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Volume No. 45 (940-960), 27. Oktober 1900

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

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stimmungen dieser Entwürfe einer Erläuterung bedürfen, findet sich 
eine solche in den den Entwürfen beigegebenen Anmerkungen, 
Auf Antrag der Bau-Deputation (Abtheilung II) haben wir uns 
auch damit einverstanden erklärt, daß bei Gelegenheit der Heraus 
nahme des Lokomotivgeleises die Eisenbahnstraße umgepflastert und 
zwar mit Asphalt befestigt wird. 
Die Kosten der Umpflasternng sind auf 90000 JC veranschlagt 
worden. Der Werth der zu gewinnenden alten Steine beträgt 
7 200 M. Es würden so die in der Anmerkung 15 zu 1 der Anlage 
bezeichneten Kosten von 8 OM JC erspart werden können. 
Wir beantragen, in Uebereinstininiung mit der Bau-Deputation 
(Abtheilung II), der Deputation der städtischen Gaswerke, sowie auch 
der Verkehrs-Deputation und unter Beifügung eines für die dortigen 
Akten bestimmten Druckexemplars der „Allgemeinen Bedingungen" 
(Nr. 1 der „Grundsätze"), zu beschließen: 
1. Die Versammlung ermächtigt den Magistrat zum Abschluß 
von Verträgen mit der hiesigen Königlichen Eisenbahn- 
Direktion, der Jmperial-Continental-Gas-Association und der 
Großen Berliner Straßenbahn auf der Grundlage der 
folgenden Grundzüge und Entwürfe und erklärt sich damit 
einverstanden, daß die nach dem Abkommen mit der Eisen 
bahn-Verwaltung aufzuwendenden Beträge in ungefährer 
Höhe von 68000 JC in den Etat 1901/1902 eingestellt 
werden; 
2. sie ist ferner damit einverstanden, daß die Eisenbahnstraße 
mit Asphaltbefestigung umgepflastert wird und daß auch 
die hierfür erforderlichen, auf 90 OM JC veranschlagten 
Kosten in den Etat 1901/1902 eingestellt werden. 
Schließlich wird bemerkt, daß die nach den. Vertrage mit der 
Eisenbahn - Direktion für die städtischen Gaswerke sich ergebenden 
Miethszahlungen in ihrer Höhe noch nicht feststehen, jedoch ebenfalls 
alljährlich aus den durch den Etat zur Verfügung gestellten laufenden 
Mitteln zur Deckung gebracht werden können. Der Kaufpreis wegen 
Erwerbes des Grundstückes zwischen Mühlenstraße und Spree (Nr. 13 
der Grundzüge) wird auf den Titel für Straßenlandcrwcrbungen des 
nächstjährigen Etats zur Anweisung kommen. Von der bei 1 genannten 
Summe wird etwa ein Betrag von 8 OM JC, nämlich nach den 
folgenden Nummern der Grundsätze und den dazu gehörenden 
Nummern der Anmerkungen 
Laufende 
Nr. 
Nr. 
der 
Grundsätze 
Nr. 
der 
Anmerkung 
Betrag 
im 
Einzelnen 
JC 
1 
10 
15 
1 000 
2 
11 
16 
7 000 
Summa 
8000 
auf den Etat der Bau-Deputation, Abtheilung II, und ein Betrag 
von 60 OM JC nach eben jenen Nummern, nämlich 
Laufende 
Nr. 
Nr. 
der 
Grundsätze 
Nr. 
der 
Anmerkung 
Betrag 
im 
Einzelnen 
JC 
1 
2 
4 
15 000 
2 
3 
5 
10 000 
3 
4 
6 und 7 
35 000 
Summa 
60 000 
auf den Etat der Gaswerke entfallen. Als Grundsatz für diese Ver- 
theilung wäre maßgebend, daß alle Ausgaben, welche in, straßen- 
baulichen Interesse nothwendig werden, z. B. Herausnahme der 
gänzlich zu beseitigenden Geleisestrecke, Wiederherstellung des Pflasters 
auf dieser Strecke, Beseitigung der Drehbrücke u. s. w. auf den Etat 
der Bau-Deputation, Abtheilung II, dagegen alle Ausgaben, welche 
aus der Uebernahme des alten Geleisestuckes und aus der Neu 
herstellung des Anschlnßgeleises erwachsen, auf den Etat der städtischen 
Gaswerke zu übernehmen sein werden, als derjenigen wirthschaftlichen 
Verwaltung, für welche, soweit die Stadtgemeinde in Frage kommt, 
allein das Änschlußgeleise fortbestehen oder neu hergestellt werden soll. 
Berlin, den 20. Oktober 19M. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
Zu Nr. 947. 
I. 
Grundzüge einer Vereinbar»ng mit der Eisenbahn-Ver 
waltung wegen Beseitigung des sogenannten Kohlcngeleises 
auf der Strecke vom Lausitzerplatz bis zum Schlesischen 
Bahnhof und Herstellung eines neuen Anschlusses an den 
Görlitzer Bahnhof. 
1. Die Stadt übernimmt den bestehenbleibenden Theil des Kohlen- 
geleises in der Gitschiner- und SkalitzerstraßeU und den neu herzu 
stellenden Anschluß an den Görlitzer Bahnhofs als ihr gehöriges 
Privatanschlußgeleis auf der Grundlage der „Allgemeinen Bedingungen 
für die Zulassung von Privatanschlüffen"^). 
