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Volume No. 2 (22-27), 4. Januar 1901

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

Die Beleuchtung der Brückenbahn wird durch Gaskandelaber 
bewirkt werden, die aus den Bürgersteigen längs der Bordschwellen 
ihre Aufstellung erhalten. 
Die Ausschmückung des Bauwerkes ist in Anbetracht seiner geringen 
Spannweite, und der untergeordneten Bedeutung des überbrückten 
Wasserlaufes eine verhältnißmäßig einfache; sie beschränkt sich der 
Hauptsache nach, wie aus Blatt 8 des Entwurfs ersichtlich, auf eine 
architektonische Durchbildung des Geländers. 
Die zur Brücke heranführenden Verkehrszüge der Adalbcrtstratze, 
des Engel' und des Bethanien-Ufers werden mit Steigungen von 
1 : 40 m an das unterrichtete Bauwerk angeschlossen. Da die genannten 
Straßen gegeittvärtig mit ihrer Dammkrone etwa zwischen 34,5» m 
und 35,io m über N. N. liegen, der Scheitelpunkt der neuen Brücke 
aber, wie oben bereits angegeben bis auf 4- 36,32 über N. N. gehoben 
werden muß, so sind Einschüttungen der an den aufzuhöhenden 
Straßenstrecken adjazirenden Wohngebäude, namentlich jedoch der an 
den Ecken der Adalbertstraße und des Engel- bezw. Bethanien-Ufers 
belegenen, nicht zu vermeiden. In Folge dieser Einschültungen, die 
an den ungünstigsten Stellen eine Hohe von 70 em erreichen, werden 
an einer Anzahl von Häusern, wie aus der Darstellung aus Blatt 6 
der Zeichnungen und dem Theile D des Kostenanschlages hervorgeht, 
nicht unerhebliche bauliche Aenderungen an den Einfahrten, den Haus-, 
Laden- und Kellercingängen, sowie an den Kellerfenstern jc. vor 
genommen werden müssen, nachdem zuvor ein Einverständniß darüber 
mit den Eigenthümern erzielt ist. 
Um den Verkehr während des Abbruches der alten, und während 
des Baues der neuen Brücke nicht zu unterbrechen, besteht die Absicht, 
oberhalb der gegenwärtigen Brückenstelle, etwa 26 m davon entfernt, 
eine Nothbrücke zu errichten, die in üblicher Weise als hölzerne Joch 
brücke nach der Darstellung auf Blatt 4 der Entwurfszeichnungen 
hergestellt werden soll. Für diese interimistische Anlage ist eine Breite 
von 12 m zwischen den Innenkanten der Geländer in Aussicht ge 
nommen; dem Fahrdamm, der gleichzeitig ein Straßenbahngeleise 
aufzunehnien hat, ist eine Breite von 7 m und den beiden Fußwegen 
eine solche von 2,5» m zugedacht. 
Die Kosten der gesanimten Bauanlage sind veranschlagt auf 
377 000 JC. 
Davon entfallen auf: 
A. die Nothbrücke 20000 JC, 
B. das eigentliche Brückenbauwerk 248 OM - 
0. die Rampenanlagen .... 83 OM - 
und 
D. die Aenderungen an benach 
barten Wohngebäuden jc. . 26 000 - 
zusammen 377 000 - 
Hierzu ist erläuternd zu bemerken, daß die Aufwendungen zur 
Begleichung derjenigen Schadenansprüche, welche seitens der Eigen 
thümer für etwaige durch die Einschüttung und die Umbauten an 
ihren Grundstücken verursachte Entwerthung erhoben werden sollten, 
im Theile v des Anschlages nicht enthalten sind. 
Berlin, im Dezember 1901. 
Krause, Stadt-Banrath. Gottheiner, Stadt Bauinspektor. 
26. Vorlage (J.-Nr. 3 077 V. 8. 01) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bermiethung der Restaurationsräume am 
Städtischen Vieh- und Schlachthof. 
Der jetzige Miethsverlrag über die Restaurationsräume am 
Städtischen Vieh- und Schlachthof läuft mit Ende März k. Js. ab. 
Das Kuratorium hat deshalb ein neues Ausgebot veranlaßt, das 
unter den bisherigen Bedingungen eine Bermiethung auf fünf 
Jahre in Aussicht nimmt. 
Hierauf sind 16 Angebote erfolgt und zwar in Höhe von 40 OM 
bis 65 000 JC. Eines der Höchstgebote, welches von einer Brauerei- 
Aktiengesellschaft abgegeben worden ist, scheidet von vornherein aus, 
weil grundsätzlich der Reftaurationsbetrieb an derartige Gesellschaften 
nicht vergeben werden soll. Die drei nächsten Gebote glaubt das 
Kuratorium ebenfalls nicht berücksichtigen zu dürfen, weil die Bieter 
nicht diejenigen Garantien zu leisten im Stande erscheinen, die für 
einen so umfangreichen Betrieb, wie er mit der Viehhofsrestauralion 
verbunden ist, im Interesse der Gewerbetreibenden auf dem Viehhofe 
und auch im Interesse der Stadlgemeinde gefordert werden müssen. 
Nach Prüfung der Verhältnisse der Betreffenden können wir uns 
dieser Ansicht nur anschließen. 
