Bötzowstraße von Straße 2 bis iälbingcrnraBc,
Straßen 2, 3, 4, 4A, 48, 7, 8 und 9,
Straße 11 von Straße 9 (Abth. XII11) bis Ringbahn,
eine neue Ärmen-Kommission Nr. 125c gebildet
werde.
Berlin, den 22. Februar 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
275. Vorlage «J.-Nr. 108/02 Stftg.) — zur Beschlutzsaffung —,
betreffend die Uebernahme der „Rudolph Bach"-
Stiftung in die städtische Verwaltung.
Alls Grund des Testaments des am 5. Dezember v. Js. hier
selbst verstorbenen Fräulein Marie Bach haben die von ihr letztwillig
berufenen Testamentsvollstrecker des in der Anlage in Abschrift bei
gefügten Statut für die von der Erblasserin beabsichtigte Stiftung
verlautbart. In Betreff der Verwaltung der Stiftung enthält das
Testament die folgende Bestimmung:
„Die Verwaltung dieser Stiftung übertrage ich der Stadlgemeinde
Berlin, welche sie durch ihre verfassungsmäßigen Organe und deren
speziell mit Stiftnngssachen befaßte Abtheilung zu führen hat.
Falls die Stadtgemeinde Berlin die Uebernahme dieser Funktion
ablehnen sollte, so übertrage ich sie den von mir nachstehend zu er
nennenden Herren TestamentSerekutoren und deren nach Maßgabe einer
Anordnung mit der Zeit berufenden Substituten, überall mit der ihnen
beigelegten General- und Spezialvollmacht."
Wir haben beschlossen die uns zugedachten Funktionen nach
Maßgabe des Statuts zu übernehmen und ersuchen die Stadt
verordneten-Versamnilung diesem Beschluffe beizutreten.
Berlin, den 6. März 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu Nr. 275.
Statut, betreffend die Rudolf Bach Stiftung.
Einleitung.
Das am 5. Dezember 1901 verstorbene Fräulein Marie Bach
hat in ihreni am 16. Dezember 1901 veröffentlichten Testament vom
17. März 1898 und den zu demselben errichteten Nachzetteln ihren
gesammten Nachlaß mit Ausnahme des anderweitig vermachten Mobiliar-
Nachlafles und einiger Legate zur Errichtung einer dem Andenken
ihres vor ihr verstorbenen Bruders Rudolf gewidmeten Stiftung
bestimmt. Sie hat die Errichtung dieser unter dem Namen
„Rudolf Bach-Stiftung"
ins Leben-zu rufenden Stiftung den von ihr eingesetzten Teslamenls-
vollstreckern
1. Chemiker Paul Sieg,
2. Tabakhändler Otto Schmitt,
8. Verlagsbuchhändler Ernst Busch deck
übertragen.
Die Stiftung soll eine rechtsfähige sein und ihren Sitz in Berlin
haben.
8 1-
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung christlicher gebildeter
unbescholtener hilfsbedürftiger Kaufleute, welche nicht im Stande sind,
ihren Lebensunterhalt selbst zu erwerben, bis zur Anzahl von dreien
gleichzeitig, und die Unterstützung gebildeter, unbescholtener, un-
verheiratheter, hilfsbedürftiger Töchter ausnahmsweise auch diese
Eigenschaften besitzenden Wittwen verstorbener christlicher Kaufleute
und Beamten, mit Ausnahme von im aktiven Dienste oder Dispositions-
stände geioesener Offiziere.
Bewerber und Bewerberinnen müssen das fünfzigste Lebensjahr
vollendet haben und bei Verleihung der Unterstützung seit mindestens
10 Fahren in Berlin wohnen.
Die Unterstützung soll in einer den Bedachten aus Lebenszeit in
vierteljährlichen Raten im Voraus zu gewährenden Rente von
Tausend Mark jährlich bestehen.
Die Unterstützungen werden zwar auf Lebenszeit bewilligt, sie
können nichts destvweniger aber wieder entzogen werden, wenn sich
die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Bedachten wesentlich
bessern, wenn von ihnen bei der Bewerbung um die Stiftung unrichtige
Angaben gemacht worden sind, oder solche Thatsachen zur Kenntniß
des Kuratoriums kommen, welche sie der bewilligten Unterstützung
unwürdig machen. Weibliche Personen verlieren schließlich die Unter
stützung für den Fall, daß ffe sich verheirathen.
8 2.
Stiftungsberechligt sind in erster Linie:
Fräulein Helene Gnügge,
- Mary Loose,
- Anna Gantzer.
Frau Marie Beyme geb. Golien,
Fräulein Marie Schwechr und
Lisbeth Flender.
