(Protokoll Nr. 5), gelegentlich der damals gerade stattfindenden jBe-
rathnng des 1884/85er Etats mit.st \
Z»m letzten Male kommt die Stadtverordneten-Versammliuig auf
den Gegenstand zurück, als sie am 6. Mai 1886 über die Anlage des
Parkes auf deni Äreuzberge berieth. * 2 ) Wiederum beschloß sie ein auf
Wiederaufnahme der Erwcrbsverhandlungen gerichtetes Ersuchen an
den Magistrat zu richten. Und wenn dieses auch den Erfolg hatte,
daß der Magistrat zweimal dem Finanzminister Ankaufsangebote
machte, das erste Mal mit 30 Jt für das Quadratmeter Bauland
und 15 Jt für das Quadratmeter Vorgartenland, im Ganzen
540000 M, das zweite Mal mit 40 Jt für Bauland und denselben
Preis (15 Jt) für. Vorgartenland, im Ganzen rund 680 OM Jt, so
blieb diesen Angeboten doch der Erfolg versagt; der Minister lehnte,
wie schon weiter oben mitgetheilt wurde, beide als zu niedrig ab,
das letzte mit dem Bemerken, daß ein Kauflustiger das Doppelte zu
zahlen bereit sei. Seitdem der Stadtverordneten-Versammlung dieses
Ergebniß mittelst der schon weiter vor erwähnten Vorlage vom
20. Juni 1889, Drucksache 453 — in welcher der Magistrat auch
gleichzeitig aussprach, daß er nach eingetretener Bebauung einer Ein
verleibung des Streifens am Nordrande der Heide nicht zustimmen
werde — zur Kenntniß gegeben warst, hat sie von weiterem Verfolg
der Erwerbsangelegenheit und der Absicht einer Parkanlage in der
Hasenheide abgesehen.
Straßen Verhältnisse,
a) Fluchtlinien.
Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 26. Juli 1862 Ist für
die Nordseite der Straße in der Hasenheide eine Baufluchtlinie fest
gesetzt; durch Erlaß vom 25. Mai 1872st bestimmte der damals
hierfür zuständige Minister des Innern folgende Straßeneintheilung.
(Siehe Anlage I)
Dadurch, daß in den Baufluchtenplan die Linie, durch welche die
Straße gegen Süden abgegrenzt wurde, punktirt eingetragen ist, kam
zum Ausdruck, daß bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und
der Straßeneintheilung von der Annahme ausgegangen war, daß die
südlich der Straße fliegende Heide nicht bebaut werden sollte und daß
deshalb auf der Südseite die Festsetzung einer Bauflucht unterblieb,
vielmehr durch die punktirte Linie nur eine Straßengrenze kenntlich
gemacht werden sollte. Nachdem der preußische Fiskus den Nord
streifen der Heide zum Zwecke der Bebauung an einen Privatmann
veräußert hatte, stellte dieser zuerst bei dem Gemeinde-Vorstand zu
Tempelhof, welcher unzuständig war, und dann bei dem Gutsvorstande
des Gutsbezirks Hasenheide Anträge wegen Festsetzung einer Bauflucht-
linie auf der Südseite der Straße und zwar in der Art, daß er in
erster Linie entgegen der ministeriellen Festsetzung von 1872 die Vor-
gärten ganz oder doch bis zu einer Breite von nur noch 4 w fort
fallen lassen wollte. Ueber diesen Plan mußte sich der Gutsvorsteher-
Stellvertreter auf Grund des § 9 des Baufluchten-Gesetzes vom
2. Juli 1875 mit dem Magistrat von Berlin in Verbindung setzen.
Dieser erhob Einspruch und wurde darin durch die Garnison-Bau-Ver
waltung wegen der Garnisonkirchen auf und an dem Kaiser Friedrich
platz unterstützt mit dem Verlangen, daß die Bauflucht auf der Südseite
in der Entfernung von 56,so m von der Bauflucht auf der Nordseite,
also der 1872 er ministeriellen Eintheilung entsprechend, festgesetzt werde.
Auf Vortrag an Allerhöchster Stelle ist dann diesem Verlangen ent
sprechend die Fluchtlinie zur Festsetzung gelangt?)
d) Ent- und Bewässerung.
Die Straße ist, soweit Berlin in Betracht kommt, an die all
gemeine Kanalisation und die städtischen Wasserwerke angeschlossen.
Es lag den Staatsbehörden und denjenigen, welche mit oder ohne
Erfolg mit ihnen wegen Ankaufes des Nordrandes in Verhandlung
traten, sehr daran, ebenfalls der gleichen Anschlüsie theilhaftig zu
werden, insbesondere, da die Stadt Berlin dem Elisabeth-Kinder-
Hospitale, welches ja auf diesem Nordrande erbaut ist, durch Gemeinde-
beschluß vom 6./13. Mai 1886 dieses gewährt hattet) Dies war
aber nur mit Rücksicht auf die vielfachen Beziehungen der städtischen
Verwaltung (insbesondere der Armen-Direktion und der Krankenpflege)
geschehen. Wenn daher schon sämmtlichen Privatanträgen gegenüber
der Anschluß des außerhalb des Weichbildes liegenden Geländes wie
grundsätzlich überall, so auch hier versagt werden mußte, so gebot die
Rücksicht bei den Staatsbehörden, mit denen nicht als Vertreter von
wirthschaftlichen Interessen, sondern als Gutsvorstand zu verhandeln
•) Protokoll des Etatsausschusses vom 21. März 1884, Druckvorlage 203,
S. 221. Im Uebrigen Part Bl. 166—171.
2 ) Ausschuß-Protokoll vom 28. April 1886, Druckvorlage 341, S. 340.
