Path:
Volume No. 46 (968-982), 3. November 1900

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

650 
973. Vorlage — zur Beschlußfassung —, betreffend die Ein 
richtung von sechs neuen Revier-Inspektionen bei den 
städtischen Gaswerken. 
Die Anzahl der Abnehmer von Gas ans den städtischen Gas- 
werken ist seit einer Reihe von Jahren andauernd erheblich gestiegen, 
so daß eine Vermehrung der Zahl der Revier-Inspektionen nothwendig 
geworden ist. 
Der am 8. August 1898 erfolgten Eintheilung in 18 Reviere war 
die Anzahl der Gasmesser zu Grunde gelegt worden, welche am 
1. Mai 1898 im Betriebe standen. Es waren an diesem Tage 
113 717 Gasmeffer vorhanden, und es kamen somit auf eine Revier- 
Inspektion durchschnittlich rund 6 300 Gasmesser. Bei früheren 
Theilungen ist eine Anzahl von 4 000 Gasmessern für jedes Revier 
als Normalzahl angenommen worden; es war also schon gleich bei 
der Eintheilung vom 8. August 1898 eine sehr starke Belastung der 
einzelnen Reviere vorhanden, so daß den Revier-Inspektoren zu ihrer 
Hilfe Assistenten beigegeben werden mußten, welche sie bei dem Ent 
werfen von Skizzen, Aufstellung von Anschlägen und bei der 
Erledigung der umfangreichen Abrechnungsgeschäfte mit den Magazinen 
entlasten sollten. 
Am 1. Mai d. Js. sind 147 838 Gasmeffer in Benutzung gewesen, 
so daß ans jede Inspektion im Durchschnitt etwa 8 200 Gasmesser 
entfallen. Die Anzahl der Gasmesser ist überdies in fortdauerndem 
schnellen Anwachsen begriffen; insbesondere ist es in den Umzugs- 
zeitcn (März-April und September-Oktober) nicht mehr möglich, die 
von den Gasabnehmcrn gestellten Anträge, bezw. die sich aus den 
selben ergebenden Arbeiten umgehend und ordnungsgemäß zu erledigen. 
Vor Allem sind die Inspektoren nicht mehr in der Lage, die Arbeiten, 
für deren betriebssichere Ausführung sie verantwortlich sind, persönlich 
zu beaufsichtigen. Es wird ihnen auch bei einer zu großen Anzahl 
von Gasabnehmern in den umfangreichen Revieren unmöglich, die 
Lage der Leitungen in den einzelnen Grundstücken in ausreichendem 
Maße zu kennen. Ein derartiger Zustand ist nicht ohne ernste Gefahren 
sowohl für die Gasabnehmer, als auch für die Gaswerke selbst. 
Es wird daher beabsichtigt, die Zahl der Reviere zunächst um 
sechs, also auf 24 zu erhöhen. Alsdann würde bei 147 838 Gasmessern 
auf jedes Revier rund 6 200 Gasmeffer entfallen, so daß etwa der 
Zustand vom 1. Mai 1898, auf welchem die letzte Eintheilung beruhte, 
wieder hergestellt sein würde. Bei der andauernden starken Zunahme 
der Zahl der Gasnieffer dürfte allerdings diese Vermehrung der 
Reviere nur auf kurze Zeit: höchstens vielleicht bis zum Jahre 1902 
ausreichend sein. 
Die einmaligen Kosten der ersten Einrichtung der neuen Reviere 
mit Büreau- und Werkstattmobiliar, Werkzeug, Feldschmieden u. s. w. 
belaufen sich nach den bei der Einrichtung der zuletzt geschaffenen 
Reviere gemachten Erfahrungen auf etwa 6 000 M für jedes Revier. 
