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gewesen, jo ivurden ihm nach den Festsetzungen ini Spezial-Etat 38,
Titel IF, 5 Jahre auf das Dienstalter als Bürcau-Assistent an
gerechnet. Die frühere Beschäftigung, sowie diejenige als Kanzlist
stimmen bestimmungsmäßig hierbei nicht in Betracht.
Der Ausschuß fand nach Lage der Akten keine Veranlassung, die
Petition zur Berücksichtigung zu empfehlen. Nach den durch Gemeinde-
beschluß feststehenden Vorschriften über dir Berechnung des Dienstalters
kann den früheren Hilfsarbeitern eine gewisse Anzahl von Jahren
au? das Dienstalker als Büreau-Assistent angerechnet werden, was bei
dem Petenten auch bis zu 5 Jahren geschehen ist. Derselbe war vom
2. Juni bis 12. August 1890 freiwillig ans den, städtischen Dienst
geschieden und hatte damit seine bis dahin erworbenen Rechte auf-
gegeben. Wollte man aber auch über die nur kurze Zeit des frei-
willigen Austritts hinwegsehen, so liege andererseits doch kein Grund
vor, mit dem Petenten eine Ausnahme zu machen und ihn, besondere
Billigkeitsrücksichten zuzugestehen.
3. (J.-Nr. 10 von 1902) Petition des Schriftstellers
vr. F. Wollny, Königgrätzcrstraße 52, gegen die Anlage
einer Unterpflasterbahn in Berlin.
Der Vorgenannte richtet unter Ueverreichnng einer von
ihm veröffentlichten Druckschrift mit dem Titel „Gedanken,
welche der projektirte Bau der Unterpflasterbahn
in Berlin erwecken kann", an die Versammlung den
Antrag, gegen das erst versuchsiveise in Angriff genommene
Unternehmen der Anlage einer Unterpflasterbahn in Berlin
aus Gründen, wie sie in der vorbezeicbneten Abhandlung
dargelegt sind. Einspruch zu erheben.
In dieser Abhandlung wird ein, den Anschauungen der städtischen
Behörden und auch tvohl der Mehrzahl der Berliner Bevölkerung
entgegengesetzter Standpunkt in Bezug auf die Schöpfungen der
Neuzeit, die Telephon-Anlagen, elektrischen Bahne» und insbesondere
die Unterpflasterbahnen eingenommen, den der Ausschuß nicht zu
theilen vermag. Er empfiehlt, über die Sache zur Tagesordnung
überzugehen.
II.
Durch Ueberweisuug an den Magistrat zur Berücksichtigung,
bezw. durch Uebergang zur Tagesordnung:
m 184 von 1891 \ .
jJ.-Nr. g oon iya , '. Petition des Vereins der
Fleischbeschaucr und Fleischbcscha u er in n en zu Berlin,
um Gewährung eines festen Einkommens und An-
erkennnng ihrer Bcamteneigenschaft.
Die auf deni städtischen Schlachthof vollbeschäftigten
Fleischbeschauer und Fleischbcschauerinnen bitten in vor
liegender Petiiion vom 29. November 1901;
a) um Gewährung eines festen Einkommens.
b) nm Anerkennnng ihrer Beamieneigenschaft.
Sie bcnierkcn in ihrer, mit eingehender Begründung ver
sehenen Petition, daß sie wiederholt vergebens um zeitgemäße
Neugestaltung ihrer Besoldungs und Anstellungsverhältnisse
vorstellig geworden seien.
Ihre Gesuche an das Kuratorium des Vieh- und Schlacht-
hofs. sowie an den Magistrat hätten keinen Erfolg gehabt,
eine Petition an die Versaiiimlnng vom 27. Oktober 1899
wäre dem Magistrat zur Erwägung' überwiesen worden.
Eine dem Magistrat unterm 12. Februar 1900 nochmals
vorgetragene Bitte sei wiederuni ohne Antwort geblieben.
