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Volume No. 46 (968-982), 3. November 1900 Anlage: ad No. 46 (983-1033), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

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zu Lasten der Spezial - Verwaltung 41, Abtheilung 2. 
Titel II 6 b, gezahlt wird. 
Berlin, den 20. September 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
«87. Vorlage (J^Nr. 1 663 F. B. 00) — zur Beschlußfassung 
betreffend die Bewilligung einer reglementsmäßigen 
Pension an den dienstunfähigen Feuerrnann August 
Ackermann. 
Durch Beschluß vom 30.November v. Js. — Protokoll Nr. 1902 — 
hat die Stadtverordreten-Versammlung dem dienstunfähigen Feuer 
mann August Ackermann den seiner reglementsmäßigen Pension 
gleichkommenden Betrag von jährlich 792 JC vom 1. Januar 1900 ab 
auf ein ferneres Jahr mit der Maßgabe bewilligt, daß der Stadt 
gemeinde das Recht, den Genannten zu beschäftigen, vorbehalten bleibt. 
Ackermann ist versuchsweise als Stempler bei der Fleischschau 
beschäftigt worden, hat sich aber nach kurzer Uebungszeit für unfähig 
erklärt, diesen Dienst zu ertragen. 
Das jetzt eingeholte, hier beiliegende Gutachten unseres Ver- 
trauensarztes spricht sich auch dahin aus, daß Ackermann die Be 
fähigung zum vollen städtischen Unterbeaniteudienst nicht mehr besitzt 
und auch nicht wieder erlangen tvird. Wir beabsichtigen daher, ihn 
definitiv zu pensioniren und ersuchen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermann August Ackermann die 
reglementsmäßige Pension von jährlich 792 JC vom 
1. Januar 1901 ab in monatlichen Raten im Voraus zu 
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, 
gezahlt wird. 
Berlin, den 20. September 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
888. Vorlage (J.-Nr. 806 W. H.) — zur Beschlußfassung —, 
die Pensionirung des Lehrers und Erziehers am Waisen 
hause Thamm betreffend. 
Der Lehrer und Erzieher am städtischen Waisenhause zu Rummels 
burg Franz Thamm hat oin 20. April 1900 seine Versetzung in den 
Ruhestand zum 1. November d. Js. beantragt. Er ist am 25. Juni 1830 
geboren, hat, nachdem er eine akademische Bildung genossen hatte, im 
Jahre 1869 die Lehrerprüfung bestanden, war dann vom 1. April 1860 
bis 30. September 1872 an einer höheren hiesigen Privat-Knabenschule 
thätig und ist seit 1. November 1872 an der Waisen-Anstalt in Rummels 
burg als Lehrer und Erzieher angestellt. 
Da Thamm 70 Jahre alt ist, haben wir seinem Gesuche um 
Pensionirung ohne Weiteres Folge gegeben. Nach der anliegenden 
Abschrift der Pensionsberechnung würde das ihm zustehende Ruhe- 
geholt für 28 Dienstjahre 2 200 JC vom 1. November 1900 ab 
betragen, wovon nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885 600 JC auf 
die Staatskasse entfallen würden. 
Nach einer Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums in dem 
der Thamm'schen Sache analogen Fall der Pensionirung des Waisen 
hauslehrers Benno Schulz sollen aber die Bestimmungen der Gesetze 
vom 6. Juli 1885 und 3. März 1897 auf die Lehrer und Erzieher 
in Rummelsburg keine Anwendung finden, da das städtische Waisen 
haus in Rummelsburg keine öffentliche Volksschule sei. 
Dies würde zur Folge haben, daß der auf Grund des Gesetzes 
vom 6. Juli 1885 vom Staate zu leistende Antheil an der Pension 
in Höhe von 600 JC aus städtischen Mitteln zu gewähren wäre. 
Wir wollen aber wie im Falle Schulz auch im vorliegenden Falle 
versuchen, daß das Provinzial-Schulkollegium seinen Widerspruch 
fallen läßt und den Zuschuß wie bei allen anderen Gemeindeschullehrern 
leistet. 
Die Stadtverordneteit-Versammlung bitten wir, folgenden Beschluß 
zu fassen: 
Die Versammlung erklärt sich vorbehaltlich des Anspruchs 
auf Erstattung von 600 JC aus der Staatskasse damit ein 
verstanden, daß dem Lehrer und Erzieher am Waisenhause 
in Rummelsburg Franz Thamm vom 1. November 1900 
ab ein Ruhegehalt von 2 200 JC jährlich gezahlt werde. 
Berlin, den 18. September 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
»88. Vorlage (I. Nr. 3 372 Sch. I.) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend Pensionirung des Gemeindeschul 
lehrers Wilhelm Sielaff. 
