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stimmungen dieser Entwürfe einer Erläuterung bedürfen, findet sich
eine solche in den den Entwürfen beigegebenen Anmerkungen,
Auf Antrag der Bau-Deputation (Abtheilung II) haben wir uns
auch damit einverstanden erklärt, daß bei Gelegenheit der Heraus
nahme des Lokomotivgeleises die Eisenbahnstraße umgepflastert und
zwar mit Asphalt befestigt wird.
Die Kosten der Umpflasternng sind auf 90000 JC veranschlagt
worden. Der Werth der zu gewinnenden alten Steine beträgt
7 200 M. Es würden so die in der Anmerkung 15 zu 1 der Anlage
bezeichneten Kosten von 8 OM JC erspart werden können.
Wir beantragen, in Uebereinstininiung mit der Bau-Deputation
(Abtheilung II), der Deputation der städtischen Gaswerke, sowie auch
der Verkehrs-Deputation und unter Beifügung eines für die dortigen
Akten bestimmten Druckexemplars der „Allgemeinen Bedingungen"
(Nr. 1 der „Grundsätze"), zu beschließen:
1. Die Versammlung ermächtigt den Magistrat zum Abschluß
von Verträgen mit der hiesigen Königlichen Eisenbahn-
Direktion, der Jmperial-Continental-Gas-Association und der
Großen Berliner Straßenbahn auf der Grundlage der
folgenden Grundzüge und Entwürfe und erklärt sich damit
einverstanden, daß die nach dem Abkommen mit der Eisen
bahn-Verwaltung aufzuwendenden Beträge in ungefährer
Höhe von 68000 JC in den Etat 1901/1902 eingestellt
werden;
2. sie ist ferner damit einverstanden, daß die Eisenbahnstraße
mit Asphaltbefestigung umgepflastert wird und daß auch
die hierfür erforderlichen, auf 90 OM JC veranschlagten
Kosten in den Etat 1901/1902 eingestellt werden.
Schließlich wird bemerkt, daß die nach den. Vertrage mit der
Eisenbahn - Direktion für die städtischen Gaswerke sich ergebenden
Miethszahlungen in ihrer Höhe noch nicht feststehen, jedoch ebenfalls
alljährlich aus den durch den Etat zur Verfügung gestellten laufenden
Mitteln zur Deckung gebracht werden können. Der Kaufpreis wegen
Erwerbes des Grundstückes zwischen Mühlenstraße und Spree (Nr. 13
der Grundzüge) wird auf den Titel für Straßenlandcrwcrbungen des
nächstjährigen Etats zur Anweisung kommen. Von der bei 1 genannten
Summe wird etwa ein Betrag von 8 OM JC, nämlich nach den
folgenden Nummern der Grundsätze und den dazu gehörenden
Nummern der Anmerkungen
Laufende
Nr.
Nr.
der
Grundsätze
Nr.
der
Anmerkung
Betrag
im
Einzelnen
JC
1
10
15
1 000
2
11
16
7 000
Summa
8000
auf den Etat der Bau-Deputation, Abtheilung II, und ein Betrag
von 60 OM JC nach eben jenen Nummern, nämlich
Laufende
Nr.
Nr.
der
Grundsätze
Nr.
der
Anmerkung
Betrag
im
Einzelnen
JC
1
2
4
15 000
2
3
5
10 000
3
4
6 und 7
35 000
Summa
60 000
auf den Etat der Gaswerke entfallen. Als Grundsatz für diese Ver-
theilung wäre maßgebend, daß alle Ausgaben, welche in, straßen-
baulichen Interesse nothwendig werden, z. B. Herausnahme der
gänzlich zu beseitigenden Geleisestrecke, Wiederherstellung des Pflasters
auf dieser Strecke, Beseitigung der Drehbrücke u. s. w. auf den Etat
der Bau-Deputation, Abtheilung II, dagegen alle Ausgaben, welche
aus der Uebernahme des alten Geleisestuckes und aus der Neu
herstellung des Anschlnßgeleises erwachsen, auf den Etat der städtischen
Gaswerke zu übernehmen sein werden, als derjenigen wirthschaftlichen
Verwaltung, für welche, soweit die Stadtgemeinde in Frage kommt,
allein das Änschlußgeleise fortbestehen oder neu hergestellt werden soll.
Berlin, den 20. Oktober 19M.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
Kirschner.
Zu Nr. 947.
I.
Grundzüge einer Vereinbar»ng mit der Eisenbahn-Ver
waltung wegen Beseitigung des sogenannten Kohlcngeleises
auf der Strecke vom Lausitzerplatz bis zum Schlesischen
Bahnhof und Herstellung eines neuen Anschlusses an den
Görlitzer Bahnhof.
1. Die Stadt übernimmt den bestehenbleibenden Theil des Kohlen-
geleises in der Gitschiner- und SkalitzerstraßeU und den neu herzu
stellenden Anschluß an den Görlitzer Bahnhofs als ihr gehöriges
Privatanschlußgeleis auf der Grundlage der „Allgemeinen Bedingungen
für die Zulassung von Privatanschlüffen"^).