Durch den Rückgang ihres Einkommens sei ihnen aber
die Unsicherheit ihrer Lage in dem Jahre 1901 ganz besonders
deutlich vor Augen geführt worden und hätten sie sich im
August v. Js. um Abhilfe bittend zunächst an die Direktion
der städtischen Fleischschau und am 15. Oktober dess. Js.
»m Bewilligung einer Theuernngszulage an das Kuratorium
des Vieh- lind Schlachthofs gewandt. Sie bitten, ihrem
erneuten Gesuche unter Prüfung ihrer Begründungen eine
wohlgeneigte Berücksichtigung zu Theil werden zu lassen.
Unter dem 10. Januar d. Js. überreichen die Petenten
im Anschluß an die vorbezeichnetc Petition vom 29. No
vember v. Js. eine Abschrift des Bescheides vom Knratoriuin
des Vieh- und Schlachthofs vom 3. Dezember 1901 nebst
Abschrift der Antwort des Vereins der Fleischbeschauer und
Fleischbeschauerinnen vom 4. Januar 1602 zur Kenntniß
nähme mit der Bitte,
die Versammlung wolle den bescheidenen Wünschen
der mikroskopirenden Beschauer und Beschauerinnen
wohlwollende Förderung angedeihen lassen.
Das Kuratorium theilt den Petenten mit, daß es die
Gewährung einer Theuernngszulagc ablehnen müsse, aber
beschlossen habe, bei dem Magistrat zu beantragen, vom
1. April 1902 ab die Entschädigung der Beschauer und
Beschauerinnen für die mikroskopische Untersuchung der
Schweine auf dem Schlachthof um 5 also auf 00 pro
Schwein zu erhöhen.
Nach dem Schreiben vom 4. Januar 1902 baien die
Petenten das Kuratorium, die beantragte Erhöhung der
Schaugebühren um 5 ^ pro Untersuchung rückwirkend bereits
vom 1. Oktober 1901 ab zu befürworten, da gerade in den
gegenwärtigen Wintermonaten die Verkürzung ihres Ein
kommens um zirka ’/< ihres bisherigen Verdienstes am
schmerzlichsten empfunden werde, indem sie des Weiteren
bemerken, daß die Erhöhung der Gebühren den Ausfall
von monatlich 20 bis 40 M nicht zu decken vermöge.
Sie bitten schließlich.
das Kuratorium wolle durch Gewährung eines festen
Einkommens vom 1. April 11>02 ab auch ihnen eine
Existenzsicherheit ermöglichen, wie dieselbe allen anderen
Angestellten der städtischen Fleischschau seit 20 Jahren
gewährt wird, damit die bisher auf Stücklohn an
gewiesenen Beschauer mit rechter Arbeitsfreudigkeit
ihres verantwortungsvollen Amtes walten können.
Im Ausschüsse wurde darauf hingewiesen, daß gleiche Be
schwerden und Anträge der Fleischbeschaucr und Fleischbeschauerinnen,
wie die Beschlüsse vom 9. März und 30. November 189!) — Protokoll
Nr. 11 bezw. 23 .'c. —, sowie die stenographischen Berichte über die
Verhandlungen im Plcnuni der Versammlung vom 3. April 1901,
sowie beim Fleischschau-Elat am 28. März 1901 ergäben, die letztere
schon wiederholt beschäftigt hätten.
Das Einkommen der Petenten sei trotz wiederholter Erhöhung
der Schaugebühren in Folge Verminderung des Auftriebs zurück
gegangen. Aus der Begründung der Petition wäre zu entnehmen,
welchen fortwährenden Schwankungen dasselbe unterworfen sei. Das
Gesuch um Gewährung eines festen Einkommens zur Sicherung der
wirthschaftlichcn Lage der Petenten erscheine gerechtfertigt und iverde
zur möglichsten Berücksichtigung schon beim nächsten Etat befürwortet.
