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Ergebnisse entsprechend die Forderung der Stadtgcineinde Berlin
anderweitig zu berechnen.
Die Kosten der Prüfung der Meßapparate fallen der Gemeinde
Friedrichshagen , zur Last, wenn die Prüfung von ihr beaniragt worden
ist, aber eine Unrichtigkeit der Angaben der Apparate nicht ergeben hat.
§ 6.
Sollte die Entnahme von Wasser aus dem Kollisystem der Ge
meinde Fricdrichshagen obligatorisch werden, so bleiben die Wasser
werke der Stadtgemeindc Berlin am Müggelsee von diesem Zwange frei.
§ 7.
Sollte durch Ursachen, an welchen die Verwaltung der städtischen
Wasserwerke Berlins eine Schuld nicht trägt, die Lieferung des Wassers
unterbrochen werden oder die Wasserwerke vorübergehend nicht im
Stande sein, genügend Wasser zu beschaffen, so kann die Gemeinde
Friedrichshagen hieraus keinerlei Entschädigungsansprüche herleiten.
§8.
Die aus der Abgabe von Wasser an die Gemeinde Friedrichs-
Hagen der Stadtgemeinde Berlin zufließenden Einnahmen dürfen mit
einer Steuerabgabe nicht belegt werden.
8 9.
Dieser Vertrag tritt mit deni in Kraft.
§ 10.
Beiden Theilen steht das Recht zu. ein Jahr vor Ablauf des
Vertrages denselben zu kündigen: erfolgt eine Kündigung nicht, so
gilt der Vertrag als auf weitere 10 Jahre verlängert.
§ 11-
Die Stempelkosten des Vertrages trägt die Gemeinde Friedrichs
hagen.
Wir haben besonderen Werth darauf gelegt, den Vertrag auf eine
lange Reihe von Jahren (50) abzuschließen, da die Rentabilität einer
Wasserwerksanlage mit der längeren Dauer und dem Anwachsen der
Abnehmerzahl zunimmt. Ein Anwachsen der Betriebskosten im Laufe
der Jahre ist bei dem stetigen Fortschreiten der Technik des Dampf
maschinenbaues nicht zu erwarten. Die Vergrößerung des Werkes
resp. die Einführung des Brunnenbetriebes würde wohl eine Ver
größerung der Maschinenanlage erfordern, die Kosten der Betriebskraft
würden aber bei neuen Anlagen durch die technischen Verbesserungen,
welche jetzt dauernd im Maschinenbau gemacht werden und in erster
Linie Ersparniß an Heizmaterial und bessere Ausnutzung derselben
bedingen, dauernd herabgehen.
Auch haben wir einen festen Preis pro Kubikmeter Wasser für
die ganze Dauer des Vertrages und nicht einen solchen angenommen,
welcher etwa proportional dem Wasserpreise für Berlin wechseln kann,
da wir bei den Ueberschüssen, welche unsere Wasserwerke liefern, nur
mit einer allmählichen Herabsetzung des Wasserpreises, nicht aber mit
einer Erhöhung desselben rechnen können, die Stadtgemeinde Berlin
aber kein Interesse daran hat, Friedrichshagen an einer etwaigen
Herabminderung theilnehmcn zu lassen.
Die Kosten für den Anschlußrohrstrang und die Wassermcsser-
anlage im Betrage von 12000 Ak können aus dem Extraordinarium A
des Wasserwerks.Etats pro 1902 entnommen werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir hiernach um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit dem Abschlüsse eines
Vertrages mit der Gemeinde Friedrichshagen über die
Wasserversorgung dieser Gemeinde aus dem Berliner Wasser
werk am Müggelsee unter den in der betreffenden Magistrats
vorlage angegebenen Bedingungen einverstanden und ge-
nehmigt, daß die Mittel für die Herstellung des Anschluß-
rohrstranges und der Waffermefferanlage aus dem Extra-
ordinarium A des Wasserwerks-Etats für 1902 entnommen
werden.
Berlin, den 24. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
'<»<». Vorlage (J.-Nr. 7 428 B. II. 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Erwerbung der zur Rigaerftraße be
stimmten Fläche des ehemals Koppel- jetztMeycr'schcn
Grundstücks von »LÄ qm im EnteignungSversahren.