Diese Kosten würden bei dem Extraordinariuni des Etats der städtischen 
Gaswerke in Ausgabe zu stellen sein. An laufenden Kosten ergeben 
sich jährlich: 
1. das Gehalt von 6 Revier-Inspektoren (Anfangsgehalt 2400^) 
aus Titel XI Position 2k des Ordinariums des Etats der 
Gaswerke, 
2. die Miethe für die sechs Dienstlokalc der Reviere mit durch 
schnittlich 1 200 JC und die Kosten für Heizung, Beleuchtung, 
Reinigung n. s. w. mit etwa 200 bis 3M M für jedes 
Revier. Diese Kosten würden bei Titel IX desselben Etats 
in Ausgabe zu stellen sein. 
Es wird beabsichtigt, die neuen Reviere mit dem 1. April nächsten 
Jahres zu eröffnen. Zu diesem Zwecke ist es erforderlich, daß die 
Mittel für die Einrichtung schon für das Vierteljahr Jannar/März 
n. Js. bereitstehen. Es wird auf diese Weise die Möglichkeit gegeben, 
bereits im Januar und Februar die neuen Inspektionen ohne Ueber- 
stürzung einzurichten und zu organisiren, so daß bei dem Wohnungs 
wechsel am 1. April die Neueintheilnng vollständig beendet und die 
neuen Inspektionen in vollem Betriebe sein könnten. 
Außer den Kosten der ersten Einrichtung von 6.6 000 — 36000^ 
sind für das Vierteljahr Januar/März n. Js. erforderlich: 1. die 
Miethe für ein Vierteljahr mit - — 1 800 M und 2. etwaige 
Mehrkosten für das Personal rund 1000 M. Eine Neuanstellung 
von Revier-Jnspektoren ist bis zum Schluffe des Rechnungsjahres 
nicht nothwendig; die erforderlichen Arbeiten können von dem vor 
handenen Personal, beziehungsweise von Personen, die gegen Diäten 
beschäftigt sind, ausgeführt werden. 
Wir beantragen daher folgende Beschlußfassung: 
„Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
sechs neue Revier-Inspektionen der städtischen Gaswerke ein 
gerichtet werden und bewilligt die erforderlichen Mittel mit 
36000 M aus einer bei deni Extraordinariuni des Etats 
der städtischen Gaswerke neu einzurichtenden Position unge 
achtet einer Etaisüberschreitung. Sie genehmigt 'ferner, daß 
die Miethe für das Vierteljahr Januar/März n. Js. für die 
sechs Dienstlokale mit zusammen 1 800 M aus Titel IX und 
die persönlichen Kosten bei der Organisation der neuen 
Reviere mit 1000 M aus Titel XI Position 3 deffelben 
Etats ungeachtet einer etwaigen Etatsüberschreitung ent 
nommen werden". 
Berlin, den 26. Oktober 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
974. Vorlage (J.-Nr. 2 433 G. B. I. 00.) — zur Beschluß 
fassung —■, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld 
und Hinterbliebenen Versorgung für die ohne Pensions 
berechtigung im Dienste der Stadt dauernd beschäftigten 
Personen. 
Die Versammlung hat durch Beschluß vom 9. März 1899 — 
Protokoll Nr. 11 — uns um eine Vorlage ersucht, 
betreffend die Errichtung einer Pensionskasse für die in den 
städtischen Betrieben beschäftigten Arbeiter auf Grundlage 
von Beiträgen der Verwaltung und der Arbeiter. 
Wir folgen dieser Anregung, indem wir anliegenden Entwurf 
eines Gemeindebeschlusses, betreffend die Bewilligung von Ruhegeld 
und Hinterbliebenen-Bersorgung für die ohne Pensionsberechtigung im 
Dienste der Stadt dauernd beschäftigten Personen mit der Bitte um 
Zustimmung übersenden. 
Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfes bemerken wir 
Folgendes ergebenst: 
Wir haben den Personenkreis über die dortseitige Anregung hinaus 
erweitert, weil wir keinen Grund dafür zu erkennen vermögen, die 
ohne Penfionsbcrechtigung im städtischen Dienste sonst noch beschäftigten 
Personen hinsichtlich ihrer Altersversorgung anders zu behandeln als 
die Arbeiter. 
