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§ 5-
Sollte rother Erwarten der Magistrat in Berlin oder her Magi
strat in Hannover hie Annahme des Geldes zu den ermähnten Zwecken
ablehnen, so soll dasselbe an irgend eine voraussichtlich fortdauernde
Anstalt, welche sich zur Erfüllung jener Zwecke bereit erklärt, über
wiesen werden. Die Bestimmung dieser Anstalt steht dem nachstehend
ermannten Testantentsvollstrecker zu.
8 6.
Diese letztwillige Verfügung soll, wenn. oder soweit sie nicht als
förmliches Testament bestehen kann, als Kodizill, oder wie es sonst-
möglich ist, aufrecht erhalten werden.
8 ?-
Zum Vollstrecker dieses meines letzten Willens und Testaments
ernenne ich meinen Bruder, den Kaufmann August Wölcke zu Han
nover und sollte dieser vor mir versterben, den Rechtsanwalt Dr. ,jur.
Carl Linckelmann II zu Hannover.
Wir haben beschlossen, dieses Vermächtnis; anzunehmen.
Die Nießbraucherin Frau S., geborene B., zu Dresden ist ant
17. April 1836 geboren. Die Unterhaltung ittth der Schmuck des
Erbbegräbnisses der Familie Schüttler in bisheriger Weise wird
jährlich zirka 50 bis 75 JC kosten. Hiernach dürften Bedenken gegen
die Annahme des Vermächtnisses nicht bestehen.
Die Stadtverordneten Versammlung ersuchen ivir daher zu be
schließen:
Die Versammlung ist mit der Annahme des der Stadt-
gemeinde Berlin zugefallenen Vermächtniffes von 100 000 „Ä
zum Besten hilfsbedürftiger Personen und wohlthätiger An
stalten aus dem Nachlaß der Frau Marie Juliane
Schüttler, geborene Wölcke, einverstanden.
Berlin, im März 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Li»«. Borlage (I.-Nr. 12678 8. II. 01) — zur Beschluff-
faffung —, betreffend die Anlegung von Straffen auf
dem (Äelände der Aktien - tvesellschaft Ne» - Bellevue
zwischen der Stromftraffe, der Straffe Alt Moabit,
der Straffe 30, der Levetzowstraffe und der Spree,
sowie einer ^uffgänger-Spreebrücke (Abtheilung VII
des Bebauungsplanes).
A. Allgemeine Beschreibung.
Das zwischen der Stromstraße, der Straße Alt Moabit, der
Straße 30, der Levetzowstraße und der Spree belegene Gelände ist,
nachdem die darauf befindlich gewesene Borsig'sche Maschinenbau-
Anstalt nach Tegel verlegt worden ist, zum größten Theil in das
Eigenthum der Aktien-Gesellschaft für Grundftücksverwerthung Neu-
Bellevuc übergegangen. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Terrain
durch Anlage neuer Straßen der Bebauung zu erschließen.
Für das ganze Gelände sind nach dem beigefügten Plane folgende
Straßen in Ausficht genommen:
1. Eine nicht nur dem Land-, sondern auch dem Lösch- und
Ladeverkehr dienende Uferstraße, auf dem Plane mit 34 b
bezeichnet, ans dem rechten Spree-Ufer zwischen der Strom-
straße und der Levetzowstraße.
2. Zur Verbindung der Straße Alt Moabit mit der Levetzow-
straße die Straße 30.
3. Die Straßen 30 A, 30 B, 30 0,30D, welche zur Erschließung
des eigentlichen Bauterrains und zur Verbindung der Ufer
straße 34 8 mit der Straße 30 bezw. Straße Alt Moabit
neu in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen.
4. Die Straße Alt Moabit.
Außerdeni soll durch Anlegung einer Fußgängerbrücke im Zuge
der Straße 80 A das zu erschließende Terrain mit dem jenseits der
Spree belegenen Hansaviertel nach dem Schlesiviger Ufer, beziehent
lich der Flensbnrgerstraße hin verbunden werden.
8. Der Landerwerb.
Nach den, beigefügten Plane befindet sich von dem zur Anlegung
der verschiedenen Straßen erforderlichen Gelände:
die roth angelegte Fläche im Besitz der Aklien-Gesellschast
Neu Bellevue mit zirka 35 845 gm,
die roth schraffirte Fläche im Besitz der Borsig'schen Erben,
Alt Moabit 85/86, mit zirka 3 120 gm, .
die grün angelegte Fläche im Besitz des Domänenfiskus mit
zirka 13 195 gm,
die blau schraffirte Spreefläche im Besitz des Stromfisklls
mit zirka 440 qm,
die doppelt blau schraffirte Landfläche gleichfalls im Besitz
des Stromfiskus mit zirka 225 gm,
die grün schraffirte Fläche im Besitz des Privateigenthümers
Aschrott mit zirka 977 gm.
Von diesen Flächen werden, wie aus deut Nachstehenden sich er
giebt, mir die grün angelegten und die grün schraffirten Flächen
sowie, jedoch erst bei Anlegung der Ladestraßc 338, die blau schraffirten
fiskalischen Flächen entgeltlich zu erwerben sein.
Die Gesellschaft Nen-Bellevlie will bezüglich der zu A unter
2—4 gedachten Straßen und des dazu erforderlichen Landes die nach
stehenden Verpflichtungen übernehmen. Die Straße 348 (A 1) wird
unter D 2 besonders behandelt.
