behindert hatte. Bei einem Alarni am 15. Dezember 1899 glitt
Borchert auf der Flurtreppe der Feuerwache aus und schlug mit dem f
Kreuz auf, wodurch der Austritt des Bruches und damit die Ent
stehung der Dienstunfähigkeit veranlaßt wurde.
Borchert, mit der Feststellung der Pension in der angegebenen
Höhe nicht zufrieden, hat sich beschwerdeführend an den Herrn Ober-
präsidenten gewendet, indem er behauptet, daß seine Dienstunfähigkeit
die Folge einer Dienstbeschädigung im Sinne des Pensions-Reglements
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr sei, und dementsprechend eine
Erhöhung seiner Pension von 72 jt auf 94 JC monatlich verlangt.
Wird Dicnstbeschädigung angenommen, so würde Borchert
allerdings eine Pension in der geforderten Höhe, also jährlich
1 128 JC, zu beanspruchen haben. Nach nochmaliger eingehender
Prüfung des Sachverhalts und Einsicht der beim Polizei-Präsidium
geführten Dienstakten des Borchert halten wir es bei der Eigcnari
des vorliegenden Falles für angebracht, Dienstbeschädigung anzunehmen
und in Gemäßheit der §§ 3 und 6 Absatz 4 des Pensions-Reglements
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr die Pension von 864 JC auf
1128 Jt zu erhöhen. Maßgebend hierfür ist folgende Erwägung:
Würde es sich um die Frage handeln, ob ein „Betriebs
unfall" im Sinne des Gewerbe-Unfallversicherungs-Gesetzes
vorliegt, so würde nach der Rechtsprechung des Reichs-Ver
sicherungsamtes diese Frage mit Rücksicht auf das frühere
Vorhandensein des Bruchleidens zu verneinen sein. Indessen
ist der reglementsmäßige Begriff der „Dienstbeschädigung"
nicht mit dem Begriffe „Betriebsunfall" identisch und es
erscheint daher sehr wohl möglich, das durch den Unfall
erfolgte Hervortreten des früher latent gewesenen Bruch-
leidens, auf welches die Dienstunfähigkeit zurückzuführen ist,
als Dienstbeschädigung anzusehen.
Auch das Gutachten des Arztes der Feuerwehr vom 31. Mai 1900
berechtigt zu dieser Annahme. Es ist anzunehmen, daß im Falle der Ab
lehnung des von Borchert erhobenen Anspruches dieser den Prozeßweg
beschreiten würde; der Ausfall einer Klage würde für die Stadt
gemeinde möglicherweise ein ungünstiger sein.
Wir beantragen daher folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
die dem dienstunfähigen Feuermann Albert Borchert durch
Beschluß vom 26. September 1901 — Protokoll Nr. 25 —
bewilligte Pension von jährlich 864 JC ans jährlich 1 128 JC
vom 1. November 1901 ab erhöht wird.
Berlin, den 13. April 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
512. Vorlage (J.-Nr. 830 6. B. I a. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst-
pension.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Stadt-Bauinspektor, Königlichen Baurath Paul Erd-
mann von seinem am 1. August 1902 erfolgenden Uebertritt
in den Ruhestand die gesetzmäßige Pension von 6 300 JC
jährlich gezahlt werde.
Begründung:
Der jetzt 70 Jahre alte Stadt-Baninsvektor, Königliche Baurath
Erdmann, zur Zeit wohnhaft in Charlottenburg-Westend, Nußbaum-
Allee Nr. 30, ist seit 19. September v. Js. krank und dienstunfähig.
Er ist, da seine vollständige Genesung nicht zu erwarten, um seine
Versetzung in den Ruhestand vorstellig geworden.
Eine Untersuchung durch unseren Vertrauensarzt ist nicht er
forderlich, da Herr Erd mann über 65 Jahre alt ist.
