Path:
Volume No. 17 (290-303), 15. März 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

252 
§ 5- 
Sollte rother Erwarten der Magistrat in Berlin oder her Magi 
strat in Hannover hie Annahme des Geldes zu den ermähnten Zwecken 
ablehnen, so soll dasselbe an irgend eine voraussichtlich fortdauernde 
Anstalt, welche sich zur Erfüllung jener Zwecke bereit erklärt, über 
wiesen werden. Die Bestimmung dieser Anstalt steht dem nachstehend 
ermannten Testantentsvollstrecker zu. 
8 6. 
Diese letztwillige Verfügung soll, wenn. oder soweit sie nicht als 
förmliches Testament bestehen kann, als Kodizill, oder wie es sonst- 
möglich ist, aufrecht erhalten werden. 
8 ?- 
Zum Vollstrecker dieses meines letzten Willens und Testaments 
ernenne ich meinen Bruder, den Kaufmann August Wölcke zu Han 
nover und sollte dieser vor mir versterben, den Rechtsanwalt Dr. ,jur. 
Carl Linckelmann II zu Hannover. 
Wir haben beschlossen, dieses Vermächtnis; anzunehmen. 
Die Nießbraucherin Frau S., geborene B., zu Dresden ist ant 
17. April 1836 geboren. Die Unterhaltung ittth der Schmuck des 
Erbbegräbnisses der Familie Schüttler in bisheriger Weise wird 
jährlich zirka 50 bis 75 JC kosten. Hiernach dürften Bedenken gegen 
die Annahme des Vermächtnisses nicht bestehen. 
Die Stadtverordneten Versammlung ersuchen ivir daher zu be 
schließen: 
Die Versammlung ist mit der Annahme des der Stadt- 
gemeinde Berlin zugefallenen Vermächtniffes von 100 000 „Ä 
zum Besten hilfsbedürftiger Personen und wohlthätiger An 
stalten aus dem Nachlaß der Frau Marie Juliane 
Schüttler, geborene Wölcke, einverstanden. 
Berlin, im März 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Li»«. Borlage (I.-Nr. 12678 8. II. 01) — zur Beschluff- 
faffung —, betreffend die Anlegung von Straffen auf 
dem (Äelände der Aktien - tvesellschaft Ne» - Bellevue 
zwischen der Stromftraffe, der Straffe Alt Moabit, 
der Straffe 30, der Levetzowstraffe und der Spree, 
sowie einer ^uffgänger-Spreebrücke (Abtheilung VII 
des Bebauungsplanes). 
A. Allgemeine Beschreibung. 
Das zwischen der Stromstraße, der Straße Alt Moabit, der 
Straße 30, der Levetzowstraße und der Spree belegene Gelände ist, 
nachdem die darauf befindlich gewesene Borsig'sche Maschinenbau- 
Anstalt nach Tegel verlegt worden ist, zum größten Theil in das 
Eigenthum der Aktien-Gesellschaft für Grundftücksverwerthung Neu- 
Bellevuc übergegangen. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Terrain 
durch Anlage neuer Straßen der Bebauung zu erschließen. 
Für das ganze Gelände sind nach dem beigefügten Plane folgende 
Straßen in Ausficht genommen: 
1. Eine nicht nur dem Land-, sondern auch dem Lösch- und 
Ladeverkehr dienende Uferstraße, auf dem Plane mit 34 b 
bezeichnet, ans dem rechten Spree-Ufer zwischen der Strom- 
straße und der Levetzowstraße. 
2. Zur Verbindung der Straße Alt Moabit mit der Levetzow- 
straße die Straße 30. 
3. Die Straßen 30 A, 30 B, 30 0,30D, welche zur Erschließung 
des eigentlichen Bauterrains und zur Verbindung der Ufer 
straße 34 8 mit der Straße 30 bezw. Straße Alt Moabit 
neu in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. 
4. Die Straße Alt Moabit. 
Außerdeni soll durch Anlegung einer Fußgängerbrücke im Zuge 
der Straße 80 A das zu erschließende Terrain mit dem jenseits der 
Spree belegenen Hansaviertel nach dem Schlesiviger Ufer, beziehent 
lich der Flensbnrgerstraße hin verbunden werden. 
8. Der Landerwerb. 
Nach den, beigefügten Plane befindet sich von dem zur Anlegung 
der verschiedenen Straßen erforderlichen Gelände: 
die roth angelegte Fläche im Besitz der Aklien-Gesellschast 
Neu Bellevue mit zirka 35 845 gm, 
die roth schraffirte Fläche im Besitz der Borsig'schen Erben, 
Alt Moabit 85/86, mit zirka 3 120 gm, . 
die grün angelegte Fläche im Besitz des Domänenfiskus mit 
zirka 13 195 gm, 
die blau schraffirte Spreefläche im Besitz des Stromfisklls 
mit zirka 440 qm, 
die doppelt blau schraffirte Landfläche gleichfalls im Besitz 
des Stromfiskus mit zirka 225 gm, 
die grün schraffirte Fläche im Besitz des Privateigenthümers 
Aschrott mit zirka 977 gm. 
Von diesen Flächen werden, wie aus deut Nachstehenden sich er 
giebt, mir die grün angelegten und die grün schraffirten Flächen 
sowie, jedoch erst bei Anlegung der Ladestraßc 338, die blau schraffirten 
fiskalischen Flächen entgeltlich zu erwerben sein. 
Die Gesellschaft Nen-Bellevlie will bezüglich der zu A unter 
2—4 gedachten Straßen und des dazu erforderlichen Landes die nach 
stehenden Verpflichtungen übernehmen. Die Straße 348 (A 1) wird 
unter D 2 besonders behandelt. 