Ter Gcmeindcschullchrer Wilhelm Sielaff, hier, Luisen-Uferöl, 
4 Treppen wohnhaft und am 15. April 1835 geboren, bestand am 
15. März 1856 die erste Prüfung für das Lehramt und am 
16. Oktober 1860 die vorgeschriebene Nachprüfung. 
Vom 1. April bis 1. August 1856 und voni 1. September bis 
1. Dezember 1856 war er als Hauslehrer thätig, unterrichtete vom 
1. Dezember 1856 bis 1. Oktober 1859 a» der Volksschule zu 
Schmolsin in Pommern und darauf bis 10. Oktober 1861 an der 
Stadtschule zu Leba. 
Nachdem er hierauf bis April 1862 der Zentral-Turn-Anstalt 
Hierselbst als Eleve angehört hatte, trat er am 1. Juni 1862 in die 
vr. Belgardt'sche Privat-Knabenschule Hierselbst ein. In dieser 
Schule verblieb er bis 1. April 1867, zu welchem Zeitpunkte er im 
hiesigen Gemeindeschuldienste angestellt wurde. 
Sielaff leidet schön seit vielen Jahren an Nervenüberreizung 
und hat wegen dieses Leidens schon häufig beurlaubt werden müssen. 
Auch Ermäßigung der Pflichtstunden hat er längere Zeit genossen, eine 
Besserung seines Zustandes aber nicht erzielt. Wiederholte Revisionen 
des von ihm geleiteten Klassenunterrichts ergaben ein wenig befriedi- 
gendes Ergebniß. 
Aus Anlaß eines ini Februar 1899 eingereichten neuen Gesuches 
um Ermäßigung der Pflichtstnnden haben wir Sielaff durch unseren 
Vertrauensarzt, Stadtphysikus Geheimen Sanitötsrath vr. Schulz, 
auf seine fernere Dienstfähigkeit untersuchen lasten. Dieser erklärte in 
dem Blatt 73/78 vol. III der beigefügten Personalakten in Abschrift 
befindlichen Gutachten vom 8./15. Mürz 1899 den Lehrer Sielaff 
wegen Schwäche der körperlichen Kräfte für dauernd unfähig zur Er 
füllung seiner Amtspflichten. 
Wir nahmen daher die Versetzung des Lehrers Siel aff in den 
Ruhestand zum 1. Oktober 1899 in Aussicht. Sielaff erklärte sich 
jedoch mit seiner Pensionirung nicht einverstanden, so daß ivir seine 
unfreiwillige Emeritirung beim Königlichen Provinzial-Schulkollegium 
beantragen mußten. Dieses hat durch Beschluß vom 27. Juni d. Js. 
die Versetzung Sielaff's in den Ruhestand zum 1. Oktober d. Js. 
ausgesprochen. Die von Sielaff gegen diesen Beschluß eingelegte 
Beschwerde^ ist vom Oberpräsidenten zurückgewiesen worden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstaiideu, daß 
dem Gemeindeschullehrer Wilhelm Sielaff vom Tage seiner 
Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Oktober d Js., ab ein 
nach der beiliegenden Berechnung jährlich 3 036 JC be 
tragendes Ruhegehalt gezahlt werde, wovon nach dem Ge 
setze vom 6. Juli 1885 auf die Staatskasse 600 JC, entfallen. 
Berlin, den 27. Septeniber 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Resideuzstadt. 
I. V.: Haack. 
1888. Vorlage (J.-Nr. 3130 G. B. Ia.00)—zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung des Ruhegehalts an den 
Gemeindeschullehrer Hentze. 
Der Lehrer an der 14. Gemeindeschule. Benjamin Hentze, 
geboren am 28. August 1825 zu Seelow, Linienstraße 154», wohnhaft, 
legte am 28. März 1846 die erste Prüfung und am 18. Dezember 1848 
die Nachprüfung für das Lehramt ab. 
Vom 1. April 1846 bis 31. Juli 1850 war er in der Lehmann- 
scheu Privatschnle als Hilfslehrer beschäftigt und wurde am 1. August 
1850 als Lehrer im hiesigen Gemeindeschuldienst angestellt. 
Das jährliche Diensteinkommen beträgt zur Zeit 4 048 JC. 
In Folge seines hohen Alters und seiner Körperschwäche hat der 
Lehrer Hentze um seine Versetzung in den Ruhestand gebeten und 
wollen wir diesem Antrage Folge geben. 
Der Antragsteller steht im 76. Lebensjahre, ist über 50 Jahre 
ununterbrochen im städtischen Genieindeschuldienst thätig gewesen, hat 
im Unterricht befriedigende Lehrerfolge erzielt und war immer treu 
und gewissenhaft. 
Wir beabsichtigen daher, den Gemeindeschullehrer Hentze neben 
der ihm nach anliegender Pensionsberechnung zustehenden Pension 
von 3 086 JC, wovon 600 JC auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885 
auf die Staatskasse entfallen, einen Zuschuß bis zur Höhe seines 
jetzigen Einkommens mit 1 012 M zu zahlen. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschullehrer Hen tze bei seiner am 1. Januar 1901 
erfolgenden Versetzung in den Ruhestand neben seiner Pension
	        
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