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Volume No. 49 (1063-1072), 24. November 1900

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

Raumcrstraße 17 (221. Gemeindeschule), 
Raumerstraße 18 (238. - ) und 
Weißenburgerslraße 36 (239. - ) 
zur Unterbringung der schulpflichtigen Kinder in der Gegend zwischen 
dem Prenzlauer und Schönhauser Thor beibehalten werden müssen. 
In diesen drei Miethsschulen sind 47 Klassen vorhanden, der Zuwachs 
an schulpflichtigen Kindern berechnet sich in dieser Gegend aber 
erfahrungsmäßig in jedem Halbjahr auf 5—6 Klassen. 
Es mutz daher auf die schleunige Erwerbung niedrerer Grund 
stücke daselbst zur Errichtung eigener Schulgebäude Bedacht genommen 
werden. 
Das zunächst zum Ankauf in Aussicht genommene Grundstück ist 
auf dem beiliegenden Plane mit den Buchstaben a, b, c, d, e, f, g, h, i, 
k, a bezeichnet, es ist unbebaut und soll pfand- und lastenfrei, sowie 
frei von allen ortsstalutarischeu Kosten für die Freilegung, erste Ein 
richtung, Pflasterung und Entwässerung der Greisenhagenerstraße auf- 
gelassen werden. Den vereinbarten Preis von 57 Jt pro Quadrat 
meter glauben wir als einen mäßigen bezeichnen zu können. 
Wir halten den Ankauf dieses Grundstücks für empfehlenSwerth 
und bemerken, daß aus der beifolgenden Skizze die Gestalt der später 
zu errichtenden Schulgebäude und aus dem Orientirungsplan die 
Lage der in der Nähe bereits vorhandenen Schulen ersichtlich ist. 
Von der Errichtung eines besonderen Lehrerwohngebäudes wird 
wie bei dem Schnlgrundstück in der Waldenserstraße 25/26 abgesehen 
werden. 
Der Schuldiener soll dagegen eine von den Schulräumen voll- 
ständig abgeschlossene Wohnung im Erdgeschoß des Schulhauses erhalten. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1000 Vorlage (J.-Nr. 3 857 V. B. I. 00( — zur Beschluh- 
fassung —, betreffend die Bewilligung von Ehren 
preisen an den Verein „Canaria". 
Der Verein „Canaria" beabsichtigt in der Zeit vom 13. bis 
17. Dezember d. Js. Hierselbst eine Ausstellung von Kanarienvögeln 
zu veranstalten und hat die Bitte au uns gerichtet, ihm für hervor 
ragende Leistungen Ehrenpreise im Betrage von 500 Jt zu bewilligen. 
Der Vorstand hat zur Begründung seines Anirages geltend ge 
macht, daß dem Verein viele Handwerker und Beanite angehören, die 
durch das Züchten von Kanarienvögeln einen Nebenerwerb haben 
und durch Beschäftigung mit denselben während der freien Zeit mehr 
an die Häuslichkeit gefesselt werden und dadurch eine Förderung 
erfahren. 
Wir sind geneigt, der Bitte zu entsprechen und ersuchen Die 
Stadtverordueten-Versammlung uni folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung ist damit einverstanden, daß dem 
Vorstande des Vereins „Canaria" für hervorragende 
Leistungen auf der Ausstellung im Monat Dezember d. Js. 
die Summe von 500 Jt zu Ehrenpreisen der Stadt Berlin 
bewilligt wird, und daß die Zahlung aus Spezial-Etat 45, 
Extraordinarium Position 1, erfolgt. 
Berlin, den 23. November 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1070. Vorlage (J.-Nr. 2 360 G. B. I. 00) — zur Kenntnih- 
nahme —, betreffend Abstandnahme von den bisher 
mit Militäranwärtern getroffenen Vereinbarungen 
bezüglich der Pensionirung auf Grund 8 65 Absatz 2 
der Städteordnung vom 30. Mai 1853. 
Auf Grund unserer Vorlage vom 5.Juni l899 — 2 437G.B.J. 98 — 
hat sich die Stadtverordueten-Versammlung ani 15. Juni 1899 — Proto 
koll Nr. 17 — damit einverstanden erklärt, daß mit den zivilversorgungs- 
bcrechtigten Militäranwärtern, bevor sie bei der Stadt zur Anstellung 
gelangen, in der Regel, nämlich soweit dadurch nicht die der Reihen 
folge nach (Z 8 des Gesetzes vom 21. Juli 1892) erforderliche An 
stellung eines Militäranwärters unmöglich gemacht werden würde, 
dahin Vereinbarungen gemäß 8 65 Absatz 2 der Städteordnung vom 
30. Mai 1853 abgeschlossen und zur Voraussetzung der Anstellung 
gemacht werden, 
daß ihnen für den Erwerb der Pensionsberechtigung gegen 
die Stadtgemeinde und für die künftige Berechnung der 
Pension nur die Hälfte der Militärdienstzeit angerechnet 
werde, 
und zwar gleichgiltig, ob sie die Zivilversorgungs-Berechtigung nach 
der vollen zwölfjährigen oder nach einer geringeren Militärdicnstzeit 
erlangt haben. 
Unterm 9. Oktober er. haben wir dem Herrn Oberpräsidenten, da 
das Ortsstatut, betreffend die Anstellung der Komniunalbeamteu, noch 
picht genehmigt ist, ein Verzcichniß der in den hiesige» städtischen 
