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in ungeschwächtem Maße fort und ist er wegen Schwäche der körper
lichen Kräfte dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten.
Wir nahmen daher feine Versetzung in den Ruhestand zum
1. Februar 1902 in Aussicht.
Ramme erkannte die Berechnung seiner Pension, welche nach
anliegender Berechnung 3186 M jährlich beträgt, als richtig an, bat
jedoch um Hinausschiebung der Pensionirung bis 1. April 1902.
Wir haben uns hiermit einverstanden erklärt, und das Königliche
Provinzial-Schulkollegium bat den Lehrer von dem genannten Zeit
punkte ab mit der angegebenen Pension in den Ruhestand versetzt.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer Christian Ramme vom Tage seiner
Versetzung in den Ruhestand, dem 1. April 1902, ab ein
jährliches Ruhegehalt von 3 186 Ji gezahlt werde, wovon
nach dem Gesetze vom 6. Juli 1885 aut die Staatskasse
600 JC entfallen.
Die Personakten R. 64 liegen bei.
Berlin, den 13. Februar 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
18«. Vorlage (J.-Nr. 660 Sch. I. 1901) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde
schullehrers Dr. Josef Wiese.
Der Gemeindeschullehrer Dr. Joses Wiese, 115. Gemeindeschule,
Schöneberg, Eisenacherstratze 60/61 wohnhaft, ist geboren am 7. Juli
1863 und bestand Ostern 1882 am Gymnasium zu Brilon die Reife
prüfung.
Er studirte von Ostern 1882 bis Michaelis 1883 an der Akademie
zu Münster, von Michaelis 1883 bis Michaelis 1886 an der Friedrich
Wilhelms-Universität zu Berlin Philologie, war von Michaelis 1886
bis Michaelis 1887 als Hauslehrer thätig und genügte vom 1. Oktober
1887 bis 30. September 1888 als Einjährig Freiwilliger seiner
Militärdieustpllicht. Am 6. April bestand er zu Münster die Mfttel-
fchullehrer-Prüfuug und unterrichtete dann von Oktober 1889 bis
Ende März 1890 an der hiesigen höheren Privat-Knabenschule von
Jahns.
Im hiesigen Gemeindeschuldienste ist er nach vorheriger anderthalb
jähriger interimistischer Beschäftigung seit 1. Oktober 1891 vokations-
mäßig angestellt. Gegenwärtig bezieht er ein Diensteiukommen von
2 848 M.
Dr. Wiese fehlt bereits seit dem 12 Februar v. Js. int Dienste.
Er ist mit einem ernsten, organischen Halsleiden behaftet, welches ihn
dienstunfähig macht, und welches trotz lange fortgesetzter Behandlung
keine wesentliche Besserung erfahren hat. Unser Vertrauensarzt er
achtet ihn daher in dem abschriftlich beiliegenden Gutachten für dauernd
unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten.
Mit feiner Versetzung in den Ruhestand, die wir auf feine Bitte
erst zum 1. Juli in Aussicht genommen haben, hat sich Dr. Wiese
einverstanden erklärt und die Berechnung der Pension, welche nach
-anliegender Nachweisung 855 M jährlich beträgt, als richtig anerkannt
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer Dr. Josef Wiese vom Tage seiner
Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Juli 1902, ab ein
jährliches Ruhegehalt von 855 M gezahlt werde, wovon
auf die Staatskasse nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885
600 M entfallen.
Berlin, den 13. Februar 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1»7. Vorlage (J.-Nr. 574 Sch. I. 1902) — zur Beschluß
saffung —, betreffend die Pensionirung des Gemeinde
schullehrers Gustav Riech.
Der Gemeindeschullehrer Gustav Riech. 97.. früher 178. Ge
meindeschule, Schöneberg, Belzigerstraße 3, wohnhaft, geboren 18. Juni
1845, bestand am 24. Febrtiar 1867 die Prüfung für das Lehramt
und am 22. April 1871 die Nachprüfung und war vom 1. Oktober
1864 ab nach einander Lehrer an den Volksschulen zu Wendisch-Rietz,
Luckenwalde, Spandau, Frankendorf, Luckenwalde und Rirdorf. Seit
1. April 1874 ist er im hiesigen Gemeindeschuldienste vokationsmäßig
angestellt und bezieht gegenwärtig das Höchstdiensteinkommen von
4 248 M.
