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Volume No. 16 (289), 15. März 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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»ach besonderer Vorlage und Begründung seitens des 
Magistrats, durch die Versammlung besonders genehmigt sind. 
Um den Mitgliedern des Etatsausschusses Gelegenheit zu geben, 
sich über die beiden Anträge mit den Fraktionen zu verständigen, hat 
der Ausschuß beschlossen die Berathung des Etats bis zur nächsten 
Sitzung zu vertagen. 
Etat der städtischen Kanalisaiionswerke und der 
Rieselfelder für das Etatsjahr 1902. 
Derselbe führt als Anhang die Spezial-Etats der einzelne» Riesel 
guter, welche zunächst durchbcrathen wurden. 
Zum Etat des Administrationsbezirks Grvßbeeren ist von 
einer Seite folgende Resolution zur Annahme empfohlen 
worden: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, die Lehrer auf 
den Rieselgütern bezw. die Gehälter den hiesigen Gemeinde- 
schullehrern gleich zu stellen eventl. durch Zuschüsse zu den 
Schulbeiträgen. 
Nach kurzer Debatte, in welcher ausgeführt wurde, daß die Ge 
hälter dieser Lehrer von der Regierung festgesetzt seien, hat die Ver 
sammlung die Resolution mit allen gegen 5 Stimmen abgelehnt. 
Beim Etat des Administrationsbezirks Malchow wurde 
Beschwerde darüber geführt, daß die Arbeiter auf ihre Bitte um Lohn- 
verbefferung von dem Administrator keine Antwort erhalten hätten. 
Hierzu wurde bemerkt, daß der Vorfall beim Magistrat nicht 
bekannt geworden sei, daß aber jedem Bittsteller, und sei er noch so 
gering, eine Antwort auf seine Eingabe ertheilt werden müsse. 
Beim Etat des Administrationsbezirks Buch wurde an den 
-Herrn Magistrats-Vertreter die Anfrage gerichtet, ob das Holz, welches 
in Buch geschlagen werde, denn nickt für die eigene Verwaltung zu 
brauchen gewesen sei. 
Darauf wurde erwidert, daß auf gehaltene Umfrage bei den 
einzelnen Inspektionen der Kanalisations-Verwaltung das Bedürfniß 
überall verneint worden sei. Erst darauf sei der Abtrieb des Holzes 
verpachtet worden. 
Aenderungen der 7 Anhangs-Etats sind in beiden Lesungen nicht 
beschlossen worden, weshalb die Feststellung derselben nach den Ent 
würfen erfolgen kann. 
Bei dem Kanalisations-Etat liegt eine Petition des frei 
sinnigen Bezirksvereins der Schönhauser und Prenzlauer Vorstadt 
vor, worin die Versammlung gebeten wird, der Angelegenheit des 
Ausbaues des Radialsystems XI die eingehendste Aufmerksamkeit und 
Förderung zu Theil werden zu lassen und dieselbe durch größt- 
möglichstes Entgegenkommen bei Annahme des neuen Bebauungs 
planes Abtheilung XII und XIII zu fördern. 
Auf eine desfallsige Anfrage ließ sich der Herr Magistrats Vertreter 
über die Verhältnisse des XI. Radialsystcms des Näheren aus und 
bemerkte, daß der neue Bebauungsplan, dem die Gemeinden Pankow 
und Lichtenberg zugestimmt hätten, während die Zustimmungserklärung 
von Weißensee nicht zu erlangen gewesen sei, der Versanimlung in 
nächster Zeit zur Genehmigung zugehen werde. Es werde gehofft, 
in einigen Straßen, die durch den Bebauungsplan nicht berührt 
werden, im nächsten Etatsjahrc mit dem Bau von Kanälen vorgehen 
zu können. 
Der Ausschuß erachtete die Petition durch diese Mittheilung des 
Herrn Magistrats-Vertreters für erledigt. 
