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1892 wieder genöthigt, dem Dienste fern zu bleiben. Da sein altes
Nervenleiden mit der Zeit eher schlimmer als besser wurde, veranlaßten
wir eine Untersuchung des Erkrankten durch unseren Vertrauensarzt Stadt-
phyfikus vr. Schulz. Diese ergab, daß bei Graffunder eine
sogenannte Rückenmarksschwindsucht, eine unheilbare und stetig fort
schreitende Krankheit, in Entwickelung begriffen war. Nach dem ärzt
lichen Gutachten warGraffunder in Folge dieser Krankheit als dauernd
dienstunfähig anzusehen. In Folge dieses Gutachtens kündigten wir
dem Graffunder seine Stellung zum 1. April 1893, von welchem Zeit
punkte ab er definitiv aus dem städtischen Dienste ausschied. 'Eine
Pension konnte ihm damals unsererseits nicht zugebilligt werden, da er
sich noch nicht 10 Jahre im Dienste der Stadtgemeinde befand und
nach den danials geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Pension
noch nicht erworben hatte.
Unmittelbar nach Kündigung seiner Stellung versuchte Graf,
fund er im Beschwerdewege Pensionsansprüche gegen die Stadt-
gemeinde Berlin geltend zu machen. Er wurde sedoch mit seinem Antrage
von deni Herrn Oberpräsidenteu abgewiesen. In dcni Bescheide hieß
es, daß die Stadtgemcinde Berlin zur Zahlung einer Pension nicht
für verpflichtet zu erachten sei, weil Graffunder weniger als 10 Jahre
im Gemeindedicnstc gestanden habe und weil seine Behauptung, er
hätte sich die Krankheit, derentwegen seine Entlassung erfolgen mußte,
bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen, nicht
erwiesen sei. Gleichzeitig wurde in dem Bescheide dem Antragsteller
anheimgegeben, bei uns die Bewilligung einer laufenden Unterstützung
nachzusuchen, falls er sich auf andere Weise die Mittel zum Unter-
halte nicht beschaffen könne. Letztereni Rathe folgend wurde Graf-
fund er hierauf bei uns um Bewilligung einer laufenden Unter
stützung vorstellig. Diese ist ihm vom 1. April 1893 ab in Höhe von
300 Jt jährlich bis auf Weiteres zugesprochen und gezahlt worden
(Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung am 29. Juni 1893,
Protokoll Nr. 29 L). Für das Etatsjahr 1896/9? sind dem Graf
funder auf Gemeindebeschluß an Stelle von 300 Jt 360 Jt gezahlt
worden, da er in Folge Fortschreitcns seiner Krankheit eine von ihm
bis dahin bekleidete Hausverwalterstelle hatte aufgeben müssen und
hierdurch in seinen Erwerbsverhältnissen zurückgekommen war.
Ende März d.- Js. trat Graffunder im Prozeßwege mit der
Behauptung vor, daß seine derzeitige Entlassung aus dem städtischen
Dienst rechtsungiltig sei, da seine Anstellung als Genieindebeamter
als lebenslänglich erfolgt anzusehen sei und da die zwischen den
Parteien seiner Zeit vereinbarte dreimonatliche Kündigungsfrist als
gegen das zwingende Recht der Städteordnung verstoßend keine recht
liche Giltigkeit habe. Lebenslänglich angestellter Genieindebeamter
fei er noch heute und bleibe als solcher so lange im Bezüge seines
Gehaltes, bis er im geordneten Rechtsverfahren seines Amtes entsetzt
oder zwangsweise pensionirt sei. Er forderte Nachzahlung seines
Gehalts für die Jahre 1896, 1897, 1898, 1899 und fortlaufend ab
züglich der von ihni während dieser Jahre bezogenen Militärpension
von 12 M monatlich, und stellte den Antrag:
die Stadtgemeinde Berlin zu verurtheilen, au ihn
a) 7 298 Jt nebst 5 pCt. Zinsen von 3 432 Jt vom 1. Januar
1898 bis 31. Dezeniber 1899 und 4 pCt. Zinsen von
6 864 Jt vom 1. Januar 1900 ab, sowie von 429 Jt vom
1. April 1900 ab,
b) am Schlüsse eines jeden Quartals, zuerst am 30. Juni 1900,
auf seine Lebenszeit, bis er durch Urtheil oder sonst im
Wege Rechtens seiner Beamtenstcllung entsetzt sei, 429 je
zu zahlen.
Da wir nicht erhoffen konnten, daß die Beurtheilung, welche die
Gerichte deni Rechtsverhältnisse des früheren Oberaufsehers der
städtischen Straßenrciuigung Hesse zur Stadtgemeinde in dem be
treffenden Prozesse hatten angedeihen lassen, in dem Prozesse des
Aufsehers Graffunder gegen uns bezüglich des Rechtsverhältnisses
dieses Anfsichtsbeamten zur Stadtgemeinde eine Aenderung erfahren
würde, haben wir beschlossen, zunächst den Klageanspruch des Graf-
funder zwar im Prinzip anzuerkennen, die dem Kläger für die Zeit
vom 1. Januar 1896 ab gezahlten Unterstützungen aber von der
Klageforderung in Abzug zu bringen und demnächst die Pensionirung
des Graffunder zum 1. Oktober d. Js. zu veranlassen. Die ein-
geleiteten Vergleichsverhandlungen haben denn anch zur Folge gehabt,
daß Kläger sich sowohl mit der Kürzung seiner Klageansprüche um
die vorerwähnten Unterstützungsbeträge als auch mit seiner Pensioni
rung zum 1. Oktober d. Js. mit der von ihm als richtig anerkannten
Pension einverstanden erklärt hat.
