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Volume No. 11 (157-173), 22. Februar 1902 Anlage: ad No. 11 (174-247), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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sann, in de», Versuche fortfahren, die Grube Ilse zur Uebernahme 
der »us durch vorzeilige Pensionirung des Diener cnlstaudene» 
Kosten zu veranlassen. 
Indem wir die Dienstakten, das Dienstbeschädignngs-Attest, sowie 
de» Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des Herrn 
Polizei Präsidenten übersenden, beantrage» wir folgende Beschluß- 
fassmig: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dicustunfähigeu Feuermauuc Hermann Diener vom 
l. März 1802 ab die reglementsmäßige Pension von 
lährlich 828 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu 
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Kd, 
gezahlt wird. 
Berlin, de» 24. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschuer. 
21« Vorlage (I. Nr.'1987 F. B. 01) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung der reglemcntsmäßigen 
Pension an den dienstunfähigen Spritzenmann 
Theodor Slrendt. 
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem 
dienstunfähig gewordenen, 59 Jahre alten Spritzcnmanne Theodor 
Arendt bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht genommenen 
Ausscheiden aus der Feuerwehr i» Gemäßheit des Pensions-Reglements 
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine 
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 Jt 
jährlich festgestellt worden. 
Nach den hier beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr 
und unseres Vertrauensarztes ist Arendt in Folge chronischer Gicht 
zur Fortsetzung seines Dienstes in der Feuerwehr dauernd unfähig 
und auch für den städtischen Unterbeamtendienst nicht mehr tauglich. 
Indem wir ferner die Dicnstakten, das Dienstbeschädigungs- 
Atlest, sowie den Nationale und Pensiousberechiiung enthaltenden 
Antrag des Herr» Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Spritzenmanne Theodor Arendt vom 
1. März 1902 ab die reglcmentsmäßige Pension von jährlich 
900 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der 
Spezial Verwaltung 41, Abtheilung II, Titel II B b, ge 
zahlt wird. 
Berlin, den 11. Dezember 1901. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt und Residenzstadt. 
Kirschner. 
217 Vorlage (J.-Nr. 2 018 F. B. 01) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen 
Pension an den dienstunfähige» Spritzenmann 
Friedrich Neumann. 
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem 
dienstunfähig gewordenen, 49 Jahre alten Spritzcnmanne Friedrich 
Neumann bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht genommenen 
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements 
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine 
Pension zu bewilligen Der Betrag ist diesseits auf 900 Jt jährlich 
festgestellt worden. 
Nach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und 
unseres Vertrauensarztes ist Neumann in Folge von Herzmuskel 
schwäche, Fettleibigkeit und Herzerweiterung zur Fortsetzung des Dienstes 
dauernd unfähig und auch für de» städtischen Uuterbeamtcndienst nicht 
mehr tauglich. 
Indem wir ferner die Dieiistakteu, das Dienstbeschädignngs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensiousberechiiung enthaltenden Antrag 
des Herrn Polizei Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dieustunfähiaen Spritzenmanne Friedrich Neumann 
vom 1. März 1902 ab die reglcmentsmäßige Pension von 
jährlich 900 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten 
der Spezial Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Rb, 
gezahlt wird. 
Berlin, den 17. Dezember 1901. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschuer. 
218. Vorlage (J.-Nr. 2 024 F. B. 01) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen 
Pension an den dienstunfähigen Spritzenmann 
Wilhelm Graebsch. 
Der HerrDolizei-Prästdem hat bei uns den Antrag gestellt, dem 
dienstunfähig gewordenen, 58 Jahre alten Spritzcnmanne Wilhelm 
Graebsch bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht genommenen 
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements 
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine 
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 Jt 
jährlich festgestellt worden. 
Nach den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr und 
unseres Vertrauensarztes ist Graebsch in Folge von Schlagader- 
Verkalkung, Herzvergrößerung und Rheumalismus zur Fortsetzung des 
Dienstes in der Feuerwehr wie auch zur Uebernahme einer Unter- 
beamtensteüe im Komiiiuualdicnste dauernd unfähig. 
Indem wir ferner die Dieustakle», das Dieustbeschädigungs-Altesl, 
sowie den Nationale und Pensiousberechuuiig enthaltenden Antrag 
des Herrn Polizei-Präsidenleu üverseudeu, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung Erklärt sich damil einverstanden, daß 
dem dienstunfäbige» Spritzenmanne Wilhelm Graebsch 
vom 1. März 1902 ab die reglementsmäßige Pension von 
jährlich 900 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten 
der Spezial - Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titeln Bb, 
gezahlt wird. 
Berlin, den 17. Dezember 1901. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschuer. 
21». Vorlage (J.-Nr. 2022 F. B. 01) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den dienstunfähigen Spritzenmann Eduard Ka- 
forke. 
Der Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem dienst 
unfähig gewordene», 56 Jahre allen Spritzenmanne Eduard Kasorke 
bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht genommenen Ausscheiden 
aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das 
Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine Pension zu be 
willigen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 Jt jährlich fest 
gestellt worden. 
Kaforke ist auf Grund der beiliegenden Gutachten des Arztes 
der Feuerwehr vom 25. September 1901 und unseres Vertrauens 
arztes vom 12. November 1901, nach denen er an chronischen rheu- 
matisch-neuralgischeu Beschwerden erheblicher Art leidet, für den Feuer- 
wehrdienst als dauernd unfähig zu erachten und auch für den städtischen 
Unterbeamtendienst nicht mehr verwendbar. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädignngs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensiousberechiiung enthaltenden Antrag des 
Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Spritzenmaun Eduard Kaforke vom 
1. März 1902 ab eine Pension von jährlich 900 Jt in 
monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-Ver 
waltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb, gezahlt werde. 
Berlin, den 2. Januar 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
22«. Vorlage (J.-Nr. 2 020 F. B. 01) — zur Beschlußfassung 
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen Pension 
an den dienstunfähigen Spritzenmann Edmund Koch. 
Der Herr Polizeipräsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem 
dienstunfähig gewordenen, 51 Jahre alten Spritzcnmanne Edmund 
Koch bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht geuommencu Aus 
scheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements 
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine Pen 
sion zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 JC 
jährlich festgestellt worden. 
Nach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und 
unseres Vertrauensarztes ist Koch in Folge chronischen Hüftwehs zur 
Fortsetzung seines Dienstes in der Feuerwehr dauernd unfähig und 
auch für den Kommunaldienst nicht mehr geeignet. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dieustbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des
	        
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