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Volume No. 9 (134-153), 15. Februar 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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gewesen, jo ivurden ihm nach den Festsetzungen ini Spezial-Etat 38, 
Titel IF, 5 Jahre auf das Dienstalter als Bürcau-Assistent an 
gerechnet. Die frühere Beschäftigung, sowie diejenige als Kanzlist 
stimmen bestimmungsmäßig hierbei nicht in Betracht. 
Der Ausschuß fand nach Lage der Akten keine Veranlassung, die 
Petition zur Berücksichtigung zu empfehlen. Nach den durch Gemeinde- 
beschluß feststehenden Vorschriften über dir Berechnung des Dienstalters 
kann den früheren Hilfsarbeitern eine gewisse Anzahl von Jahren 
au? das Dienstalker als Büreau-Assistent angerechnet werden, was bei 
dem Petenten auch bis zu 5 Jahren geschehen ist. Derselbe war vom 
2. Juni bis 12. August 1890 freiwillig ans den, städtischen Dienst 
geschieden und hatte damit seine bis dahin erworbenen Rechte auf- 
gegeben. Wollte man aber auch über die nur kurze Zeit des frei- 
willigen Austritts hinwegsehen, so liege andererseits doch kein Grund 
vor, mit dem Petenten eine Ausnahme zu machen und ihn, besondere 
Billigkeitsrücksichten zuzugestehen. 
3. (J.-Nr. 10 von 1902) Petition des Schriftstellers 
vr. F. Wollny, Königgrätzcrstraße 52, gegen die Anlage 
einer Unterpflasterbahn in Berlin. 
Der Vorgenannte richtet unter Ueverreichnng einer von 
ihm veröffentlichten Druckschrift mit dem Titel „Gedanken, 
welche der projektirte Bau der Unterpflasterbahn 
in Berlin erwecken kann", an die Versammlung den 
Antrag, gegen das erst versuchsiveise in Angriff genommene 
Unternehmen der Anlage einer Unterpflasterbahn in Berlin 
aus Gründen, wie sie in der vorbezeicbneten Abhandlung 
dargelegt sind. Einspruch zu erheben. 
In dieser Abhandlung wird ein, den Anschauungen der städtischen 
Behörden und auch tvohl der Mehrzahl der Berliner Bevölkerung 
entgegengesetzter Standpunkt in Bezug auf die Schöpfungen der 
Neuzeit, die Telephon-Anlagen, elektrischen Bahne» und insbesondere 
die Unterpflasterbahnen eingenommen, den der Ausschuß nicht zu 
theilen vermag. Er empfiehlt, über die Sache zur Tagesordnung 
überzugehen. 
II. 
Durch Ueberweisuug an den Magistrat zur Berücksichtigung, 
bezw. durch Uebergang zur Tagesordnung: 
m 184 von 1891 \ . 
jJ.-Nr. g oon iya , '. Petition des Vereins der 
Fleischbeschaucr und Fleischbcscha u er in n en zu Berlin, 
um Gewährung eines festen Einkommens und An- 
erkennnng ihrer Bcamteneigenschaft. 
Die auf deni städtischen Schlachthof vollbeschäftigten 
Fleischbeschauer und Fleischbcschauerinnen bitten in vor 
liegender Petiiion vom 29. November 1901; 
a) um Gewährung eines festen Einkommens. 
b) nm Anerkennnng ihrer Beamieneigenschaft. 
Sie bcnierkcn in ihrer, mit eingehender Begründung ver 
sehenen Petition, daß sie wiederholt vergebens um zeitgemäße 
Neugestaltung ihrer Besoldungs und Anstellungsverhältnisse 
vorstellig geworden seien. 
Ihre Gesuche an das Kuratorium des Vieh- und Schlacht- 
hofs. sowie an den Magistrat hätten keinen Erfolg gehabt, 
eine Petition an die Versaiiimlnng vom 27. Oktober 1899 
wäre dem Magistrat zur Erwägung' überwiesen worden. 
