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Volume No. 39 (743-792), 1. September 1900

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1900 (Public Domain)

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das Kapitalvermögen voraussichtlich in wenigen Jahren wieder auf 
die ursprüngliche Höhe gebracht werden. 
Schon in diesem Jahre sollen dem Reserve-Fonds 3 000 Jt roieber 
zugeführt werden. 
Die nöthige Vorsicht bei Aufstellung des Etats dürfte daher nicht 
außer Acht gelassen worden sein. 
Zu Nr. 11 des Ausschuß.Protokolls: 
Die Stipendien der Wackenroder'schen Stiftung sind nur für 
Studirende, welche auf dem Friedrich Werderschen Gymnasiüm das 
Reifezeugnitz erlangt haben, bestimmt. 
Da an dieser Anstalt genügend geeignete Bewerber nicht vor 
handen waren, mutzte der Betrag von 2 264,bo Jt abgesetzt und zur 
Kapitalsvermehrung verwendet werden. 
Berlin, den 22. August 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
770. Vorlage (J.-Nr. 1 364 F. B. 00) — zur Kenntnisnahme 
und Beschlußfassung —, betreffend den Jahresabschluß 
der Hauptkaffe der städtischen Werke für das Etats 
jahr 1880 über die Verwaltung der städtischen Wasser 
werke. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den vor 
stehend bezeichneten, mit Erläuterungen versehenen Jahresabschluß in 
der erforderlichen Anzahl von Druckexemplaren zur Kenntnitznahme 
und mit dem Ersuchen, die in dem genannten Etatsjahre vor 
gekommenen, in den Erläuterungen begründeten Etatsüberschreitungen 
vorbehaltlich der bei der Rechnungsprüfung sich etwa ergebenden 
Erinnerungen zu genchniigen. 
Berlin, den 11. August 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
771. Vorlage (1 607 F. B. 00) — zur Kenntnitznahme und 
Beschlutzfassung —, betreffend den Jahresabschluß 
des Verwaltungs-Fonds der städtischen Sparkasse nebst 
Anhängen für das Etatsjahr 1888, sowie die außer 
dem Etat geleisteten Ausgaben. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend 
den obenbezeichneten Jahresabschluß nebst Erläuterungen in der 
erforderlichen Anzahl von Druckexemplaren zur Kenntnitznahme mit 
deni Ersuchen, die außer dem Etat geleisteten Ausgaben, deren Be 
gründung in den Erläuterungen gegeben ist, soweit noch erforderlich 
vorbehaltlich der bei der Rechnungsrevision sich etwa ergebenden 
Erinnerungen, zu genehmigen. 
Berlin, den 20. August 1900. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
772. Vorlage (J.-Rr. 270 Grd. 00) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend den Ankauf einer Spreefläche vor den 
städtischen Grundstücken in Rummelsburg zwecks 
Uferregulirung. 
Die Wassergrenze unseres am rechten Spree-Ufer in Rummelsburg 
zwischen dem Graatz-Graben und deni hohen Wallgraben belegcnen 
Grundbesitzes ist eine autzerordentlich unsichere und wird von Jahr 
zu Jahr dunkler. In Folge des überaus starken Dampferverkehrs 
finden fortwährend Ufcrabspülungen statt, während andererseits sich 
an einzelnen Stellen Anlandungcn bilden und von unseren Pächtern 
Anschüttungen vorgenommen werden. Der letztere Unistand gab der 
Königlichen Wasserbau-Verwaltung zwecks Beseitung dieses Uebelstandes 
Veranlassung, bei uns vorstellig zu werden. 
Da uns daran lag, ebenso wie längs unseres Besitzes am linken 
Spree-Ufer, auch hier zu festen Ufergrenzen zu gelangen, im Uebrigen 
auch zu befürchten stand, daß die Strompolizeibehörde die Beseitigung 
der bisher nicht von ihr genehmigten, von unseren Pächtern wider 
rechtlich aufgeführten Anschüttungen und Uferbefestigungen auf Kosten 
der Stadtgemeinde anordnen würde, kamen wir mit der Königlichen 
Wafser-Bauinspektion in Köpenick als Vertreterin der Strompolizei 
behörde dahin überein, eine Regulirung der hier in Frage kommenden 
Uferstrecke vorzunehmen, zu diesem Zwecke die wasserseitige Begrenzung 
der oben genannten städtischen Ländereien zu ermitteln, eine Normal- 
uferlinie festzustellen, und diese zu befestigen. Hierbei sollten die in 
den Jahren 1886—1888 seitens der Strombau-Vcrwaltung durch den 
Königlichen Bauführer Deul behufs Feststellung der Eigenthums, 
grenzen zwischen dem fiskalischen Stromgebiet und den Uferländereien 
an der Oberspree ausgeführten örtliche» Aufnahmen und die auf 
Grund derselben ermittelten Grenzen zu Grunde gelegt werde», und 
wir diejenigen Flächen erwerben, welche zwischen dieser auf dem in 
2 Exemplaren anliegenden Lagcplan unseres Vermeffungsamtes kenntlich 
gemachten Deul'scheu Grenze und der von der Königlichen Wasser- 
Bauinspektion zu bestimniendcn Nvrnialuferlinie liegen. 
