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52». Borlage (I. Nr. 340 G. B. Ia 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung eines Stadt-Bau-
meifterS alS Stadt-Bauinspektor.
Die durch die Versetzung des Stadt-Bauinspektors, Königlichen
Bauraths Haack zur Feuer-Sozietät frei gewordene Stelle bei der
II. Stadt-Baninspektion haben wir vom 1. Januar d. Js. ab dem
Stadt-Baumeister Knopfs übertragen. Wir beabsichtigen, Herrn
Knopfs als Stadt Bauinspektor anzustellen. (Vergl. Spezial-Etat
Nr. 38, Titel 6, 9.)
Herr Knopfs ist am 1. Oktober 1894 als Stadt-Baumeister
angestellt und hat sich in jeder Beziehung bewährt. (Vergl. Beschluß
der Stadtverordneten - Versammlung vom 22. November 1894
— Protokoll Nr. 30 0.)
Er ist in der Hochbau-Verwaltung der älteste Stadt-Baumeister.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir
um Aeußerung gemäß § 8. Absatz 3 v der Grundsätze für die
Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats.
Herr Knopfs wohnt Neanderstraße 4.
Berlin, den 2. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
5»». Vorlage (J.-Nr. 341 G. B. Ia. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Anstellung eines Stadt Bau
meisters als Stadt-Bauinspektor.
Die durch die Versetzung des Stadt-Bauinspektors, Königlichen
Bauraths Lindemann zur Feuer-Sozietät bei der IVa Stadt-Bau
inspektion frei gewordene Stelle haben wir vom 1. März d. Js. ab
dem Stadt-Baumeister Tietze übertragen.
Wir beabsichtigen, Herrn Tietze als Stadt-Bauinspektor anzu
stellen. (Vergl. Spezial-Etat Nr. 38, Titel 6, 10.)
Herr Tietze ist am 1. April 1897 als Stadt-Baumeister angestellt
und hat sich gut bewährt. (Vergl. Beschluß der Stadtverordneten-
Versammlung vom 31. März 1897, Protokoll Nr. 17 B 9.)
Er ist nächst Herrn Knopfs, welcher ebenfalls zur Anstellung
gelangen soll, in der Hochbau-Verwaltung der älteste Stadt-Baumeister.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir
um Aeußerung gemäß § 8 Absatz 3 c der Grundsätze für die
Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats.
Herr Tietze wohnt Katzlerstraße 14.
Berlin, den 2. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
551. Vorlage (J.-Nr. 179 6. B. Ia. 02)—zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung eines technischen Leiters der
Oertlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung, Abthei
lung II (Kanalisation).
Die durch Versetzung des Stadt-Baumeisters, jetzigen Stadt-Bau
inspektors Hoese an die Bau-Deputation, Abtheilung II, am 1. Juli
1900 frei gewordene Stelle des bautechnischen Beamten zur Beihilfe
des Oberbürgermeisters in dessen Eigenschaft als Inhaber der
Straßenbau-Polizei-Verwaltung, insbesondere der Abtheilung II —
Kanalisation — verwaltet seit dem genannte Tage der Ingenieur
Beckmann interimistisch.
Die Stelle soll nunmehr definitiv besetzt und mit dem Gehalt der
Stadt-Baumeister (5 100 Jt bis 6 900 Jt, nach je 2 Jahren 300 Jt
Zulage) dotirt werden. Es ist deshalb das Anfangsgehalt von
ö 100 Jt eingestellt worden — cfr. Spezial-Etat Nr. 41, Ausgabe,
Abtheilung IB 1 1 —.
Dieselbe wollen wir in Uebereinstimmung mit der Oertlichen
Straßenbau-Polizei-Verwaltung, Abtheilung II, dem Ingenieur Beck
mann definitiv übertragen und ihn vom i. April d.Js. ab anstellen.
Herr Beckmann ist am 28. März 1858 geboren, besuchte die höhere
Realschule in Kopenhagen, nach bestandener Abschlußprüfung die poly
technische Schule daselbst und verließ diese im Jahre 1878 nach be-
Itandenem polytechnischen Eramen im Jngenieurfache mit der Haupt
zensur: Erster Charakter. Vom 25. Mai 1878 bis 1. Juni 1879
war er bei dem Bau der Wasserstraße Pinnow-Hennigsdorf niit Pei
lungen, Vermessungen, Aufstellung von Projekten und Kostenanschlägen
beschäftigt. Seit 1. Juni 1879 ist er in unserer Verwaltung bei der
Oertlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung, Abtheilung II, thätig. Er
wurde zunächst als Hilfstechnikcr in dem I. Radial-System beschäftigt,
übernahm vom 1. März 1880 ab zuerst die Leitung der im I. Radial-
^hstem und vom 1. Januar 1881 ab der im V. Radial-System für
die Oertliche Straßeubau-Polizei-Verwaltung, Abtheilung II. auszu
führenden Arbeiten.
