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Volume No. 46 (968-982), 3. November 1900 Anlage: ad No. 46 (983-1033), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

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1892 wieder genöthigt, dem Dienste fern zu bleiben. Da sein altes 
Nervenleiden mit der Zeit eher schlimmer als besser wurde, veranlaßten 
wir eine Untersuchung des Erkrankten durch unseren Vertrauensarzt Stadt- 
phyfikus vr. Schulz. Diese ergab, daß bei Graffunder eine 
sogenannte Rückenmarksschwindsucht, eine unheilbare und stetig fort 
schreitende Krankheit, in Entwickelung begriffen war. Nach dem ärzt 
lichen Gutachten warGraffunder in Folge dieser Krankheit als dauernd 
dienstunfähig anzusehen. In Folge dieses Gutachtens kündigten wir 
dem Graffunder seine Stellung zum 1. April 1893, von welchem Zeit 
punkte ab er definitiv aus dem städtischen Dienste ausschied. 'Eine 
Pension konnte ihm damals unsererseits nicht zugebilligt werden, da er 
sich noch nicht 10 Jahre im Dienste der Stadtgemeinde befand und 
nach den danials geltenden Bestimmungen einen Anspruch auf Pension 
noch nicht erworben hatte. 
Unmittelbar nach Kündigung seiner Stellung versuchte Graf, 
fund er im Beschwerdewege Pensionsansprüche gegen die Stadt- 
gemeinde Berlin geltend zu machen. Er wurde sedoch mit seinem Antrage 
von deni Herrn Oberpräsidenteu abgewiesen. In dcni Bescheide hieß 
es, daß die Stadtgemcinde Berlin zur Zahlung einer Pension nicht 
für verpflichtet zu erachten sei, weil Graffunder weniger als 10 Jahre 
im Gemeindedicnstc gestanden habe und weil seine Behauptung, er 
hätte sich die Krankheit, derentwegen seine Entlassung erfolgen mußte, 
bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen, nicht 
erwiesen sei. Gleichzeitig wurde in dem Bescheide dem Antragsteller 
anheimgegeben, bei uns die Bewilligung einer laufenden Unterstützung 
nachzusuchen, falls er sich auf andere Weise die Mittel zum Unter- 
halte nicht beschaffen könne. Letztereni Rathe folgend wurde Graf- 
fund er hierauf bei uns um Bewilligung einer laufenden Unter 
stützung vorstellig. Diese ist ihm vom 1. April 1893 ab in Höhe von 
300 Jt jährlich bis auf Weiteres zugesprochen und gezahlt worden 
(Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung am 29. Juni 1893, 
Protokoll Nr. 29 L). Für das Etatsjahr 1896/9? sind dem Graf 
funder auf Gemeindebeschluß an Stelle von 300 Jt 360 Jt gezahlt 
worden, da er in Folge Fortschreitcns seiner Krankheit eine von ihm 
bis dahin bekleidete Hausverwalterstelle hatte aufgeben müssen und 
hierdurch in seinen Erwerbsverhältnissen zurückgekommen war. 
Ende März d.- Js. trat Graffunder im Prozeßwege mit der 
Behauptung vor, daß seine derzeitige Entlassung aus dem städtischen 
Dienst rechtsungiltig sei, da seine Anstellung als Genieindebeamter 
als lebenslänglich erfolgt anzusehen sei und da die zwischen den 
Parteien seiner Zeit vereinbarte dreimonatliche Kündigungsfrist als 
gegen das zwingende Recht der Städteordnung verstoßend keine recht 
liche Giltigkeit habe. Lebenslänglich angestellter Genieindebeamter 
fei er noch heute und bleibe als solcher so lange im Bezüge seines 
Gehaltes, bis er im geordneten Rechtsverfahren seines Amtes entsetzt 
oder zwangsweise pensionirt sei. Er forderte Nachzahlung seines 
Gehalts für die Jahre 1896, 1897, 1898, 1899 und fortlaufend ab 
züglich der von ihni während dieser Jahre bezogenen Militärpension 
von 12 M monatlich, und stellte den Antrag: 
die Stadtgemeinde Berlin zu verurtheilen, au ihn 
a) 7 298 Jt nebst 5 pCt. Zinsen von 3 432 Jt vom 1. Januar 
1898 bis 31. Dezeniber 1899 und 4 pCt. Zinsen von 
6 864 Jt vom 1. Januar 1900 ab, sowie von 429 Jt vom 
1. April 1900 ab, 
b) am Schlüsse eines jeden Quartals, zuerst am 30. Juni 1900, 
auf seine Lebenszeit, bis er durch Urtheil oder sonst im 
Wege Rechtens seiner Beamtenstcllung entsetzt sei, 429 je 
zu zahlen. 