Die Wasser-Bauinspektion zu Köpenick hat demnächst unter Zu- 
sttnimung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Potsdam die auf 
deni genannten Lageplaue ebenfalls kenntlich gemachte Normalufer 
linie in Vorschlag gebracht, und sich bereit erklärt, die auf dem Plan 
roth kolorirte» und mit den Buchstaben H und .1 bezeichneten, 
zwischen der Normaluferlinie und der Deul'schen Grenze belegcnen 
Flächen von zirka 10 250 gm und 1488 gm, zusammen zirka 11 738 gm, 
zum Preise von 4 M für 1 gm, das sind zirka 46 952 Jt,, der Stadl» 
genieinde zu übereignen. 
Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordneten-Versamm 
lung haben wir in Uebercinstinimuug mit unserer Grundeigenthums- 
Deputation die vorgeschlagene Normaluferlinie angenommen, und 
uns bereit erklärt, die zwischen dieser Linie und der Deul'schen 
Grenze belegencn Flächen von zirka 11 738 gm Größe zu einem 
Preise von 4 ^ für 1 gm zu erwerben und das Ufer zu befestigen, 
dagegen die Befestigungen erst nach und nach dem Bedürfniß ent 
sprechend herzustellen. 
Den vom Stromfiskus geforderten Preis von 4 Jt für einen 
Quadratmeter halten wir, ebenso wie die Grundeigenthunis-Deputation, 
in Anbetracht des hohen Werthes der Wassergrundstücke an der 
Treptower Spree für einen angemessenen. 
Die zur Uferbefestigung erforderlichen Mittel werden seiner Zeit 
entweder durch die laufenden Jahres-Etats oder durch besondere Vor 
lagen von uns nachgesucht werden. 
Wir ersuchen uni folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß die auf dem vorliegenden Lagcplan des 
städtischen Vermessnngsamtes von August 1900 roth 
kolorirte» und mit den Buchstaben H und 1 bezeichneten 
Spreeuferparzellcn von zirka 10 250 gm und zirka 1 488 gm 
Größe zu einem Preise von 4 Jt pro Quadratmeter er 
worben und die Ufer im Zuge der festgesetzten Normalufer- 
linie befestigt werden; die Befestigungen jedoch erst nach 
und nach dem Bedürfniß entsprechend hergestellt werden. 
Eine Ucbersichtskarte, auf ivelcher die zu erwerbenden Parzellen, 
wie auf dem Lageplan, roth eingezeichnet sind, fügen wir bei. 
Den Kaufpreis zahlt der Grundstücks-Erwerbungs-Fonds. 
Berlin, den 28. August 1900. 
Btagistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
I. V.: Hübner. 
773. Vorlage (J.-Nr. 2 657 Wasser 00) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung von Mitteln 
zur Bearbeitung der Entwürfe und vorläufigen Be 
schaffung von Materialien für den Umbau des Wasser 
werkes am Tegeler See und die Erweiterung des 
Wasserwerkes am Müggelsee. 
Die Gemeinde Reinickendorf, welche gegenwärtig mit der Kanali 
sation ihres Ortes beschäftigt ist, hat bei der Königlichen Staats- 
regicrung den Antrag gestellt, ihr zu gestatten, daß die nach dem 
Rothe-Degner'schen Verfahren gereinigten Abwässer, der natürlichen 
Vorfluth folgend, dem Tegeler See zugeleitet werden. 
Mit Rücksicht auf unsere Wasserwerke, welche das Wasser zur 
Versorgung eines großen Theiles von Berlin direkt aus dem Tegeler 
See entnehmen, haben wir Einspruch hiergegen erhoben. 
In Folge dessen haben Verhandlungen mit den betheiligten Staats 
behörden stattgefunden, bei welchen die letzteren zwar anerkannten, 
daß die Versorgung der Stadt Berlin mit hygienisch einwandfreiem 
Wasser dauernd sichergestellt sein müsse, andererseits aber erklärten, 
daß ein Schutz gegen eine Verunreinigung der Gewässer, aus welchen 
die städtischen Wasserwerke das Wasser schöpfen, nur gewährt werden 
könne, wenn die Stadt Berlin nachweise, daß es keine andere Mög 
lichkeit für die ausreichende Wasserversorgung von Berlin, als die 
Entnahme des Wassers aus offenen Gewässern, gäbe. Andernfalls 
könne den Gemeinden, deren natürliche Vorfluth auf diese Gewässer 
Hinweise, die Benutzung derselben zur Abführung ihrer Abwässer nicht 
versagt werden, falls diese hygienisch einwandfrei seien, und die Stadt 
Berlin müßte, wenn sie die Zuführung derartiger Wässer verhindern 
wolle, sich niit den interessirten Gemeinden einigen und die durch die 
anderweite Ableitung der Wässer entstehenden Mehrkosten übernehmen. 
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