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Volume No. 19 (311), 21. März 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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Ausfertigung einer Bestallung abhängig, die Bildung von Beanuen- 
verhältnifsen lediglich durch Beschäftigung bei der Stadt sei demnach 
nicht möglich. Außerdem werde jedem Hilfsarbeiter in dem Ein 
berufungsschreiben mitgetheilt, für welchen speziellen Zweck feine 
vorübergehende Thätigkeit verlangt werde. 
Bei Titel 3. 1 A sind unter a als außerordentliche nicht pensions 
fähige Remuneration für den Magistratsdiener Bransky, so lange er 
in seiner gegenwärtigen Dienststellung bei dem Büreau der Stadt- 
verordneten-Vcrsammlung verbleibt und keine Dienstwohnung erhält. 
466 Jt in den Etat eingestellt. Diese Summe setzt sich zusammen 
aus 232 Jt Miethsdisserenz zwischen seiner früheren und jetzigen 
Wohnung und 234 Jt Miethe für seine frühere Wohnung für April 
bis September er. Letzterer Betrag wird, wie im Ausschüße mit- 
gelheit wurde, nicht zu zahlen sein, da die Wohnung anderweit ver 
muthet worden ist. 
Der Ausschuß hält es mit Rücksicht aus den letzteren Umstand, 
sowie in Erwägung, daß der Diener Brausky sich in seiner Stellung 
gut bewährt hat und er verpflichtet ist an allen Abendsitzungen im 
Büreau der Versammlung anwesend zu sein, für nothivendig, die 
Funktionszulage anderiveit zu regeln und zwar in der Weise, daß 
unter Fortfall der obigen Bestimmungen eine feste Funktionszulage 
von 500 Jt gegeben iverdc. Er hat deshalb folgende Resolution 
gefaßt, die er der Versammlung zur Annahme vorschlügt: 
Die Versammlung' ersucht den Magistrat unter Fortfall 
der im Spezial-Etat 38 zu Titel 3. 1. A. a getroffenen 
Festsetzungen dem Diener Bransky eine Funktionszulage 
von jährlich 500 Jt zu gewähren. 
Zu Titel 6 — Gehälter der Schnlinspcktorcn — liegt eine Petition 
des Sladt'Schnlinspektors Dr. Staute vor. worin derselbe bittet, unter 
Wegfall der persönlichen Zulage feine Dienstzeit vom 1. April ab in 
der Weise festzusetzen, daß er von da ab in die 3. Gehaltsstufe mit 
7 200 M (statt 6 800 -j- 300 Jt) kommt, und seine Dienstzeit hicrselbst 
vom l. April 1892 ab datirl wird. 
Bei der Besprechung der Petition wurde ausgeführt, daß der 
Bittsteller keinen Grund zur Beschtverde habe, 3it dem Briefe des 
früheren Stadt-Schulraths Dr. Bertram, aus welchen der Bittsteller 
sich beziehe, sei nur gesagt, daß die Schul-Deputalion die Wahl vor 
genommen mit Befürwortung der Anrechnnng von 3 Dienstjahren. 
Der Magistrat habe auch bei Präsentation des Herrn Kaute der 
Versammlung die Anrechnung der drei Dienstjahren vorgeschlagen, 
seitens der Versamnilung sei dies aber abgelehnt und beschlossen 
worden, eine persönliche Zulage von 300 Jt jährlich so lange zu 
gewähren, bis das Gehalt von 7 200 Jt erreicht sei. Diese Festsetzung 
sowie die Gehaltsskala habe der Magistrat dem Bittsteller in der 
Vokation mitgetheilt und derselbe habe daraufhin ohne jeden Vorbehalt 
seinen hiesigen Dienst angetreten. Es komme hinzu, daß die Gchalts- 
skala bereits zweimal ausgebessert ivorden sei. Wäre die erste Gehalts- 
skala noch gegenwärtig in Kraft, so würde der Bittsteller selbst bei 
Anrechnung der drei Dienstjahre gegenwärtig erst ein Gehalt von 
6 300 M beziehen, während dasselbe thatsächlich 7 100 Jt betrage. 