2. DerKaufpreis für die bestehcnbleibendeGeleisanlage einschließlich 
der Wasserthordrchbrücke beträgt 15 0M JC.*) 
3 Die inzwischen erforderlich gewordene Verstärkung der Wasser 
thorbrücke wird durch die Eisenbahn auf Rechnung der Stadt aus 
geführt. °> 
4. Die Eisenbahn stellt auch aus Kosten der Stadl den neuen 
Anschluß °) an den Görlitzer Bahnhof sowie die zur Einführung der 
Kohlentransporte am Eingang des Bahnhofs erforderlichen, in das 
Eigenthum der Bahn fallenden Weichen 7 ) her. 
5. Die Stadt zahlt der Eisenbahn für das auf dem Görlitzer 
Bahnhof durch das Anschlußgeleis benutzte Gelände ein jährliches 
Entgelt, welches wie folgt berechnet wird: 
a) Für den durch das Geleis beanspruchteu, künftig nicht mehr 
vermicthbaren Theil der Fläche, welche bisher als Kohlen 
platz dem Händler Eger vermiethet warb), werdn, für das 
Quadratmeter 3,8« JC bezahlt. 
b) Als Entschädigung für den Mietheausfall für die Zeit des 
Geleisebaues, während welcher die Restfläche des Kohlenplatzes 
nicht genutzt werden kann, werden dem zu zahlenden Entgelt 
im ersten Jahre 550 JC hinzugerechnet °). 
c) Ergiebt sich bei der erstmaligen Vermiethung der Restfläche 
des Kohleuplatzes eine Minderung des Miethsertrages, 
welcher bisher 3,«, JC für das Quadratmeter betrug, so ist 
der Minderertrag jedoch nur bis zum Höchstbetrage von 
1,3o JC für das Quadratmeter des nach a zu zahlenden 
Entgelts jährlich hinzuzurechnen"). 
ck) Von der nach a und o berechneten Summe sind 2M JC 
jährlich abzuziehen als Nutzungswerth einer nach Verlegung 
des Kohlengeleises für die Eisenbahn anderweitig verwerth 
baren Parzelle am Schlesischen Bahnhof u ). 
6. Die Eisenbahn übernimmt gegen eine den „Allgemeinen 
Bedingungen" entsprechend festzusetzende Pauschalvergütitiig die Be 
wachung^) der gesammlen Anschlußanlagen, desgleichen ihre Unter- 
Haltung"), sowie die Unterhaltung der nach Nr. 4 erforderlichen Weichen 
gegen Erstattung der Selbstkosten unter Hinzurechnung des vorge 
schriebenen Verwaltungs-Kostenzuschlages. 
7. Die Bedienung des neuen Anschlusses vom Görlitzer Bahnhof 
bis zu den Gas-Anstalten in der Gitschinerstraße erfolgt eisenbahnseitig 
gegen Erhebung einer Uebersührungsgebühr von 90 ^ (i. B. neunzig 
Pfennig) für den beladenen Wagen"). 
8. Die Stadt räumt der Englischen Gas-Anstalt das Mitbe- 
Nutzungsrecht an dem Änschlußgeleise nach Maßgabe einer besonderen 
Vereinbarung (cf. II) mit der Jmperial-Continental-Gas-Association 
ein. Die Stadt darf den Anschluß nicht aufgeben, solange die Englische 
Gas-Anstalt desselben für den Betrieb der Gas-Anstalt bedarf und 
die Vertragsbedingungen pünktlich erfüllt. Andererseits sichert die 
Eisenbahn der Stadt den Fortbestand des Anschlußvertragcs zu, auch 
wenn die städtische Gas-Anstalt den Betrieb einstellt und nur die 
Englische Gas-Austalt des Anschlusses noch bedarf. 
9. Die Stadt tritt ein in das zwischen der Eisenbahn und der 
Großen Berliner Straßenbahn hinsichtlich der Mitbenutzung des 
Kohlcngeleises bestehende Vertragsverhältniß nach Maßgabe eines 
zwischen Stadt und Straßenbahn zu treffenden Abkommens los. III). 
10. Die Stadt überninimt die Aufhebung des zu beseitigenden 
Theils des Kohlcngeleises vom Lausitzerplatz bis zur Mühlenstraße 
und die Wiederherstellung des Pflasters auf eigene Kosten gegen 
kostenlose Ueberlassung der hierbei zur Gewinnung kommenden 
Materialien 15 ). 
11. Die Stadt übernimmt auf ihre Kosten zu dem von ihr zu 
bestimmenden Zeitpunkte den Abbruch der Drehbrücke über die Spree 
gegen kostenlose Ueberlassung der gewonnenen Materialien"). 
12. Die Stadt übernimmt die Unterhaltung derjenigen Theile des 
Lausitzerplatzes, der Eisenbahn-, Köpeuicker- uiid Mühlenstraße, auf 
welchen sich der künftig wegfallende Theil des Kohlcngeleises befindet, 
auf ihre Kosten. Die Eisenbahn dagegen erkennt das Eigenthum der 
Stadt an diesen Grundflächen an, soweit sie vor der Baufluchtlinie 
belegenes öffentliches Straßenland bilden. 
13. Die Eisenbahn übereignet das ihr gehörige, zwischen Spree 
und der Mühlenstraße belegenc ehemalige Mitschcr'sche Grundstück 
von 1 173 gm Größe an die Stadt, abgesehen von dem darauf 
ruhenden Vorkaufsrechte, Pfand- und lastenfrei. Die Stadt leistet der 
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