1. wie groß die zu bebauenden Fläche» seien und wie groß
an Zahl die darauf wahrscheinlich unterkommende Be
völkerung sein werde?
2. ob auf dem auszutheilenden Gelände ein Bedürfniß für
eine Gemeindeschnle vorhanden sein werde?
3. ob das Herausschneiden eines zweiten Schulgrundstücks
möglich sei?
Einen weiteren Punkt der Debatte bildete die Fußgängerbrücke.
Hierüber heißt es in der Vorlage:
0. Herstellung der Fußgängerbrücke.
Ueber die im Zuge der Flensburgerstraße herzustellenden Fuß-
gängerbrücke haben die Verhandlungen folgendes Ergebniß gehabt:
Die Gesellschaft verpflichtet sich:
a) für den Fall, daß die Stadtgemeindc Berlin die Brücke
nach eigener Konstruktion selbst ausführen sollte, zu deren
Kosten einen Beitrag bis zur Höhe von 150 000 Jt zu zahlen,
b) falls die Stadtgemeinde die eigene Ausführung ablehnt, die
Brücke nach dem Projekte des Professors Müller-Breslau
mit den vom Magistrat gewünschten Aenderungen und unter
Aufsicht des letzteren auf eigene Kosten selbst auszuführen.
Dazu wird bemerkt, daß vorbehalten bleibt, der Stadtverordneten-
Versammlung seiner Zeit das Brückenprojekt vorzulegen.
Das Projekt Müller-Breslau wurde vorgelegt, fand aber von
keiner Seite Beifall. Es wurde ausgeführt, daß nicht die Stadt,
sondern die Gesellschaft in ihrem eigenen Interesse die Brücke wünsche.
Daher müsse die Gesellschaft die Brücke auch auf ihre Kosten so
bauen, wie die Stadt es vorschreibe — etwa das Hängebrücken
projekt des Herrn Stadt-Bauraths für zirka 200000^ — ohne daß
letztere etwas zuzahle und dies umsomehr, als die Stadt ja dauernd
die ziemlich hohe Unterhaltungslast übernehme.
Auch wurde von einer Seite angeregt, die Gesellschaft zur Er
bauung einer Fahrbrücke zu verpflichten, da sich nach Verlauf einiger
Jahre doch ein Bedürfniß hierzu herausstellen werde. Dem wurde
aber sowohl von Seiten des Herrn Stadt-Bauraths als auch von
Seiten des Ausschusses widersprochen, indem einerseits betont wurde,
daß zur einen Seite in 160 m Entfernung die Hansabrücke, zur
andern Seite in etwas größerem Abstande die Lessingbrücke — beides
Fahrbrücken — vorhanden seien und daß gar kein Hinterland da sei,
aus dem heraus sich ein Verkehr entwickeln könnte. Andererseits
wurde zu bedenken gegeben, daß die Höhenverhältnisse der beiderseitigen
Ufer nicht so geartet seien, daß man, ohne die Zustände bei der Sieg
mundshofbrücke zu wiederholen, eine Fahrbrücke errichten könnte.
Zu einer Abstimmung wurde noch nicht geschritten: der Ausschuß
beschloß vielmehr, sich heute zu vertagen und die Herren Magistrats-
Vertreter zu ersuchen, in der nächsten, auf Dienstag, den 8. d.^Mts.,
Nachmittag 5^ Uhr, anzuberaumenden Sitzung die obigen 3 Fragen
behufs Beurtheilung des Schulbedürfnisses zu beauskunften.
V. g. u.
A. Dinse.
Zu Nr. 457.
II.
Berlin, den 8. April 1902.
Anwesend:
Stadtverordneter Dinse, Vorsitzender,
Wallach, Vorsitzender-Stellvertreter,
- Baumann,
- Borgmann,
- Buckow,
- Druhm,
Eckard,
- Haberland,
- Heimann,
Maas,
Nelke,
- Rosenow,
- Stapf.
Anwesend als Magistrats-Vertreter:
Stadtrath Friedet,
Stadt Baurath Krause,
Stadt-Schulrath Dr. Gerstenberg.
Anwesend mit Zustimmung des Ausschusses:
Stadt-Bauinspektor Matzdorf.
Es fehlen:
Stadtverordneter Ewald,
- Frick, entschuldigt.
Das Protokoll der vorigen Sitzung wurde vorgelesen und genehmigt.
Der Herr Stadt-Baurath ertheilte hierauf folgende Auskünfte:
A. Das gesammte Terrain der Gesellschaft betrage 117 393 qm,
hiervon ab für Straßentand . 35 845 -
bleiben 111548 gm
ab Vorgartenland . 3113
also bleibt bebaubare Fläche 108 435 qm.