Büreandienst zur ■ Probedienstleistung als Büreauanwärter ein 
berufenen zivilversorgungsberechtigten Militäranwärter, deren sechs 
monatliche Probedienstzeit bis 31. Dezember d. Js. beendigt sein 
wird, mit der Bitte überreicht, zu genehmigen, daß die in dem Ver 
zeichnisse benannten Militäranwärter nach Ablauf der Pröbedienstzeit 
nach Maßgabe des von den Gemeindebehörden beschlossenen Orts- 
statuts angestellt werden. Dabei haben wir auch dem Gemeinde- 
beschlusse vom 5./15. Juni 1899 entsprechend den Antrag gestellt, zu 
genehmigen, daß mit diesen Anwärtern ein besonderes Abkommen 
wegen Anrechnung ihrer Militärdienstzeit bei der Pensionirung ge 
troffen werde, da derartige Abmachungen seit dem 1. April d. Js. 
gemäß § 12 des Gesetzes vom 30. Juli 1899 nur noch mit Genehmi 
gung der Aufsichtsbehörde getroffen werden können. 
Diese letztere Genehmigung hat der Herr Qberpräsident in seinem 
Erlasse vom 27. Oktober cr. — 0. B. 17 833 — versagt, weil nach 
Artikel 4 Nr. 2 der Ansführnngsanweisnng zum Gesetz vom 30. Juli 
1899 solche Festsetzungen über die Pensionsberechtigung einer Ge 
nehmigung unfähig find, mittelst deren eine Stadtgemeinde die An- 
rechnnngsfähigkeit der Militärdienstjahre einzuschränken strebt, sofern 
nicht das Interesse des Militäranwärters ausnahmsweise die Genehnii» 
gung angezeigt erscheinen läßt. Dabei ist ausdrücklich bemerkt worden, 
daß wir auch künftig auf die Genehmigung solcher Festsetzungen nicht 
rechnen können. 
Wir müssen daher von der Amvendung des Gcmeindebeschlusses 
vom 15. Juni 1899 weiterhin Abstand nehmen und geben der Stadt- 
verordneten-Versamnilnng hiervon Kenntniß. 
Berlin, den 22. November 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
1071. Vorlage (J.-Nr. 5 498 II. Grd. 00) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Abschluß eines Tausch 
vertrages über ein Grundstück in Rüdersdorf. 
Die Königliche Berginspektion^ zu Rüdersdorf, als Vertreterin 
der fiskalisch-städtischen Bergwerks-Sozietät daselbst, hat, vorbehaltlich 
unserer und der Genehmigung des Herrn Ministers für Handel und 
Gewerbe, mit dem Bergarbeiter Wilhelni Wernicke in Rüdersdorf 
den anliegend mit Bitte um Rückgabe beigefügten Tauschvertrag vom 
27. September 1900 abgeschlossen, und das Ersuchen au uns gerichtet, 
diesen Vertrag namens der Stadtgemeinde Berlin zu genehmigen. 
Nach dem Gutachten der Berginspektion ist das von der Sozietät 
abzutretende Grundstück zu Betriebszwecken nicht zu verwenden. 
Dagegen ist diejenige Fläche, welche der Sozietät übereignet werden 
soll, und welche doppelt so groß ist als die von ihr abzutretende, 
in nicht allzu ferner Zeit für die Fortsetzung des Steinbruchbctriebes 
im Osten des Alvenslebenbruchs erforderlich. Der Erwerb dieses 
Grundstücks wäre daher seiner Zeit doch nothwendig geworden, zumal 
auf demselben die Berechtigung der Sozietät zur Gewinnung von 
Kalkstein nicht ruht, solcher aber unter dem Grundstück in fast gleicher 
Qualität und Tiefe ansteht wie im Alvcnslebenbruch. 
JDie Berginspektion erachtet den Austausch als einen Vortheil für 
die Sozietät. Auch wir halten das Tauschgeschäft für vortheilhaft und 
sind bereit, den darüber geschlossenen Vertrag zu genehmigen. Jndeni 
wir noch bemerken, daß der Herr Minister für Handel und Gewerbe 
durch Erlaß vom 13. Oktober 1900 — 1.7133 — die Genehmigung 
des Vertrages in Aussicht gestellt hat, ersuchen wir um folgende Be- 
schlußfaffung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der der Magistratsvorlage vom 19. November 1900 beige- 
fügte, zwischen der Königlichen Berginspektion zu Rüdersdorf, 
als Vertreterin der fiskalisch-städtischen Bergwerks-Sozietät 
daselbst, und dem Bergarbeiter Wilhelm Wernicke ab 
geschlossene Tauschvcrtrag vom 27. September 1900 namens 
der Stadtgemeindc Berlin genehmigt wird. 
Berlin, den 19. November 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadl. 
Kirschner. 
1072. Vorlage (J.-Nr. 1556 F, B. 00) — zur Beschlust 
fassung —, betreffend die Festsetzung des Etats für 
die Verwaltung der städtischen Feuer-Sozietät für 
1. Oktober 1000/1001. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den Entwurf 
zum vorbezciäineten Etat in der erforderlichen Anzahl von Druck 
exemplaren mit deni Ersuchen, 
denselben festzusetzen. 
Berlin, den 16. November 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner.
	        
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