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Volume No. 33 (579-592), 7.Juni 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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seien zum Mindesten die Kosten für Maurerarbeiten, Rohrleitungen k. 
auf das Baukonto zu übernehmen, eventuell für das nächste Etats- 
fahr. In dem Kostenanschläge selbst befänden sich derart hohe Ansätze, 
daß wohl anzunehmen sei, die Versammlung würde bei rechtzeitiger 
Vorlage des Kostenanschlages die unverhältnißmäßig theueren Preise 
nicht bewilligt haben, wie z. B. 420 M für 3 Zugvorhänge von je 
3 m Breite und 3,26 m Höhe. 
Der Herr Magistrats-Vertreter erwiderte hierauf, daß der 
Magistrat in seiner Vorlage bereits ausgeführt habe: 
„Mil Rücksicht auf die Dringlichkeit der Inbetriebsetzung 
der beiden Küchen, von welcher der Abbruch der alten 
Küchengebäude und der Neubau der Wohnhäuser für Pfleger 
und Pflegerinnen abhängig ist, haben wir vorbehaltlich der 
Bewilligung der nothwendigen Mittel durch die Stadt- 
verordnetcn-VersammIung die Bau-Verwaltung veranlaßt, 
mit den Inventar-Beschaffungen unverzüglich vorzugehen." 
Er füge hinzu, daß die beiden Küchen seit einigen Wochen in 
Betrieb genommen seien, und daß die Arbeiten seiner Zeit so schnell 
hätten vergeben werden müffcn, daß es unmöglich gewesen sei, erst 
noch den langwierigen Umweg durch die Stadtverordueteu-Versammlung 
zu niachen. Der Mehrbedarf an Jnvcntarstücken habe sich aber erst 
nach der endlichen Fertigstellung des Baues ermessen und veranschlagen 
lassen, Niemand habe vorher die Bedürfnisse und die Höhe der Kosten 
beurtheilen können, die Mehr-Ausgaben seien thatsächlich unvorher 
gesehene. Daher sei der Antrag des Magistrats, diese Mehr-Ausgaben 
auf Spezial-Etat 45 zu übernehmen, wohl gerechtfertigt und freundlichst 
zu berücksichtigen. 
Von Seiten des Ausschuffes wurde betont, daß an der Sache 
selbst nichts mehr zu ändern sei und die Mittel hierzu unter allen 
Umständen bewilligt werden müßten. Die Versammlung habe den 
großen Fehler begangen, daß sie die seiner Zeit vorgelegten Kosten 
anschläge anstandslos bewilligt habe, von diesen hätte jede einzelne 
Position genau geprüft werden müssen, dann wären sicher große 
Summen erspart worden: jetzt sei es zu spät und mau müsse daraus 
eine Lehre für die Zukunft ziehen. Die Küchengebäude ständen 
vielleicht einzig auf der ganzen Welt da, wie die heute stattgesundene 
Bauabnahme gezeigt habe. Die Einrichtung sei luxuriös, die Baulich 
keiten wahre Paläste und es werde behauptet, daß den Bedürfnissen 
auch mit weit geringeren Mitteln hätte Rechnung getragen werden 
können. 
Hiernach wurde beantragt und beschlossen, 
die Küchengebäude zu besichtigen zwecks Prüfung, ob die 
aufgewendeten Mittel auch zweckmäßig verwandt seien. 
Von anderer Seite wurde beantragt, den Magistrat um Ein 
sendung der definitiven Rechnungen sowie darum zu ersuchen, den 
Anschlag zu trennen in Bau- und Jnventarforderungen. Die Annahme 
dieser Anträge wurde beschlossen, der Beschluß jedoch widerspruchslos 
aufgehoben nach Zurückziehung der Anträge zu Gunsten des Antrages, 
-die Kosten aus Spezial Etat 35 für 1903 zu fordern. 
Dieser Antrag wurde mit 7 gegen 1 Stimme angenommen, 
sodaß der Ausschuß der Versammlung vorschlägt, wie folgt, zu be 
schließen: 
Die Versammlung bewilligt die Mehrkosten von 17 120 Jt 
für die Beschaffung von Inventar für die Küchcngebäude, 
sowie für die Anlage einer Dampfpumpe und eines Reinigungs 
brunnens der Haupttondensleitnng auf dem Grundstücke des 
Krankenhauses Moabit und erklärt sich damit einverstanden, 
daß die erforderlichen Kosten durch den Spezial-Etat 35 für 
1903 gefordert werden. 
Zum Berichterstatter ist der Stadtverordnete Louis Sachs (I) 
gewählt worden. 
Die Besichtigung wurde auf Sonnabend, den 7. d. Mts., Vor 
mittag 10 Uhr, verabredet. 
G. w. o. 
Wallach. Louis Sachs. 
581. Vorlage (J.-Nr. 1225 Masser 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Abgabe von städtischem 
Leitungswaffer an die Gemeinde Tempelhof zu Be- 
sprengungszwecken. 
Der Gcmeindevorstand von Tempelhof hat an uns den Antrag 
gestellt, ihm zur Besprengung der über dem Exerzierplatz (Tempelhofer 
Feld) führenden Fahrstraße, welche mit Wasserröhren nicht belegt ist 
und bei einer Länge von zirka 1 600 m nur an ihrem südlichen End- 
vuiiki in der Nähe der Ringbahn mit einem Hydranten versehen ist, 
städtisches Leitungswaffer an der Wcichbildgrenze abzugeben. 