Das seitens der Gesellschaft von anderen Eigenthümern zu
erwerbende Straßenland beträgt:
a) vom Domänen-Fiskus 13195 qm,
ß) von den Borsig'schen Erben 3120 -
r) von Aschrott . 977
17 292 qm.
Hiernach betrage das gesammte Straßenland 35 845 -s-
17 292 — 53137 qm (ohne Vorgartenland), mithin verhalte
sich das Straßenland zum Bauland wie 53 : 111 — 47,75 %.
B. Für die 12 m breite Ladestraße seien kostenfrei zur Verfügung
zu stellen:
a) von der Terrain-Gesellschaft... 4 180 qm |
ß) vom Borsig'schen Terrain . . . 1208 5 604 qm.
■/) vom Aschrott'schen Terrain . . 221 - )
O. Nach Angabe des Statistischen Amtes kämen 10 520 Bewohner
auf zirka 99 900 qm bebaute Fläche, also 1 Bewohner auf
zirka 9,5 qm.
Nehme man rund 10 qm auf 1 Bewohner an, so ergäben sich:
auf 111548 qm Bauterrain der Ge
sellschaft 11 150 Bewohner,
ß) ans 111548 -f- 71400 -f- 31579 —
151 027 qm Gesammtbauterrain ein
schließlich Aschrott (östliches Terrain)
und Borsig — zirka 15 100 Bewohner,
r) auf 111 548 + 7 900 + 9111 -f
31 579 — 160138 qm Gesammtbau
terrain einschließlich Aschrott (beide
Grundstücke) und Borsig . . — zirka 16 000 Bewohner.
Der Herr Stadt-Schulrath erklärte, daß unbedingt Terrain ge
braucht werde für eine Gemeinde-Doppelschule. In dieser Gegend stehe
man einer Schulnoth gegenüber. Außerdem fehle im Umkreise eine
katholische Schule und auch für eine solche liege ein dringendes Be-
dürftnß vor.
Die Größen für die erforderlichen Terrains wurden in Ueber
einstimmung mit den Herren Magistrats Vertretern festgestellt auf
mindestens 4 500 qm für das Gymnasium, und nicht unter 5 500 qm
für eine Gemeinde-Doppelschule, zusammen auf mindestens 10 000 qm.
Der Herr Stadt-Bauinspektor wurde ersucht, zwecks Feststellung der
Lage Skizzen auszuarbeiten und dem Ausschüsse zu übersenden.
Der Vorsitzende erklärte hierzu, daß nach einer Rücksprache mit
Verlretern der Terrain-Gesellschaft, von dieser 10000 qm hergegeben
werden würden in einer dem Magistrat geeignet erscheinenden For
mation, allerdings zum Selbstkostenpreise.
Der Herr Stadt-Baurath erklärte, daß die Gesellschaft sich jetzt
den Selbstkostenpreis einschl. Kanalisation rc. auf 112 Jt pro qm
berechne, daß sie das Terrain in der gewünschten Größe aber für
100 Jt pro qm — dem billigsten Preise — an die Stadt verkaufen
würde. Zu dem vor zwei Jahren normirten Preise von 78 Jt
pro qm schlage die Gesellschaft jetzt eben 2 Jahre Zinsen hinzu.
In Folge dieser Mittheilungen wurde von einer Seite beantragt,
den Plan nur zu genehmigen, wenn die Gesellschaft 6500 qm für
eine Gemeindedoppelschule kostenfrei übereigne; von anderer Seite
wurde beantragt, mit der Gesellschaft nochmals zu verhandeln in dem
Sinne, daß ihr Plan nur genehmigt werden könne, wenn ein Schul
grundstück zum Preise von 50 Jt pro qm übereignet werde.
Die Anträge wurden damit begründet, daß doch sehr wohl zu
bedenken sei, daß hier viele kleine Wohnungen entstehen würden, und
daß der Stadt hierdurch zu große Lasten entständen. Die Sladt
müsse daher darauf Bedacht nehmen, den Plan für sich günstiger zu
gestalten durch Anlage eines Platzes, denn dann bekäme man nicht
so kleine Wohnungen und könne vielleicht eine Gemeindedoppelschule
entbehren.
Der Ausschuß beschloß, die Herren Dinse, Bergmann und
Druhm zu beauftragen, in diesem Sinne mit der Gesellschaft zu
verhandeln.
Dieser Subkommission wurde außerdem aufgegeben, bei den Ver
handlungen zu betonen, daß die Brücke als Hängebrücke nach dem
Krause'schen Projekt herzustellen sei vollständig auf Kosten der Gesell
schaft ohne Zuzahlung seitens der Stadt.
Hierauf wurde die heutige Verhandlung abgebrochen.
G. w. o.
A. Dinse.
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