Die Rigaerftraße von der Prvskauer- bis Samariterstraße ist im
- ahre 19M gepflastert worden. Die Anliegerbeiträge für diese Strecke
um nicht festgestellt werden, weil eine Auflassung des von dem
''uhcr der Firma Koppel & (So., jetzt dem Kaufmann.I. Meyer
gehörigen Grundstücke zur Straße bestimmten Terrains von 322 gm
nicht zu erreichen gewesen ist. Die frühere Besitzerin, die Firma
Koppel L Co., hatte sich zur Uebereignung des Terrains bereii erklärt
gegen Zahlung eines Betrages von 20 JC pro Quadratmeter, der
ohne Verzinsung gestundet werden sollte, bis für das Grundstück die
Pflaster- ?c. Kosten zu entrichten sein würden. Das Koppel'sche
Grundstück ist demnächst subhastirt und von dem Kaufmann G. Meyer
erstanden worden. Die mit diesem geführten Verhandlungen sind
ergebnißlos verlaufen. Meyer will in das Abkommen mit seinem
Vorbesitzer nicht eintreten, verlangt vielmehr einen Preis von 50 Jt
pro Quadratnieter. Einen solchen Preis aber für das in der
Subhastation erworbene freiliegende Straßenland zu zahlen, kann
nicht empfohlen werden. Derselbe ist viel zn hoch: das Terrain
muß daher im Enteignungsverfahren erworben werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher folgenden
Beschluß zu fassen:
Die Versammlung ist mit der Erwerbung der zur Rigaer
straße bestimmten Fläche des im Grundbuche von Lichtenberg
Band 3, Nr. 137 verzeichneten Meyer'schen Grundstücks
von zirka 322 gm im Enteignungsverfahren einverstanden.
Die hierzu erforderlichen Mittel gelangen beim Titel IIA der
Spezial-Verwaltung 36 zur Verausgabung. Ueber die für dieses Jahr
bewilligte 1 Million Mark ist bisher nicht verfügt.
Einen für die dortigen Akten bestimmten Plan fügen wir bei.
Berlin, den 26. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
5«7. Vorlage (J.-Nr. 10 342 B. II. 02) — zur Beschluß
fassung —, wegen Erstattung der Kosten der Her
stellung der Kopcnhagenerstraße von Straße 18 bis
Straße 8, Abtheilung XI, an die Baugesellschaft
Bellevue in Höhe der ortsstatutarischen Beiträge aus
den Etatsmitteln des Jahres 1808.
Die Baugesellschaft Bellevue will die Kopenhagenerstraßc, im
Anschluß an die bereits regulirte Strecke von der Schönhauser Allee
bis zur Straße 17, von der Straße 17 bis zur Schwedterstraße noch
in diesem Jahre herstellen: sie hat sich zn diesem Zwecke mit den in
Betracht kommenden Anliegern der Kopenhagenerstraße in Verbindung
gesetzt und sucht die Pflastergenehmigungen für die Strecken von
Straße 17 bis Straße 16 und von Straße 9 bis Schwedterstraße
ohne irgend eine Gegenleistung der Stadtgemeinde unter den üblichen
Bedingungen nach. Technische Bedenken stehen der Ertheilung der
Pflastergenehmigung nicht entgegen. Auch die Zwischenstrecke von
Straße 16 bis Straße 9, an welcher die Stadt alleinige Anliegerin
ist. will die Bangesellschaft Bellevue noch in diesem Jahre anbaufähig
herstellen, die Stadtgemeinde soll jedoch der Baugesellschaft Bellevue
die ihr durch die anbaufähige Herstellung der Straßenstrecke
erwachsenen Kosten in den^ Umfange erstatten, wie diese Pflicht jedem
Anlieger einer regulirten Straße bei Errichtung von Gebäuden obliegt.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation, Abtheilung II, halten
wir ein solches Abkommen für vortheilhaft für die Stadtgemeinde,
da sie allein, wie bereits bemerkt, zu beiden Seiten der Kopenhagener
straße von Straße 16 bis Straße 9 Anliegerin ist, wie dies der bei
gefügte Uebersichtsplan zeigt, ihr allein also aus der anbaufähigen
Herstellung der Straße alle Vortheile erwachsen. Die Stadtgemeinde
soll der Ballgesellschaft nicht einmal die dieser durch die Herstellung
der Straßenecke erwachsenen Kosten im vollen Umfange ersetzen,
sondern nur in Höhe der Anliegerbeiträge. Nach Ermittelung der
IX. Stadl-Bauinspektion beläuft sich die Summe dieser Anlieger
beitrüge auf rund 73 MO J6. Auch die Grundcigenthnms-Deputation,
unter deren Verwaltung das 27 731 gw große städtische Gelände steht,
ist mit der Anlegung der Straße durchaus einverstanden: für Räumung
des Straßenlandes der Kopenhagenerstraße sowie der Straßen 16
und 9 hat die Baugesellschäft Bellevue die Pächterin des städtischen
Landes entschädigt.
Wir ersuchen folgenden Beschluß zu fassen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
die Kosten der Regulirung, Pflasterung und Entwässerung
der Kopenhagenerstraße von Straße 16 XI bis Straße 9 XI
der Baugesellschaft Bellevue nach Herstellung der Straße in
Höhe der ortsstatutarischen Beiträge, d. h. mit einer Gesummt-
summe von 73 000 M erstattet und dieser Betrag aus den
Etatsmitteln des nächsten Etatssahres entnommen wird.
Die Kosten sind in den Spezial-Etat 36, Ertraordinarium IIB
(Straßenpflasterungen) einzustellen.
Berlin, den 30. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.