Mit Rücksicht darauf, daß die p. Straße von der Einwohnerschaft 
Berlins sehr viel benutzt wird, welche daher an der Besprengung ein 
lebhaftes Interesse hat. sind wir bereit, sdem Antrage des Gemeinde 
vorstandes zu entsprechen unter den Bedingungen, daß an der Weich, 
bildgreuze, den: südlichen Theile der Bellealliancestraße, eine Wasser- 
messeraulage auf Kosten der Gemeinde Tempelhof eingebaut wird 
und daß die Berechnung des entnommenen Wassers nach Maßgabe 
der für Berlin geltenden Geschäftsordnung der städtischen Wasserwerke 
mit 15 ^ für das Kubikmeter erfolgt und außerdem eine vierteljähr 
liche Grundgebühr von 4 JC erhoben wird. 
Der Gemeindevorstand hat sich mit diesen Bedingungen ein 
verstanden erklärt. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Gemeinde Tempelhof an der Weichbildsgrenze und zwar 
am! südlichen Theile der Bcllealliancestraße städtisches 
Leitungswaffer zu Sprengzwecken unter den folgenden Be 
dingungen bis auf Widerruf abgegeben werde: 
1. Das Wasser wird durch eine auf Kosten der Gemeinde 
Tempelhof z>t errichtende Wassermefferanlage gemessen. 
2. Die Berechnung der verwendeten Wassermenge erfolgt 
nach Maßgabe der für Berlin geltenden Geschäfts- 
ordnung der städtischen Wasserwerke mit 15 ^ für 
das Kubikmeter und außerdem unter Erhebung einer 
vierteljährlichen Grundgebühr von 4 J6. 
Berlin, den 6. Juni 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
582. Vorlage (J.-Nr. 179 G. B. 6. II. 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend eine Ergänzung bezw. Berichti 
gung der Beschlüsse der Versammlung vom 22. März 
1901 — Protokoll Nr. 10 —. 
Die auf unsere Vorlage vom 15. Dezember 1900 — J.-Nr. 2 723 
G. B. I. 00 —, betreffend Festsetzungen hinsichtlich der in den städtischen 
Betriebs-Verwaltungen beschäftigten Beamten, gefaßten Beschlüsse der 
geehrten Versammlung vom 22. März 1901 — Protokoll Nr. 10 — 
bedürfen bezüglich einzelner Beamten und Angestellten einer Ergänzung 
bezw. Berichtigung. 
I. Die Versammlung hat unserem Antrage gemäß beschlossen, 
auf dem Viehmarkte die Stelle des Kastellans und Büreaudieners 
(Ausgabe Titel 13 A g) künftig mit einem Gemeindebeamten auf 
Kündigung zu besetzen, den gegenwärtigen Stelleninhaber (Wchl- 
mann) aber privatdienstlich angestellt zu lassen. 
Wehlmann hat nun seine Anerkennung als Gemeindebeamter 
beantragt. Er iveist darauf hin, daß er Militäranwärter sei, daß er 
seit dem Jahre 1895 angestellt sei und daß auf dem Viehmarkte die 
übrigen Angestellten wie Aufseher, Wagemeister, Wäger, Portiers, 
Nachtportiers, Kontrollwächter und Wächter als Gemeindebeamte 
anerkannt worden. 
Da in der That die vorstehend genannten Kategorien von Ange- 
gestellten des Viehmarktes für ihre Person als lebenslänglich angestellte 
Gemcindebeamte anerkannt worden sind und es eine gewisse Härte 
wäre, wenn Wehlmann, welcher bereits im Jahre 1896 vereidet 
worden und zeitweise auch als Steuererheber Dienste geleistet hat, 
anders behandelt würde, wollen wir seinem Antrage stattgeben, zumal 
er zivilversorgungsberechtigt ist und daher seiner Anstellung in einer 
mit Militäranwärtern zu besetzenden Stelle Bedenken nicht ent 
gegenstehen. 
II. Folgende Beamte des Viehmarkts: 
1. der Markt- und Fourage-Jnspektor Engel (Ausgabe Tit I 
3 B b), 
2. die beiden Jnspektions - Assistenten Werth und Schröder 
(Ausgabe Tit. I 3 B b), 
3. der Rohrmeister Bock (Ausgabe Tit. I 3 B b), 
welche bereits vor dem 1. April 1900 angestellt waren und nach den 
von der Stadtverordneten-Versamwlung auf unseren Antrag gefaßten 
Beschlüssen als Bctriebsbeamte also auf Kündigung angestellt werden 
sollten, haben in gleicher Weise unter Hinweis darauf, daß das übrige 
ihnen unterstellte Personal des Viehmarktes, soweit es sich um die 
gegenwärtigen Stelleninhaber handelt, als lebenslänglich angestellte 
Gemeindebeamte anerkannt worden sind, ihre Anerkennung als solche 
beantragt. 
Wir wollen auch hier für die genannten derzeitigen Stelleninhaber 
diese Anerkennung aussprechen, ohne für die Zukunft an den Charakter 
der Stellen als Betriebsbeamtenstellen selbst, etwas zu ändern. 
III. Dasselbe gilt beim Schlachthof für: 
1. den Schlachtkwf-Jnspektor Feierabend (Ausgabe Tit. I 2 b), 
2. die beiden Schlachthof-Assisteuten Garbe und Nordmann 
(Ausgabe Tit. I 2 b). 
IV. Andererseits hat sich ergeben, daß wir hinsichtlich des aus 
dem Schlachthofe beschäftigten Rohrlegers Jentzsch bei unserer Vor-
	        
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