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Volume No. 40 (809-823), 8. September 1900 Anlage: ad No. 40 (824-882), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

844. Vorlage (J.-Nr, 1 493 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer Pension an den dienst 
unfähigen Feuermann Paul W o l g a st. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag 
gestellt, dem dienstunfähig gewvrdenen, 45 Jahre alten Feuermann 
Paul Wolgast bei seinem zum 1. November d. Js. in Aussicht 
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des 
Pensions-Reglements für das Erekutivpersonal der Feuerwehr vom 
~lrlt7rTilr~ eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist 
diesseits auf 936 Jt jährlich festgestellt worden. 
Wolgast leidet an einem chronischen Magenkatarrh und ist nach 
den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr und unseres 
Vertrauensarztes dauernd unfähig zur Fortsetzung des Feuerwehr- 
dienstes. Nach letzterem Gutachten besitzt er die volle Befähigung 
zum städtischen Unterbeamtendienste nicht, jedoch ist es möglich, daß 
Wolgast in einiger Zeit in einer leichten Stellung Verwendung 
finden kann. Da derartige Stellungen, in denen Wolgast verwendet 
werden könnte, kaum vorhanden sind, beabsichtigen wir seine definitive 
Pensionirung und wollen ihm überlassen, wegen der eventuellen 
Beschäftigung seiner Zeit vorstellig zu werden. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag 
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermann Paul Wolgast vom 
1. November d. Js. ab eine Pension von jährlich 936 Jt in 
monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial- 
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, gezahlt werde. 
Berlin, den 24. August 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
845. Vorlage (J.-Nr. 1 494 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Bewilligung einer Pension an den dienst 
unfähigen Feuermann Karl Dresel. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag 
gestellt, dem dienstunfähig gewordenen, 45 Jahre alten Feuermanne 
Karl Dresel bei seinem zum 1. November d. Js. in Aussicht 
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des 
Pensions-Reglements für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 
IrWar 1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist 
diesseits auf jährlich 768 Jt festgestellt worden. 
Dresel ist lungenleidend und nach den beigefügten Gutachten 
des Arztes der Feuerwehr und unseres Vertrauensarztes dauernd 
unfähig zur Fortsetzung des Feuerwehrdienstes: auch besitzt er nach 
letzterem Gutachten die Befähigung zum vollen städtischen Unterbeamten 
dienst nicht mehr. Da wir uns mit Rücksicht aus die Art seines 
Leidens von seiner Beschäftigung einen Erfolg nicht versprechen können, 
wollen wir ihn definitiv pensioniren. 
Indem ivir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag 
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermaune Karl Dresel vom 1. No- 
vember d. Js. ab eine Pension von jährlich 768 Jt in 
monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial- 
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, gezahlt werde. 
Berlin, den 24. August 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
84«. Vorlage (J.-Nr. 1495 F. B. 00) - zur Beschlußfassung 
betreffend die Bewilligung einer Pension an den dienst 
unfähigen Feuermann Otto Droste. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem dienstunfähig gewordenen, 51 Jahre alten Feuermann Otto 
Droste bei seinem zum 1. Novemver d. Js. in Aussicht genommenen 
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements 
für das Erekutiv-Personal der Feuerwehr vom 1882 eine 
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1164 JO 
jährlich festgestellt worden. 
Droste leidet an chronischer Leberschwellung und an Störungen 
der Herzthätigkeit und ist nach den beiliegenden Gutachten des Arztes 
der Feuerwehr und unseres Vertrauensarztes zur Fortsetzung des 
Feuerwehrdienstes dauernd unfähig: auch ist er nach letzterem Gut- 
achten nicht tauglich zum vollen städtischen Unterbeamtendienst. Da 
von einer solchen Beschäftigung unter den obwaltenden Umständen 
ein Vortheil nicht zu erwarten ist, wollen wir Droste definitiv 
pensioniren und ihm überlassen, wegen seiner eventuellen Beschäftigung 
einzukommen. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag 
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende 
Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermann Otto Droste vom 
1. November d. Js. ab eine Pension von jährlich 1164 Jt 
in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial- 
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b gezahlt werde. 
Berlin, den 25. August 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
847. Vorlage (J.-Nr. 1496 F. B. 00) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den dienstunfähigen Feuermann Ernst Beiers 
dorf. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag 
gestellt, den dienstunfähig gewordenen, 46 Jahre alten Feuermann 
Ernst Beiersdorf bei seinem zum 1. November d. Js. in Aussicht 
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des 
Pensions-Reglements für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 
^23. 1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist 
diesseits auf 1 008 Jt jährlich festgestellt worden. 
Beiersdorf leidet nach den beiliegenden Gutachten des Arztes 
der Feuerwehr und unseres Vertrauensarztes an Rachen- und Kehl 
kopfkatarrh, sowie an Störungen der Athmung und der Herzthätigkeit 
und ist in Folge davon dauernd unfähig zur Fortsetzung des Dienstes 
bei der Feuerwehr; auch ist er nach dem letzteren Gutachten nicht 
mehr verwendbar für den vollen städtischen Unterbeamtendienst. Da 
wir unter diesen Umständen seine Beschäftigung im städtischen Dienst 
nicht für Vortheilhaft halten, wollen wir ihn definitiv pensioniren und 
ihm überlassen, wegen seiner event. Beschäftigung vorstellig zu werden. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest, 
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag 
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Feuermann Ernst Beiersdorf vom 
1. November d. Js. ab eine Pension von jährlich 1008 Jt 
in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial- 
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, gezahlt werde. 
Berlin, den 24. August 1900. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
848. Vorlage (J.-Nr. 1497 F. B. 00) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension 
an den dienstunfähigen Feuermann Friedrich 
August Grube. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem dienstunfähig gewordenen, 53 Jahre alten Feuermann Friedrich 
August Grube bei seinem zum 1. November d. Js. in Aussicht 
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des 
Pensions-Reglements für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom 
1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist 
diesseits auf jährlich 900 Jt festgestellt worden. 
Nach den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr und 
unseres Vertrauensarztes ist Grube in Folge körperlicher Gebrechen 
zur Fortsetzung des Dienstes bei der Feuerwehr dauernd imfähig und 
nach dem letzteren Gutachten auch für den städtischen Unterbeamten, 
dienst nicht mehr verwendbar. 
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs- 
Attest, sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden 
Antrag des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen 
wir folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem dienstunfähigen Spritzenmann Friedrich August
	        
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