Sodann wurde von einer Seite auch heule die Frage der Ein 
führung der Milchwirthschaft auf den städtischen Rieselgütern äuge 
schnitten und unter Mittheilung statistischer Zahlen über die Ver 
Mehrung der Kühe in Berlin und der Provinz Brandenburg die 
Behauptung aufgestellt, daß die Ricselgüter sehr wohl in der Lage 
seien, mittelst Trockenfütterung eine gute einwandsfreie Säuglingsmilch 
für das Kaiser und Kaiserin Friedrich Kinderkrankenhaus und für die 
Säuglingsstation im Waisenhause zu erzeugen und durch Kraftwagen 
3 Mal täglich zur Eisenbahn oder zur Stadt zu liefern. Um die 
Säuglingssterblichkeit einzuschränken, sei es nothwendig, einen Versuch 
in dieser Beziehung zu machen. 
Der Herr Magistrats-Vertreter war zwar auch heute der Meinung, 
daß die Verhältnisse der städtischen Rieselgütcr eine rentable Kuh 
wirthschaft nicht zuließen und ebensowenig eine gute Kindermilch auf 
den Riesclgülern erzielt werden könne, weil sich die hierzu erforderliche 
Trockenfütterung nicht durchführen lasse; er bemerkte aber, daß die 
Kanalisations-Deputation sich mit dieser Frage beschäftige und zur 
Prüfung derselben eine Subkommission eingesetzt habe. Man werde 
zunächst das Resultat der Verhandlungen abwarten müffen. 
Der Ausschuß hatte, da ein Antrag nicht gestellt wurde, keine 
Vcranlaffung, auf diese Angelegenheit näher einzugehen, er ist deshalb 
über dieselbe hinweggegangen. 
Ausgabe. Ordinarium. Da in den Kanalisations-Etal ebenfalls 
die bei dem Spezial-Etat 38 bemängelten Gchaltsaufbeffernngen ein 
gestellt worden sind, so hat der Ausschuß, um die Umarbeitung des 
-Etats zu verhindern, folgende Resolution beschlossen: 
Die Versammlung bewilligt die Etatspositionen, betreffend 
Gehälter unter Titel I. III, IV. XVII und XXII. nur in 
soweit, als sie außer den turnusmäßigen Zulagen keine 
Aenderungen gegen die bisyerigen Normanvbestimmungen 
enthalten. 
Alle Abweichungen von den bisherigen Sätzen lehnt die 
Versammlung ab. 
Bei Abtheilung X I, Titel II, werden für den Direktor Adams 
an Gehalt 11000^ und Fuhrkostenenlschädigung 1000 JC. zusammen 
12 000 JC gefordert, das sind I 500 M mehr wie im Vorjahre. 
In den Erläuterungen bemerkt der Magistrat, daß er in Anerkennung 
der Leistungen des Herrn Adams beschlossen habe, ihm schon außer 
der Gehaltsskala vom 1. April er. ab ein Gehall von 11000 M zu 
gewähren, welches der Skala gemäß von diesem Tage nach 3 zu 
3 Jahren bis 12000 Jt steigen soll. 
Der Ausschuß hat trotz einer warmen Befürivvrmng der Gehalts 
erhöhung seitens des Herrn Magistrats Vertreters die' Zulage von 
1 500 JC gestrichen und das bisherige Gehalt von 9 500 Jt wieder 
hergestellt, da er der Meinung war, daß außerordentliche Gehalts 
aufbesserungen bei turnusmäßigen Sieben vermieden werden müßten. 
Unter Titel IV, Position 6, sind an Diäten für einen Regierungs 
Baumeister 4 380 JC neu in den Etat eingestellt. 
Von einer Seite wurde der Antrag gestellt, die Bedürfnißfrage 
zu verneinen und die Stelle zu streichen. Der Ausschuß hat diesen 
Antrag abgelehni und den Etalsansatz genehmigt, nachdeni von dem 
Herrn Stadt-Baurath erklärt worden war, daß die Stelle im Betriebe 
unbedingt nöthig sei und bei Verweigerung derselben die Verantwortung 
seitens der Verwaltung für einen regelmäßigen Beiricb abgelehnt 
werden muffe. Auch wurde im Ausschüsse darauf hingewiesen, daß 
die Kanalisations-Deputation sich für Kreirung dieser neuen Stelle 
entschieden habe. 