Von mehreren seilen wurde gellend gemacht, daß der Sinn des 
Beschlusses der Versammlung augenscheinlich dahin gegangen sei, den 
Bittsteller so lange in dem Genuß der persönlichen Zulage zu belasten, 
bis derselbe das Höchstgehalt, welches damals 7 200 Jt betrug, erreich! 
habe. Demgemäß erscheine es billig, nach dieser Richtung die Be 
stimmungen zu treffe», damil die persönliche Zulage nicht schon bei 
7 200 J(. t sondern erst bei dem gegenwärtigen Höchstgehalt von 8 400 Jt 
aufhöre. Gleichzeitig wurde beantragt, die Petition dem Magistrat 
zur Berücksichtigung zu überweisen. 
Der Ausschuß hiell es nach Lage der Sache nicht für zulässig, 
auf diesen Antrag einzugehen, er hat denselben abgelehnt und beschlossen, 
der Versammlung Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen. 
Bei Titel 6 — Bauinspektoren — findet sich zu Nr. 4 der 
Vermerk in den Erläuterungen, daß der Bauinspektor Wollenhaupt 
als technischer Baurath bei der Bauausführung der Heilstätte zu 
Beelitz für die Landes-Versichcrungsanstalt Berlin eine Vergütigung 
von 250 Jt monatlich beziehe. 
Von einer Seite wurde bemerkt, daß der Herr Wolle »Haupt 
sich kontraktlich verpflichtet habe, wöchentlich 2 Dienstreisen nach 
Beelitz behufs Jnspizirung der Bauarbciten zu nnternehmen, und er 
für jede Reise 26,so Jt liquidste. Bei einer so starken Anspannung 
der körperlichen und geistigen Kräfte des Betreffenden müsse unbedingt 
der städtische Dienst leiden. 
Seitens des Herrn Oberbürgermeisters ivurde benierkt, daß ihm 
von diesen regelmäßigen wöchentlichen Dienstreisen nichts bekannt 
sei, eine Genehmigung sei nicht nachgesucht worden. Er werde Ver 
anlassung nehmen, das Sachverhältnitz festzustellen. 
Unter Position 8 wird für den Bauinspektor Matzdorf und 
unter Position 12 für den Baurath Gottheiner eine widerrufliche 
nicht pensionsberechligte Funktionszulage von je 1000 Jt verlangt. 
Von einer Seite wurde beantragt, beide Zulagen zu streichen. 
Ter Bauinspeklor Matzdorf sei stark mit Nebenarbeiten beschäftigt, 
und bekomme ■ für die Projektbcarbeitung und Oberleitung bei dem 
Bau des Arbeitsnachweises der Landes-Versicherungsanstalt Berlin 
nicht nur 1 800 Jt, wie in den Etatserläutcrungen angegeben werde. 
sondern 20000 JC\ er habe sogar erst vor Kurzem eine Abschlags 
zahlung von 6 000 Jt empfangen. Bei solchen Nebenarbeiten sei es 
nicht möglich, sich voll dem Dienste der Stadl widmen zu können 
und es verbiete sich daher von selbst, diese außerordenliche Zulage 
zu bewilligen. 
Der Herr Stadt Baurath schilderte die Thätigkeit des Herrn 
Matzdorf und trat ivarm für die Bewilligung der Zulage an diesen 
hervorragend befähigten und außerordentlich fleißigen Beamten ein. 
Gleichzeitig bemerkte derselbe, daß, wenn in der That von der Landes- 
Versicherungsanstalt Berlin ein Honorar von 20000^ gegeben werde, 
dasselbe doch nicht als Verdienst aufgefaßt werden könne, da der Herr 
Matzdorf doch nicht Alles allein machen könne, sondern'Hilfe nöthig 
habe, daher lverde ein größerer Theil dieser Summen in andere Taschen 
fließen. 
