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IOO. Vorlage (J.-Nr. 2612 G. B. I. 99) zur Kenntnißnahme.
K. u K. Oesterreichisch-Ungarische
Botschaft.
Berlin, den 27. Dezenibcr 1899.
Euer Hochwohlgeboren!
Mit dem gefälligen Schreiben vom 24. November 1899 —
J.-Nr. 2 612 6. B. I. — hat der geschätzte Magistrat die Güte gehabt,
dem K. K. Ministerium des Innern mitzutheilen, daß seitens der
Gemeindevertretung der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin
für die Ueberschwemmten in den K. K. KronläNdern 20 000 JO Hilfs
gelder bewilligt worden sind.
Beauftragt, dem Magistrat der Königlichen Haupt und Rendenz-
stadt namens der K. K- Regierung den verbindlichsten und wärmsten
Dank für diese bedeutende hochherzige Spende auszusprechen, gestatte
ich mir zu diesem Behufe die gefällige Vermittelung Euerer Hoch
wohlgeboren mit der Bitte in Anspruch zu nehmen, dem unter Ihrem
Vorsitze sich versammelnden geehrten Magistrate die Dankeskundgebung
der Kl K. Regierung gütigst zur Kenntniß bringen zu wollen.
Ich bin gleichzeitig ermächtigt tvorden, den vom Berliner Magistrate
in so hochherziger Weise gewidmeten Betrag gegen provisorische
Quittung behufs Weiterleitung an die K. K. Regierung zu übernehmen,
welche auch dafür sorgen wird, daß die entsprechende Verlautbarung
über die erfolgte Spende in der „Wiener Zeitung" erfolge. Die
amtliche Empfangsbestätigung des K. K. Ministeriums des Innern
über den in Rede stehenden Betrag, welcher unverweilt seiner Be
stimmung zugeführt werden wird, behalte ich mir vor Euerer Hoch
wohlgeboren nach Eingang zu übermitteln.
Indem ich diese Gelegenheit mit Freuden ergreife, um Euerer
Hochwohlgeboren auch meinerseits die Gefühle innigsten Dankes für
den ebenso opferwilligen als wahrhaft humanitären Beschluß des
geschätzten Berliner Magistrates zum Ausdrucke zu bringen, bitte ich
Euer Hochwohlgeboren, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten
Hochachtung entgegennehmen zu wollen.
* gez. v. Szögyvny.
Seiner Hochwohlgeboren dem Herrn Oberbürgermeister der König
lichen Haupt- und Residenzstadt Berlin
Herrn-A. Kirschner.
Abschrift vorstehenden Schreibens erhält die Stadtvervrdneten-
Bcrsammlung zur Kenntnißuahme.
Berlin, den 5. Januar 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupi- und Reiidenzstadl.
Kirschner.
b> aus dem Stadtbezirk 105 mit Ausnahme der Häuser
Zeughofstraße 1—10 uud 24—26
die Armen-Kommission Nr. 55,1,
gebildet werde.
Berlin, den 28. Dezember 1899.
Magistrai hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
1112 (rillte Nr. 851), Anfrage.
Nachdem bei der Etatsbcrathung (14. März 1899) der Herr
Kämmerer auf eine Anfrage, betreffend die Wittwe» und Waisen
gelber der städtischen Beamten, bemerkt hatte, daß die Verhandlungen
wegen der Einführung der Grundsäye des neuen Staatsgesetzes, be
treffend die anderweitige Bemessung der Wittwen und Waisengelder,
in die städtische Verwaltung zun, Abschluß gebracht werden würden
und demnächst eine diesbezügliche Vorlage an die Versammlung ge
langen würde, fragen die Unterzeichneten an. wieweit diese Ver
Handlungen vorgeschritten sind und wann der Versammlung die zu
gesagte Vorlage zugehen wird.
Berlin, den 17. September 1899.
Dr. Schwalbe,
Dr. Gerstenberg, Eassel, Schein, Mentel.
Zu Nr. 102. Antrag.
Die Versammlung ersucht den Magistrat uni Auskunft, ob und
wann derselbe die Anfrage 851, ,l. ck. 17. September 1899, betreffend
die Wittwen und Waiseugelder der städtischen Beamten, zu beant
warten gedenkt
Berlin, den 11. Januar 1900.