Auch können den drei Töchtern des Obersten a. D. Gnügge,
Hertha, Erna und Else Gnügge, wenn sie das zur Berücksichtigung
aus der Stiftung erforderliche Alter von 50 Jahren erreicht haben
und ihre HilfSbedürftigkcit nachlveisen, Präbenden aus der Stiftung
bewilligt werden.
8 6.
Den Vorstand der Stiftung bildet die städtische Stiftungs-Deputation
und bei Auflösung derselben die an deren Stelle tretende städtische
Verwallungs-Abtheilung.
Der Vorsitzende der städtischen Stiftnngs - Deputation oder in
dessen Behinderung der Stellvertreter des Vorsitzenden vertritt die
Stiftung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten
vor Behörden und Privatpersonen gegenüber.
Urkunden, welche die Stiftung verpflichten, bedürfen der Gegen
zeichnung eines Mitgliedes des Vorstandes.
8 4.
Das Vermögen der Stiftung beträgt nach den von den Testaments
vollstreckern aufgestellten Nachlaß-Inventarium rund 946 000 Jt in
Worten: „Nennhuudcrtsechsundvierzigtausend Mark". Dasselbe ist
aber noch mit dem seiner Höhe nach noch nicht festgestellten Erbschafts
stempel für die stempelfrei auszuzahlenden Legate und niit einer lebens
länglichen Rente in Höhe von jährlich 10000 Jt für eine Nichte der
Erblasserin, die Oberlehrerin Frl. Marie Bach, belastet. Die Letztere
ist berechtigt über diese Rente in Höhe von 2 000 Jt nach ihrem Tode
zu Gunsten ihrer Mutter zu verfügen, sofern diese sie überlebt. Die
Stiftung ist ferner verpflichtet für den Fall, daß Frl. Marie Bach
heiralhet, nach ihrem Tode ein Kapital von 300 000 Jt an ihre
etwaigen ehelichen Abkömmlinge ersten Grades zu zahlen, wenn das
älteste derselben das 21. Lebensjahr erreicht hat, auch geht bis dahin
die Rente von jährlich 10000 Jt zu gleichen Antheilen an diese
etwaigen sie überlebenden Abkömmlinge ersten Grades über. Schließlich
sind weitere 10000 Jt an den am 20 November 1893 in Steglitz
geborenen Rudolf Gnügge am Tage feiner Großjährigkeit ans dem
Stiftungsvermögen auszuantworten.
Das Stiftungsvermögen ist nach den für die Anlegung von
Mündelgeldern jeweilig geltenden Bestimmungen zinsbar anzulegen.
Die Kasse wird von der Haupl-Sliftungskasse oder einer anderen
vom Magistrat zu Berlin zu bestimmenden städtischen Kaffe nach den
für die städtischen Kassen Berlins geltenden Grundsätzen geführt. Die
der Stiftung gehörigen Werthpapiere und Dokumente sind bei dem
Magistrats Depositorium der Stadt Berlin verwahrlich niederzulegen.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 3t. März.
8
Die Aufsicht über die Stiftung wird vom Magistrat zu Berlin
und in höherer Instanz durch die zuständige Aufsichtsbehörde aus
geübt. Beschlüsse des Kuratoriums, durch welche das Statut der
Stiftung in Ansehung des Zweckes derselben geändert, oder die Stiftung
aufgehoben werden soll, bedürfen landesherrlicher Genehmigung:
sonstige Statutenänderungen sind von der Genehmigung der Aufsichts
behörde abhängig.
Berlin, den 24. Februar 1902.
gez. Paul Sieg. Ernst Bnschbeck. Otto Schmidt.
27«. Vorlage «I. Nr. 8. 2 220 Wasser 01) — zur Beschlutz
fassung —, betreffend die Versorgung eines auf Rix-
dorfer Gebiet belegenen Grundstücks mit Waffer aus
den Berliner ffädtischen Wasserwerken.
Der Maurermeister W. Gadegast ist um Anschluß seines an der
Köpenicker Landstraße belegenen Grundstücks an das Rohrsystem der
städtischen Wasserwerke vorstellig geworden.
Das Grundstück liegt auf Rixdorfer Gebiet und zwar an der zu
Treptow gehörigen Köpenicker Landstraße, in welcher ein Wasserrohr
der hiesigen Wasserwerke zur Versorgung der Genieinde Treptow ver
legt ist. Ein Anschluß des Grundstücks an die Charlottenburger
Wasserwerke, welche die Genieinde Rirdorf mit Wasser versorgen, ist
zur Zeit nicht möglich, da zwischen dem mit Wasser versorgten Orts-
theil Rixdorfs und der Köpenicker Landstraße ein weites unbebautes
Gelände liegt, und die Charlottenburger Wasserwerke gar nicht in der
Lage sind, aut der z» Treptow gehörigen Landstraße ein Rohr zu
verlegen.