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seien zum Mindesten die Kosten für Maurerarbeiten, Rohrleitungen k.
auf das Baukonto zu übernehmen, eventuell für das nächste Etats-
fahr. In dem Kostenanschläge selbst befänden sich derart hohe Ansätze,
daß wohl anzunehmen sei, die Versammlung würde bei rechtzeitiger
Vorlage des Kostenanschlages die unverhältnißmäßig theueren Preise
nicht bewilligt haben, wie z. B. 420 M für 3 Zugvorhänge von je
3 m Breite und 3,26 m Höhe.
Der Herr Magistrats-Vertreter erwiderte hierauf, daß der
Magistrat in seiner Vorlage bereits ausgeführt habe:
„Mil Rücksicht auf die Dringlichkeit der Inbetriebsetzung
der beiden Küchen, von welcher der Abbruch der alten
Küchengebäude und der Neubau der Wohnhäuser für Pfleger
und Pflegerinnen abhängig ist, haben wir vorbehaltlich der
Bewilligung der nothwendigen Mittel durch die Stadt-
verordnetcn-VersammIung die Bau-Verwaltung veranlaßt,
mit den Inventar-Beschaffungen unverzüglich vorzugehen."
Er füge hinzu, daß die beiden Küchen seit einigen Wochen in
Betrieb genommen seien, und daß die Arbeiten seiner Zeit so schnell
hätten vergeben werden müffcn, daß es unmöglich gewesen sei, erst
noch den langwierigen Umweg durch die Stadtverordueteu-Versammlung
zu niachen. Der Mehrbedarf an Jnvcntarstücken habe sich aber erst
nach der endlichen Fertigstellung des Baues ermessen und veranschlagen
lassen, Niemand habe vorher die Bedürfnisse und die Höhe der Kosten
beurtheilen können, die Mehr-Ausgaben seien thatsächlich unvorher
gesehene. Daher sei der Antrag des Magistrats, diese Mehr-Ausgaben
auf Spezial-Etat 45 zu übernehmen, wohl gerechtfertigt und freundlichst
zu berücksichtigen.
Von Seiten des Ausschuffes wurde betont, daß an der Sache
selbst nichts mehr zu ändern sei und die Mittel hierzu unter allen
Umständen bewilligt werden müßten. Die Versammlung habe den
großen Fehler begangen, daß sie die seiner Zeit vorgelegten Kosten
anschläge anstandslos bewilligt habe, von diesen hätte jede einzelne
Position genau geprüft werden müssen, dann wären sicher große
Summen erspart worden: jetzt sei es zu spät und mau müsse daraus
eine Lehre für die Zukunft ziehen. Die Küchengebäude ständen
vielleicht einzig auf der ganzen Welt da, wie die heute stattgesundene
Bauabnahme gezeigt habe. Die Einrichtung sei luxuriös, die Baulich
keiten wahre Paläste und es werde behauptet, daß den Bedürfnissen
auch mit weit geringeren Mitteln hätte Rechnung getragen werden
können.
Hiernach wurde beantragt und beschlossen,
die Küchengebäude zu besichtigen zwecks Prüfung, ob die
aufgewendeten Mittel auch zweckmäßig verwandt seien.
Von anderer Seite wurde beantragt, den Magistrat um Ein
sendung der definitiven Rechnungen sowie darum zu ersuchen, den
Anschlag zu trennen in Bau- und Jnventarforderungen. Die Annahme
dieser Anträge wurde beschlossen, der Beschluß jedoch widerspruchslos
aufgehoben nach Zurückziehung der Anträge zu Gunsten des Antrages,
-die Kosten aus Spezial Etat 35 für 1903 zu fordern.
Dieser Antrag wurde mit 7 gegen 1 Stimme angenommen,
sodaß der Ausschuß der Versammlung vorschlägt, wie folgt, zu be
schließen:
Die Versammlung bewilligt die Mehrkosten von 17 120 Jt
für die Beschaffung von Inventar für die Küchcngebäude,
sowie für die Anlage einer Dampfpumpe und eines Reinigungs
brunnens der Haupttondensleitnng auf dem Grundstücke des
Krankenhauses Moabit und erklärt sich damit einverstanden,
daß die erforderlichen Kosten durch den Spezial-Etat 35 für
1903 gefordert werden.
Zum Berichterstatter ist der Stadtverordnete Louis Sachs (I)
gewählt worden.
Die Besichtigung wurde auf Sonnabend, den 7. d. Mts., Vor
mittag 10 Uhr, verabredet.
G. w. o.
Wallach. Louis Sachs.
581. Vorlage (J.-Nr. 1225 Masser 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Abgabe von städtischem
Leitungswaffer an die Gemeinde Tempelhof zu Be-
sprengungszwecken.
Der Gcmeindevorstand von Tempelhof hat an uns den Antrag
gestellt, ihm zur Besprengung der über dem Exerzierplatz (Tempelhofer
Feld) führenden Fahrstraße, welche mit Wasserröhren nicht belegt ist
und bei einer Länge von zirka 1 600 m nur an ihrem südlichen End-
vuiiki in der Nähe der Ringbahn mit einem Hydranten versehen ist,
städtisches Leitungswaffer an der Wcichbildgrenze abzugeben.