Zu 2. Das zur Anlage der im Bebauungspläne vorgesehenen 
Straße 30 erforderliche, der Gesellschaft gehörige Gelände wird von 
dieser unentgeltlich Pfand- und lastenfrei an die Stadtgemeinde ab 
getreten und'aufgelassen. Das auf dem Plane grün angelegte, dem 
Domänenfiskus gehörige Terrain wird behufs Freilegung der Straße 
von der Stadtgemeinde erworben: sämmtliche hierdurch entstehenden 
Landverwerbskosten sowie die Kosten der Atiflassnng eventuell auch der 
Enteignung sind von der Gesellschaft zu erstatten unter der Voraus 
setzung, daß bei freihändigem Erwerb ihr Einverständniß mit dem 
zu gewährenden Preise eingeholt werde. 
Zu 3. Das zur Anlegung der Straßen 30A, 308, 300, 301) 
erforderliche, auf dem Plane roth angelegte unb in seinem ganzen 
Umfange im Besitz der Gesellschaft befindliche Terrain wird von dieser 
nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung zur Fluchtlinienfeststetzung 
unentgeltlich, Pfand und lastenfrei an die Stadtgemeinde abgetreten 
und aufgelassen. Die Gesellschaft hält ferner ihr Angebot für ein 
Schnlgrundstück in der Straße 300 nach der Beurkundung vom 
22. Noveinber 1900 in allen ihren Theilen aufrecht und erklärt sich 
an dasselbe bis znm 1. April 1903 gebunden. 
Zu 4. Die Straße Alt Moabit zwischen Thusnelda-Allee und 
Ottostraße ist gegemoärtig nur etwa 19 m breit: sie ist eine alte 
Chatissee, wenn auch mit Steinen gepflastert und ivird für nicht anbau 
fähig im Sinne des Ortsstaiuts I erachtet. ES wird beabsichtigt, 
südlich dieser vorhandenen Straße entsprechend der bereits festgestellten, 
südlichen Fluchtlinie einen neuen Straßeniheil in der Weise herzu- 
stellen, daß längs dieser Fluchtlinie ein Bürgersteig von 4 m Breite, 
sodann ein Fahrdamm von 7 m Breite angelegt, die zwischen dem 
letzteren und der vorhandenen Straße befindliche Fläche thunlichst unter 
Erhaltung des vorhandenen schönen Baumbestandes (meist 80- bis 
90jährige Eichen) als Promenade eingerichtet wird. 
Das zirr Freilegung dieses neuen Straßentheils einschließlich der 
Promenade erforderliche fiskalische Land ivird von der Stadtgemeinde 
erworben, die dadurch erwachsenden Kosten, sei es durch Enteignung, 
sei es durch einen unter Zustimmung der Gesellschaft erfolgenden frei 
händigen Erwerb, iverdcn, mit Einschluß derjenigen für das zur 
Promenade erforderliche, mit den Buchstaben a. b, c, d, a umschriebene 
zirka 4 300 qm große Gelände, von der Gesellschaft erstattet. Unter 
Bewerthnng des zu erwerbenden Terrains mit 30 pro Quadratmeter 
würden die Kosten, welche für dirs Promenadentand der Gesellschaft 
zur Last fallen, zirka 129 (XX) M betragen. 
C. Herstellung der Fußgängerbrücke. 
Ueber die im Zuge der Flensbnrgerstraße herzustellenden Fuß 
gängerbrücke haben die Verhandlungen folgendes Ergebniß gehabt: 
Die Gesellschaft verpflichtet sich: 
a) für den Fall, daß die Siadtgeitteinde Berlin die Brücke 
nach eigener Konstruktion selbst ausführen sollte, zu deren 
Kosten ein Beitrag bis zur Höhe von 150 000 M zu zahlen. 
b) salls die Stadtgemeinde die eigene Ausführung ablehnt, die 
Brücke nackt dem Projekte des Professors Müller-Breslau 
mir den vom Magistrat gewünschten Aenderungen und unter 
Aufsicht des letzteren auf eigene Kosten selbst auszuführen. 
Dazu wird bemerkt, daß vorbehalten bleibt, der Stadtverordneten- 
Versammlung seiner Zeit das Brückenprosekt vorzulegen. 
v. Zeit und Kosten der Straßenregulirnngen. 
1. Die Gesellschaft übernimmt die Verpflichtung, als Unter 
nehmerin innerhalb dreier Jahre vom Tage der förmlichen Feststellung 
der Fluchtlinien ab gerechnet, die Straßen 30A, 308, 300 und 301) 
nach Maßgabe der bestehenden polizeilichen Vorschriften und einer 
noch zu erlassenden besonderen Genehmigung freizulegen, zu regnlircn, 
zu pflastern, zu entwässern und niit Beleuchtungsanlagen zu versehen, 
ferner die Straße 30 von der Straße Alt Moabit bis einschließlich 
des Kreuzdammes mit der Straße 30A nach deren Freilegung durch 
die Stadtgemcinde als Unternehmerin gleich den vorgedachten zu 
regnliren sc., sowie die Kosten der diesseitigen Bananfficht bei allen 
Straßen zu tragen. 
2. Die Aufnahme der Straße 348 in den Bebauungs 
plan ist im Anschluß an die diesseitige Vorlage vom 15. März 1M0, 
worin diese Straße als durch das öfientliche städtische Interesse bedingt 
bezeichnet war, durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung 
vom 30. März 1900 Protokoll Nr. 10 — genehmigt worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.