844. Vorlage (J.-Nr, 1 493 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer Pension an den dienst
unfähigen Feuermann Paul W o l g a st.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag
gestellt, dem dienstunfähig gewvrdenen, 45 Jahre alten Feuermann
Paul Wolgast bei seinem zum 1. November d. Js. in Aussicht
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des
Pensions-Reglements für das Erekutivpersonal der Feuerwehr vom
~lrlt7rTilr~ eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist
diesseits auf 936 Jt jährlich festgestellt worden.
Wolgast leidet an einem chronischen Magenkatarrh und ist nach
den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr und unseres
Vertrauensarztes dauernd unfähig zur Fortsetzung des Feuerwehr-
dienstes. Nach letzterem Gutachten besitzt er die volle Befähigung
zum städtischen Unterbeamtendienste nicht, jedoch ist es möglich, daß
Wolgast in einiger Zeit in einer leichten Stellung Verwendung
finden kann. Da derartige Stellungen, in denen Wolgast verwendet
werden könnte, kaum vorhanden sind, beabsichtigen wir seine definitive
Pensionirung und wollen ihm überlassen, wegen der eventuellen
Beschäftigung seiner Zeit vorstellig zu werden.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermann Paul Wolgast vom
1. November d. Js. ab eine Pension von jährlich 936 Jt in
monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, gezahlt werde.
Berlin, den 24. August 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
845. Vorlage (J.-Nr. 1 494 F. B. 00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung einer Pension an den dienst
unfähigen Feuermann Karl Dresel.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag
gestellt, dem dienstunfähig gewordenen, 45 Jahre alten Feuermanne
Karl Dresel bei seinem zum 1. November d. Js. in Aussicht
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des
Pensions-Reglements für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom
IrWar 1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist
diesseits auf jährlich 768 Jt festgestellt worden.
Dresel ist lungenleidend und nach den beigefügten Gutachten
des Arztes der Feuerwehr und unseres Vertrauensarztes dauernd
unfähig zur Fortsetzung des Feuerwehrdienstes: auch besitzt er nach
letzterem Gutachten die Befähigung zum vollen städtischen Unterbeamten
dienst nicht mehr. Da wir uns mit Rücksicht aus die Art seines
Leidens von seiner Beschäftigung einen Erfolg nicht versprechen können,
wollen wir ihn definitiv pensioniren.
Indem ivir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermaune Karl Dresel vom 1. No-
vember d. Js. ab eine Pension von jährlich 768 Jt in
monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, gezahlt werde.
Berlin, den 24. August 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
84«. Vorlage (J.-Nr. 1495 F. B. 00) - zur Beschlußfassung
betreffend die Bewilligung einer Pension an den dienst
unfähigen Feuermann Otto Droste.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen, 51 Jahre alten Feuermann Otto
Droste bei seinem zum 1. Novemver d. Js. in Aussicht genommenen
Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des Pensions-Reglements
für das Erekutiv-Personal der Feuerwehr vom 1882 eine
Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist diesseits auf 1164 JO
jährlich festgestellt worden.
Droste leidet an chronischer Leberschwellung und an Störungen
der Herzthätigkeit und ist nach den beiliegenden Gutachten des Arztes
der Feuerwehr und unseres Vertrauensarztes zur Fortsetzung des
Feuerwehrdienstes dauernd unfähig: auch ist er nach letzterem Gut-
achten nicht tauglich zum vollen städtischen Unterbeamtendienst. Da
von einer solchen Beschäftigung unter den obwaltenden Umständen
ein Vortheil nicht zu erwarten ist, wollen wir Droste definitiv
pensioniren und ihm überlassen, wegen seiner eventuellen Beschäftigung
einzukommen.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensions-Berechnung enthaltenden Antrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir folgende
Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermann Otto Droste vom
1. November d. Js. ab eine Pension von jährlich 1164 Jt
in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b gezahlt werde.
Berlin, den 25. August 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
847. Vorlage (J.-Nr. 1496 F. B. 00) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den dienstunfähigen Feuermann Ernst Beiers
dorf.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag
gestellt, den dienstunfähig gewordenen, 46 Jahre alten Feuermann
Ernst Beiersdorf bei seinem zum 1. November d. Js. in Aussicht
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des
Pensions-Reglements für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom
^23. 1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist
diesseits auf 1 008 Jt jährlich festgestellt worden.
Beiersdorf leidet nach den beiliegenden Gutachten des Arztes
der Feuerwehr und unseres Vertrauensarztes an Rachen- und Kehl
kopfkatarrh, sowie an Störungen der Athmung und der Herzthätigkeit
und ist in Folge davon dauernd unfähig zur Fortsetzung des Dienstes
bei der Feuerwehr; auch ist er nach dem letzteren Gutachten nicht
mehr verwendbar für den vollen städtischen Unterbeamtendienst. Da
wir unter diesen Umständen seine Beschäftigung im städtischen Dienst
nicht für Vortheilhaft halten, wollen wir ihn definitiv pensioniren und
ihm überlassen, wegen seiner event. Beschäftigung vorstellig zu werden.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-Attest,
sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden Antrag
des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir
folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Feuermann Ernst Beiersdorf vom
1. November d. Js. ab eine Pension von jährlich 1008 Jt
in monatlichen Theilen im Voraus zu Lasten der Spezial-
Verwaltung 41, Abtheilung 2, Titel II B b, gezahlt werde.
Berlin, den 24. August 1900.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
848. Vorlage (J.-Nr. 1497 F. B. 00) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer Pension
an den dienstunfähigen Feuermann Friedrich
August Grube.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem dienstunfähig gewordenen, 53 Jahre alten Feuermann Friedrich
August Grube bei seinem zum 1. November d. Js. in Aussicht
genommenen Ausscheiden aus der Feuerwehr in Gemäßheit des
Pensions-Reglements für das Exekutivpersonal der Feuerwehr vom
1882 eine Pension zu bewilligen. Der Betrag derselben ist
diesseits auf jährlich 900 Jt festgestellt worden.
Nach den beiliegenden Gutachten des Arztes der Feuerwehr und
unseres Vertrauensarztes ist Grube in Folge körperlicher Gebrechen
zur Fortsetzung des Dienstes bei der Feuerwehr dauernd imfähig und
nach dem letzteren Gutachten auch für den städtischen Unterbeamten,
dienst nicht mehr verwendbar.
Indem wir ferner die Dienstakten, das Dienstbeschädigungs-
Attest, sowie den Nationale und Pensionsberechnung enthaltenden
Antrag des Königlichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen
wir folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem dienstunfähigen Spritzenmann Friedrich August