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Volume No. 14 (270-278), 8. März 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

Bötzowstraße von Straße 2 bis iälbingcrnraBc, 
Straßen 2, 3, 4, 4A, 48, 7, 8 und 9, 
Straße 11 von Straße 9 (Abth. XII11) bis Ringbahn, 
eine neue Ärmen-Kommission Nr. 125c gebildet 
werde. 
Berlin, den 22. Februar 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
275. Vorlage «J.-Nr. 108/02 Stftg.) — zur Beschlutzsaffung —, 
betreffend die Uebernahme der „Rudolph Bach"- 
Stiftung in die städtische Verwaltung. 
Alls Grund des Testaments des am 5. Dezember v. Js. hier 
selbst verstorbenen Fräulein Marie Bach haben die von ihr letztwillig 
berufenen Testamentsvollstrecker des in der Anlage in Abschrift bei 
gefügten Statut für die von der Erblasserin beabsichtigte Stiftung 
verlautbart. In Betreff der Verwaltung der Stiftung enthält das 
Testament die folgende Bestimmung: 
„Die Verwaltung dieser Stiftung übertrage ich der Stadlgemeinde 
Berlin, welche sie durch ihre verfassungsmäßigen Organe und deren 
speziell mit Stiftnngssachen befaßte Abtheilung zu führen hat. 
Falls die Stadtgemeinde Berlin die Uebernahme dieser Funktion 
ablehnen sollte, so übertrage ich sie den von mir nachstehend zu er 
nennenden Herren TestamentSerekutoren und deren nach Maßgabe einer 
Anordnung mit der Zeit berufenden Substituten, überall mit der ihnen 
beigelegten General- und Spezialvollmacht." 
Wir haben beschlossen die uns zugedachten Funktionen nach 
Maßgabe des Statuts zu übernehmen und ersuchen die Stadt 
verordneten-Versamnilung diesem Beschluffe beizutreten. 
Berlin, den 6. März 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu Nr. 275. 
Statut, betreffend die Rudolf Bach Stiftung. 
Einleitung. 
Das am 5. Dezember 1901 verstorbene Fräulein Marie Bach 
hat in ihreni am 16. Dezember 1901 veröffentlichten Testament vom 
17. März 1898 und den zu demselben errichteten Nachzetteln ihren 
gesammten Nachlaß mit Ausnahme des anderweitig vermachten Mobiliar- 
Nachlafles und einiger Legate zur Errichtung einer dem Andenken 
ihres vor ihr verstorbenen Bruders Rudolf gewidmeten Stiftung 
bestimmt. Sie hat die Errichtung dieser unter dem Namen 
„Rudolf Bach-Stiftung" 
ins Leben-zu rufenden Stiftung den von ihr eingesetzten Teslamenls- 
vollstreckern 
1. Chemiker Paul Sieg, 
2. Tabakhändler Otto Schmitt, 
8. Verlagsbuchhändler Ernst Busch deck 
übertragen. 
Die Stiftung soll eine rechtsfähige sein und ihren Sitz in Berlin 
haben. 
8 1- 
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung christlicher gebildeter 
unbescholtener hilfsbedürftiger Kaufleute, welche nicht im Stande sind, 
ihren Lebensunterhalt selbst zu erwerben, bis zur Anzahl von dreien 
gleichzeitig, und die Unterstützung gebildeter, unbescholtener, un- 
verheiratheter, hilfsbedürftiger Töchter ausnahmsweise auch diese 
Eigenschaften besitzenden Wittwen verstorbener christlicher Kaufleute 
und Beamten, mit Ausnahme von im aktiven Dienste oder Dispositions- 
stände geioesener Offiziere. 
Bewerber und Bewerberinnen müssen das fünfzigste Lebensjahr 
vollendet haben und bei Verleihung der Unterstützung seit mindestens 
10 Fahren in Berlin wohnen. 
Die Unterstützung soll in einer den Bedachten aus Lebenszeit in 
vierteljährlichen Raten im Voraus zu gewährenden Rente von 
Tausend Mark jährlich bestehen. 
Die Unterstützungen werden zwar auf Lebenszeit bewilligt, sie 
können nichts destvweniger aber wieder entzogen werden, wenn sich 
die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Bedachten wesentlich 
bessern, wenn von ihnen bei der Bewerbung um die Stiftung unrichtige 
Angaben gemacht worden sind, oder solche Thatsachen zur Kenntniß 
des Kuratoriums kommen, welche sie der bewilligten Unterstützung 
unwürdig machen. Weibliche Personen verlieren schließlich die Unter 
stützung für den Fall, daß ffe sich verheirathen. 
8 2. 
Stiftungsberechligt sind in erster Linie: 
Fräulein Helene Gnügge, 
- Mary Loose, 
- Anna Gantzer. 
Frau Marie Beyme geb. Golien, 
Fräulein Marie Schwechr und 
Lisbeth Flender. 
