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Volume No. 11 (157-173), 22. Februar 1902 Anlage: ad No. 11 (174-247), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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in ungeschwächtem Maße fort und ist er wegen Schwäche der körper 
lichen Kräfte dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten. 
Wir nahmen daher feine Versetzung in den Ruhestand zum 
1. Februar 1902 in Aussicht. 
Ramme erkannte die Berechnung seiner Pension, welche nach 
anliegender Berechnung 3186 M jährlich beträgt, als richtig an, bat 
jedoch um Hinausschiebung der Pensionirung bis 1. April 1902. 
Wir haben uns hiermit einverstanden erklärt, und das Königliche 
Provinzial-Schulkollegium bat den Lehrer von dem genannten Zeit 
punkte ab mit der angegebenen Pension in den Ruhestand versetzt. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer Christian Ramme vom Tage seiner 
Versetzung in den Ruhestand, dem 1. April 1902, ab ein 
jährliches Ruhegehalt von 3 186 Ji gezahlt werde, wovon 
nach dem Gesetze vom 6. Juli 1885 aut die Staatskasse 
600 JC entfallen. 
Die Personakten R. 64 liegen bei. 
Berlin, den 13. Februar 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
18«. Vorlage (J.-Nr. 660 Sch. I. 1901) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde 
schullehrers Dr. Josef Wiese. 
Der Gemeindeschullehrer Dr. Joses Wiese, 115. Gemeindeschule, 
Schöneberg, Eisenacherstratze 60/61 wohnhaft, ist geboren am 7. Juli 
1863 und bestand Ostern 1882 am Gymnasium zu Brilon die Reife 
prüfung. 
Er studirte von Ostern 1882 bis Michaelis 1883 an der Akademie 
zu Münster, von Michaelis 1883 bis Michaelis 1886 an der Friedrich 
Wilhelms-Universität zu Berlin Philologie, war von Michaelis 1886 
bis Michaelis 1887 als Hauslehrer thätig und genügte vom 1. Oktober 
1887 bis 30. September 1888 als Einjährig Freiwilliger seiner 
Militärdieustpllicht. Am 6. April bestand er zu Münster die Mfttel- 
fchullehrer-Prüfuug und unterrichtete dann von Oktober 1889 bis 
Ende März 1890 an der hiesigen höheren Privat-Knabenschule von 
Jahns. 
Im hiesigen Gemeindeschuldienste ist er nach vorheriger anderthalb 
jähriger interimistischer Beschäftigung seit 1. Oktober 1891 vokations- 
mäßig angestellt. Gegenwärtig bezieht er ein Diensteiukommen von 
2 848 M. 
Dr. Wiese fehlt bereits seit dem 12 Februar v. Js. int Dienste. 
Er ist mit einem ernsten, organischen Halsleiden behaftet, welches ihn 
dienstunfähig macht, und welches trotz lange fortgesetzter Behandlung 
keine wesentliche Besserung erfahren hat. Unser Vertrauensarzt er 
achtet ihn daher in dem abschriftlich beiliegenden Gutachten für dauernd 
unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten. 
Mit feiner Versetzung in den Ruhestand, die wir auf feine Bitte 
erst zum 1. Juli in Aussicht genommen haben, hat sich Dr. Wiese 
einverstanden erklärt und die Berechnung der Pension, welche nach 
-anliegender Nachweisung 855 M jährlich beträgt, als richtig anerkannt 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer Dr. Josef Wiese vom Tage seiner 
Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Juli 1902, ab ein 
jährliches Ruhegehalt von 855 M gezahlt werde, wovon 
auf die Staatskasse nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885 
600 M entfallen. 
Berlin, den 13. Februar 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1»7. Vorlage (J.-Nr. 574 Sch. I. 1902) — zur Beschluß 
saffung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde 
schullehrers Gustav Riech. 
Der Gemeindeschullehrer Gustav Riech. 97.. früher 178. Ge 
meindeschule, Schöneberg, Belzigerstraße 3, wohnhaft, geboren 18. Juni 
1845, bestand am 24. Febrtiar 1867 die Prüfung für das Lehramt 
und am 22. April 1871 die Nachprüfung und war vom 1. Oktober 
1864 ab nach einander Lehrer an den Volksschulen zu Wendisch-Rietz, 
Luckenwalde, Spandau, Frankendorf, Luckenwalde und Rirdorf. Seit 
1. April 1874 ist er im hiesigen Gemeindeschuldienste vokationsmäßig 
angestellt und bezieht gegenwärtig das Höchstdiensteinkommen von 
4 248 M. 