Zu 2. Das zur Anlage der im Bebauungspläne vorgesehenen
Straße 30 erforderliche, der Gesellschaft gehörige Gelände wird von
dieser unentgeltlich Pfand- und lastenfrei an die Stadtgemeinde ab
getreten und'aufgelassen. Das auf dem Plane grün angelegte, dem
Domänenfiskus gehörige Terrain wird behufs Freilegung der Straße
von der Stadtgemeinde erworben: sämmtliche hierdurch entstehenden
Landverwerbskosten sowie die Kosten der Atiflassnng eventuell auch der
Enteignung sind von der Gesellschaft zu erstatten unter der Voraus
setzung, daß bei freihändigem Erwerb ihr Einverständniß mit dem
zu gewährenden Preise eingeholt werde.
Zu 3. Das zur Anlegung der Straßen 30A, 308, 300, 301)
erforderliche, auf dem Plane roth angelegte unb in seinem ganzen
Umfange im Besitz der Gesellschaft befindliche Terrain wird von dieser
nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung zur Fluchtlinienfeststetzung
unentgeltlich, Pfand und lastenfrei an die Stadtgemeinde abgetreten
und aufgelassen. Die Gesellschaft hält ferner ihr Angebot für ein
Schnlgrundstück in der Straße 300 nach der Beurkundung vom
22. Noveinber 1900 in allen ihren Theilen aufrecht und erklärt sich
an dasselbe bis znm 1. April 1903 gebunden.
Zu 4. Die Straße Alt Moabit zwischen Thusnelda-Allee und
Ottostraße ist gegemoärtig nur etwa 19 m breit: sie ist eine alte
Chatissee, wenn auch mit Steinen gepflastert und ivird für nicht anbau
fähig im Sinne des Ortsstaiuts I erachtet. ES wird beabsichtigt,
südlich dieser vorhandenen Straße entsprechend der bereits festgestellten,
südlichen Fluchtlinie einen neuen Straßeniheil in der Weise herzu-
stellen, daß längs dieser Fluchtlinie ein Bürgersteig von 4 m Breite,
sodann ein Fahrdamm von 7 m Breite angelegt, die zwischen dem
letzteren und der vorhandenen Straße befindliche Fläche thunlichst unter
Erhaltung des vorhandenen schönen Baumbestandes (meist 80- bis
90jährige Eichen) als Promenade eingerichtet wird.
Das zirr Freilegung dieses neuen Straßentheils einschließlich der
Promenade erforderliche fiskalische Land ivird von der Stadtgemeinde
erworben, die dadurch erwachsenden Kosten, sei es durch Enteignung,
sei es durch einen unter Zustimmung der Gesellschaft erfolgenden frei
händigen Erwerb, iverdcn, mit Einschluß derjenigen für das zur
Promenade erforderliche, mit den Buchstaben a. b, c, d, a umschriebene
zirka 4 300 qm große Gelände, von der Gesellschaft erstattet. Unter
Bewerthnng des zu erwerbenden Terrains mit 30 pro Quadratmeter
würden die Kosten, welche für dirs Promenadentand der Gesellschaft
zur Last fallen, zirka 129 (XX) M betragen.
C. Herstellung der Fußgängerbrücke.
Ueber die im Zuge der Flensbnrgerstraße herzustellenden Fuß
gängerbrücke haben die Verhandlungen folgendes Ergebniß gehabt:
Die Gesellschaft verpflichtet sich:
a) für den Fall, daß die Siadtgeitteinde Berlin die Brücke
nach eigener Konstruktion selbst ausführen sollte, zu deren
Kosten ein Beitrag bis zur Höhe von 150 000 M zu zahlen.
b) salls die Stadtgemeinde die eigene Ausführung ablehnt, die
Brücke nackt dem Projekte des Professors Müller-Breslau
mir den vom Magistrat gewünschten Aenderungen und unter
Aufsicht des letzteren auf eigene Kosten selbst auszuführen.
Dazu wird bemerkt, daß vorbehalten bleibt, der Stadtverordneten-
Versammlung seiner Zeit das Brückenprosekt vorzulegen.
v. Zeit und Kosten der Straßenregulirnngen.
1. Die Gesellschaft übernimmt die Verpflichtung, als Unter
nehmerin innerhalb dreier Jahre vom Tage der förmlichen Feststellung
der Fluchtlinien ab gerechnet, die Straßen 30A, 308, 300 und 301)
nach Maßgabe der bestehenden polizeilichen Vorschriften und einer
noch zu erlassenden besonderen Genehmigung freizulegen, zu regnlircn,
zu pflastern, zu entwässern und niit Beleuchtungsanlagen zu versehen,
ferner die Straße 30 von der Straße Alt Moabit bis einschließlich
des Kreuzdammes mit der Straße 30A nach deren Freilegung durch
die Stadtgemcinde als Unternehmerin gleich den vorgedachten zu
regnliren sc., sowie die Kosten der diesseitigen Bananfficht bei allen
Straßen zu tragen.
2. Die Aufnahme der Straße 348 in den Bebauungs
plan ist im Anschluß an die diesseitige Vorlage vom 15. März 1M0,
worin diese Straße als durch das öfientliche städtische Interesse bedingt
bezeichnet war, durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung
vom 30. März 1900 Protokoll Nr. 10 — genehmigt worden.