Mit Rücksicht darauf, daß die p. Straße von der Einwohnerschaft
Berlins sehr viel benutzt wird, welche daher an der Besprengung ein
lebhaftes Interesse hat. sind wir bereit, sdem Antrage des Gemeinde
vorstandes zu entsprechen unter den Bedingungen, daß an der Weich,
bildgreuze, den: südlichen Theile der Bellealliancestraße, eine Wasser-
messeraulage auf Kosten der Gemeinde Tempelhof eingebaut wird
und daß die Berechnung des entnommenen Wassers nach Maßgabe
der für Berlin geltenden Geschäftsordnung der städtischen Wasserwerke
mit 15 ^ für das Kubikmeter erfolgt und außerdem eine vierteljähr
liche Grundgebühr von 4 JC erhoben wird.
Der Gemeindevorstand hat sich mit diesen Bedingungen ein
verstanden erklärt.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Gemeinde Tempelhof an der Weichbildsgrenze und zwar
am! südlichen Theile der Bcllealliancestraße städtisches
Leitungswaffer zu Sprengzwecken unter den folgenden Be
dingungen bis auf Widerruf abgegeben werde:
1. Das Wasser wird durch eine auf Kosten der Gemeinde
Tempelhof z>t errichtende Wassermefferanlage gemessen.
2. Die Berechnung der verwendeten Wassermenge erfolgt
nach Maßgabe der für Berlin geltenden Geschäfts-
ordnung der städtischen Wasserwerke mit 15 ^ für
das Kubikmeter und außerdem unter Erhebung einer
vierteljährlichen Grundgebühr von 4 J6.
Berlin, den 6. Juni 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
582. Vorlage (J.-Nr. 179 G. B. 6. II. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend eine Ergänzung bezw. Berichti
gung der Beschlüsse der Versammlung vom 22. März
1901 — Protokoll Nr. 10 —.
Die auf unsere Vorlage vom 15. Dezember 1900 — J.-Nr. 2 723
G. B. I. 00 —, betreffend Festsetzungen hinsichtlich der in den städtischen
Betriebs-Verwaltungen beschäftigten Beamten, gefaßten Beschlüsse der
geehrten Versammlung vom 22. März 1901 — Protokoll Nr. 10 —
bedürfen bezüglich einzelner Beamten und Angestellten einer Ergänzung
bezw. Berichtigung.
I. Die Versammlung hat unserem Antrage gemäß beschlossen,
auf dem Viehmarkte die Stelle des Kastellans und Büreaudieners
(Ausgabe Titel 13 A g) künftig mit einem Gemeindebeamten auf
Kündigung zu besetzen, den gegenwärtigen Stelleninhaber (Wchl-
mann) aber privatdienstlich angestellt zu lassen.
Wehlmann hat nun seine Anerkennung als Gemeindebeamter
beantragt. Er iveist darauf hin, daß er Militäranwärter sei, daß er
seit dem Jahre 1895 angestellt sei und daß auf dem Viehmarkte die
übrigen Angestellten wie Aufseher, Wagemeister, Wäger, Portiers,
Nachtportiers, Kontrollwächter und Wächter als Gemeindebeamte
anerkannt worden.
Da in der That die vorstehend genannten Kategorien von Ange-
gestellten des Viehmarktes für ihre Person als lebenslänglich angestellte
Gemcindebeamte anerkannt worden sind und es eine gewisse Härte
wäre, wenn Wehlmann, welcher bereits im Jahre 1896 vereidet
worden und zeitweise auch als Steuererheber Dienste geleistet hat,
anders behandelt würde, wollen wir seinem Antrage stattgeben, zumal
er zivilversorgungsberechtigt ist und daher seiner Anstellung in einer
mit Militäranwärtern zu besetzenden Stelle Bedenken nicht ent
gegenstehen.
II. Folgende Beamte des Viehmarkts:
1. der Markt- und Fourage-Jnspektor Engel (Ausgabe Tit I
3 B b),
2. die beiden Jnspektions - Assistenten Werth und Schröder
(Ausgabe Tit. I 3 B b),
3. der Rohrmeister Bock (Ausgabe Tit. I 3 B b),
welche bereits vor dem 1. April 1900 angestellt waren und nach den
von der Stadtverordneten-Versamwlung auf unseren Antrag gefaßten
Beschlüssen als Bctriebsbeamte also auf Kündigung angestellt werden
sollten, haben in gleicher Weise unter Hinweis darauf, daß das übrige
ihnen unterstellte Personal des Viehmarktes, soweit es sich um die
gegenwärtigen Stelleninhaber handelt, als lebenslänglich angestellte
Gemeindebeamte anerkannt worden sind, ihre Anerkennung als solche
beantragt.
Wir wollen auch hier für die genannten derzeitigen Stelleninhaber
diese Anerkennung aussprechen, ohne für die Zukunft an den Charakter
der Stellen als Betriebsbeamtenstellen selbst, etwas zu ändern.
III. Dasselbe gilt beim Schlachthof für:
1. den Schlachtkwf-Jnspektor Feierabend (Ausgabe Tit. I 2 b),
2. die beiden Schlachthof-Assisteuten Garbe und Nordmann
(Ausgabe Tit. I 2 b).
IV. Andererseits hat sich ergeben, daß wir hinsichtlich des aus
dem Schlachthofe beschäftigten Rohrlegers Jentzsch bei unserer Vor-