Eine dem Magistrat unterm 12. Februar 1900 nochmals 
vorgetragene Bitte sei wiederuni ohne Antwort geblieben. 
Durch den Rückgang ihres Einkommens sei ihnen aber 
die Unsicherheit ihrer Lage in dem Jahre 1901 ganz besonders 
deutlich vor Augen geführt worden und hätten sie sich im 
August v. Js. um Abhilfe bittend zunächst an die Direktion 
der städtischen Fleischschau und am 15. Oktober dess. Js. 
»m Bewilligung einer Theuernngszulage an das Kuratorium 
des Vieh- lind Schlachthofs gewandt. Sie bitten, ihrem 
erneuten Gesuche unter Prüfung ihrer Begründungen eine 
wohlgeneigte Berücksichtigung zu Theil werden zu lassen. 
Unter dem 10. Januar d. Js. überreichen die Petenten 
im Anschluß an die vorbezeichnetc Petition vom 29. No 
vember v. Js. eine Abschrift des Bescheides vom Knratoriuin 
des Vieh- und Schlachthofs vom 3. Dezember 1901 nebst 
Abschrift der Antwort des Vereins der Fleischbeschauer und 
Fleischbeschauerinnen vom 4. Januar 1602 zur Kenntniß 
nähme mit der Bitte, 
die Versammlung wolle den bescheidenen Wünschen 
der mikroskopirenden Beschauer und Beschauerinnen 
wohlwollende Förderung angedeihen lassen. 
Das Kuratorium theilt den Petenten mit, daß es die 
Gewährung einer Theuernngszulagc ablehnen müsse, aber 
beschlossen habe, bei dem Magistrat zu beantragen, vom 
1. April 1902 ab die Entschädigung der Beschauer und 
Beschauerinnen für die mikroskopische Untersuchung der 
Schweine auf dem Schlachthof um 5 also auf 00 pro 
Schwein zu erhöhen. 
Nach dem Schreiben vom 4. Januar 1902 baien die 
Petenten das Kuratorium, die beantragte Erhöhung der 
Schaugebühren um 5 ^ pro Untersuchung rückwirkend bereits 
vom 1. Oktober 1901 ab zu befürworten, da gerade in den 
gegenwärtigen Wintermonaten die Verkürzung ihres Ein 
kommens um zirka ’/< ihres bisherigen Verdienstes am 
schmerzlichsten empfunden werde, indem sie des Weiteren 
bemerken, daß die Erhöhung der Gebühren den Ausfall 
von monatlich 20 bis 40 M nicht zu decken vermöge. 
Sie bitten schließlich. 
das Kuratorium wolle durch Gewährung eines festen 
Einkommens vom 1. April 11>02 ab auch ihnen eine 
Existenzsicherheit ermöglichen, wie dieselbe allen anderen 
Angestellten der städtischen Fleischschau seit 20 Jahren 
gewährt wird, damit die bisher auf Stücklohn an 
gewiesenen Beschauer mit rechter Arbeitsfreudigkeit 
ihres verantwortungsvollen Amtes walten können. 
Im Ausschüsse wurde darauf hingewiesen, daß gleiche Be 
schwerden und Anträge der Fleischbeschaucr und Fleischbeschauerinnen, 
wie die Beschlüsse vom 9. März und 30. November 189!) — Protokoll 
Nr. 11 bezw. 23 .'c. —, sowie die stenographischen Berichte über die 
Verhandlungen im Plcnuni der Versammlung vom 3. April 1901, 
sowie beim Fleischschau-Elat am 28. März 1901 ergäben, die letztere 
schon wiederholt beschäftigt hätten. 
Das Einkommen der Petenten sei trotz wiederholter Erhöhung 
der Schaugebühren in Folge Verminderung des Auftriebs zurück 
gegangen. Aus der Begründung der Petition wäre zu entnehmen, 
welchen fortwährenden Schwankungen dasselbe unterworfen sei. Das 
Gesuch um Gewährung eines festen Einkommens zur Sicherung der 
wirthschaftlichcn Lage der Petenten erscheine gerechtfertigt und iverde 
zur möglichsten Berücksichtigung schon beim nächsten Etat befürwortet. 
