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Forderung
des
Eigenthümers
Jt
Ergebniß
des
Enteignungsverfahrens
Verlauf des Rechtsweges
und Angabe der rechtskräftig
festgestellteu Entschädigung
nebst Zinsen
Angewiesene
bezw.
gezahlte
Entschädigung
nebst Zinsen
Jt
Bemerkungen
Nachweisung zur Vorlage an die Stadtverordueteu-Lersammlung
J.-Nr. 1 086 B. V. ll. 93.)
Der Feststellungsbeschluß ist
diesseits durch Klage vom Expro-
priateu durch Widerklage angefochten.
Durch Urtheil des Königlichen Land
gerichts I vom 4. Februar 1895
wurde die Stadtgemeinde verurtheilt,
dem Beklagten das ganze Grund
stück Gitschinerstraße 103 abzu
nehmen und ihm 375 396,48 Jt
nebst Zinsen zu zahlen. Auf die
gegen dieses Urtheil von beiden
Parteien eingelegte Berufung ist die
Stadtgemeinde durch Erkenntniß
des Kammergerichs vom 20. Fe
bruar d. Js. verurtheilt worden,
für den Beklagten außer den im
Enteignungsverfahrcn zugesprochenen
229194,8?./# noch weitere 98602,53^
nebst 5 pCt. Zinsen von 327 287 Jl
für die Zeit vom 9. Mai 1891 bis
2. Mai 1893 abzügl. des am 3. Mai
1893 hinterlegten Zinsenbetrages von
5 433,so M,ferner nebst 5 pCt. Zinsen
von 98 092,83 Jt vom 2. Mai 1893
bis 1. Januar 1900 und nebst 4 pCt.
Zinsen von 98092,8» JC vom
1. Jannar 1900 ab zahlungshalber
zu hinterlegen. Am 5. Mai d. Js.
ist demgemäß:
a) die Hauptforderung
mit 98 602,58 Jt,
b) die zuerkannten
Zinsen bis zum
Zahlungstage. . 66 454,24 -
zusammen 165 056,77 Jt,
abzüglich des am
3. Mai 1893 hinter-
legten Zinsenbetrages
von 5 433,80 -
mit 159 623,47 Jt
hinterlegt worden.
159 623,47
337500 Jt für das ganze
368 gm große Grundstück.
Durch Beschluß des König
lichen Polizei-Präsidiums vom
29. Januar d. Js. wurde die
Entschädigung für die Abtretung
der 180 gm großen Fläche auf
182 806,8« Jt festgestellt, welcher
Betrag behufs Herbeiführung der
Enteignung am 21. März d. Js.
hinterlegt worden ist.
Die Frist zur Beschreitung des
Rechtsweges ist noch nicht abgelaufen.
182 806,60
160000 Jt.
Durch Beschluß des König
lichen Polizei-Präsidiums vom
12. März d. Js. wurde die Ent
schädigung für die Abtretung der
Fläche auf . . . .60 843 Jt,
und die Entschädigung
für die nebenberech
tigten Miether auf
zusammen .... 1236 -
festgestellt. Der Ge-
sammtbetrag von. . 62 079 M
ist behufs Herbeiführung der Ent
eignung an die Empfangsberech
tigten gezahlt worden.
Die Frist zur Beschreitung des
Rechtsweges ist noch nicht abge
laufen.
62 079,oo