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Volume No. 8 (113-126), 8. Februar 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch Beschluß vom 
23. v. Mts. — Protokoll Nr. 9o — mit der Vorberathung der vor- 
bezeichneten Vorlage einen Ausschuß beauftragt. In der heutigen 
Sitzung dieses Ausschusses wurde zur Begründung für eine nähere 
Prüfung der Vorlage bemerkt, daß in dem derselben beigefügten Kosten- 
überschläge zu den in Folge Höherlegung der Straße 12, Abtheilung UV 
erforderlichen Aenderungen der baulichen Anlagen auf dem fiskalischen 
Werkstattgelände die einzelnen Kostenansätze in Pauschalbeträgen an 
gegeben seien. Zur genaueren Prüfung dieser Beträge erschien eine 
neue Spezialisirung derselben nothwendig. 
Aus den hierauf seitens des Herrn Magistrats-Vertreters 
Stadtrath Kauffmann und des Herrn Stadt-Bauinspektors Lasser 
an der Hand eines Situationsplanes gegebenen Erläuterungen ergab 
sich Folgendes: 
Die König!. Eisenbahn Direktion habe zuerst das Straßenland 
unentgeltlich der Stadtgemeinde übereignen wollen. Hierbei sei jedoch 
verlangt worden, daß die Stadtgemeinde den Fiskus nicht nur 
schadlos halten sollte wegen diejenigen Einrichtungen, welche in Folge 
der Straßenregulirung insbesondere der damit verbundenen Auf- 
höhung des Geländes an dem Werkstattsgrundstücke nothwendig 
wurden, sondern auch von allen Anliegerbeiträgen hinsichtlich des 
Grundstücks für jetzt und in Zukunft befreie. Die städtische Bau- 
Verwaltung habe aber geglaubt, die Bedingung betreffs des Erlasses 
der Anliegerbeiträge grundsätzlich den Gemeindebehörden nicht zur 
Annahme empfehlen zu können. 
Der mit der Königl. Eisenbahn-Direktion geführten weiteren 
Verhandlungen zu Folge werde jetzt für die 3113 gm große und 
zirka 380 m lange Straßenfläche ein Betrag von 18 678 Jfc = 6 Jt 
für das Quadratmeter, sowie die Erstattung der durch die Straßen 
regulirung nothwendig werdende» Aenderungen auf dem Werkstatts- 
grundstücke entstehenden Kosten verlangt. Unter Hinzurechnung dieser 
Kosten im Betrage von 88 500 Jt stellten sich demnach die Gesammt- 
kosten für das Straßeugelände aus 107178 Jt = 35 Jt für das 
Quadratmeter. 
Die Besitzer der an der nördlichen Sttaßcnseite belegenen Grund 
stücke seien, um eine möglichst baldige Anbaufähigkeit der Sttaße her 
beizuführen. bereit, die von ihrem Gelände benöthigte» Straßenflächen 
unentgeltlich der Stadtgemeinde zu übereignen. 
Die Straße 12 liege zirka 3 m tiefer als die au dieser vorbei- 
führende Warschauerstrabe und noch tiefer als die benachbarte 
Memclerstraße. Vor dem hier in Betracht kommenden Werkstatts- 
grundstücke müßte die Straße zur projektirten Regulirung derselben 
um zirka 2.3» bis 2,so m höher gelegt werden. Durch die Straßen- 
aufhöhung würden aber die nahe der Straße befindlichen und von 
dieser Straße aus zugänglichen Baulichkeiten des Werkstattsgeländes 
in Mitleidenschaft gezogen. Um die nothwendigen Zugänge zu den 
Baulichkeiten ,'c. zu schaffen, seien erforderlich: 
1. zwei Freitreppen zu dem Beamtenhause, bezw. zum jetzigen 
westlichen Haupteingangc am Speisesaale des Werkstatt- 
gebäudes und 
2. die Anlage einer Zufahrtsrampe von rund 900 gm Grund- 
fläche westlich hinter dem Magazingebäude. 
Ferner würde die Herstellung und Abdeckung von 12 Licht 
schächten für die durch die Rampe verschütteten Kellerfenster, sowie die 
Verlegung des Einganges zum Oelkeller im Magazingebäude noth 
wendig. Die Herstellung der Umfassungsmauern von zirka 1 370 ebm 
Mauerwcrk und Ziegelsteinen einschließlich Material erfordern allein 
zirka 68500 Jt. Hierzu kämen noch die Kosten für den Abbruch 
und die Wiederaufstellung einer eisernen Einfriedigung vor dem 
Beamtenwohnhause, für theilweise Aenderung der Entwässerungs- 
anlage und für anderweitige geringfügigen Arbeiten. Die veran 
schlagten Kosten von 88 500 Jt seien nach der besonderen Prüfung 
seitens der städtischen Bau-Verwaltung für ausreichend und auch für 
angemessen erachtet worden. 
Hinsichtlich des Verkaufsrechts, welches auf den zu erwerbenden 
fiskalischen Straßenflächen ruhe. sei zu bemerken, daß es sich hier nur 
um Straßenland. also um ein der Bebauung entzogenes Gelände 
handle. Ein Geltendmachen des Vorkaufsrechts seitens der Vor 
besitzer, welche dasselbe im Enteignungsverfahren an den Eisenbahn- 
fiskus hätten abtreten müffen, dürfte wohl kaum zu erwarten sein, 
event, stände der Stadtgemeinde das Recht der Enteignung zur Seite. 
