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Volume No. 30 (480-504), 24. Mai 1902 Anlage: ad No. 30 (505-554), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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52». Borlage (I. Nr. 340 G. B. Ia 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung eines Stadt-Bau- 
meifterS alS Stadt-Bauinspektor. 
Die durch die Versetzung des Stadt-Bauinspektors, Königlichen 
Bauraths Haack zur Feuer-Sozietät frei gewordene Stelle bei der 
II. Stadt-Baninspektion haben wir vom 1. Januar d. Js. ab dem 
Stadt-Baumeister Knopfs übertragen. Wir beabsichtigen, Herrn 
Knopfs als Stadt Bauinspektor anzustellen. (Vergl. Spezial-Etat 
Nr. 38, Titel 6, 9.) 
Herr Knopfs ist am 1. Oktober 1894 als Stadt-Baumeister 
angestellt und hat sich in jeder Beziehung bewährt. (Vergl. Beschluß 
der Stadtverordneten - Versammlung vom 22. November 1894 
— Protokoll Nr. 30 0.) 
Er ist in der Hochbau-Verwaltung der älteste Stadt-Baumeister. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir 
um Aeußerung gemäß § 8. Absatz 3 v der Grundsätze für die 
Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats. 
Herr Knopfs wohnt Neanderstraße 4. 
Berlin, den 2. Mai 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
5»». Vorlage (J.-Nr. 341 G. B. Ia. 02) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Anstellung eines Stadt Bau 
meisters als Stadt-Bauinspektor. 
Die durch die Versetzung des Stadt-Bauinspektors, Königlichen 
Bauraths Lindemann zur Feuer-Sozietät bei der IVa Stadt-Bau 
inspektion frei gewordene Stelle haben wir vom 1. März d. Js. ab 
dem Stadt-Baumeister Tietze übertragen. 
Wir beabsichtigen, Herrn Tietze als Stadt-Bauinspektor anzu 
stellen. (Vergl. Spezial-Etat Nr. 38, Titel 6, 10.) 
Herr Tietze ist am 1. April 1897 als Stadt-Baumeister angestellt 
und hat sich gut bewährt. (Vergl. Beschluß der Stadtverordneten- 
Versammlung vom 31. März 1897, Protokoll Nr. 17 B 9.) 
Er ist nächst Herrn Knopfs, welcher ebenfalls zur Anstellung 
gelangen soll, in der Hochbau-Verwaltung der älteste Stadt-Baumeister. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir 
um Aeußerung gemäß § 8 Absatz 3 c der Grundsätze für die 
Ausführung des Normal-Besoldungs-Etats. 
Herr Tietze wohnt Katzlerstraße 14. 
Berlin, den 2. Mai 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
551. Vorlage (J.-Nr. 179 6. B. Ia. 02)—zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Anstellung eines technischen Leiters der 
Oertlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung, Abthei 
lung II (Kanalisation). 
Die durch Versetzung des Stadt-Baumeisters, jetzigen Stadt-Bau 
inspektors Hoese an die Bau-Deputation, Abtheilung II, am 1. Juli 
1900 frei gewordene Stelle des bautechnischen Beamten zur Beihilfe 
des Oberbürgermeisters in dessen Eigenschaft als Inhaber der 
Straßenbau-Polizei-Verwaltung, insbesondere der Abtheilung II — 
Kanalisation — verwaltet seit dem genannte Tage der Ingenieur 
Beckmann interimistisch. 
Die Stelle soll nunmehr definitiv besetzt und mit dem Gehalt der 
Stadt-Baumeister (5 100 Jt bis 6 900 Jt, nach je 2 Jahren 300 Jt 
Zulage) dotirt werden. Es ist deshalb das Anfangsgehalt von 
ö 100 Jt eingestellt worden — cfr. Spezial-Etat Nr. 41, Ausgabe, 
Abtheilung IB 1 1 —. 
Dieselbe wollen wir in Uebereinstimmung mit der Oertlichen 
Straßenbau-Polizei-Verwaltung, Abtheilung II, dem Ingenieur Beck 
mann definitiv übertragen und ihn vom i. April d.Js. ab anstellen. 
Herr Beckmann ist am 28. März 1858 geboren, besuchte die höhere 
Realschule in Kopenhagen, nach bestandener Abschlußprüfung die poly 
technische Schule daselbst und verließ diese im Jahre 1878 nach be- 
Itandenem polytechnischen Eramen im Jngenieurfache mit der Haupt 
zensur: Erster Charakter. Vom 25. Mai 1878 bis 1. Juni 1879 
war er bei dem Bau der Wasserstraße Pinnow-Hennigsdorf niit Pei 
lungen, Vermessungen, Aufstellung von Projekten und Kostenanschlägen 
beschäftigt. Seit 1. Juni 1879 ist er in unserer Verwaltung bei der 
Oertlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung, Abtheilung II, thätig. Er 
wurde zunächst als Hilfstechnikcr in dem I. Radial-System beschäftigt, 
übernahm vom 1. März 1880 ab zuerst die Leitung der im I. Radial- 
^hstem und vom 1. Januar 1881 ab der im V. Radial-System für 
die Oertliche Straßeubau-Polizei-Verwaltung, Abtheilung II. auszu 
führenden Arbeiten. 
