§ 5.
Die Stadtgemeinde Berlin hat die Gemeinde Dalldorf für alle An
sprüche voll zu vertreten, welche an die Gemeinde Dalldorf in Folge
Einlegung, Unterhaltung und Benutzung der eingelegten Gasrohren
und der Kabel etwa erhoben werden könnten. Sollte diese Gemeinde
jemals in einem solchen Falle zu einem Schadenersatz in dieser Be
ziehung verurtheilt werden, so verpflichtet sich die Sladtgemeinde
Berlin nicht allein für den Betrag des Schadens, sondern auch für
die Kosten des Verfahrens voll aufzukommen.
8 6.
Sollte die Stadtgemeinde Berlin etwa später in anderer als der
jetzt genehmigten Weise oder durch andere Straßen der Dalldorfer
Gemarkung Gasröhren verlegen wollen, so bedarf es einer neuen
Genehmigung seitens der Gemeinde Dalldorf.
8 7.
Sollte die Stadtgemeinde Berlin die Röhren und die Kabel aus
der Straße nach § 2 entfernen wollen, so wird vor der Herausnahme
der Rohrleitungen auf Grund besonderer Verhandlungen die Höhe
der Kaution bestimmt, welche die Stadtgemeinde Berlin als Sicherheit
dafür zu hinterlegen hat, daß sie den von ihr eingegangenen Verbind
lichkeiten in jeder Weise nachkommt. Solange über die Höhe der
Kaution eine Einigung nicht erzielt wird, darf die Stadtgemeinde
Berlin die Röhren und Kabel nicht aus dem Straßenkörper entfernen.
8 8.
Die Stempel- und sonstigen Kosten dieses Vertrages trägt die
Stadtgemeinde Berlin.
48». Vorlage (J.-Nr. 4 043 B. I. 02) — zur nachträglichen
Beschluhfaffung —, betreffend mehrere bauliche Ab
änderungen in dem Projekt zum Neubau eines Strasten-
reinigungs-Depots in Verbindung mit dem Er
weiterungsbau der IV. Realschule in der Diestelmeyer-
straste.
Bei Gelegenheit der Prüfung der Baurechnung Nr. 2 629,
betreffend den Neubau eines Straßenreinigungs-Depots in Verbindung
mit dem Erweiterungsbau der IV. Realschule in der Diestelmeyer-
straße ist von deni Ausschuß für Rechnungssachen inouirt worden,
daß der ursprüngliche Bauplan erhebliche Abänderungen erfahren
habe,. und daß zu diesen Abänderungen nicht die Zustimmung der
Stadtverordneten-Vcrsammlung eingeholt worden sei.
Wir bemerken hierzu, daß die baulichen Veränderungen mit
einer einzigen Ausnahme lediglich den Erweiterungsbau der IV. Real
schule betreffen, und daß dieselben von dem Direktor dieser Anstalt
angeregt und nach Prüfung durch die zuständige Baninspektion von
der städtischen Schul-Deputation unserer Bau-Deputation zur Aus
führung empfohlen worden sind. Die Abänderung des Bauprojekts
bezieht sich auf die Einrichtung eines Klosets für Lehrer und eines
Raumes zur Unterbringung von Fahrrädern, sowie auf die ander
weite Einrichtung mehrerer zu Sammlungen bestimmter Zimmer und
endlich auf die Herstellung eines Balkons. Das Bauprojekt in dieser
abgeänderten Form ist von der städtischen Bau-Deputation für zweck
mäßig erachtet worden und hatte auch unsere Zustimmung gefunden.
Mit Rücksicht darauf, daß die auf 8 250 M berechneten Mehrkosten
durch anderweite zur Zeit der Beschlußfassung über das unseres Er
achtens nur unerheblich abgeänderte Bauprogramm festgestellte Er
sparnisse gedeckt werden konnten, haben wir geglaubt, von einer
Vorlage an die Versammlung seiner Zeit absehen zu können.
Wir wollen indeß den Forderungen des dortseingen Rechnungs
ausschusses durch die gegenwärtige Vorlage noch nachträglich gerecht
werden und beantragen, wie folgt, zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich mit der Ausführung des
Neubaues eines Straßenreinigungs-Depots in Verbindung
mit dem Erweiterungsbau der IV. Realschule in der
Diestelmeyerstraße in der von dem ursprünglichen, von der
Versammlung bereits genehmigten Bauprojekt abweichenden
Gestaltung nachträglich einverstanden und ertheilt dem
Magistrat Indemnität.
