562
25 638 000 cbm,
23 375 000 -
Die Gasproduklion betrug im Kalender-Vierteljahr
April/Juni 1900 .
gegen - - 1899 .
n.
also 2 263 000 cbm, oder 9,es pCt. mehr.
m.
Gasabgabe in der Zeit von etwa Mitte März 1899 bis Mitte Juni 1900:
A. zu Leuchtzwecken:
1. Durch gewöhnliche Gasmesser zum Preise von 16 ^ für 1 cbm (ausschließlich des
eigenen Verbrauchs)
2. durch automatische Gasmesser für 520,so M zum Preise von 10^ für 600 1 . . . .
B. Zu anderen Zwecken zum Preise von 10 für 1 cbm:
1. Zn Koch- und gewerblichen Zwecken (ausschließlich Motoren) . . . 7 739 604 cbm,
2. Zum Betriebe von Motoren 2 227 107
Ueberhaupt
Berlin, den 23. August 1900.
1900
cbm
gegen 1899
cbm
mehr
pCt.
weniger
PCt.
14 796 757
3125
13 714 820
3 366
7,8«
7,i«
(6 270092
, 2 017 091
23,44
10,41
—
9 966 711
8 287 183
20,27
—
24 766 593
22006 369
12,58
—
Der Verwaltungs-Direktor der städtischen Gaswerke.
I. V.: Fürst.
775, Vorlage (J.-Nr. 1 477 F. B. 00) — zur Kenntnisnahme
und Beschlutzfassung —, betreffend den Jahresabschluß
der Stadthauptkasse für das Etatsjahr 1888 sowie
die autzer dem Etat geleisteten Ausgaben.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den vor-
bezeichneten Jahresabschluß nebst Erläuterungen in der erforderlichen
Anzahl von Druckexemplaren zur Kenntnißnahme und mit dem Er
suchen, die im abgelaufenen Etatsjahre außer dem Etat geleisteten
Ausgaben, soweit sie noch nicht genehmigt sind, vorbehaltlich der bei
der Rechnungsrevision sich etwa ergebenden Erinnerungen zu ge
nehmigen. Die Begründungen dieser Ausgaben sind in den Erläu-
terungen zu den Abschlüssen der Spezial-Verwaltungen enthalten.
Außerdem legen wir noch zur Kenntnißnahme hier bei:
1. eine Nachweisung der am Schluffe des Etatsjahres 1898
beim Depositen-Konto verbliebenen Bestände,
2. desgl. der verbliebenen Vorschüsse,
3. eine Zusammenstellung über die auf Grund des Ortsstatnts
vom 7./19. März 1877 gepflasterten Straßenstrecken, bei welchen
die Feststellung der nach diesem Statut event, zur Einziehung
gelangenden Kosten bereits erfolgt ist,
4. den Final-Abschluß der Königlichen Polizei-Hauptkasie für
die Verwaltung des Feuerlöschwesens für das Etalsjahr 1899.
Berlin, den 30. August 1900.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
776. Vorlage (J.-Nr. 720 Krk. 1.00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Erweiterung des Hauses V bei der
Irren-Anstalt zu Dalldorf.
Das Haus V bei der Irren-Anstalt zu Dalldorf war ursprünglich
nicht für gefährliche und unter allen Umständen festzuhaltende,
sondern nur für unruhige Geisteskranke bestimmt. Es war deshalb
auch nicht anders eingerichtet, als das entsprechende Fauenhaus VI.
Als es später für seinen jetzigen Zweck bestimmt wurde, sind die noth
wendigen Sicherheitsmaßregeln und die der Eigenart seiner Bewohner
entsprechenden Einrichtungen so weit als möglich getroffen worden.
Es entspricht jetzt auch im Großen und Ganzen seinem Zweck:
immerhin aber ist es selbstverständlich, daß das für einen anderen
Zweck bestimmte, für den jetzigen Zweck nur angepaßte Gebäude
mancherlei Mängel erkennen läßt. Dazu kommt, daß die Zahl der
gefährlicheren Kranken sowohl an sich, als auch im Verhältniß zur.