Die Versammlung ersuchen wir daher mit Bezug auf die
ärztlichen Atteste kol. 93 und 106 y./HO der mit der Bitte
um Rückgabe beigefügten Personalakten des ehemaligen
Aufsehers Graffunder, wie Eingangs ausgeführt, zu be-
schließen.
Berlin, den 11. Septeniber 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
«84. Vorlage (J.°Nr. 3 184 6l. B. Ia. 00) — zur «eschluh.
faffung —, betreffend die Versetzung des Gcmeinde-
schulrektors Karl Stoll in den Ruhestand.
Der Rektor der 66. Gemeindeschule, Karl Stoll, Höchste
straße 36/37, hat seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Januar 1901
beantragt.
Stoll ist geboren am 6. Oktober 1835, bestand am 19. März 1856
die Prüfung für das Lehranit an Volksschulen und unterrichtete vom
1. April 1856 bis 31. Mürz 1860 an den hiesigen Privatschulen von
Eckenfelder und Steinert. Mit dem 1. April 1860 wurde er
zunächst zur vertretungsiveisen Beschäftigung in den Gemeindeschul
dienst übernomnien und vom 1. Mai desselben Jahres ab vokations-
mäßig als Gemeindeschullehrcr angestellt. Seit 1. April 1872 ist er
Rektor der 66. Gemeindeschule.
Da Rektor Stoll das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat,
müssen wir seinem Pensionirungsgesuchc ohne Weiteres entsprechen.
Die ihm zustehende Pension beträgt nach der beiliegenden, von ihm
als richtig anerkannten Berechnung 4 050 Jt jährlich.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir uni folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschulrektor Karl Stoll vom Tage seiner Ver
setzung in den Ruhestand, dem 1. Januar 1901, ab eine
Pension von jährlich 4 050 M gezahlt werde, wovon nach
dem Gesetze voni 6. Juli 1885 auf die Staatskasse 600 Jt
entfallen.
Berlin, den 22. Oktober 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
89». Vorlage (J.-Nr. 2 786 Ken. III. 00) — zur Beschlust
fassung —, betreffend die Pensionirung des (Kemeinde-
schuldieners Wilhelm Kaulmann.
Der seit dem 1. Januar 1877 in städtischen Diensten befindliche,
zur Zeit an der 160./188. Gcmeiudcschule beschäftigte Schuldiencr
Wilhelm Kaulmann hat unter dem 10. August er. wegen Hüft-
rheumatismus und Altersschwäche seine Pensionirung beantragt.
Da durch das bei de» Akten befindliche ärztliche Gutachten vom
25. August die dauernde Dienstunfähigkeit des p. Kaulmann be
stätigt worden ist, haben wir seine Pensionirung zum 1. Januar 1901
beschlossen.
Die Richtigkeit der beigefügten Pensionsberechnung hat der
p. Kaulmann anerkannt.
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Gemeindeschuldicuer Wilhelm Kaulmann bei seiner
am 1. Januar 1901 erfolgenden Versetzung in den Ruhe
stand eine Pension von 797,50 Jt gezahlt werde.
Berlin, den 14. September 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
88«. Vorlage (J.-Nr. 1 562 F. B. 00) — zur Beschlustsaffung —,
betreffend die Bewilligung einer reglementsmähigen
Pension an de» dienstunfähigen Oberseuermann Her
mann Wieczorek.
Durch Beschluß vom 30.Noveinber v. Js. — Protokoll Nr. 190 1 —
hat die Stadtverordneten-Versammlung dem dienstunfähigen Ober
feuermann H erma n n W ie cz o rc k den seiner rcglemeutsniäßigenPension
gleichkommenden Betrag von jährlich 876 Jt vom 1. Dezember v. Js.
ab auf ein ferneres Jahr mit der Maßgabe bewilligt, daß der Stadt-
gemeinde das Recht, den Genannten zu beschäftigen, vorbehalten bleibt,
Wieczorek leidet nach dem jetzt eingeholten hier beigefügten
Gutachten unseres Vertrauensarztes an einer Störung des Gehörs
und ist dieserhalb zum vollen städtischen llnterbeamtendienst nicht mehr
geeignet. Wir beabsichtigen, seine definitive Pensionirung h.rbei-
zuführen, und ersuchen daher zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Oberseuermann Hermann Wieczorek
die reglemcntsmäßige Pension von jährlich 876 Jt vom
1. Dezember d. Js. ab in monatlichen Raten im Voraus