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zu Lasten der Spezial - Verwaltung 41, Abtheilung 2.
Titel II 6 b, gezahlt wird.
Berlin, den 20. September 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
«87. Vorlage (J^Nr. 1 663 F. B. 00) — zur Beschlußfassung
betreffend die Bewilligung einer reglementsmäßigen
Pension an den dienstunfähigen Feuerrnann August
Ackermann.
Durch Beschluß vom 30.November v. Js. — Protokoll Nr. 1902 —
hat die Stadtverordreten-Versammlung dem dienstunfähigen Feuer
mann August Ackermann den seiner reglementsmäßigen Pension
gleichkommenden Betrag von jährlich 792 JC vom 1. Januar 1900 ab
auf ein ferneres Jahr mit der Maßgabe bewilligt, daß der Stadt
gemeinde das Recht, den Genannten zu beschäftigen, vorbehalten bleibt.
Ackermann ist versuchsweise als Stempler bei der Fleischschau
beschäftigt worden, hat sich aber nach kurzer Uebungszeit für unfähig
erklärt, diesen Dienst zu ertragen.
Das jetzt eingeholte, hier beiliegende Gutachten unseres Ver-
trauensarztes spricht sich auch dahin aus, daß Ackermann die Be
fähigung zum vollen städtischen Unterbeaniteudienst nicht mehr besitzt
und auch nicht wieder erlangen tvird. Wir beabsichtigen daher, ihn
definitiv zu pensioniren und ersuchen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermann August Ackermann die
reglementsmäßige Pension von jährlich 792 JC vom
1. Januar 1901 ab in monatlichen Raten im Voraus zu
Lasten der Spezial-Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b,
gezahlt wird.
Berlin, den 20. September 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
888. Vorlage (J.-Nr. 806 W. H.) — zur Beschlußfassung —,
die Pensionirung des Lehrers und Erziehers am Waisen
hause Thamm betreffend.
Der Lehrer und Erzieher am städtischen Waisenhause zu Rummels
burg Franz Thamm hat oin 20. April 1900 seine Versetzung in den
Ruhestand zum 1. November d. Js. beantragt. Er ist am 25. Juni 1830
geboren, hat, nachdem er eine akademische Bildung genossen hatte, im
Jahre 1869 die Lehrerprüfung bestanden, war dann vom 1. April 1860
bis 30. September 1872 an einer höheren hiesigen Privat-Knabenschule
thätig und ist seit 1. November 1872 an der Waisen-Anstalt in Rummels
burg als Lehrer und Erzieher angestellt.
Da Thamm 70 Jahre alt ist, haben wir seinem Gesuche um
Pensionirung ohne Weiteres Folge gegeben. Nach der anliegenden
Abschrift der Pensionsberechnung würde das ihm zustehende Ruhe-
geholt für 28 Dienstjahre 2 200 JC vom 1. November 1900 ab
betragen, wovon nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885 600 JC auf
die Staatskasse entfallen würden.
Nach einer Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums in dem
der Thamm'schen Sache analogen Fall der Pensionirung des Waisen
hauslehrers Benno Schulz sollen aber die Bestimmungen der Gesetze
vom 6. Juli 1885 und 3. März 1897 auf die Lehrer und Erzieher
in Rummelsburg keine Anwendung finden, da das städtische Waisen
haus in Rummelsburg keine öffentliche Volksschule sei.
Dies würde zur Folge haben, daß der auf Grund des Gesetzes
vom 6. Juli 1885 vom Staate zu leistende Antheil an der Pension
in Höhe von 600 JC aus städtischen Mitteln zu gewähren wäre.
Wir wollen aber wie im Falle Schulz auch im vorliegenden Falle
versuchen, daß das Provinzial-Schulkollegium seinen Widerspruch
fallen läßt und den Zuschuß wie bei allen anderen Gemeindeschullehrern
leistet.
Die Stadtverordneteit-Versammlung bitten wir, folgenden Beschluß
zu fassen:
Die Versammlung erklärt sich vorbehaltlich des Anspruchs
auf Erstattung von 600 JC aus der Staatskasse damit ein
verstanden, daß dem Lehrer und Erzieher am Waisenhause
in Rummelsburg Franz Thamm vom 1. November 1900
ab ein Ruhegehalt von 2 200 JC jährlich gezahlt werde.
Berlin, den 18. September 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
»88. Vorlage (I. Nr. 3 372 Sch. I.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend Pensionirung des Gemeindeschul
lehrers Wilhelm Sielaff.