Zu Abtheilung B. Betrieb der einzelnen Radialsysteme, wurde 
von einer Seite beantragt, der Versanimlung folgende Resolution zur 
Annahme zu empfehlen: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, den Putzern, 
Aufsehern und Kohlenkarrern als höchste Stufe 4 Jt pro 
Tag Lohn zu gewähren. Desgleichen den Kanalarbeitern 
4,25 Jt. 
Benicrkt wurde, daß diese Hüchstbetragc den Beschlüssen des 
Ausschusses zur Prüfung der Lohnverhältnisse und Arbeitsbedingungen 
der in den städtischen Betrieben beschäftigten Arbeiter entsprächen, mit 
welchen sich die Versammlung einverstanden erklärt habe. Von dem 
Herrn Stadt-Baurath wurde ausgeführt, daß die Beschlüsse des Aus- 
schusses den einzelnen Betriebs-Verwaltungen vom Magistrat zur 
Aeußerung zugegangen seien, daß aber der Magistrat in der An 
gelegenheit noch keinen Beschluß gefaßt habe. 
Der Ausschuß hat mit Rücksicht auf diese Aeußerung die Reso- 
luiio» abgelehnt. 
Ertraordiuariuni, Abschnitt II B. Unter Position 30 hat der 
Magistrat zur Reparatur der Kirche in Buch 5 500 Jt gefordert 
unter folgender Begründung: 
Die Koste» der Reparatur beiragen nach dem 
Anschlage 7 000,oo JC., 
Hiervon ab die in der Kirchenkaffe vorhandenen 1500,vo 
bleiben 5 500,ovJt. 
Davon hätten wir als Patronatsbeitrag zu zahlen 460,25 
sodaß verbleiben 5 039,7s Jt. 
Letzteren Betrag müßte die Kirchengemeinde Buch durch Umlage 
aufbringen. Da sie aber arm ist, so besteht die Absicht, daß wir als 
Patron noch denjenigen Betrag an Kosten zahlen, welcher außer den 
Hand- und Spanndiensten zu zahlen ist. Die schleunige Reparatur 
des schönen Bauwerks ist dringendstes Bedürfniß. 
Der Ausschuß vermochte nicht einzusehen, weshalb die Stadt 
über ihre patronatliche Verpflichtungen hinaus den Betrag von 5 039 JC 
zahlen solle. Das Rittergut sei erst seit kurzer Zeit im Besitz der 
Stadt und wenn die Kirche reparaturbedürftig sei, so habe der Vor 
besitzer seine Patronatspflichten nicht erfüllt und die Kirche verfallen lasten. 
Er hat deshalb statt der geforderten 5 500 JC nur 461 Jt bewilligt 
und den Mehrbetrag gestrichen. 
In der zweiten Lesung wurde der Antrag auf Wiedereinsetzung 
der 5500 JC in den Etat von einer Seite gestellt, derselbe ist aber 
vom Ausschüsse abgelehnt worden. 
In Folge dieser Veränderungen ermäßigt sich der m der Einnahme 
unter Titel XIX des Ordinariums angesetzte Zuschuß der Stadt von 
2 152 747 JC auf 2 151247 Jt, also um 1500 Jt, und der im 
Extraordinarium, Abschnitt II unter Position 6 angesetzte Zuschuß der 
Stadt von 913 987 JC auf 908 948 JC, also um 5 039 JC. Bei dem 
Kapitel II des Stadthaushalts-Etats. Abtheilung 3, ermäßigt sich der 
Zuschuß von 3066 734 JC auf 3 060 195 JC. 
Der Ausschuß empfiehlt, da andcrweite Abänderungen in beiden 
Lesungen nicht beschlossen wurden, den Kanalisations-Etat 
in Einnahme und Ausgabe auf . . . 13 514 182 JC 
festzustellen. 
Gegen de» Anhangs-Etat, betreffend das Bau- undMaterialien 
Konto, hat sich nichts zu erinnern gefunden, daher seine Feststellung 
nach dem Entwurf erfolgen kann.
	        
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