Am 1. April 1882 trat Herr Beckmann in das Zentralbüreau 
daselbst ein, wo er hauptsächlich mit den Superrevisionen, sowie im 
Falle der Beurlaubung des technischen Leiters der Verwaltung regel 
mäßig mit dessen Vertretung betraut war und diese mit bestem Er 
folge ausgeführt hat. 
Seit dem 1. Juli 1899 ist ihm die Leitung selbstständig über 
tragen, die er ebenfalls zur vollen Zufriedenheit ausgeführt hat. Mit 
Rücksicht auf seine fast 24jährige Beschäftigung und da seine Leistungen, 
Fleiß und Führung durchaus befriedigen, wollen wir ihn als tech 
nischen Leiter der Oertlichen Straßenbau-Polizei-Verwaltung, Abthei 
lung II — Kanalisation — anstellen. 
Von Ueberschreitung der Altersgrenze dürfte mit Rücksicht auf die 
langjährige Beschäftigung abzusehen sein. 
Nach dem Gutachten unseres Vertrauensarztes ist Herr Beck 
mann als körperlich geeignet für die in Rede stehende Stellung zu 
erachten. 
Seine Wohnung ist in Charlottenburg, Rückertstraße 4. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir 
um Aeußerung gemäß § 56, 6 der Städteordnung vom 
30. Mai 1853. 
Berlin, den 1. Mai 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
532. Vorlage (J.-Nr. 816 Lrob. 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Anstellung des über »5 Jahre alten 
SchulamtSkandidaten Rudolf Nerlich als Oberlehrer 
an einer städtischen höheren Lehranstalt. 
Wir beabsichtigen, die an dem Humboldt-Gymnasiuni durch die 
Versetzung des jetzigen Inhabers am 1. April cr. frei gewordene 
Oberlehrerstelle von diesem Tage ab dem Schulamtskandidaten 
Rudolf Nerlich zu übertragen. 
Derselbe ist nach seinen Fakultäten sehr wohl für diese Stelle 
geeignet, hat aber, da er am 27. April 1864 geboren ist, die durch 
die Bestimmungen des Normal-Besoldungs-Etats für die Anstellung 
gezogene Altersgrenze von 35 Jahren überschritten. Er ist indeß seit 
1893 niit einer kurzen Unterbrechung an städtischen höheren Lehr 
anstalten als Hilfslehrer beschäftigt und zwar zuletzt am Leibniz- und 
am Berlinischen Gymnasium in 18 Stunden wöchentlich. Aus diesem 
Grunde beabsichtigen wir, ihn trotz der Ueberschreitung der Alters 
grenze, die übrigens nur zirka 8 Jahre beträgt, lebenslänglich an 
zustellen. 
Herr Nerlich ist nach dem s. p. r. im Original hier beigefügten 
Phystkatsgutachten vom 27. März cr. für den Schuldienst körperlich 
geeignet, und es liegt danach keinerlei Befürchtung vor, daß er vor 
zeitig dienstunfähig wird. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
hinsichtlich des an einer höheren Schule unseres Patronats 
bereiches anzustellenden Schulamtskandidaten Rudolf 
Nerlich, welcher über 35 Jahre alt ist, von der Bestimmung 
der Grundsätze für die Ausführung des Normal-Besoldungs- 
Etats über die bei Anstellung van Oberlehrern an den 
höheren Lehranstalten zu beobachtende Altersgrenze ab 
gesehen wird. 
Berlin, den 6. April 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
533. Vorlage (J.-Nr. 425 8ob. V. 02) — zur Beschluß, 
faffung —, betreffend die Anstellung deS wissenschaft 
lichen Hilfslehrers I»r. Albert (»ruhn als Ober 
lehrer an einer höheren Lehranstalt unseres Patronats 
bereiches. 
Wir beabsichtigen, den wissenschaftlichen Hilfslehrer Dr. Albert 
Gruhn, Eisenacherstraße 103 wohnhaft, am 14. Februar 1865 zu 
Wonsowo in der Provinz Posen geboren, als Oberlehrer an einer 
höheren Lehranstalt unseres Patronatsbereiches vom 1. April d. Js. 
ab mit einem Diensteinkommen von jährlich 3 600 Jt unter der 
Verpflichtung zur Ertheilung von wöchentlich 24 Pflichtstunden anzu- 
stellen und der 13. Realschule (höhere Bürgerschule) zu überweisen. 
Dr. Gruhn hat das pädagogische Probejahr von Michaelis 1897 
ab am hiesigen Friedn ch-Wilhelms-Gymnasium abgeleistet, er trat
	        
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