Gesammtbelegung der Anstalt zugenommen hat: allein von der Irren-
station der Straf-Anstalt Moabit werden jährlich etwa 20 geistes
kranke Verbrecher nach Dalldorf überwiesen. Deren Bewachung ist
aber ungleich schwieriger, als bei den früheren, als gefährlich bezeichneten
Geisteskranken. Es zeigt sich hier als Hauptmangel des Hauses,
daß nicht die genügende Zahl von Einzelzellen vorhanden ist, und
daß auch sonst eine ausreichende Trennung der störenden, aufhetzenden
und gewaltthätigen Kranken nicht vorgenommen werden kann. Hier
durch wurde es im Oktober v. Js. den Kranken nach vorheriger
Verabredung möglich, der Direktion Dalldorf Bedingungen zu stellen
und zu erzwingen, daß ein in derAolirzelle befindlicher Kranker frei-
gelaffen und mit in den Garten gebracht wurde.
Die Erweiterung des Hauses ist hiernach dringend nothwendig;
sie kann im Anstaltsinteresse auch nicht bis zum nächsten Frühjahr
aufgeschoben werden.
Ans Antrag der Deputation für die städtische Jrrenpflege haben
wir deshalb beschlossen, beim Hause V einen Anbau herstellen zu
lassen, der neben den erforderlichen Schlaf- und Nebenräumen
10 Einzelzimmer, darunter 5 feste Zellen, enthalten soll. Durch den
selben würde der zum Hause gehörige Garten in zwei gegeneinander
abgeschlossene Theile getrennt und so die Beaufsichtigung der Kranken
bei ihren Spaziergängen wesentlich erleichtert. Die Kosten betragen
nach den, anliegenden, von unserer Bau-Verwaltung aufgestellten
Kostenanschläge nebst Erläuternngsbericht 102 000 M.
Unter Uebersendung von drei Blatt Zeichnungen ersuchen wir die
Stadtverordneten-Versammlung um folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung erklärt sich mit der Erweiterung des
Hauses V der Irren-Anstalt zu Dalldorf nach Maßgabe
der übersandten Pläne, sowie damit einverstanden, daß die
Kosten mit 102 000 M dem Dispositionsquantum für
unvorhergesehene Ausgaben — Extraordinarium der Spezial-
Verwaltung 45 für 1900, Position 1 — entnommen werden.
Berlin, den 31. August 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
Zu Nr. 77«.
Erläuterungsbericht
zum Vorentwurf für die Erweiterung des Hauses V der Irren-Anstalt
zu Dalldorf.
In Erledigung des Auftrages der Bau-Deputation, Abtheilung I,
vom 28. April er. — J.-Nr. 643 B. J. 00 — ist auf Grund des
Bauprogramms der Direktion der Irren-Anstalt zu Dalldorf vom
18. März er. und nach persönlichem Benehmen mit Herrn Direktor
Sander für die Erweiterung des Hauses V ein Vorprojekt auf
3 Blatt Zeichnungen ausgearbeitet und 1 Kostenüberschlag aufgestellt
worden.
Der Zweck des Erweiterungsbaues ist, für die Unterbringung der
unruhigen zum Theil gewaltthätigen Kranken, unter denen sich häufig
simulirende Verbrecher befinden, eine größere Zahl von Zellen und
sonstigen Einzelräumen herzustellen und Gelegenheit für eine gruppen
weise Trennung der nicht in Einzelhaft zu haltenden Kranken zu
schaffen.
Zur Erreichung dieses Zweckes durch die Gesammtdisposition
wird beabsichtigt, einen besonderen eingeschossigen Flügelbau in der
Mittelachse des Pavillons auf dem hinteren Hofe desselben zu errichten,
der diesen in 2 gegeneinander abgeschlossene Theile trennt und durch
einen 1,7» m breiten Verbindungsgang mit dem Erdgeschoß des Pa-
villons V verbunden wird. Der Verbindungsgang würde an der
Stelle des jetzigen Ausgangs zum hinteren Hof mit deni Pavillon
zusammentreffen und gleichzeitig den Ausgang nach beiden geschaffenen
Hofabtheilungen vermitteln. Im Flügelbau sind vorgesehen 10 Zellen
bezw. Einzelräume, 2 Schlafräume für je 5 Betten, zwischen beiden
1 Tageraum, in welchem zur Nacht einer der Wärter schlafen kann,
2 besondere Wärterräume, 1 Waschraum mit 2 Wannen und 1 Spül-
tüche. Sämmtliche Räume gruppiren sich um einen durch Oberlicht
erleuchteten Mittelkorridor, durch dessen Unterkellerung die erforder-