Berlin, den 10. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
48«. Vorlage (J.-Nr. 3325 8t. III. 01) — zur «cschluh-
faffung —, betreffend die Hinzumiethung von Räumen
für die Steuer - Annahmestelle X I» im Markthallen
gebäude Tresckowstraste 11.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
zur Vergrößerung der Räume für die Steuer-Annahme
stelle X b im Markthallengebäude Tresckowstraße 11 zu
den bisher dort gemietheten Räumen Amtsräume für eine
Jahresmiethe von 330 Jl vom 1. Juli d. Js. hinzugemiethet
werden, und genehmigt, daß der Miethsbetrag von 247,so M
für die Zeit vom 1. Juli 1902 bis zum 31. März 1908
aus den bei Spezial-Verwaltung 45 im Extraordiuarium,
Position 1. für unvorhergesehene Ausgaben bereiten Mitteln
entnommen und an die Hauptkasse der städtischen Werke
zum Konto „Markthallen-Verwaltung" in Vierteljahrsraten
zum Voraus gezahlt werde.
Begründung.
Die im Oktober 1893 (vergl. Beschluß der Stadtverordneten-
Versammlung vom 26. Oktober 1898 — Protokoll Nr. 15 —) für
die Steuer-Annahmestelle Xb im I. Stockwerk des Markthallen
gebäudes Tresckowstraße 14, jetzt 11, für 1020 M jährlich gemietheten
Räume sind in Folge der Zunahme der Steuereinziehungsgeschäste.
sowie in Folge der dadurch bedingten nach und nach nothwendig
gewordenen Vermehrung des Beamtcnpersonals schon längere Zeit
für einen geordneten Geschäftsverkehr unzureichend geworden.
Es ist deshalb nach unserer Vorlage vom 20. März d. Js. —
J.-Nr. 11209 BI. 02 — lDrucksache Nr. 328) beabsichtigt, die
Steuer-Annahmestelle X b künftig in dem in der Lychencrstraße zu
errichtenden Lehrerwohngebäude mit unterzubringen.
Bis zur Fertigstellung dieses Neubaues, mit dessen Vorcntwurf
sich die Versammlung in der Sitzung vom 1. Mai d. Js. einver
standen erklärt hat, haben wir dem Antrage der Steucr-Deputation
entsprechend beschlossen, zu den bisherigen Räumen die an dieselben
im I. Stockwerk des Seitenflügels grenzende Miethswohnung,
bestehend aus 2 einfenstrigen Stuben, einer Küche und Korridor, vom
1. Juli d. Js. ab als Amtsräume hinzuzumiethen. Die dafür von
der Markthallen-Deputation verlangte Jahresmiethe von 330 M ein
schließlich aller Nebenabgaben ist als angemessen zu erachten. Auch
sind wir im Einverständniß mit der Rathhaus-Kommission bereit, die
durch die Hinzumiethung der neuen Räume entstehenden Kosten der bau
lichen und Sicherheitseinrichtungen aus der Spezial-Verwaltung 39 A,
Titel II, berichtigen zu lassen.
Den für die Zeit vom 1. Juli d. Js. bis zum 31. März k. Js.
erforderlichen Miethsbetrag von 247,5» M gedenken wir aus dem
Dispositionsqnantum für unvorhergesehene Ausgaben — Spezial-
Verwaltung 45, Extraordinarium, Position 1 — zu decken, während
der Miethsbetrag vom 1. April 1903 ab in den Etat für das Etats
jahr 1903 eingestellt und in Vierteljahrsraten zum Voraus an die
Hauptkasse der städtischen Werke zum Konto „Markthallen-Verwaltung"
abgeführt werden wird.
Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit ersuchen wir um Beschluß
fassung in der nächsten Sitzung.
Berlin, den 13. Mai 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
487. Zu der Vorlage (Drucksache 462), betreffend die Ab
änderung des Ortsstatuts für das Gewerbegericht der
Stadt Berlin.
Ich beantrage:
1. § 13 des Statuts, Absatz 3 und 4 zu streichen,
2. in tz 13, Absatz 1, einzufügen hinter Arbeitgeber: „und
Arbeiter",
3. im § 15, Absatz 2, hinter Arbeitgeber: „und Arbeiter" zu
schreiben,
4. im § 16, Absatz 2, hinter Arbeitgeber zu schreiben: „und
Arbeiter".
Berlin, den 15. Mai 1902.
Hugo Sachs (II).