Von den anderen Bietern hat Herr Gustav Lücke, Kaiser Wilhelm 
straße 18 wohnhaft, das Höchstgebot von 57 OM JC abgegeben. Dieser 
hat schon jahrelang den Restaurationsbetrieb seines Vaters in der 
Zentral-Markthalle geführt und ist der Verwaltung als unbedingt 
zuverlässig bekannt. Ihm wollen wir deshalb, dem Antrage des 
Viehhofs-Kuratoriums folgend, den Zuschlag ertheilen. 
Da das Gebot genau in der Höhe der bisherigen Miethe liegt, 
so sollen davon wiederum wie bisher jährlich 30 OM JC auf den 
Viehmarkt und 27 OM JC auf den Schlachthof verrechnet werden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versanimlung erklärt sich mit der Bermiethung der 
Vieh- und Schlachthof-Restauration vom 1. April 1902 ab 
auf 5 Jahre zum Preise von 57 OM JC pro Jahr an Herrn 
Gustav Lücke Hierselbst einverstanden. 
Berlin, den 28. Dezember 1901. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
2,7. Vorlage (J.-Nr. 8063 B. II. 01) - zur Beschluß- 
saffung —, betreffend die Erwerbung des zur Frei 
legung der Straße 12, Abtheilung XIV, erforderlichen 
eisenbahnfiskalischen Geländes. 
Die in der Abtheilung XIV des Bebauungsplanes bestndliche 
Straße 12, der frühere Wiesenweg, ist nur auf der Südseite mit einem 
Bauerndamm versehen, entbehrt auch einer geregelten Entwässerung. 
Die angelegten Sickcrgruben funklioniren zwar unter gewöhnlichen 
Verhältnissen, können jedoch bei größeren Niederschlägen die Wasser 
mengen nicht abführen. 
Diesen Uebelständcn ist nur durch Ausführung der Kanalisation 
und Aufhöhung des ganzen Fahrdammes abzuhelfen. 
Wegen Erwerbung des zu diesem Zwecke erforderlichen Landes 
sind wir daher zuvörderst mit der Königlichen Eisenbahn-Direktion in 
Verbindung getreten. 
Dieselbe hat sich nach längeren Verhandlungen endlich bereit 
erklärt, vorbehaltlich der Genehmigung des Herrn Ministers, 
das gedachte, zusammen 3113 gm große Gelände abzutreten, 
wenn ihr die Kosten für die in Folge der projektniätzigen 
Regulirung der Straße 12 erforderlich werdenden und von ihr 
auszuführenden Umänderungen und Einrichtungen von Baulichkeiten 
auf dem Grundstücke erstattet werden und außerdem ein Preis von 
6 JC pro Quadratmeter gezahlt wird. Der von der König!. Eisenbahn- 
Direktion hinsichts der baulichen Aenderungen aufgestellte, in be 
glaubigter Abschrift hier beigefügte Kostenanschlag schließt mit einem Be- 
trage von 93 000 JC ab. Derselbe ist von der 8. Bauinspektion und dem 
technischen Büreau geprüft worden und in Folge persönlicher Rück 
sprachen um die Positionen 10 von 2 OM JC und 12 von 2 500 JC 
zusammen 4500 JC ermäßigt worden, so daß sich die Endsumme nur 
auf 88 5M JC stellt. Unter Zugrundelegung dieses Betrages und der 
baar zu zahlenden Entschädigung von 6 JC pro Quadratmeter würden die 
gesammten Flächen von 3 118 gm 107 178 JC kosten, was einem Preise 
von S5JC pro Quadratmeter entsprechen würde. Nach Angabe der König!. 
Eisenbahn-Direktion ist das abzutretende Gelände zum überwiegenden 
Theile ini Enteignungswege auf den Eisenbahnfiskus übergegangen 
und soll auf den enteigneten Stücken noch gemäß des § 57 des Ent 
eignungsgesetzes ein Vorkaufsrecht ruhen. 
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation halten wir dieses 
Umstandes ungeachtet das Angebot für annehmbar, da dein angeblichen 
Vorkaufsrechte das eventl. Enteignungsrecht der Stadtgemeinde gegen- 
übersteht und es überhaupt fraglich ist, ob ein zur Ausübung dieses 
Rechts legitimirter Eigenthümer vorhanden ist. 
Unter Ueberreichung eines für die dortigen Akten bestimmten 
Planes ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung wir folgenden 
Beschluß zu fassen: 
Die Versammlung ist mit der Erwerbung der zur Frei- 
legung der Straße 12, Abtheilung XIV, erforderlichen, eisen 
bahnfiskalischen Flächen von zusammen 3113 qm gegen 
Zahlung der 88 MO JC betragenden Kosten für die in Folge 
Höherlegung und Regulirung der Straße vom Eisenbahn- 
fiskus vorzunehmenden baulichen Aenderungen und Ein 
richtungen auf dem Grundstücke und Zahlung eines Preises 
von 6 JC pro Quadratmeter, zusammen also von 107178 JC, 
einverstanden. 
Die Verausgabung erfolgt beim Titel II A der Spezial-Ver- 
waltung Nr. 36. Ueber die für das laufende Etatsjahr bewilligten 
Mittel von 1500000 ^« ist bisher in Höhe von 1 163 067,« JC 
verfügt worden. 
Berlin, den 30. Dezember 1901. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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