Von anderer Seite wurde nochmals ans die Umstände ver
wiesen, ivelche den Wünsche» der Petenten entgegenständen. Um
ihnen entgegen zu kommen und ihre Lage im Rahmen des Erreich-
baren zu verbessern, sei eben eine abermalige Erhöhung der Schau-
gebühren auf 60 ,.j pro Untersuchung in den Etat eingestellt worden.
Was die Anerkennung ihrer Bcamteneigenschaft anbetreffe, so
müsse, wie bei früheren Verhandlungen wiederholt geschehen, darauf
hingewiesen werden, daß nach dem Reichsgerichtserkenntniß vom
7. März 1898 und Ober Verwaltnngsgerichts-Erkenntniß vom
8. Juli 1899 die Fleischschaiibcamten ebenso wie die Thierärzte beim
Schlnchthof keine Beamlengualifikation baben und nur als Sach
verständige angesprochen iverden könnten. Es wurde nochmals
bemerkt, daß eine feste Anstellung der Fleischbeschaucr nicht möglich
sei, weil bei ihrer Annahme und Beschäftigung das Polizei-Präsidium
mitzureden habe, welches vorkonimende» Falles auch die Einlassung
derselben fordern könne, und was solle die städtische Verwaltung dann
mit ihnen beginnen? Vielleicht läge ein solcher Beschluß auch nicht
einmal im Interesse der Betheiligten, da mit der festen Anstellung
auch strengere Bedingungen, so in Bezug aus das Lebensalter u. s. w.
bei ihrer Annahme gestellt iverden müßten. Es handele sich aber
auch gegenwärtig ja auch gar nicht um die feste Anstellung,
sondern nur um Gewährung eines festen Einkommens. Es fand
daher auch Theil 2 des Gesuches seine Fürsprecher und ivurde
empfohlen, die Petition in Beziehung aus diesen Punkt dem Magistrat
als Material für die zil erwartende Neuberathung dctz Ortsstatuts
für die Anstellung der Koinmnnalbeamte» z» überweisen, von anderer
Seite wurde Tagesordnung beantragt.
Nachdem noch die sonstigen Angaben der Petenten hinsichtlich
ihrer Arbeitszeit rc. besprochen und die vermeintliche Benachlheiligung
der vollbeschäftigten Fleischbeschauer durch die Heranziehung von
Aushilfsbcschauern ihre Richtigstellung gefunden hatte, wurde zur
Abstimmung geschritten und beschlossen, der Versammlung zu cinpfehlen
a) die Petition bezüglich ihres 1. Theils dem Magistrat znr
Berücksichtigung zu überweisen,
b, über Theil 2 der Petiiion zur Tagesordnung überzugehen.
Beide Beschlüsie wurden bei einer Stimmenthaltung niit 7 gegen
5 Stimmen gefaßt.
Die Berichterstattung wurde dem Stadtverordnete» I)r. Preuß
übertragen.
IU.
Durch Ueberweisung an den Magistrat zur Berücksichtigung.
(J.-Nr. 6 von 1902) Petition des früheren Markt-
Hallenarbeiters N. N. um Nachbewillignng von Ruhe-
geld für die Zeit seiuer wegen Krankheit erfolgten
Entlassung aus dem Dienste der Markthaltcn-Ver
waltung bis zum Beginn des bereits angeiviesenen
Ruhegeldes, vom 5. Mai bis 1. Oktober 1901.
Der 47 Jahre alte Petent ist inhaltlich seines Gesuchs
am 11. September v. Js. bei der Marklhallen-Deputation
um G.Währung einer laufenden Unterstützung eingekommen
mit der Begründung, daß er vom Dezember 1888 bis zum
5. Mai 1901 bei der Markthallen-Verwaltung beschäftigt
gewesen und am letztbezeichneten Tage wegen Krankheit bezw.