Ter Gcmeindcschullchrer Wilhelm Sielaff, hier, Luisen-Uferöl,
4 Treppen wohnhaft und am 15. April 1835 geboren, bestand am
15. März 1856 die erste Prüfung für das Lehramt und am
16. Oktober 1860 die vorgeschriebene Nachprüfung.
Vom 1. April bis 1. August 1856 und voni 1. September bis
1. Dezember 1856 war er als Hauslehrer thätig, unterrichtete vom
1. Dezember 1856 bis 1. Oktober 1859 a» der Volksschule zu
Schmolsin in Pommern und darauf bis 10. Oktober 1861 an der
Stadtschule zu Leba.
Nachdem er hierauf bis April 1862 der Zentral-Turn-Anstalt
Hierselbst als Eleve angehört hatte, trat er am 1. Juni 1862 in die
vr. Belgardt'sche Privat-Knabenschule Hierselbst ein. In dieser
Schule verblieb er bis 1. April 1867, zu welchem Zeitpunkte er im
hiesigen Gemeindeschuldienste angestellt wurde.
Sielaff leidet schön seit vielen Jahren an Nervenüberreizung
und hat wegen dieses Leidens schon häufig beurlaubt werden müssen.
Auch Ermäßigung der Pflichtstunden hat er längere Zeit genossen, eine
Besserung seines Zustandes aber nicht erzielt. Wiederholte Revisionen
des von ihm geleiteten Klassenunterrichts ergaben ein wenig befriedi-
gendes Ergebniß.
Aus Anlaß eines ini Februar 1899 eingereichten neuen Gesuches
um Ermäßigung der Pflichtstnnden haben wir Sielaff durch unseren
Vertrauensarzt, Stadtphysikus Geheimen Sanitötsrath vr. Schulz,
auf seine fernere Dienstfähigkeit untersuchen lasten. Dieser erklärte in
dem Blatt 73/78 vol. III der beigefügten Personalakten in Abschrift
befindlichen Gutachten vom 8./15. Mürz 1899 den Lehrer Sielaff
wegen Schwäche der körperlichen Kräfte für dauernd unfähig zur Er
füllung seiner Amtspflichten.
Wir nahmen daher die Versetzung des Lehrers Siel aff in den
Ruhestand zum 1. Oktober 1899 in Aussicht. Sielaff erklärte sich
jedoch mit seiner Pensionirung nicht einverstanden, so daß ivir seine
unfreiwillige Emeritirung beim Königlichen Provinzial-Schulkollegium
beantragen mußten. Dieses hat durch Beschluß vom 27. Juni d. Js.
die Versetzung Sielaff's in den Ruhestand zum 1. Oktober d. Js.
ausgesprochen. Die von Sielaff gegen diesen Beschluß eingelegte
Beschwerde^ ist vom Oberpräsidenten zurückgewiesen worden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir um folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstaiideu, daß
dem Gemeindeschullehrer Wilhelm Sielaff vom Tage seiner
Versetzung in den Ruhestand, dem 1. Oktober d Js., ab ein
nach der beiliegenden Berechnung jährlich 3 036 JC be
tragendes Ruhegehalt gezahlt werde, wovon nach dem Ge
setze vom 6. Juli 1885 auf die Staatskasse 600 JC, entfallen.
Berlin, den 27. Septeniber 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Resideuzstadt.
I. V.: Haack.
1888. Vorlage (J.-Nr. 3130 G. B. Ia.00)—zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung des Ruhegehalts an den
Gemeindeschullehrer Hentze.
Der Lehrer an der 14. Gemeindeschule. Benjamin Hentze,
geboren am 28. August 1825 zu Seelow, Linienstraße 154», wohnhaft,
legte am 28. März 1846 die erste Prüfung und am 18. Dezember 1848
die Nachprüfung für das Lehramt ab.
Vom 1. April 1846 bis 31. Juli 1850 war er in der Lehmann-
scheu Privatschnle als Hilfslehrer beschäftigt und wurde am 1. August
1850 als Lehrer im hiesigen Gemeindeschuldienst angestellt.
Das jährliche Diensteinkommen beträgt zur Zeit 4 048 JC.
In Folge seines hohen Alters und seiner Körperschwäche hat der
Lehrer Hentze um seine Versetzung in den Ruhestand gebeten und
wollen wir diesem Antrage Folge geben.
Der Antragsteller steht im 76. Lebensjahre, ist über 50 Jahre
ununterbrochen im städtischen Genieindeschuldienst thätig gewesen, hat
im Unterricht befriedigende Lehrerfolge erzielt und war immer treu
und gewissenhaft.
Wir beabsichtigen daher, den Gemeindeschullehrer Hentze neben
der ihm nach anliegender Pensionsberechnung zustehenden Pension
von 3 086 JC, wovon 600 JC auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1885
auf die Staatskasse entfallen, einen Zuschuß bis zur Höhe seines
jetzigen Einkommens mit 1 012 M zu zahlen.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher um
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschullehrer Hen tze bei seiner am 1. Januar 1901
erfolgenden Versetzung in den Ruhestand neben seiner Pension