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Volume No. 20 (312-315), 21. März 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

23!' 
JV; 20. 
(312—315.) 
Worlagen 
für die 
Stadtterordueten'Bersammlung zu Berlin. 
312. Vorlage (J.-Nr. 1252 Lrk. II. 01) — zur Beschluß, 
fafsung —, betreffend die Verleihung eines Benefiziums 
der Rentier Wunderlich'schen Stiftung. 
In der Männer-Abtheilung der mit unserm Friedrich Wilhelms- 
Hospital verbundenen Wunderlich-Stiftung ist durch Ableben des bis 
herigen Inhabers ein Benefizinm frei geworden. 
Das Stiftungs-Beiiefizium besteht aus freier Hospitalverpflegung 
nebst einem Taschengelde von 1,bo M monatlich. Für die frei 
gewordene Stelle ist der in unserem Hospitale verpflegte Brettschneider 
Friedrich Bernhardt als besonders würdig und bedürftig in Vor- 
schlag gebracht worden, zumal derselbe von keiner Seite Zuwendungen, 
namentlich auch keine Invaliden- oder Altersrente bezieht. 
Unter Beifügung der Personalakten des Bernhardt beantragen 
wir, zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Verleihung eines 
Beneiizuuns der Wunderlich-Stiftung an den in unserem 
Hospital in der Fröbelstraße verpflegten Hospitaliten Bern 
hardt einverstanden. 
Berlin, den 12. März 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
313. Protokoll des Ausschusses zur Borberathung (Druck 
sache 136», betreffend die Erwerbung der zur Liebig- 
straste verwendeten Flächen der Grundstücke Liebig- 
straste 4 und 5. 
Berlin, den 18. März 1902. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Iden, Vorsitzender, 
- Meybring, Vorsitzender-Stellvertreter, 
Gemeinhardt, 
- Hintze, 
- Homanii, 
Quednow, 
- Runge. 
Anwesend als Magistrats-Vertreter: 
Stadtrath Kau ff mann. 
Es fehlten: 
Stadtverordneter Banmann, entschuldigt, 
- Glocke, 
Sutter, entschuldigt. 
Die Versammlung hat in ihrer Sitzung voni 6. d. Mts. — 
Protokoll Nr. 14 — beschlossen, obige Vorlage durch einen Ausschuß 
vorberathen zu lassen. 
Der Magistrat beantragt, die beiden Flächen im Enteignungs- 
versahren zu erwerben, da die Eigenthümer 150 resp. 35 jt pro 
Quadratmeter nebst Erlaß der Anliegerbeiträge gefordert hätten. 
Hierzu wurde ausgeführt, daß nach der Vorlage des Magistrats vom 
15. Mai 1899 «Drucksache 446» und nach dem Beschlusse der Ver 
sammlung voni 15. Juni 1899 — Protokoll Nr. 8 — ein Preis von 
25 M pro Quadratmeter Straßenland für angemessen befunden sei, 
dergestalt, daß dieser Preis freihändig gezahlt iverde» solle, daß aber 
alle darüber hinausgehenden Forderungen abzulehnen seien und in 
diesen Fällen die Erwerbung im Wege der Enteignung bewirkt werden 
solle. Die Versammlung sei daher gedungen und müsse der Magistrats- 
vorläge zustimmen. 
Demgegenüber wurde geltend gemacht, daß beide Häuser int 
Jahre 1876 erbaut worden seien, während das Ortsstatut II erst im 
Jahre 1877 Geltung erlangt habe. Außerdem sei die Liebigstraße 
bereits im Jahre 1876 zu mehr als 3 / 4 ihrer Länge bebaut gewesen, 
sie habe mithin vor dem Inkrafttreten des Ortsstatllts ll den 
Charakter einer zum Anbau fertigen, also einer „historischen" Straße 
gehabt. Hiernach läge keine der Möglichkeiten vor, nach welchen die beiden 
Besitzer als Anlieger der Liebigstraße zu den Anliegerbeiträgen heran 
gezogen werden könnten, umsoweniger, als auch in der Entscheidung 
des Oberverwaltungsgerichtes, II. Senats, vom 4. März 1896 — 
II. N. 485 — ausdrücklich festgestellt sei, daß die Errichtung eines 
Gebäudes vor Erlaß eines Ortsstatutes auf Grund des Fluchtlinien- 
gesetzes die Heranziehung zu Anliegerbeiträgen niemals rechtfertigen 
könne. Der Magistrat möge daher die Befreiung der Besitzer von 
Liebigstraße 4 und 5 von den Anliegerbeiträgen zugestehen, das 
Straßenland solle ihm dann unentgeltlich überlassen werden. 
Der Herr Magistrats-Vertreter erwiderte, daß nach den »lagistrai- 
lichen Feststellungen die Liebigstraße eine ausgebaute Ortsstraße der 
Gemeinde Lichlenberg nicht gewesen sei. Sie sei nur eine provisorische 
Zufahrtsstraße zum Viehhof gewesen und im Jahre 1880 — sofort 
nach ihrer Einverleibung — mit einem sogenannten Bauerndamm 
von 8 m Breite provisorisch von der Stadtgemeinde Berlin gepflastert 
worden. Die herangezogene Judikatur sei eine so schwierige und io 
schwankende, daß derartige Fragen zum Mindesten in diesem Ausschüsse 
nicht erledigt werden könnten. Im Enteigniingsverfahren könne ja in 
jedem Stadium desselben eine diesbezügliche Einigung mit beiden 
Besitzern stattfinden, falls diese eine solche anstreben sollten. Auch 
von Seiten des Ausschusses wurde deni beigepflichtet und hinzu 
gefügt, daß mau die Anliegerbeiträge von allen Eigenthümern gleich- 
mäßig einziehen müsse und daß daher, um überhaupt vom Fleck zu 
kommen, das Enteignungsversahren unverzüglich zu beantragen sei: 
in diesem Verfahren biete sich Zeit und Gelegenheit, die Angelegenheit 
zum beiderseitigen, befriedigenden Abschluß zu bringen. 
Der Ausschuß nahm daher den Magistratsantrag einstimmig an, 
sodaß der Versammlung folgende Beschlußfaffung vorgeschlagen wird 
Die Versammlung ist mit der Erwerbung der zur Liebig 
straße verwendeten beiden Flächen der Grundstücke Liebig 
straße Nr. 4 und 6 von je 48 gm im Euteignungsverfahren 
einverstanden. 
Der Druck des Protokolls ist beschlossen und zum Berichterstatter 
der unterzeichnete Vorsitzende gewählt worden. 
G. w. o. 
Iden. 
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