Wir haben daher seine Versetzung in den Ruhestand zuni
1. August 1902 unter Gewährung der gesetzlichen Pension, die nach
der beigefügten, von ihm als richtig anerkannten Berechnung 6 300^:
jährlich beträgt, beschlossen.
Berlin, den 6. Mai 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
öilti. Vorlage (J.-Nr. 1814 Xrob. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst-
pension.
Ter Oberlehrer an, hiesigen Luisenstädtischen Gymnasium Pro
lessor Dr. Junghahn, am 12. Juni 1836 geboren, hat bei uns den
Antrag gestellt, ihn zum 1. Oktober 1902 in den Ruhestand zu ver
setzen. Da er über 65 Jahre alt ist, ist seinem Gesuche ohne Weiteres
stattzugeben. Seine gesetzliche Pension beträgt nach der mit der Bille
um Rückgabe hier beigefügten und von ihm als richtig anerkannten
Pensionsberechnung 4 875 JC jährlich.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung einer
jährlichen Pension von 4 875 JC an den am 1. Oktober 1902
in den Ruhestand tretenden Oberlehrer Professor Dr. Jung
hahn einverstanden.
Berlin, den 7. Mai 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
514. Vorlage (J.-Nr. 1760 Xrob. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst
pension.
Der Oberlehrer am hiesigen Luisenstädtischen Gymnasium Pro
fessor Scholkmann, am 16. April 1837 geboren, hat bei uns den
Antrag gestellt, ihn zum 1. Oktober 1902 in den Ruhestand zu ver
setzen. Da er über 65 Jahre alt ist, ist seinem Gesuche ohne Weiteres
stattzugeben. Seine gesetzliche Pension beträgt nach der mit der Bitte
um Rückgabe hier beigefügten und von ihm als richtig anerkannten
Pensionsberechnung 4 659 JC jährlich.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Zahlung einer jähr
lichen Pension von 4 659 JC an den am 1. Oktober 1902
in den Ruhestand tretenden Professor Scholkmann einver
standen.
Berlin, den 7. Mai 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
515. Vorlage (J.-Nr. 203 6. B. Ia. 02) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung des Magistrats-
Sekretärs Albert Bon dick.
Der Magistrats-Sekretär Albert Bondick, geboren am 3. No
vember 1839,' ist am 6. April 1871 als zivilversorgungsberechtigter
Militäranwärter in den hiesigen Bürcaudienst eingetreten und vom
1. Januar 1873 ab angestellt worden.
Er ist schon seit mehreren Jahren hcrzleidend und zuckerkrank
und war deshalb seit längerer Zeit nur noch in beschränktem Maße
dienstfähig. Unterm 24. März d. Js. veranlaßten wir seine Unter
suchung durch den städtischen Vertrauensarzt und dieser hat, wie aus
der Anlage ersichtlich, sein Gutachten dahin abgegeben, daß Bondick
zur Erfüllung seiner Amtspflichten dauernd unfähig ist.
Wir haben daher seine Versetzung in den Ruhestand und zwar
zum 1. Oktober d. Js. in Aussicht genommen.
Mit diesem Zeitpunkt hat sich Bondick nach seiner anliegenden
Erklärung vom 29. April d. Js. einverstanden erklärt und die an
liegende Pensionsberechnung als richtig anerkannt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir daher um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Magistrats-Sekretär Albert Bondick vom Tage seiner
Versetzung in den Ruhestand ab, den 1. Oktober 1902, ein
Ruhegehalt von jährlich 3 048 JC gezahlt werde.
Die Anlagen bitten wir, mit dem ergehenden Beschlusse zurück
zusenden.
Berlin, den 17. Mai 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
51«. Vorlage (J.-Nr. 493 G. B. 1b, 01) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Dienst-
pension.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Steuererheber Marckardl bei seiner Versetzung in den
Ruhestand vom 1. August d. Js. ab eine Dienstpcnsion von
717 JC jährlich gezahlt werde, wovon jedoch eine Miliiär-
Jnvalidenpension von 252 JC jährlich zurückzurechnen ist.