Da wir nicht erhoffen konnten, daß die Beurtheilung, welche die 
Gerichte deni Rechtsverhältnisse des früheren Oberaufsehers der 
städtischen Straßenrciuigung Hesse zur Stadtgemeinde in dem be 
treffenden Prozesse hatten angedeihen lassen, in dem Prozesse des 
Aufsehers Graffunder gegen uns bezüglich des Rechtsverhältnisses 
dieses Anfsichtsbeamten zur Stadtgemeinde eine Aenderung erfahren 
würde, haben wir beschlossen, zunächst den Klageanspruch des Graf- 
funder zwar im Prinzip anzuerkennen, die dem Kläger für die Zeit 
vom 1. Januar 1896 ab gezahlten Unterstützungen aber von der 
Klageforderung in Abzug zu bringen und demnächst die Pensionirung 
des Graffunder zum 1. Oktober d. Js. zu veranlassen. Die ein- 
geleiteten Vergleichsverhandlungen haben denn anch zur Folge gehabt, 
daß Kläger sich sowohl mit der Kürzung seiner Klageansprüche um 
die vorerwähnten Unterstützungsbeträge als auch mit seiner Pensioni 
rung zum 1. Oktober d. Js. mit der von ihm als richtig anerkannten 
Pension einverstanden erklärt hat. 
Die Versammlung ersuchen wir daher mit Bezug auf die 
ärztlichen Atteste kol. 93 und 106 y./HO der mit der Bitte 
um Rückgabe beigefügten Personalakten des ehemaligen 
Aufsehers Graffunder, wie Eingangs ausgeführt, zu be- 
schließen. 
Berlin, den 11. Septeniber 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
«84. Vorlage (J.°Nr. 3 184 6l. B. Ia. 00) — zur «eschluh. 
faffung —, betreffend die Versetzung des Gcmeinde- 
schulrektors Karl Stoll in den Ruhestand. 
Der Rektor der 66. Gemeindeschule, Karl Stoll, Höchste 
straße 36/37, hat seine Versetzung in den Ruhestand zum 1. Januar 1901 
beantragt. 
Stoll ist geboren am 6. Oktober 1835, bestand am 19. März 1856 
die Prüfung für das Lehranit an Volksschulen und unterrichtete vom 
1. April 1856 bis 31. Mürz 1860 an den hiesigen Privatschulen von 
Eckenfelder und Steinert. Mit dem 1. April 1860 wurde er 
zunächst zur vertretungsiveisen Beschäftigung in den Gemeindeschul 
dienst übernomnien und vom 1. Mai desselben Jahres ab vokations- 
mäßig als Gemeindeschullehrcr angestellt. Seit 1. April 1872 ist er 
Rektor der 66. Gemeindeschule. 
Da Rektor Stoll das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat, 
müssen wir seinem Pensionirungsgesuchc ohne Weiteres entsprechen. 
Die ihm zustehende Pension beträgt nach der beiliegenden, von ihm 
als richtig anerkannten Berechnung 4 050 Jt jährlich. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir uni folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschulrektor Karl Stoll vom Tage seiner Ver 
setzung in den Ruhestand, dem 1. Januar 1901, ab eine 
Pension von jährlich 4 050 M gezahlt werde, wovon nach 
dem Gesetze voni 6. Juli 1885 auf die Staatskasse 600 Jt 
entfallen. 
Berlin, den 22. Oktober 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
89». Vorlage (J.-Nr. 2 786 Ken. III. 00) — zur Beschlust 
fassung —, betreffend die Pensionirung des (Kemeinde- 
schuldieners Wilhelm Kaulmann. 
Der seit dem 1. Januar 1877 in städtischen Diensten befindliche, 
zur Zeit an der 160./188. Gcmeiudcschule beschäftigte Schuldiencr 
Wilhelm Kaulmann hat unter dem 10. August er. wegen Hüft- 
rheumatismus und Altersschwäche seine Pensionirung beantragt. 
Da durch das bei de» Akten befindliche ärztliche Gutachten vom 
25. August die dauernde Dienstunfähigkeit des p. Kaulmann be 
stätigt worden ist, haben wir seine Pensionirung zum 1. Januar 1901 
beschlossen. 
Die Richtigkeit der beigefügten Pensionsberechnung hat der 
p. Kaulmann anerkannt. 
Wir ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Gemeindeschuldicuer Wilhelm Kaulmann bei seiner 
am 1. Januar 1901 erfolgenden Versetzung in den Ruhe 
stand eine Pension von 797,50 Jt gezahlt werde. 
Berlin, den 14. September 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
88«. Vorlage (J.-Nr. 1 562 F. B. 00) — zur Beschlustsaffung —, 
betreffend die Bewilligung einer reglementsmähigen 
Pension an de» dienstunfähigen Oberseuermann Her 
mann Wieczorek. 
Durch Beschluß vom 30.Noveinber v. Js. — Protokoll Nr. 190 1 — 
hat die Stadtverordneten-Versammlung dem dienstunfähigen Ober 
feuermann H erma n n W ie cz o rc k den seiner rcglemeutsniäßigenPension 
gleichkommenden Betrag von jährlich 876 Jt vom 1. Dezember v. Js. 
ab auf ein ferneres Jahr mit der Maßgabe bewilligt, daß der Stadt- 
gemeinde das Recht, den Genannten zu beschäftigen, vorbehalten bleibt, 
Wieczorek leidet nach dem jetzt eingeholten hier beigefügten 
Gutachten unseres Vertrauensarztes an einer Störung des Gehörs 
und ist dieserhalb zum vollen städtischen llnterbeamtendienst nicht mehr 
geeignet. Wir beabsichtigen, seine definitive Pensionirung h.rbei- 
zuführen, und ersuchen daher zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Oberseuermann Hermann Wieczorek 
die reglemcntsmäßige Pension von jährlich 876 Jt vom 
1. Dezember d. Js. ab in monatlichen Raten im Voraus
	        
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