kanzlisten gelangt
seien, während die Besoldungsverhältnisse der übrigen dauernd
beschäftigten Kanzlisten keinerlei Aufbesserung erfahren hätten.
Wenn auch nicht verkannt ivürde, daß sich eine ctatsmäßige
Anstellung aller dauernd beschäftigten Kanzleigehilfcn auf
Grund des Gesetzes, betreffend die Besetzung der Stellen im
Kanzleidienst mit Militäranwärteru nicht ermöglichen lasse,
so glaubten die Genannten doch wenigstens eine den heutigen
Zeitverhältnissen und ihrer langjährigen Beschäftigung ent
sprechende Aufbesserung erhoffen zu dürfen. Unter Uebcr-
rei.chung einer Abschrift der am 14. September 1901 an den
Magistrat gerichteten Petition bitten die Petenten um eine
Beschlußfassung, worin der Magistrat noch in diesem Etats-
jahre um eine Vorlage ersucht wird, durch welche die Be-
soldungsverhältniffe der dauernd beschäftigten Kanzleigehilfen
unler Gewährung fester Diäten (nach der Eingabe an den
Magistrat in Höhe der für die Anstellungen festgesetzten Ge-
hälter) aufgebessert werden.
Der Magistrat hat den Petenten erwidert, daß er Kanzleigehilfen-
soweit sie nicht Militäranwärter seien, nicht mehr anstellen und den
selben auch nicht Diäten in Höhe der Kanzlistengehälter gewähren
könne, da dies mit den gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch stehen
würde. Im Ausschuß wurde unter Hinweis auf die in den letzten
Jahren wiederholt stattgehabten eingehenden Erwägungen und Ver-
Handlungen über die Kanzlisten der städtischen Verwaltung empfohlen,
über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Das Gesetz, be
treffend die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der
Verwaltung der Kommnnalverbände mit Militäranwärtern vom 21. Juli
1892, bestimme § 3, daß die Stelle» im Kanzleidicnst ausschließlich
mit Militäranwärtern zu besetzen seien. Würden die Besoldungs-
Verhältnisse in der von den Petenten gewünschten Weise geregelt, so
müsse diese Bestimmung beachtet werden, zum Schaden der Petenten,
deren Verhältniffe durch die Beschlüße der Gemeindebehörden ja doch
auch wiederholt verbessert worden wären. Der Kanzleitarif sei
erhöht, und zum Ausgleich gegenüber den Gehältern der an
gestellten Kanzlisten den nicht angestellten Personen dieser
Kategorie neben ihren Bezügen für gefertigte Kanzleiarbeiten
Altersvcrgütigungen vom 5. Dienstjahre ab in Höhe von 10 bis
20 JO monatlich bewilligt worden. Ihr Einkommen belaufe sich schon
jetzt auf 2 000 JO und darüber, in einigen Fällen allerdings, je nach
der Leistungsfähigkeit der Betreffenden wohl auch darunter, während
das Anfangsgehalt der angestellten Kanzlisten 1 200 JO betrage. Von
Aufsichtswegen wäre die Anstellung der ältesten, nicht versorgungs
berechtigten Kanzlisten genehmigt worden, durch neu einzuleitende
Verhandlungen mehr zu erreichen, sei dem klaren Wortlaut des Gesetzes
gegenüber aussichtslos.
2. (J.-Nr. 51) Petition des Handlungsgehilfen Hans
Bindernagel. Bellermannstraße 2/3, um Gewährung
einer Entschädigung für die ihm in der städtischen Bade-
Anstalt Moabit abhanden gekommenen Kleidungs
stücke und Gebrauchsgegenstände.
Petent giebt an, an einem Oktober-Sonnabend v. Js.
das Schwimmbassin der städtischen Bade-Anstali Moabit
benutzt zu haben, wie er dies seit Jahren zu thun gewöhnt
gewesen wäre. Als er nach ungefähr 15 Minuten die ihm
zugewiesene verschloffene Zelle und zwar durch den dienst-
habenden Beamten wieder habe öffnen lassen, hätten sich
von seiner gesammten Garderobe nur noch Strümpfe und
Manschetten in derselben befunden. Alles andere hätte
irgend ein Individuum mitgehen heißen, welches seine eigenen
schlechten Sachen dafür zurückgelassen habe. Petent berechne
seinen Schaden auf mindestens 160 JO. Er habe den
Magistrat um Ersatz desselben gebeten, von der Deputation
für das städtische Turn- und Badewcscn aber den Bescheid
erhalten, daß seinem Gesuche nicht entsprochen werden könne,
da ein Versehen ihres Personals nicht nachgewiesen sei.
Unter Ueberreichung eines Verzeichnisses der gestohlenen
Gegenstände erneuere er sein Gesuch bei der Stadtverordneten-
Versammlung in der Hoffnung wohlmeinenderer Beurtheilung