2. DerKaufpreis für die bestehcnbleibendeGeleisanlage einschließlich
der Wasserthordrchbrücke beträgt 15 0M JC.*)
3 Die inzwischen erforderlich gewordene Verstärkung der Wasser
thorbrücke wird durch die Eisenbahn auf Rechnung der Stadt aus
geführt. °>
4. Die Eisenbahn stellt auch aus Kosten der Stadl den neuen
Anschluß °) an den Görlitzer Bahnhof sowie die zur Einführung der
Kohlentransporte am Eingang des Bahnhofs erforderlichen, in das
Eigenthum der Bahn fallenden Weichen 7 ) her.
5. Die Stadt zahlt der Eisenbahn für das auf dem Görlitzer
Bahnhof durch das Anschlußgeleis benutzte Gelände ein jährliches
Entgelt, welches wie folgt berechnet wird:
a) Für den durch das Geleis beanspruchteu, künftig nicht mehr
vermicthbaren Theil der Fläche, welche bisher als Kohlen
platz dem Händler Eger vermiethet warb), werdn, für das
Quadratmeter 3,8« JC bezahlt.
b) Als Entschädigung für den Mietheausfall für die Zeit des
Geleisebaues, während welcher die Restfläche des Kohlenplatzes
nicht genutzt werden kann, werden dem zu zahlenden Entgelt
im ersten Jahre 550 JC hinzugerechnet °).
c) Ergiebt sich bei der erstmaligen Vermiethung der Restfläche
des Kohleuplatzes eine Minderung des Miethsertrages,
welcher bisher 3,«, JC für das Quadratmeter betrug, so ist
der Minderertrag jedoch nur bis zum Höchstbetrage von
1,3o JC für das Quadratmeter des nach a zu zahlenden
Entgelts jährlich hinzuzurechnen").
ck) Von der nach a und o berechneten Summe sind 2M JC
jährlich abzuziehen als Nutzungswerth einer nach Verlegung
des Kohlengeleises für die Eisenbahn anderweitig verwerth
baren Parzelle am Schlesischen Bahnhof u ).
6. Die Eisenbahn übernimmt gegen eine den „Allgemeinen
Bedingungen" entsprechend festzusetzende Pauschalvergütitiig die Be
wachung^) der gesammlen Anschlußanlagen, desgleichen ihre Unter-
Haltung"), sowie die Unterhaltung der nach Nr. 4 erforderlichen Weichen
gegen Erstattung der Selbstkosten unter Hinzurechnung des vorge
schriebenen Verwaltungs-Kostenzuschlages.
7. Die Bedienung des neuen Anschlusses vom Görlitzer Bahnhof
bis zu den Gas-Anstalten in der Gitschinerstraße erfolgt eisenbahnseitig
gegen Erhebung einer Uebersührungsgebühr von 90 ^ (i. B. neunzig
Pfennig) für den beladenen Wagen").
8. Die Stadt räumt der Englischen Gas-Anstalt das Mitbe-
Nutzungsrecht an dem Änschlußgeleise nach Maßgabe einer besonderen
Vereinbarung (cf. II) mit der Jmperial-Continental-Gas-Association
ein. Die Stadt darf den Anschluß nicht aufgeben, solange die Englische
Gas-Anstalt desselben für den Betrieb der Gas-Anstalt bedarf und
die Vertragsbedingungen pünktlich erfüllt. Andererseits sichert die
Eisenbahn der Stadt den Fortbestand des Anschlußvertragcs zu, auch
wenn die städtische Gas-Anstalt den Betrieb einstellt und nur die
Englische Gas-Austalt des Anschlusses noch bedarf.
9. Die Stadt tritt ein in das zwischen der Eisenbahn und der
Großen Berliner Straßenbahn hinsichtlich der Mitbenutzung des
Kohlcngeleises bestehende Vertragsverhältniß nach Maßgabe eines
zwischen Stadt und Straßenbahn zu treffenden Abkommens los. III).
10. Die Stadt überninimt die Aufhebung des zu beseitigenden
Theils des Kohlcngeleises vom Lausitzerplatz bis zur Mühlenstraße
und die Wiederherstellung des Pflasters auf eigene Kosten gegen
kostenlose Ueberlassung der hierbei zur Gewinnung kommenden
Materialien 15 ).
11. Die Stadt übernimmt auf ihre Kosten zu dem von ihr zu
bestimmenden Zeitpunkte den Abbruch der Drehbrücke über die Spree
gegen kostenlose Ueberlassung der gewonnenen Materialien").
12. Die Stadt übernimmt die Unterhaltung derjenigen Theile des
Lausitzerplatzes, der Eisenbahn-, Köpeuicker- uiid Mühlenstraße, auf
welchen sich der künftig wegfallende Theil des Kohlcngeleises befindet,
auf ihre Kosten. Die Eisenbahn dagegen erkennt das Eigenthum der
Stadt an diesen Grundflächen an, soweit sie vor der Baufluchtlinie
belegenes öffentliches Straßenland bilden.
13. Die Eisenbahn übereignet das ihr gehörige, zwischen Spree
und der Mühlenstraße belegenc ehemalige Mitschcr'sche Grundstück
von 1 173 gm Größe an die Stadt, abgesehen von dem darauf
ruhenden Vorkaufsrechte, Pfand- und lastenfrei. Die Stadt leistet der
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