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das Kapitalvermögen voraussichtlich in wenigen Jahren wieder auf
die ursprüngliche Höhe gebracht werden.
Schon in diesem Jahre sollen dem Reserve-Fonds 3 000 Jt roieber
zugeführt werden.
Die nöthige Vorsicht bei Aufstellung des Etats dürfte daher nicht
außer Acht gelassen worden sein.
Zu Nr. 11 des Ausschuß.Protokolls:
Die Stipendien der Wackenroder'schen Stiftung sind nur für
Studirende, welche auf dem Friedrich Werderschen Gymnasiüm das
Reifezeugnitz erlangt haben, bestimmt.
Da an dieser Anstalt genügend geeignete Bewerber nicht vor
handen waren, mutzte der Betrag von 2 264,bo Jt abgesetzt und zur
Kapitalsvermehrung verwendet werden.
Berlin, den 22. August 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
770. Vorlage (J.-Nr. 1 364 F. B. 00) — zur Kenntnisnahme
und Beschlußfassung —, betreffend den Jahresabschluß
der Hauptkaffe der städtischen Werke für das Etats
jahr 1880 über die Verwaltung der städtischen Wasser
werke.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den vor
stehend bezeichneten, mit Erläuterungen versehenen Jahresabschluß in
der erforderlichen Anzahl von Druckexemplaren zur Kenntnitznahme
und mit dem Ersuchen, die in dem genannten Etatsjahre vor
gekommenen, in den Erläuterungen begründeten Etatsüberschreitungen
vorbehaltlich der bei der Rechnungsprüfung sich etwa ergebenden
Erinnerungen zu genchniigen.
Berlin, den 11. August 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
771. Vorlage (1 607 F. B. 00) — zur Kenntnitznahme und
Beschlutzfassung —, betreffend den Jahresabschluß
des Verwaltungs-Fonds der städtischen Sparkasse nebst
Anhängen für das Etatsjahr 1888, sowie die außer
dem Etat geleisteten Ausgaben.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend
den obenbezeichneten Jahresabschluß nebst Erläuterungen in der
erforderlichen Anzahl von Druckexemplaren zur Kenntnitznahme mit
deni Ersuchen, die außer dem Etat geleisteten Ausgaben, deren Be
gründung in den Erläuterungen gegeben ist, soweit noch erforderlich
vorbehaltlich der bei der Rechnungsrevision sich etwa ergebenden
Erinnerungen, zu genehmigen.
Berlin, den 20. August 1900.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
772. Vorlage (J.-Rr. 270 Grd. 00) — zur Beschlußfassung —,
betreffend den Ankauf einer Spreefläche vor den
städtischen Grundstücken in Rummelsburg zwecks
Uferregulirung.
Die Wassergrenze unseres am rechten Spree-Ufer in Rummelsburg
zwischen dem Graatz-Graben und deni hohen Wallgraben belegcnen
Grundbesitzes ist eine autzerordentlich unsichere und wird von Jahr
zu Jahr dunkler. In Folge des überaus starken Dampferverkehrs
finden fortwährend Ufcrabspülungen statt, während andererseits sich
an einzelnen Stellen Anlandungcn bilden und von unseren Pächtern
Anschüttungen vorgenommen werden. Der letztere Unistand gab der
Königlichen Wasserbau-Verwaltung zwecks Beseitung dieses Uebelstandes
Veranlassung, bei uns vorstellig zu werden.
Da uns daran lag, ebenso wie längs unseres Besitzes am linken
Spree-Ufer, auch hier zu festen Ufergrenzen zu gelangen, im Uebrigen
auch zu befürchten stand, daß die Strompolizeibehörde die Beseitigung
der bisher nicht von ihr genehmigten, von unseren Pächtern wider
rechtlich aufgeführten Anschüttungen und Uferbefestigungen auf Kosten
der Stadtgemeinde anordnen würde, kamen wir mit der Königlichen
Wafser-Bauinspektion in Köpenick als Vertreterin der Strompolizei
behörde dahin überein, eine Regulirung der hier in Frage kommenden
Uferstrecke vorzunehmen, zu diesem Zwecke die wasserseitige Begrenzung
der oben genannten städtischen Ländereien zu ermitteln, eine Normal-
uferlinie festzustellen, und diese zu befestigen. Hierbei sollten die in
den Jahren 1886—1888 seitens der Strombau-Vcrwaltung durch den
Königlichen Bauführer Deul behufs Feststellung der Eigenthums,
grenzen zwischen dem fiskalischen Stromgebiet und den Uferländereien
an der Oberspree ausgeführten örtliche» Aufnahmen und die auf
Grund derselben ermittelten Grenzen zu Grunde gelegt werde», und
wir diejenigen Flächen erwerben, welche zwischen dieser auf dem in
2 Exemplaren anliegenden Lagcplan unseres Vermeffungsamtes kenntlich
gemachten Deul'scheu Grenze und der von der Königlichen Wasser-
Bauinspektion zu bestimniendcn Nvrnialuferlinie liegen.