Am 1. April 1882 trat Herr Beckmann in das Zentralbüreau
daselbst ein, wo er hauptsächlich mit den Superrevisionen, sowie im
Falle der Beurlaubung des technischen Leiters der Verwaltung regel
mäßig mit dessen Vertretung betraut war und diese mit bestem Er
folge ausgeführt hat.
Seit dem 1. Juli 1899 ist ihm die Leitung selbstständig über
tragen, die er ebenfalls zur vollen Zufriedenheit ausgeführt hat. Mit
Rücksicht auf seine fast 24jährige Beschäftigung und da seine Leistungen,
Fleiß und Führung durchaus befriedigen, wollen wir ihn als tech
nischen Leiter der Oertlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung, Abthei
lung II — Kanalisation — anstellen.
Von Ueberschreitung der Altersgrenze dürfte mit Rücksicht auf die
langjährige Beschäftigung abzusehen sein.
Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes ist Herr Beck
mann als körperlich geeignet für die in Rede stehende Stellung zu
erachten.
Seine Wohnung ist in Charlottenburg, Rückertstraße 4.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir
um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung vom
30. Mai 1853.
Berlin, den 1. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
532. Vorlage (J.-Nr. 816 Lrob. 02) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Anstellung des über »5 Jahre alten
SchulamtSkandidaten Rudolf Nerlich als Oberlehrer
an einer städtischen höheren Lehranstalt.
Wir beabsichtigen, die an dem Humboldt-Gymnasiuni durch die
Versetzung des jetzigen Inhabers am 1. April cr. frei gewordene
Oberlehrerstelle von diesem Tage ab dem Schulamtskandidaten
Rudolf Nerlich zu übertragen.
Derselbe ist nach seinen Fakultäten sehr wohl für diese Stelle
geeignet, hat aber, da er am 27. April 1864 geboren ist, die durch
die Bestimmungen des Normal-Besoldungs-Etats für die Anstellung
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren überschritten. Er ist indeß seit
1893 niit einer kurzen Unterbrechung an städtischen höheren Lehr
anstalten als Hilfslehrer beschäftigt und zwar zuletzt am Leibniz- und
am Berlinischen Gymnasium in 18 Stunden wöchentlich. Aus diesem
Grunde beabsichtigen wir, ihn trotz der Ueberschreitung der Alters
grenze, die übrigens nur zirka 8 Jahre beträgt, lebenslänglich an
zustellen.
Herr Nerlich ist nach dem s. p. r. im Original hier beigefügten
Phystkatsgutachten vom 27. März cr. für den Schuldienst körperlich
geeignet, und es liegt danach keinerlei Befürchtung vor, daß er vor
zeitig dienstunfähig wird.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
hinsichtlich des an einer höheren Schule unseres Patronats
bereiches anzustellenden Schulamtskandidaten Rudolf
Nerlich, welcher über 35 Jahre alt ist, von der Bestimmung
der Grundsätze für die Ausführung des Normal-Besoldungs-
Etats über die bei Anstellung van Oberlehrern an den
höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze ab
gesehen wird.
Berlin, den 6. April 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
533. Vorlage (J.-Nr. 425 8ob. V. 02) — zur Beschluß,
faffung —, betreffend die Anstellung deS wissenschaft
lichen Hilfslehrers I»r. Albert (»ruhn als Ober
lehrer an einer höheren Lehranstalt unseres Patronats
bereiches.
Wir beabsichtigen, den wissenschaftlichen Hilfslehrer Dr. Albert
Gruhn, Eisenacherstraße 103 wohnhaft, am 14. Februar 1865 zu
Wonsowo in der Provinz Posen geboren, als Oberlehrer an einer
höheren Lehranstalt unseres Patronatsbereiches vom 1. April d. Js.
ab mit einem Diensteinkommen von jährlich 3 600 Jt unter der
Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 24 Pflichtstunden anzu-
stellen und der 13. Realschule (höhere Bürgerschule) zu überweisen.
Dr. Gruhn hat das pädagogische Probejahr von Michaelis 1897
ab am hiesigen Friedn ch-Wilhelms-Gymnasium abgeleistet, er trat