Auch können den drei Töchtern des Obersten a. D. Gnügge, 
Hertha, Erna und Else Gnügge, wenn sie das zur Berücksichtigung 
aus der Stiftung erforderliche Alter von 50 Jahren erreicht haben 
und ihre HilfSbedürftigkcit nachlveisen, Präbenden aus der Stiftung 
bewilligt werden. 
8 6. 
Den Vorstand der Stiftung bildet die städtische Stiftungs-Deputation 
und bei Auflösung derselben die an deren Stelle tretende städtische 
Verwallungs-Abtheilung. 
Der Vorsitzende der städtischen Stiftnngs - Deputation oder in 
dessen Behinderung der Stellvertreter des Vorsitzenden vertritt die 
Stiftung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten 
vor Behörden und Privatpersonen gegenüber. 
Urkunden, welche die Stiftung verpflichten, bedürfen der Gegen 
zeichnung eines Mitgliedes des Vorstandes. 
8 4. 
Das Vermögen der Stiftung beträgt nach den von den Testaments 
vollstreckern aufgestellten Nachlaß-Inventarium rund 946 000 Jt in 
Worten: „Nennhuudcrtsechsundvierzigtausend Mark". Dasselbe ist 
aber noch mit dem seiner Höhe nach noch nicht festgestellten Erbschafts 
stempel für die stempelfrei auszuzahlenden Legate und niit einer lebens 
länglichen Rente in Höhe von jährlich 10000 Jt für eine Nichte der 
Erblasserin, die Oberlehrerin Frl. Marie Bach, belastet. Die Letztere 
ist berechtigt über diese Rente in Höhe von 2 000 Jt nach ihrem Tode 
zu Gunsten ihrer Mutter zu verfügen, sofern diese sie überlebt. Die 
Stiftung ist ferner verpflichtet für den Fall, daß Frl. Marie Bach 
heiralhet, nach ihrem Tode ein Kapital von 300 000 Jt an ihre 
etwaigen ehelichen Abkömmlinge ersten Grades zu zahlen, wenn das 
älteste derselben das 21. Lebensjahr erreicht hat, auch geht bis dahin 
die Rente von jährlich 10000 Jt zu gleichen Antheilen an diese 
etwaigen sie überlebenden Abkömmlinge ersten Grades über. Schließlich 
sind weitere 10000 Jt an den am 20 November 1893 in Steglitz 
geborenen Rudolf Gnügge am Tage feiner Großjährigkeit ans dem 
Stiftungsvermögen auszuantworten. 
Das Stiftungsvermögen ist nach den für die Anlegung von 
Mündelgeldern jeweilig geltenden Bestimmungen zinsbar anzulegen. 
Die Kasse wird von der Haupl-Sliftungskasse oder einer anderen 
vom Magistrat zu Berlin zu bestimmenden städtischen Kaffe nach den 
für die städtischen Kassen Berlins geltenden Grundsätzen geführt. Die 
der Stiftung gehörigen Werthpapiere und Dokumente sind bei dem 
Magistrats Depositorium der Stadt Berlin verwahrlich niederzulegen. 
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 3t. März. 
8 
Die Aufsicht über die Stiftung wird vom Magistrat zu Berlin 
und in höherer Instanz durch die zuständige Aufsichtsbehörde aus 
geübt. Beschlüsse des Kuratoriums, durch welche das Statut der 
Stiftung in Ansehung des Zweckes derselben geändert, oder die Stiftung 
aufgehoben werden soll, bedürfen landesherrlicher Genehmigung: 
sonstige Statutenänderungen sind von der Genehmigung der Aufsichts 
behörde abhängig. 
Berlin, den 24. Februar 1902. 
gez. Paul Sieg. Ernst Bnschbeck. Otto Schmidt. 
27«. Vorlage «I. Nr. 8. 2 220 Wasser 01) — zur Beschlutz 
fassung —, betreffend die Versorgung eines auf Rix- 
dorfer Gebiet belegenen Grundstücks mit Waffer aus 
den Berliner ffädtischen Wasserwerken. 
Der Maurermeister W. Gadegast ist um Anschluß seines an der 
Köpenicker Landstraße belegenen Grundstücks an das Rohrsystem der 
städtischen Wasserwerke vorstellig geworden. 
Das Grundstück liegt auf Rixdorfer Gebiet und zwar an der zu 
Treptow gehörigen Köpenicker Landstraße, in welcher ein Wasserrohr 
der hiesigen Wasserwerke zur Versorgung der Genieinde Treptow ver 
legt ist. Ein Anschluß des Grundstücks an die Charlottenburger 
Wasserwerke, welche die Genieinde Rirdorf mit Wasser versorgen, ist 
zur Zeit nicht möglich, da zwischen dem mit Wasser versorgten Orts- 
theil Rixdorfs und der Köpenicker Landstraße ein weites unbebautes 
Gelände liegt, und die Charlottenburger Wasserwerke gar nicht in der 
Lage sind, aut der z» Treptow gehörigen Landstraße ein Rohr zu 
verlegen.
	        
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