Die Wasser-Bauinspektion zu Köpenick hat demnächst unter Zu-
sttnimung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Potsdam die auf
deni genannten Lageplaue ebenfalls kenntlich gemachte Normalufer
linie in Vorschlag gebracht, und sich bereit erklärt, die auf dem Plan
roth kolorirte» und mit den Buchstaben H und .1 bezeichneten,
zwischen der Normaluferlinie und der Deul'schen Grenze belegcnen
Flächen von zirka 10 250 gm und 1488 gm, zusammen zirka 11 738 gm,
zum Preise von 4 M für 1 gm, das sind zirka 46 952 Jt,, der Stadl»
genieinde zu übereignen.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordneten-Versamm
lung haben wir in Uebercinstinimuug mit unserer Grundeigenthums-
Deputation die vorgeschlagene Normaluferlinie angenommen, und
uns bereit erklärt, die zwischen dieser Linie und der Deul'schen
Grenze belegencn Flächen von zirka 11 738 gm Größe zu einem
Preise von 4 ^ für 1 gm zu erwerben und das Ufer zu befestigen,
dagegen die Befestigungen erst nach und nach dem Bedürfniß ent
sprechend herzustellen.
Den vom Stromfiskus geforderten Preis von 4 Jt für einen
Quadratmeter halten wir, ebenso wie die Grundeigenthunis-Deputation,
in Anbetracht des hohen Werthes der Wassergrundstücke an der
Treptower Spree für einen angemessenen.
Die zur Uferbefestigung erforderlichen Mittel werden seiner Zeit
entweder durch die laufenden Jahres-Etats oder durch besondere Vor
lagen von uns nachgesucht werden.
Wir ersuchen uni folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß die auf dem vorliegenden Lagcplan des
städtischen Vermessnngsamtes von August 1900 roth
kolorirte» und mit den Buchstaben H und 1 bezeichneten
Spreeuferparzellcn von zirka 10 250 gm und zirka 1 488 gm
Größe zu einem Preise von 4 Jt pro Quadratmeter er
worben und die Ufer im Zuge der festgesetzten Normalufer-
linie befestigt werden; die Befestigungen jedoch erst nach
und nach dem Bedürfniß entsprechend hergestellt werden.
Eine Ucbersichtskarte, auf ivelcher die zu erwerbenden Parzellen,
wie auf dem Lageplan, roth eingezeichnet sind, fügen wir bei.
Den Kaufpreis zahlt der Grundstücks-Erwerbungs-Fonds.
Berlin, den 28. August 1900.
Btagistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: Hübner.
773. Vorlage (J.-Nr. 2 657 Wasser 00) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung von Mitteln
zur Bearbeitung der Entwürfe und vorläufigen Be
schaffung von Materialien für den Umbau des Wasser
werkes am Tegeler See und die Erweiterung des
Wasserwerkes am Müggelsee.
Die Gemeinde Reinickendorf, welche gegenwärtig mit der Kanali
sation ihres Ortes beschäftigt ist, hat bei der Königlichen Staats-
regicrung den Antrag gestellt, ihr zu gestatten, daß die nach dem
Rothe-Degner'schen Verfahren gereinigten Abwässer, der natürlichen
Vorfluth folgend, dem Tegeler See zugeleitet werden.
Mit Rücksicht auf unsere Wasserwerke, welche das Wasser zur
Versorgung eines großen Theiles von Berlin direkt aus dem Tegeler
See entnehmen, haben wir Einspruch hiergegen erhoben.
In Folge dessen haben Verhandlungen mit den betheiligten Staats
behörden stattgefunden, bei welchen die letzteren zwar anerkannten,
daß die Versorgung der Stadt Berlin mit hygienisch einwandfreiem
Wasser dauernd sichergestellt sein müsse, andererseits aber erklärten,
daß ein Schutz gegen eine Verunreinigung der Gewässer, aus welchen
die städtischen Wasserwerke das Wasser schöpfen, nur gewährt werden
könne, wenn die Stadt Berlin nachweise, daß es keine andere Mög
lichkeit für die ausreichende Wasserversorgung von Berlin, als die
Entnahme des Wassers aus offenen Gewässern, gäbe. Andernfalls
könne den Gemeinden, deren natürliche Vorfluth auf diese Gewässer
Hinweise, die Benutzung derselben zur Abführung ihrer Abwässer nicht
versagt werden, falls diese hygienisch einwandfrei seien, und die Stadt
Berlin müßte, wenn sie die Zuführung derartiger Wässer verhindern
wolle, sich niit den interessirten Gemeinden einigen und die durch die
anderweite Ableitung der Wässer entstehenden Mehrkosten übernehmen.
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