Seit dem Jahre 1895 bat der Lehrer alljährlich auf längere Zeit
wegen Nervosität den Dienst aussetzen müssen. Sein Unterrickt ist
schon seit Jahren mangelhaft, wiederholte Revisionen ergaben ein
ungünstiges Resultat. Noch dem Urtheile des zuständigen Schul
inspektors besitzt er nicht mehr die Kraft, es in seinem Unterrichte zu
genügenden Resultaten zu bringen. Als er im Februar v. Js. um
Herabsetzung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl für das kommende
Halbjahr bat, haben wir ihn durch unseren Vertrauensarzt unter
suchen lassen, und dieser hat ihn in dem abschriftlich beiliegenden
Physikatsgutachten vom 9. März v. Js. wegen Schwäche der körper
lichen Kräfte für dauernd unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten
erklärt.
Wir nahmen daher die Versetzung des Lehrers Riech in den
Ruhestand zum 1. Juli v. Js. in Aussicht. Riech erklärte sich auch
mit seiner Pensionirung zu dem genannten Zeitpunkte einverstanden,
zog dann aber feine Einwilligungserklärnng wieder zurück, so daß
wir bei dem Königl. Provinzial-Schulkollegium die Einleitung des
Verfahrens auf zwangsweise Emcritiruug beantragen mußten. Im
Laufe der Verhandlungen erklärte sich der Lehrer Riech schließlich
mit seiner Versetzung in den Ruhestand einverstanden, falls diese zum
1. April 1902 erfolgen mürbe.
Da bei Fortsetzung des Verfahrens eine weitere Hinausschiebung
des Pensioniruugstermius zu befürchten war, stimmten wir der
Pensionirung zum 1- April 1902 zu.
Das Königl. Provinzial-Schulkollegium hat in Folge dessen den
Lehrer zum 1. April d. Js. mit einem nach anliegender Nachwcisung
2 903 M betragenden jährlichen Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfaffung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer Gustav Riech vom Tage seiner
Versetzung in den Ruhestand, dem 1. April 1902, ab ein
jährliches Ruhegehalt von 2 903 JC gezahlt werde, wovon
nach dem Gesetze vom 6. Juli 1885 auf die Staatskasse
600 M entfallen.
Die Personalakten R. 104 fügen wir bei.
Berlin, den 10. Februar >902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
188. Vorlage (J.-Ilr. 93 Sch. I. 02) — zur Beschlußfaffung —,
betreffend die Pensionirung des Gemeindeschullehrers
August Dähne I.
Der Gemeindeschullehrer August Dähne 1 — 44. Schule —,
geboren den 3. Juli 1843, Gneisenaustraße 34 wohnhaft, bestand am
19. März 1864 die Prüfung für das Lehramt.
Am 1. April 1866 wurde er vokationsmäßig bei der Waisen
Erziehungsanstalt in Rummelsburg angestellt und am 1. Oktober 1868
in den hiesigen Gemeindeschuldienst versetzt.
Vor der Anstellung war er an einer hiesigen Privatschule bezw.
an der Erziehungs-Anstalt i» Rummelsburg thätig.
Seit dem 23. November 1901 wegen Krankheit beurlaubt, Hai
der Lehrer unterm 3. Januar 1902 gebeten, ihn zum 1. April 1902
zu pensioniren, da er sich den Anforderungen des Dienstes nicht mehr
gewachsen fühle.
Unser Vertrauensarzt, Geheimer SanitätSrath Dr. med. Schulz
erachtet ihn nach dem abschriftlich beiliegenden Gutachten vom
22. Januar 1902 wegen Schwäche der körperlichen Kräfte für dauernd
unfähig zur Erfüllung seiner Amtspflichten und wollen wir daher
dem Antrage des Lehrers Folge geben.
Seine Pension würde nach der anliegenden Pcnsionsberechnung
vom 1. April 1902 ab jährlich 2 974 JC betragen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer August Dähne 1 vom Tage
der Versetzung in den Ruhestand ab. dem 1. April 1902,
eine jährliche Pension von 2 974 JC gezahlt werde, wovon
600 JC auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 auf die
Staatskasse entfallen.
Berlin, den 17. Februar 1902.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Refideuzstadi.
Kirschner.