Dr. Schwalbe,
Gerstenberg, Cassel, Schein, Mentet.
108. Antrag.
Die Versanimlung ersucht den Magistrat, mit den Besitzern der
jenigen Grundstücke, welche zum Bau der beiden Brücken im Zuge
der Manteuffelstraße und der verlängerten Eisenbahnstrabe gebraucht
werden, wegen Erwerbs des Straßenlandes tliunlichst schnell in Ver
bindnng zu treten.
Berlin, de» 11. Januar 1900.
Lüben,
Iden, Mertens, Schröter, Zhlicz, Schmeißer, Klaar,
Kylllniann, Rosenow, Karl Goldschmidt (I).
lOl. Vorlage (J.-Nr. 5 936 A.) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Theilung der 55. Armen Kommission.
104. Vorlage (J.-Nr. 3 408 G. B. 1. 99) zur Kenntniß
nähme —, betreffend die Einsetzung einer Deputation
für die städtische Blindenpflege.
Der Umfang der Geschäfte der 55. Armen-Kommission hat sich durch
die starke Bebauung der zu ihr gehörenden Straßen derartig vermehrt,
daß eine Theilung dieser Kommission nothwendig erscheint.
Die Kommission umfaßt die beiden Stadtbezirke 104 und 105;
die monatliche Ausgabe beträgt jetzt durchschnittlich 2 850 JO. Da seiner
Zeit bei Neufvrmirung der Armen-Kommissionen eine durchschnittliche
Ausgabe von 1000—1500 .40, für jede Kommission angenommen
morden ist, kann nach dem Stande der jetzigen Ausgaben wohl eine
Theilung in zwei Kommissionen erfolgen, zumal da noch eine weitere
Steigerung der Ausgaben voraussichtlich eintreten wird.
Seitens der Armen-Direktion ist die Theilung der 55. Armen
Kommission in der Weise vorgeschlagen worden, daß
a) die 55 a. Armen-Kommission aus dem Stadtbezirk 104 und
den Häusern Zeughofstraße 1—10 und 24—26,
b) die 55b. Armen-Kommission aus dem Stadtbezirk 105 mit
Ausnahme der Häuser Zeughofstraße 1—10 und 24—26
G gebildet wird.
8 Die Hinzunahme des nördlichen Theils der Zeughofstraße zur
W5a. Armen-Kommission ist nothwendig, weil der 104. Stadtbezirk
allein für eine Armen-Kommission zu klein ist.
Indem wir dem Antrage der Armen-Direktion beitreten, ersuchen
wir die Stadtverordneten-Versammlung um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Theilung der
55. Armen-Kommission in der Art einverstanden, daß
a) aus dem Stadtbezirk 104 und den zum Stadtbezirk 105
gehörenden Häusern Zeughofstraße 1—10 und 24—26
die Armen-Kommission Nr. 55a, und
Dem Beschluß der Stadtoerordneten-Versanimlung vom 7. De
zember 1899 — Protokoll Nr. 11 —, betreffend die Einsetzung einer
Deputation für die städtische Blindenpflege, sind wir deigetrete».
Wir sind also damit einverstanden, daß die genanuie Deputation
besteht aus:
2 Magistrats-Mitgliedern,
4 Stadtverordneten,
3 Bürger-Deputirten.
Die Uederweisung der bei der Armen-Direktion und der Stistungs
Deputation für Blinde verwalteten Stiftungen an die Deputation für
die städtische Blindenpflege werden wir mit der Armen-Direktion und
der Stiftungs-Deputation in nähere Erwägung ziehen.
Berlin, den 6. Januar 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
105. Vorlage (J.-Nr. 4175 V. B. I. 99) — zur Kenntniß
nähme —, betreffend die gewerbliche Beschäftigung
schulpflichtiger Kinder.
Unter Bezugnahme aus unsere Vorlage von, 9. November 1899
und die hieraus bezüglichen gepflogenen Verhandlungen übersenden
wir der Stadtverordneten-Versammlung anliegend ein Exemplar der
von dem Herrn Polizei-Präsidenten erlassenen Polizei Verordnung
vom 21. Dezember 1899, betreffend die gewerbliche Beschäftigung
schulpflichtiger Kinder.
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