Von anderer Seite wurde nochmals ans die Umstände ver 
wiesen, ivelche den Wünsche» der Petenten entgegenständen. Um 
ihnen entgegen zu kommen und ihre Lage im Rahmen des Erreich- 
baren zu verbessern, sei eben eine abermalige Erhöhung der Schau- 
gebühren auf 60 ,.j pro Untersuchung in den Etat eingestellt worden. 
Was die Anerkennung ihrer Bcamteneigenschaft anbetreffe, so 
müsse, wie bei früheren Verhandlungen wiederholt geschehen, darauf 
hingewiesen werden, daß nach dem Reichsgerichtserkenntniß vom 
7. März 1898 und Ober Verwaltnngsgerichts-Erkenntniß vom 
8. Juli 1899 die Fleischschaiibcamten ebenso wie die Thierärzte beim 
Schlnchthof keine Beamlengualifikation baben und nur als Sach 
verständige angesprochen iverden könnten. Es wurde nochmals 
bemerkt, daß eine feste Anstellung der Fleischbeschaucr nicht möglich 
sei, weil bei ihrer Annahme und Beschäftigung das Polizei-Präsidium 
mitzureden habe, welches vorkonimende» Falles auch die Einlassung 
derselben fordern könne, und was solle die städtische Verwaltung dann 
mit ihnen beginnen? Vielleicht läge ein solcher Beschluß auch nicht 
einmal im Interesse der Betheiligten, da mit der festen Anstellung 
auch strengere Bedingungen, so in Bezug aus das Lebensalter u. s. w. 
bei ihrer Annahme gestellt iverden müßten. Es handele sich aber 
auch gegenwärtig ja auch gar nicht um die feste Anstellung, 
sondern nur um Gewährung eines festen Einkommens. Es fand 
daher auch Theil 2 des Gesuches seine Fürsprecher und ivurde 
empfohlen, die Petition in Beziehung aus diesen Punkt dem Magistrat 
als Material für die zil erwartende Neuberathung dctz Ortsstatuts 
für die Anstellung der Koinmnnalbeamte» z» überweisen, von anderer 
Seite wurde Tagesordnung beantragt. 
Nachdem noch die sonstigen Angaben der Petenten hinsichtlich 
ihrer Arbeitszeit rc. besprochen und die vermeintliche Benachlheiligung 
der vollbeschäftigten Fleischbeschauer durch die Heranziehung von 
Aushilfsbcschauern ihre Richtigstellung gefunden hatte, wurde zur 
Abstimmung geschritten und beschlossen, der Versammlung zu cinpfehlen 
a) die Petition bezüglich ihres 1. Theils dem Magistrat znr 
Berücksichtigung zu überweisen, 
b, über Theil 2 der Petiiion zur Tagesordnung überzugehen. 
Beide Beschlüsie wurden bei einer Stimmenthaltung niit 7 gegen 
5 Stimmen gefaßt. 
Die Berichterstattung wurde dem Stadtverordnete» I)r. Preuß 
übertragen. 
IU. 
Durch Ueberweisung an den Magistrat zur Berücksichtigung. 
(J.-Nr. 6 von 1902) Petition des früheren Markt- 
Hallenarbeiters N. N. um Nachbewillignng von Ruhe- 
geld für die Zeit seiuer wegen Krankheit erfolgten 
Entlassung aus dem Dienste der Markthaltcn-Ver 
waltung bis zum Beginn des bereits angeiviesenen 
Ruhegeldes, vom 5. Mai bis 1. Oktober 1901. 
Der 47 Jahre alte Petent ist inhaltlich seines Gesuchs 
am 11. September v. Js. bei der Marklhallen-Deputation 
um G.Währung einer laufenden Unterstützung eingekommen 
mit der Begründung, daß er vom Dezember 1888 bis zum 
5. Mai 1901 bei der Markthallen-Verwaltung beschäftigt 
gewesen und am letztbezeichneten Tage wegen Krankheit bezw.
	        
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