Seit dem Jahre 1895 bat der Lehrer alljährlich auf längere Zeit 
wegen Nervosität den Dienst aussetzen müssen. Sein Unterrickt ist 
schon seit Jahren mangelhaft, wiederholte Revisionen ergaben ein 
ungünstiges Resultat. Noch dem Urtheile des zuständigen Schul 
inspektors besitzt er nicht mehr die Kraft, es in seinem Unterrichte zu 
genügenden Resultaten zu bringen. Als er im Februar v. Js. um 
Herabsetzung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl für das kommende 
Halbjahr bat, haben wir ihn durch unseren Vertrauensarzt unter 
suchen lassen, und dieser hat ihn in dem abschriftlich beiliegenden 
Physikatsgutachten vom 9. März v. Js. wegen Schwäche der körper 
lichen Kräfte für dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten 
erklärt. 
Wir nahmen daher die Versetzung des Lehrers Riech in den 
Ruhestand zum 1. Juli v. Js. in Aussicht. Riech erklärte sich auch 
mit seiner Pensionirung zu dem genannten Zeitpunkte einverstanden, 
zog dann aber feine Einwilligungserklärnng wieder zurück, so daß 
wir bei dem Königl. Provinzial-Schulkollegium die Einleitung des 
Verfahrens auf zwangsweise Emcritiruug beantragen mußten. Im 
Laufe der Verhandlungen erklärte sich der Lehrer Riech schließlich 
mit seiner Versetzung in den Ruhestand einverstanden, falls diese zum 
1. April 1902 erfolgen mürbe. 
Da bei Fortsetzung des Verfahrens eine weitere Hinausschiebung 
des Pensioniruugstermius zu befürchten war, stimmten wir der 
Pensionirung zum 1- April 1902 zu. 
Das Königl. Provinzial-Schulkollegium hat in Folge dessen den 
Lehrer zum 1. April d. Js. mit einem nach anliegender Nachwcisung 
2 903 M betragenden jährlichen Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfaffung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer Gustav Riech vom Tage seiner 
Versetzung in den Ruhestand, dem 1. April 1902, ab ein 
jährliches Ruhegehalt von 2 903 JC gezahlt werde, wovon 
nach dem Gesetze vom 6. Juli 1885 auf die Staatskasse 
600 M entfallen. 
Die Personalakten R. 104 fügen wir bei. 
Berlin, den 10. Februar >902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
188. Vorlage (J.-Ilr. 93 Sch. I. 02) — zur Beschlußfaffung —, 
betreffend die Pensionirung des Gemeindeschullehrers 
August Dähne I. 
Der Gemeindeschullehrer August Dähne 1 — 44. Schule —, 
geboren den 3. Juli 1843, Gneisenaustraße 34 wohnhaft, bestand am 
19. März 1864 die Prüfung für das Lehramt. 
Am 1. April 1866 wurde er vokationsmäßig bei der Waisen 
Erziehungsanstalt in Rummelsburg angestellt und am 1. Oktober 1868 
in den hiesigen Gemeindeschuldienst versetzt. 
Vor der Anstellung war er an einer hiesigen Privatschule bezw. 
an der Erziehungs-Anstalt i» Rummelsburg thätig. 
Seit dem 23. November 1901 wegen Krankheit beurlaubt, Hai 
der Lehrer unterm 3. Januar 1902 gebeten, ihn zum 1. April 1902 
zu pensioniren, da er sich den Anforderungen des Dienstes nicht mehr 
gewachsen fühle. 
Unser Vertrauensarzt, Geheimer SanitätSrath Dr. med. Schulz 
erachtet ihn nach dem abschriftlich beiliegenden Gutachten vom 
22. Januar 1902 wegen Schwäche der körperlichen Kräfte für dauernd 
unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten und wollen wir daher 
dem Antrage des Lehrers Folge geben. 
Seine Pension würde nach der anliegenden Pcnsionsberechnung 
vom 1. April 1902 ab jährlich 2 974 JC betragen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer August Dähne 1 vom Tage 
der Versetzung in den Ruhestand ab. dem 1. April 1902, 
eine jährliche Pension von 2 974 JC gezahlt werde, wovon 
600 JC auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 auf die 
Staatskasse entfallen. 
Berlin, den 17. Februar 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Refideuzstadi. 
Kirschner.
	        
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