Auch die jetzt regellos geübte Praxis der Fürsorge für die 
Hinterbliebenen unserer nicht als Beamte angestellten Bediensteten 
sind wir gewillt, bei dieser Gelegenheit zu ordnen. Die bisher ge 
währten Unterstützungen wurden in Ermangelung bestimmter Vor 
schriften nach der Lage jedes einzelnen Falles bezüglich ihrer Höhe 
bemeffen und besonders bewilligt. Hierbei waren Ungleichheiten un 
vermeidlich, die im Schoße unseres Kollegiums sowohl wie in der 
Stadtverordneten-Versammlung Schwierigkeiten verursachten. Wir 
wünschen deshalb, auch diese Hinterbliebenen-Bersorgung durch feste 
Normen zu regeln. 
Von Beiträgen der betheiligten Personen sieht der Entwurf 
? gänzlich ab. Zwingende Gründe sprechen nach unserem Dafürhalten 
ür diese Maßnahme. In den städtischen Betrieben schwankt die Zahl 
der beschäftigten Arbeiter ganz außerordentlich. In den Gaswerken 
z. B. finden alljährlich vom Tage der Maximal-Produktion ab dauernde 
Arbeiterentlassungen statt, mährend vom Spätsommer ab stetig neue 
Arbeitskräfte eingestellt werden. Diesen sogenannten Saison-Arbeitern 
müßten im Falle der Beitragspflicht die geleisteten Beiträge bei der 
Entlastung jedesmal zurückgezahlt werden. Dazu würde eine wohl- 
eingerichtete Pensionskaffe mit einer büreaumäßig organisirten Ver 
waltung, die wir vermeiden möchten, erforderlich werden. Die Bci- 
tragspflicht würde aber auch unsere Absicht vereiteln, daß das Ruhegehalt 
und die Hinterbliebenen-Bersorgung nicht als klagbares Recht soll 
gefordert werden können. Denn anderenfalls müßte ein Ortsstatut 
errichtet werden, das ebenso wie jede Aenderung deffelben der Ge 
nehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen würde. Ein solches Ver 
hältniß könnte aber sehr unangenehm empfunden werden, da es sich 
hier um einen Versuch aus einem praktisch noch wenig erprobten 
Gebiete handelt, so daß die Erfahrung voraussichtlich mannigfache 
Veränderungen an den zunächst getroffenen Bestimmungen erheischen 
wird. Wichtiger aber vielleicht, weil für die Verwaltung unerträglich, 
ist der Umstand, daß die Einräumung eines Rechtsanspruches die 
Gelegenheit zu zahllosen Prozeffen gegen die Stadtgemeinde bieten 
würde. 
Vielfach fehlen bei den Arbeitern zur Zeit die aktenmößigen, 
sicheren Angaben über die Zeit der ersten Einstellung in den städtischen 
Dienst, über die Gründe der Arbeitsunterbrechungen :c. 
Die zur Altersversorgung gelangenden Arbeiter würden daher 
leicht zu dem Versuche veranlaßt werden, eine abgelehnte Versorgung 
gerichtlich zu erstreiten, oder ein vermeintlich zu niedrig bemeffenes 
Ruhegeld durch richterliche Entscheidung erhöhen zu lassen. Wollten 
wir gleichwohl den betheiligtcn Personen ein Klagerecht einräumen, 
so würden wir gezwungen sein, die rechtlich erzwingbaren Verpflichtungen 
in einem Ortsstatut viel schärfer zu ordnen, als dies nöthig ist, wenn 
die Stadtgemeinde sich die Entscheidung des einzelnen zweifelhaften 
Falles vorbehält und nur, wie wir beabsichtigen, die allgemeinen 
Grundsätze feststellt, nach welchen sie diese Entscheidung treffen will. 
Die im Entwürfe vorgeschriebene Berechnung des Ruhe-, Wittwen- 
und Waiseugeldes entspricht im Großen und Ganzen den für unsere 
Gemeindebeamten geltenden Bestimmungen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.