Auch von anderer Seite wurde für die Bewilligung der Funklions- 
zutage eingetreten mit der Begründung, daß, wenn man die Neben 
arbeiten der Baubeamten beschränken wolle, man andererseits durch 
Erhöhung der Besoldungen diese Beamten an den Dienst der Stadt 
zu fesseln suchen müsse. Dagegen wurde andererseits betont, daß man 
zunächst die Nebenarbeiten erst thatsächlich abschaffen müsse, bevor 
man an die Bewilligung von Funktionszulagen gehen könne. 
Bei der Abstimmung gelangte der gestellte Antrag zur Annahme, 
es ist daher die Funktionszulage von 100o Jt gestrichen worden. 
An Beziehung auf den Baurath Gottheiner wurde hervor- 
gehoben, daß derselbe 25 Jahre im städtischen Dienst stehe, sich sehr 
bewährt habe und seine Geschäfte mit Umsicht und Fleiß erledige. 
Eine FunktionSzulage von 1 000 Jt sei dem verdienten Manne wohl 
zu gönnen. 
Der Ausschuß hat denn auch bei der Abstimmung den Antrag 
auf Streichung abgelehnt und die 1 000 Jt bewilligt. 
In der zweiten Lesung wurde der Antrag auf Gewährung der 
Funktionszulage an den Bauinspektor Matzdors wieder aufgenommen 
und eventuell beantragt, auch die Gottleiner'sche Zulage zu streichen. 
Nach kurzer Erörterung hat der Ausschuß den Beschluß auf 
Streichung der 1 000 Jt für den Herrn Matzdorf aufrecht erhallen, 
sodann aber auch die 1000 ^ für den Baurath Gottheiner ge 
strichen. 
Bei Titel 12 — Architekten und Techniker für die Tiefbau-Ver 
waltung — Positionen 15 bis 21 und bei Titel 13 — Sonstige 
Techniker für die Tiefbau-Verwaltung — Positionen 2 bis 10 ist der 
Turnus vom 1. April 1901 auf Grund des Stadtverordneten- 
Beschlnsies vom 6. März 1902 — Protokoll 49 K — abzuändern 
in „1. April 1902". 
Die von einer Seite beantragte Streichung der unter Titel 23, 
Position 2, für den Verwaltungs-Direktor Schuster ohne jede Be 
gründung geforderten persönlichen Zulage von 600 Jt ist vom Aus 
schüsse abgelehnt worden, nachdem heute für die Gewährung der Zu 
lage ausgeführt >var, daß die Thätigkeit des Direktors durch Aus 
dehnung der Waisen-Verwaltung und durch Einrichtung des Kinderashls 
sich erweitert habe und derselbe in das Gehalt des früheren Direktors 
Fischer einrücken solle. 
Der Etat ist im klebrigen in beiden Lesungen unverändert zur 
Annahme gelangt; der Ausschuß empfiehlt seine Feststellung 
in Einnahme auf 683155 Jt, 
in Ausgabe auf . 8379058 - 
also mit einer Mehr-Ausgabe von ... 7 695 903 Jt. 
Der vorgerückten Zeit wegen ist hierngchst die Berathung abge 
brochen und die Sitzung geschlossen worden. 
Die nächste Sitzung-ist auf Mittwoch, den 19. d. Mts., verabredet 
worden. 
V. 
>v. 
o. 
Langerhans. 
Zu Nr. 31t. 
VIII. 
Verhandelt Berlin, den 19. März 1902. 
Anwesend: 
Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Langerhans, Vorsitzender, 
- -Stellvertreter Michelet, Vorsitzender-Stell 
vertreter. 
Stadtverordneter Borgmann, 
. Bruns, 
Fähndrich, 
Friedberg, 
Friederici, 
Gemeinhardt, 
Giese, 
Liebenow, 
Schulze, 
Ullstein, 
Wallach. 
Weiß.
	        
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