Die gegen die Vorlage erhobenen Bedenken wurden nach diesen 
Erläuterungen von allen Rednern als beseitigt angesehen. Man ging 
hierbei auch von der Ansicht aus, daß für den Fall der Enteignung 
der fraglichen Straßenflächen wohl jedenfalls der Eiseubahnfiskus Ent 
schädigungsansprüche aus Anlaß der Höherlegung der Straße würde 
geltend machen. Ob dann eine Herabsetzung des Erwerbspreises von 
36 ,n pro Quadratmeter erzielt werden würde, erscheine doch sehr 
zweifelhaft. Im Hinblick darauf und um auch die durchaus noth 
wendige Entwässerung der Straße ausführen zu können, dürfte es 
jedenfalls zweckmäßiger sein, die fiskalischen Straßenflächen nach dem 
Vorschlage des Magistrats zu erwerben. 
Der Ausschuß hat sich sodann einstimmig für die Annahme 
des MagistratSantrages erklärt, weshalb der Versamnilung folgende 
Beschlußfassung empfohlen wird: 
Die Versammlung ist mit der Erwerbung der zur Frei 
legung der Straße 12, Abtheilung XIV, erforderlichen, eisen- 
bahnfiskalischen Flächen von zusammen 3113 gm gegen 
Zahlung der 88 500 Jt betragenden Kosten für die in Folge 
Höherlegung und Regulirung der Straße vom Eisenbahn^ 
stskus vorzunehmenden baulichen Aenderungen und Ein- 
richtungeu auf dem Grundstücke und Zahlung eines Preises 
von 6 Jt pro Quadratmeter, zusammen also von 107 178 Jt, 
einverstanden. 
Die Verausgabung erfolgt beim Titel II A der Spezial- 
Verwaltung Nr. 36. 
Das Protokoll soll gedruckt werden und mit der Berichterstattung 
ist der unterzeichnete Vorsitzende beauftragt worden. 
V. w. o. 
Wallach. 
121 Protokolle des Ausschusses zur Borberathung der 
Vorlagen: 
a) (Drucksache 40), betreffend den Vorentwurf zum 
Neubau der Gemeinde-Doppelschule in der Pappel- 
Allee 41/42, 
b> (Drucksache 45), betreffend de« Borentwurf zum 
Neubau der Gemeinde - Doppelschule in der 
Samariterstraffe, 
«-) (Drucksache 47), betreffend den Borentwnrf zum 
Neubau der Gemeinde - Doppelschule in der 
Greifenhagenerstraffe. 
I. 
Berlin, den 4. Februar 1902. 
An wesend: 
Stadtverordneter Bracke, Vorsitzender, 
vr. Glatzel, Vorsitzender-Stellvertreter, 
- Bruns, 
. Buchow, 
. Cremer, 
Haberland, 
. Körte, 
- Ladewig, 
Stadtverordneten-Vorsteher vr. Langerhans. 
Stadtverordneter Metzner, 
- Raaz, 
- Stapf, 
. Tolksdorf. 
. Ulrich, 
Zylicz. 
Anwesend als Magistrats-Vertreter: 
Stadt-Baurath Hoffmann. 
Außerdem mit Zustimmung des Ausschusses: 
Stadt-Bauinspektor Matzdorff. 
Die Versammlung hat in ihrer Sitzung vom 23. v. Mts. —> 
Protokoll Nr. 17 — die Vorberathung obiger drei Vorlagen einem 
Ausschüsse übertragen. Zu Mitgliedern desselben wurden von den 
Abtheilungen die oben bezeichneten Stadtverordneten gewählt. 
Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschloß der Ausschuß, seine 
Berathungen in der Weise vorzunehmen, daß ohne Generaldebatte die 
Projekte jedes für sich eingehend geprüft und erörtert werden sollen. 
Es wurde begonnen mit Vorlage 40, betreffend den 
Vorentwurf zum Neubau der Gemeinde-Doppelschule 
in der Pappel-Allee 41/42. 
Prinzipielle Bedenken wurden geltend gemacht gegen die hohen 
Dächer, gegen die Thürme und die Fenster. 
Zur Erläuterung führte der Herr Stadt-Baurath aus, daß das 
Grundstück für einen Schulbau nicht günstig gelegen sei, es habe eine 
zu große Tiefe und zu schmale Fronten. Diese ungünstige Gestaltung 
des Grundstücks habe dazu geführt, nach einander fünf Entwürfe 
anzufertigen, von denen das vorliegende Projekt das beste und spar- 
famste sei. — 
Zu den hohen Dächern bemerkte der Herr Stadt-Baurath, daß 
heute flache Dächer nicht mehr hergestellt würden, sondern stets hohe. 
Man könne ja die Dächer dieser Vorlage etwas drücken, dann gehe 
aber die wohlberechnetc Perspektive verloren. Ein hohes Dach sei 
durchaus nicht theuerer als ein flaches Dach; bei ersterem koste das 
Holz, bei letzterem die Drempelhöhe mehr Geld; die vollständig gleich 
hohe Preislage beider Arten von Dächern sei in mehreren Fällen 
rechnerisch nachgewiesen worden. Ueberdies seien die hohen Dächer
	        
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