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Volume No. 7 (90-109), 1. Februar 1902

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1902 (Public Domain)

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Zu Nr. »6. 
III. 
Verhandelt Berlin, den 30. Januar 1902. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Wallach. Vorsitzender. 
- Bracke, Stellvertreter des Vorsitzenden, 
. Baumann, 
- Borgmann, 
. Fähndrich, 
Hoffmann, 
- Homann, 
. Kyllmann, 
. Meißner, 
Meybring, 
- Queduow, 
- Riemer, 
Zylicz. 
Als Vertreter des Magistrats: 
Stadt-Baurath Krause. 
Stadtrath Kauffmann. 
Entschuldigt: 
Stadtverordneter Kluth, 
. Rosenow. 
Am Beginn der heutigen Sitzung erfolgte die Neukonstituirung 
des Ausschusses, worüber ein besonderes Protokoll aufgenommen ist. 
Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls über die zweite 
Ausschußsitzung wurden seitens der Herren Magistrats-Vertreter über 
die bisher seitens des Magistrats geführten Verhandlungen nähere 
Mittheilungen gemacht und ist aus diesen Verhandlungen im Wesent 
lichen Folgendes zu entnehmen: 
Die städtische Bau-Verwaltung und der Magistrat hielten, wie 
bereits in der letzten Ausschußsitzung ausgeführt wurde, den jetzigen 
Zeitpunkt für eine Durchlegung der verlängerten Magazinstraße nach 
der Straße An der Stadtbahn bezw. bis zur Neuen Friedrichstraße 
nicht für geeignet, weil das Projekt viele Millionen Mark erfordere 
und zur Zeit andere nothwendigere Straßendurchlegungen zur Aus 
führung gelangen sollen. Es wurde insbesondere hingewiesen auf die 
Weiterführung der Kaiser Wilhelnistraße nach dem Schönhauser bezw. 
Prenzlauer Thore, welche ganz besonders hohe Anforderungen an 
die Stadtgemeinde stelle. Bei dieser Straßeudurchlegnng sei aber auch 
noch gar nicht abzusehen, wie viele Kosten noch weiterhin für dieselben 
entstehen würden. 
Der Ansicht des Magistrats gegenüber hätten sich die fiskalischen 
Behörden betreffs der verlängerten Magazinstraße auf einen anderen 
Standpunkt gestellt. Dieselben hätten nänilich bei dem Magistrate 
beantragt, die Baufluchtlinien für diese neue Straße wieder aufzu 
heben, weil das Kasernengrundstück Aleranderstraße 10/11, über 
welches diese Straße führen solle, für die Erbauung eines zweiten 
fiskalischen Steuergebäudes in Aussicht genommen wäre. Der Magistrat 
hätte aber diesen Antrag definitiv abgelehnt. Daraufhin sei der Stadt 
gemeinde in Aussicht gestellt ivorden, daß, weil das vorbezeichnete 
Grundstück durch die Straßenanlage den, fraglichen Zwecke nicht mehr 
genügte, das Steuergebäude aus dem Zentrum verlegt und dazu das 
Grundstück des ehemaligen Ostbahnhofsgebäudes in Aussicht genommell 
werden müsse. Nach den deninächst stattgehabten kommissarischen 
Verhandlungen zwischen den fiskalischen Behörden und deni Magistrate 
sei von den Vertretern des letzteren der Vorschlag gemacht worden, 
das Stenergebäude auf dem fiskalischen Grundstücke am Molkenmarkte 
zu errichten. Auch wurde tioch von den städtischen Vertretern die 
Ueberlassung des an das fiskalische Grundstück angrenzenden städtischen 
Terrains, unter Hinweis auf die Verhandlungen ivegen Anlegung einer 
Uferstraße zwischen Mühlendamm und Waisenbrücke, angeregt. Diese 
Verhandlungen wären vor 1 Vs Jahren gepflogen worden und sei 
seitdem nichts Weiteres bekannt geworden. 
Aus diesen Vorgängen dürfte zu entnehmen sein, daß zur Zeit 
auf ein Etitgegcnkommen der fiskalischen Behörden für eine Weiter 
führung der Magaziustraße über die Aleranderstraße hinweg wohl 
nicht zu rechnen sein dürfte. 
Bezüglich der Abtretung des Straßeniandes von dem Grund 
stücke Aleranderstraße 12 berichtete der Herr Stadtrath Kauffmann, 
daß der Vertreter der Lessing'schen Erben an der Abnahme des ganzen 
Grundstücks für ben Preis von 520000 M festhalte. 
Ferner sei, soweit in Erfahrung gebracht werden konnte, die 
sogenannte Bäckereigasse als eine historische Straße nicht zu betrachten. 
Näheres festzustellen würde event. Sache des Prozesses sein. 
Hierbei wurde von einem Ausschußmitgliede angeregt, daß bei 
Erwerbung von Grundstücken seitens der Stadtgenieinde möglichst 
direkt mit den betreffenden Grundstücksbesitzern in Verbindung getreten 
werden möchte, weil bei solchen Verhandlungen eher eine Einigung 
über die Preisforderungen zu erzielen sei. als wenn mit Bevoll 
mächtigten verhandelt würde. 
Sodann erläuterte der Herr Stadt-Baurath Krause in ein 
gehender Weise die Vorlage betreffs des Kasernengrundsrücks 