Stenogr Bericht vom 6. Mai 1886, S. 223.
Stenogr. Bericht vom 27. Juni 1889 und Beschluß von demselben
Tage, Protokoll Nr. 40.
st B II Stdtbez. 1 d BI. 16 v. 36.
st B II Strß.-Pfl. II Bl. 109-154.
st Lau. 30 »pso. 10 Bl. 19, 23.
war, daß zur Verhütung von ungeordneten Entwässerungsverhältnissen
nach eingetretener Bebauung des Nordrandes deren Wunsch auf
Anschluß näher getreten wurde. Denn der Anschluß an die Kanalisation
war technisch mit einem Kostenaufwande von etwa 50 OM Jt und
den Kosten einer neuen Leitung auf der Südseite der Straße möglich.
Es wurde daher ein Anschlußvertrag, ähnlich wie ein solcher mit
Schöneberg und Charlottenburg schon bestand, in Aussicht genommen,
d. h. es sollte der Gutsbezirk jene 60 OM Jt und 50 Jt für das
lausende Meter drr zum Anschluß kommenden Fluchtlinien und
endlich laufende Berriebsbeiträge zahlen. Ferner wurde städtischer-
seits noch eine Entschädigung an Land oder Geld verlangt, weil
durch den Anschluß die Bebauung überhaupt erst oder doch eher möglich
werden würde?) Der Gutsbezirk ist auf diese Verhandlungen dann
nicht weiter zurückgekommen, überließ es vielmehr seinem Käufer
Wolfs, die Entwässerungsangelegenheit zu regeln. Diesem gelang
es, hierüber mit der Gemeinde Rixdorf am , 2 *' 1895 zu einer
Abmachung zu kommen. Dort war die am 10. August 1891 im Bau
begonnene allgemeine Kanalisation seit dem 31. Dezember 1893 im
Betriebe?) Es wurde die Zahlung einer einmaligen Pauschsumme
(nach der neuesten Auskunft 234 200 Jt) und ferner vereinbart, daß
die Besitzer die Hausanschlnßkosten und 5 pCt. des Gebäudesteuer-
Nutzungswerthes als laufenden Beitrag an Rirdorf zu erstatten haben,
während Rixdorf die Straßen- und Hausleitungen ausführt und den
Betrieb übernimmt?) Diese Rixdorfer Bauausführung ist 1898
beendet.
Das Gleiche ist der Fall mit der Bewässerungsanlage, welche
von den Charlottenburger Wasserwerken bewerkstelligt ist?)
o. Regulirung.
Die Straße in der Hasenheide ist im Jahre 1854 zuerst als
Chaussee auf Veranlassen des damaligen Polizei - Präsidenten
Hinckeldey durch Rummelsburger Strafgefangene angelegtst und
gelangte bei der Einverleibung des nördlich der Straße gelegenen
Theiles der Hasenheide in das Eigenthum der Stadt?) Anfangs der
1870er Jahre, jedenfalls noch vor 1875, wurde sie anbaufähig regulirt
und die Pflasterkostcn für die Berliner Seite auf Grund der Kabinets
ordre von 1838 eingezogen.
Schlußbemerkung.
Kurzer Hand veranlaßte Nachfrage haben zu folgender Fest
stellung durch den Gemeinde-Vorstand von Tempelhof geführt:
1. Auf dem bebauten Nordlande der Hasenheidc sind außer
dem Elisabeth-Kinder-Hospital 27 (darunter ein Doppelhaus)
Wohngebäude errichtet, und enthalten _
2. eine Einwohnerzahl von rund 2 2M Seelen, darunter
3. 80 schulpflichtige Kinder, von denen
4. zwei Berliner Gemeindeschulen (gegen Entgelt — 2,so Jl
monatlich besuchen.
5. Das Staatssteuer-Soll der zu 2 gedachten Einwohner beträgt
für 1899 rund 20 000 Jt, d. h. rund 9 Jt auf jeden Ein
wohner, während in Berlin nach einer Anfrage im Finanz-
büreau der letztberechnete Betrag sich auf 18,so Jt beläuft.
Berlin, im Januar 19M.
Meubrink.
st B II Stdtbez. Id Bl. 139, 140.
st Geschichte Rixdorfs von Eugen Brode, Rirdorf. Verlag von
Mier & Glasemann, 1899, S. 163.
st B II Strß.-Pfl. 882II Bl. 120, 198.
B II Stdtbez. Id Bl. 154.
st B II Strß.-Pfl. 882 II Bl. 207.
st Schriften des Vereins für die Geschichte der Stadt Berlin. Heft XII,
S. 194.
st Auskunft der Plankammer vom 30. Dezember 1899.
118. Antrag.
(Im Anschluß an die Zusage des Magistrats und die Beschlüsse
der Versammlung vom 29. Juni 1899 — Protokoll Nr. 23, und
12. Oktober 1899 — Protokoll Nr. 11.)
Die Versammlung ersucht den Magistrat, die seit Langem und
wiederholt zugesagte Vorlage betreffs der Regelung des Verhältniffes
der Stadt zu dem Pächter der Uraniasäulen noch vor der Berathung
des Etats zugehen zu lassen.
Berlin, den 15. Januar 19M.
Dr. Schwalbe,
Hugo Sachs (II), Emil Gehricke (II), Jacobi, Sch'oepke,
Banmgarten, Cassel, Quednow, Dr. Gerstenberg, Fried
länder, Bamberg, Druhm, Stapf, Paul Ulrich (I), Iden.