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sann, in de», Versuche fortfahren, die Grube Ilse zur Uebernahme
der »us durch vorzeilige Pensionirung des Diener cnlstaudene»
Kosten zu veranlassen.
Indem wir die Dienstakten, das Dienstbeschädignngs-Attest, sowie
de» Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des Herrn
Polizei Präsidenten übersenden, beantrage» wir folgende Beschluß-
fassmig:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dicustunfähigeu Feuermauuc Hermann Diener vom
l. März 1802 ab die reglementsmäßige Pension von
lährlich 828 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Kd,
gezahlt wird.
Berlin, de» 24. Januar 1902.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschuer.
21« Vorlage (I. Nr.'1987 F. B. 01) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung der reglemcntsmäßigen
Pension an den dienstunfähigen Spritzenmann
Theodor Slrendt.
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem
dienstunfähig gewordenen, 59 Jahre alten Spritzcnmanne Theodor
Arendt bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht genommenen
Ausscheiden aus der Feuerwehr i» Gemäßheit des Pensions-Reglements
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 Jt
jährlich festgestellt worden.
Nach den hier beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr
und unseres Vertrauensarztes ist Arendt in Folge chronischer Gicht
zur Fortsetzung seines Dienstes in der Feuerwehr dauernd unfähig
und auch für den städtischen Unterbeamtendienst nicht mehr tauglich.
Indem wir ferner die Dicnstakten, das Dienstbeschädigungs-
Atlest, sowie den Nationale und Pensiousberechiiung enthaltenden
Antrag des Herr» Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Spritzenmanne Theodor Arendt vom
1. März 1902 ab die reglcmentsmäßige Pension von jährlich
900 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der
Spezial Verwaltung 41, Abtheilung II, Titel II B b, ge
zahlt wird.
Berlin, den 11. Dezember 1901.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt und Residenzstadt.
Kirschner.
217 Vorlage (J.-Nr. 2 018 F. B. 01) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen
Pension an den dienstunfähige» Spritzenmann
Friedrich Neumann.
Der Herr Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem
dienstunfähig gewordenen, 49 Jahre alten Spritzcnmanne Friedrich
Neumann bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht genommenen
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine
Pension zu bewilligen Der Betrag ist diesseits auf 900 Jt jährlich
festgestellt worden.
Nach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und
unseres Vertrauensarztes ist Neumann in Folge von Herzmuskel
schwäche, Fettleibigkeit und Herzerweiterung zur Fortsetzung des Dienstes
dauernd unfähig und auch für de» städtischen Uuterbeamtcndienst nicht
mehr tauglich.
Indem wir ferner die Dieiistakteu, das Dienstbeschädignngs-Attest,
sowie den Nationale und Pensiousberechiiung enthaltenden Antrag
des Herrn Polizei Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dieustunfähiaen Spritzenmanne Friedrich Neumann
vom 1. März 1902 ab die reglcmentsmäßige Pension von
jährlich 900 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten
der Spezial Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II Rb,
gezahlt wird.
Berlin, den 17. Dezember 1901.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschuer.
218. Vorlage (J.-Nr. 2 024 F. B. 01) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen
Pension an den dienstunfähigen Spritzenmann
Wilhelm Graebsch.
Der HerrDolizei-Prästdem hat bei uns den Antrag gestellt, dem
dienstunfähig gewordenen, 58 Jahre alten Spritzcnmanne Wilhelm
Graebsch bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht genommenen
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 Jt
jährlich festgestellt worden.
Nach den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr und
unseres Vertrauensarztes ist Graebsch in Folge von Schlagader-
Verkalkung, Herzvergrößerung und Rheumalismus zur Fortsetzung des
Dienstes in der Feuerwehr wie auch zur Uebernahme einer Unter-
beamtensteüe im Komiiiuualdicnste dauernd unfähig.
Indem wir ferner die Dieustakle», das Dieustbeschädigungs-Altesl,
sowie den Nationale und Pensiousberechuuiig enthaltenden Antrag
des Herrn Polizei-Präsidenleu üverseudeu, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung Erklärt sich damil einverstanden, daß
dem dienstunfäbige» Spritzenmanne Wilhelm Graebsch
vom 1. März 1902 ab die reglementsmäßige Pension von
jährlich 900 Jt in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten
der Spezial - Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titeln Bb,
gezahlt wird.
Berlin, den 17. Dezember 1901.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschuer.
21». Vorlage (J.-Nr. 2022 F. B. 01) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den dienstunfähigen Spritzenmann Eduard Ka-
forke.
Der Polizei-Präsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem dienst
unfähig gewordene», 56 Jahre allen Spritzenmanne Eduard Kasorke
bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht genommenen Ausscheiden
aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements für das
Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine Pension zu be
willigen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 Jt jährlich fest
gestellt worden.
Kaforke ist auf Grund der beiliegenden Gutachten des Arztes
der Feuerwehr vom 25. September 1901 und unseres Vertrauens
arztes vom 12. November 1901, nach denen er an chronischen rheu-
matisch-neuralgischeu Beschwerden erheblicher Art leidet, für den Feuer-
wehrdienst als dauernd unfähig zu erachten und auch für den städtischen
Unterbeamtendienst nicht mehr verwendbar.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädignngs-Attest,
sowie den Nationale und Pensiousberechiiung enthaltenden Antrag des
Polizei-Präsidenten übersenden, beantragen wir folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Spritzenmaun Eduard Kaforke vom
1. März 1902 ab eine Pension von jährlich 900 Jt in
monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-Ver
waltung 41, Abtheilung 2, Titel II Bb, gezahlt werde.
Berlin, den 2. Januar 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
22«. Vorlage (J.-Nr. 2 020 F. B. 01) — zur Beschlußfassung
betreffend die Bewilligung der reglementsmäßigen Pension
an den dienstunfähigen Spritzenmann Edmund Koch.
Der Herr Polizeipräsident hat bei uns den Antrag gestellt, dem
dienstunfähig gewordenen, 51 Jahre alten Spritzcnmanne Edmund
Koch bei seinem zum 1. März 1902 in Aussicht geuommencu Aus
scheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements
für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 1882 eine Pen
sion zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 900 JC
jährlich festgestellt worden.
Nach den beigefügten Gutachten des Arztes der Feuerwehr und
unseres Vertrauensarztes ist Koch in Folge chronischen Hüftwehs zur
Fortsetzung seines Dienstes in der Feuerwehr dauernd unfähig und
auch für den Kommunaldienst nicht mehr geeignet.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dieustbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des