Aleranderstraße 10/11. Es solle danach das alte Kasernen 
gebäudc bis zum mittleren Treppenflur, also in einer From- 
länge von zirka 53 m zum Abbruch gelangen. Ergäbe sich bei dem 
Abbruch des Gebäudetheils, daß sich die Treppenwand zur Ver 
wendung als Giebel für den Abschluß des Gebäudes nach der neuen 
Straße zu nicht eigne, daun solle ein neuer Giebel errichtet werden. 
Das Straßenland in der Aleranderstraße würde freigelegt und das 
fiskalische Grundstück in der Front dieser Straße durch einen Bretter 
zäun abgeschlossen werden. Was nun das Anerkenntniß anbetreffe, 
daß die Stadtgenieinde nicht berechtigt sein solle, die ihr entstehenden 
Kosten in Gestalt von Anliegerbeiträgen vom Fiskus oder dessen 
Rechtsnachfolger im Besitz des Grundstückes Alexanderstraße 10/11 
wieder einzuziehen, so sei zu beiuerkeu, daß sich dieses Anerkenntniß 
nur auf die Freilegung der Alexanderstraße, nicht aber auch auf die 
neue Straße (verlängerte Magazinstraße) beziehe. Auf diese Mit 
theilungen hin wurden dir im Ausschüsse erhobenen Bedenken fallen 
gelassen. 
Alle Redner brachten jedoch besonders zum Ausdruck, daß nian 
zwar zur Zeit von der Verfolgung der Durchführung der verlängerten 
Magazinstraße Abstand nehmen müsse, daß aber doch abzuwarten 
sei, wie das Enteignuugsverfahreu bezüglich der Straßenflächen vor 
Nr. 12 und 12a, das wegen der hohen Preisforderungen der Besitzer 
wohl nicht werde zu vermeiden sein, ausfallen werde. Sollte jedoch 
die Stadlgemeinde gezwungen werden, die beiden Grundstücke zu 
übernehmen, dann müsse im finanziellen Interesse der Stadtgemeinde 
auch die baldige Weiterführung der Magazinstraße über die Alexander- 
straße hinaus bis zur Stadtbahn, bezw. bis zur Neuen Friedrich 
straße ins Auge gefaßt werden. 
Die Berathung war hiermit beendet. 
Bei der vorgenommenen Abstimmung wurden die vorliegenden 
beiden Anträge des Magistrats wegen der Grundstücke Alexander- 
straße 10/11 und 12/12a einstimmig angenommen. 
Demnach enipfiehlt der Ausschuß der Versammlung, wie folgt, 
zu beschließen: 
I. Die Versanimlung ist einverstanden mit der Erwerbung der 
zur Verbreiterung der Aleranderstraße erforderlichen Fläche 
des Grundstücks Alexanderstraße 10/11 von zirka 344 qm 
gegen Zahlung einer Baarentschädigung von 300 M pro 
Quadratmeter und Uebernahme der durch die Freilegung 
derselben entstehenden Nebenkosten im Betrage von zirka 
3300 M, sowie mit dem Anerkenntniß, daß die der Stadt 
gemeinde durch diesen Landermerb und die Verbreiterung 
der Aleranderstraße erwachsenden Kosten vom Fiskus oder 
dessen Rechtsnachfolgern in Gestalt von Anliegerbeiirägen 
nicht wieder eingezogen werden können. 
II. Die Versammlung ist mit der Erwerbung der zur Ver 
breiternng der Aleranderstraße erforderlichen Flächen der 
Grundstücke Aleranderstraße Nr. 12 und 12a von zirka 
186 qm bezw. zirka 80 qm im Enteignungsverfahrcn ein 
verstanden. 
Die zur Ausführung dieser Beschlüsse erforderlichen Mittel gelangen 
beim Titel TIA der Spezial-Verwaltung Nr. 36 zur Verausgabung. 
Die Protokolle des Ausschusses sollen gedruckt werden. 
Mit der Berichterstattung ist der unterzeichnete Vorsitzende be 
auftragt worden. 
V. w. o. 
Wallach. 
97. Borlage (J.-Nr. 5 536 I. Grd. 01) — zur Beschluftfassung 
betreffend den Austausch und Verkauf einer Fläche au 
der Mosischstrahe in Treptow. 
Bei Bildung der Gemeinde Treptow zu einer selbstständigen 
Landgemeinde wurde der Ueberweisung der öffentlichen Wege der 
Separationsrezeß der Köllnischcu Haideländereien zu Grunde gelegt. 
Zu den in diesen, Rezeß ausgewiesenen Wegen gehörte auch der auf 
dem anliegenden Plane mit brauner Farbe bezeichnete Theil des im 
Gemeindebezirk Treptolv belegeuen Separationsweges XI. Nachdem 
Wortlaute der Ueberweisungsverhandlung vom 11. September 1876 
ist daher auch dieser Wegetheil an die Gemeinde Treptow überwiese» 
worden. Derselbe war aber in der durch den bezeichneten Rezeß fest 
gestellten Lage am 11. September 1876 nicht mehr vorhanden. Der 
bestehende Weg lag vielmehr zwischen den beiden mit rothen Linien 
bezeichneten inzwischen als Baufluchtlinien der Mosischstraße förmlich 
festgestellten Grenzen auf deni der Stadtgemeinde gehörigen Gelände. 
Der Weg in dieser Lage hat schon im Jahre 1856 bestanden, gleich 
wohl scheint auch noch bei Verpachtungen des städtischen an der Nord 
feite des Weges liegenden Grundstücks das Flächenmaß ohne Rücksicht 
auf die neue nach Norden vorgeschobene Wegelage den älteren Ver-
	        
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